Hersteller von Bahnschwellen unter Kartellverdacht

Hersteller von Bahnschwellen unter Kartellverdacht Bonn (dapd). Der Skandal um verbotene Preisabsprachen zulasten der Deutschen Bahn weitet sich aus. Das Bundeskartellamt ermittelt jetzt auch gegen die Hersteller von Bahnschwellen wegen des Verdachts illegaler Preisabsprachen, wie ein Sprecher der Wettbewerbsbehörde der Nachrichtenagentur dapd am Mittwoch sagte. Im Zuge der Ermittlungen fanden bereits Durchsuchungen bei vier Herstellern von Holzschwellen und vier Herstellern von Betonschwellen statt. Der Sprecher bestätigte damit einen Bericht von „Spiegel Online“. Bereits im Sommer hatte das Bundeskartellamt gegen mehrere Schienenhersteller wegen verbotener Preisabsprachen Bußgelder in einer Gesamthöhe von 124,5 Millionen Euro verhängt. Doch sind die Ermittlungen in diesem Bereich noch nicht abgeschlossen. Inzwischen überprüft die Aufsichtsbehörde, inwieweit auch kommunale Verkehrsunternehmen und Privatbahnen durch das Kartell der „Schienenfreunde“ geschädigt wurden. Der Fall der Schwellenhersteller habe aber wohl nicht das Volumen wie das Schienenkartell, hieß es in Bonn. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Bundesregierung schiebt Wettbewerb auf der Schiene an

Bundesregierung schiebt Wettbewerb auf der Schiene an Berlin (dapd). Die Bundesregierung will den Konkurrenten der Deutschen Bahn größere Chancen beim Wettbewerb auf der Schiene geben. Sie beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf mit mehr Kompetenzen für die Bundesnetzagentur zur stärkeren Kontrolle des Staatskonzerns, wie das Verkehrsministerium in Berlin mitteilte. „Mehr Wettbewerb ist gut für Qualität und Innovation im Bahnbereich“, sagte Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU). Eine Abtrennung von Schienennetz und Betrieb, wie von der Europäischen Union und vom Regierungspartner FDP gefordert, hatte Ramsauer jedoch abgelehnt. Der Konkurrenz-Verband Netzwerk Europäischer Eisenbahnen, eine Interessenvertretung privater Güterbahnen, kritisierte den Entwurf als zu kurz gegriffen. „Das ist noch nicht zufriedenstellend“, sagte Geschäftsführer Alexander Kirfel der Nachrichtenagentur dapd. Laut dem Gesetzentwurf, um den das Verkehrs- und das Wirtschaftsministerium lange gerungen hatten, muss die Bahn etwa die Preise für die Nutzung von Schienen und Bahnhöfen von der Netzagentur vorab absegnen lassen. Auch muss sie an Bahnhöfen den Fahrkartenverkauf von Wettbewerbern erlauben. Zudem soll die Agentur auch die Lieferung des Bahnstroms kontrollieren, auf den die Konkurrenten des Marktführers angewiesen sind. „Der große Wurf ist das nicht“, sagte Kirfel. Immerhin habe es dank des Wirtschaftsministeriums Verbesserungen im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf gegeben. „Wir hoffen auf weitere Verbesserungen im parlamentarischen Prozess“, erklärte er. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Lufthansa schickt Streikopfern Gutscheine

Lufthansa schickt Streikopfern Gutscheine Frankfurt/Main (dapd). Die Lufthansa sendet ein Zeichen des guten Willens an die Leidtragenden des Flugbegleiter-Streiks Ende August und Anfang September. Passagiere, die von einer Annullierung oder einer mehr als zwei Stunden langen Verspätung betroffen gewesen seien, bekämen einen Gutschein über 20 Euro zugeschickt, sagte ein Sprecher von Deutschlands größter Fluggesellschaft am Mittwoch in Frankfurt am Main. Der Gutschein sei auf die nächste Buchung anrechenbar und gehe an alle Streikopfer, deren E-Mail-Adresse der Lufthansa bekannt sei. „Es handelt sich um eine reine Geste, wir sind dazu nicht verpflichtet“, erklärte der Sprecher. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs müssen Fluglinien bei streikbedingten Verspätungen und Flugausfällen ihre Passagiere nicht entschädigen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Bundesregierung will private Altersvorsorge transparenter gestalten

Bundesregierung will private Altersvorsorge transparenter gestalten Berlin (dapd). Die Bundesregierung will die private Altersvorsorge transparenter gestalten. Kern eines Vorschlags aus dem Bundesfinanzministerium ist ein einheitliches Produktinformationsblatt für die Riester-Rente, mit dem Verbraucher einen Überblick über anfallende Kosten und die wesentlichen Vertragsmerkmale erhalten sollen, wie ein Ministeriumssprecher am Mittwoch in Berlin sagte. Am Mittwoch nächster Woche soll sich das Bundeskabinett mit einer Vorlage aus dem Haus von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) befassen. Nach Angaben der „Süddeutschen Zeitung“ soll der sogenannte Beipackzettel auch Informationen über die Höhe der garantierten Rente und die Renditeerwartungen enthalten. Außerdem geplant ist demnach, dass dieser Riester-Check von einer unabhängigen Stelle berechnet, zumindest aber kontrolliert wird. Dies hatte auch Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) im Rahmen ihres Rentenpakets gefordert. Nach Angaben des Finanzministeriums soll in der Vorlage voraussichtlich auch eine Begrenzung der Kosten bei einem Vertragswechsel geregelt werden. Offen blieb zunächst, ob ein Teil der Beschlüsse auch rückwirkend gilt. Das Bundesverbraucherschutzministerium begrüßte das Vorhaben. „Grundsätzlich begrüßen wir natürlich jede Form der Verbesserung der Transparenz“, sagte ein Sprecher. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßte insbesondere die geplante Einführung des Produktinformationsblatts und die vorgesehene Kostendarstellung. Auch das Anliegen des Gesetzgebers, die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge zu verbessern, sei „uneingeschränkt zu begrüßen“, teilte der Verband mit. In den vergangenen Monaten war die Riester-Rente stark kritisiert worden. Verbraucherschützer werfen den Anbietern vor, unter dem Deckmantel der staatlichen Förderung mangelhafte Produkte mit zu hohen Kosten und zu geringem Ertrag zu verkaufen. In einer Untersuchung der Stiftung Warentest schnitten nur 5 von 29 untersuchten Versicherungsangeboten mit der Note „gut“ ab. Von der Leyen will private Altersvorsorge zur Bedingung für die von ihr geplante Zuschussrente für Geringverdiener machen. dapd (Politik/Wirtschaft)

Bahn schickt erstes Hybrid-Triebfahrzeug auf Testfahrt

Bahn schickt erstes Hybrid-Triebfahrzeug auf Testfahrt Berlin (dapd). Mit einem neuen Hybrid-Triebfahrzeug für den Personennahverkehr will die Deutsche Bahn (DB) ihre Umweltbilanz verbessern. Das von MTU Friedrichshafen umgerüstete Fahrzeug wurde am Mittwoch auf der Messe Innotrans in Berlin enthüllt. Durch die Kombination eines Diesel- mit einem Elektromotor soll es bis zu 25 Prozent weniger Kraftstoff verbrauchen als im reinen Dieselbetrieb. Bis zum Jahr 2020 wolle die DB den Ausstoß von Kohlendioxid insgesamt um 15 Prozent verringern, sagte Vorstandsmitglied Volker Kefer. „Wir müssen unseren Wettbewerbsvorteil als umweltfreundlichster Verkehrsträger stärken“, fügte er hinzu. Denn die Konkurrenz hätte „enorm aufgeholt“. Das neue Fahrzeug soll ab dem kommenden Winter zu Testzwecken zunächst von Aschaffenburg nach Miltenberg fahren. Die Strecke in Unterfranken sei aufgrund der hohen Dichte an Haltestellen ausgewählt worden, da beim Bremsen elektrische Energie gewonnen werde und somit mehr Strom für den Elektromotor zur Verfügung stehe, sagte Kefer. Für wenige Hundert Meter kann das Fahrzeug der Bahn zufolge auch ausschließlich mit dem Elektromotor fahren. „Bis etwa 60 oder 65 Stundenkilometer. Dann schalte sich der Diesel zu“, fügte der Technikvorstand der MTU-Mutter Tognum, Ulrich Dohle, hinzu. Dies habe auch einen positiven Effekt auf die Geräuschentwicklung, sagte Dohle. Der Serieneinsatz des Hybridfahrzeugs hängt laut Kefer von der Verlässlichkeit im Betriebseinsatz und der Wirtschaftlichkeit ab. Hinzu kämen Prüf- und Zulassungsverfahren. Das sei kein ganz leichtes Unterfangen. Der Hersteller MTU Friedrichshafen geht von gut zwei Jahren bis zum regulären Einsatz aus. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Porsche setzt sich in Schadenersatzprozess auf ganzer Linie durch

Porsche setzt sich in Schadenersatzprozess auf ganzer Linie durch Braunschweig (dapd). Porsche hat sich im ersten Schadenersatzprozess wegen gescheiterter Aktiengeschäfte während des Übernahmekampfes gegen VW auf ganzer Linie durchgesetzt: Das Landgericht Braunschweig wies Schadenersatzforderungen zweier Aktienspekulanten in Millionenhöhe gegen die Stuttgarter ab. Die Kläger hatten behauptet, Porsche habe sie 2008 mit unrichtigen Pressemitteilungen zu verlustreichen Aktiengeschäften verleitet. Dagegen erklärten die Richter, die umstrittenen Porsche-Mitteilungen seien nicht „grob falsch“ gewesen. Die Kläger wollen das Urteil nicht hinnehmen. Porsche dagegen begrüßte die Entscheidung. Hintergrund des Streits ist die Übernahmeschlacht zwischen Porsche und Volkswagen im Jahr 2008: Damals hatte Porsche mit Krediten und riskanten Aktiendeals ohne Erfolg versucht, den viel größeren Konkurrenten VW zu schlucken. Dabei kam es zu großen Kursbewegungen der VW-Aktie, was Spekulanten anlockte. Einige von ihnen fuhren dabei aber hohe Verluste ein, die sie sich vor Gericht nun zurückholen wollen. Im Kern werfen die Anleger Porsche vor, das Unternehmen habe VW schon früh vollständig übernehmen wollen, diese Pläne aber öffentlich abgestritten. Erst im Herbst 2008 dann habe Porsche die wahren Pläne enthüllt und so die Anleger getäuscht. Diese Sicht wies das Gericht vollständig zurück: Die Porsche-Mitteilungen vom 3. März und 10. März 2008 seien „nicht grob falsch gewesen“, wie die Richter feststellten. Die damalige Mitteilung, „der Aufsichtsrat habe grünes Licht für die Erhöhung der Beteiligung an der Volkswagen AG auf über 50 Prozent gegeben“, sei nicht unrichtig gewesen, sondern habe der Beschlusslage der Porsche Automobil Holding S.E. entsprochen. Die weitere Mitteilung, „eine Fusion sei nicht geplant“, lasse mehrere Interpretationsmöglichkeiten zu und sei daher nicht grob falsch. Auch die Mitteilung vom 10. März mit dem Dementi der Absicht, den VW-Anteil auf 75 Prozent aufzustocken, sei zum Zeitpunkt der Mitteilung nicht falsch oder grob falsch gewesen. Zu diesem Zeitpunkt habe es keinen Beschluss von Porsche gegeben, 75 Prozent von Volkswagen zu übernehmen, sagte das Gericht. In dem einen Fall hatte die Schweizer Firma Mycapital geklagt, die hauptsächlich mit Aktien handelt. Mycapital hatte Leerverkäufe von VW-Aktien getätigt, als Porsche seine Übernahmepläne enthüllte. Beim Schließen dieser Positionen entstanden Verluste von 1,6 Millionen Euro, wie der Geschäftsführer gesagt hatte. Im anderen Fall forderte ein Privatanleger aus Berlin von der Porsche Holding SE (PSE) sowie der Maple-Bank aus Frankfurt am Main 3,1 Millionen Euro Schadenersatz für Verluste aus Aktiengeschäften. Der Kläger warf Porsche vor, nur die aus seiner Sicht falschen Informationen hätten ihn zu riskanten Geschäften verleitet. „Ohne die Mitteilung von Porsche hätte ich das nicht gemacht“, sagte der Kläger Ariel Cukierman, ein Volkswirt und erfahrener Börsenanleger, damals. Dagegen erklärte das Gericht jetzt, der Kläger sei vielmehr dem Rat von Börsenanalysten gefolgt. Seit 2005 hatte Porsche begonnen, über Kredite VW-Aktien aufzukaufen. Im März 2008 erklärte Porsche, bei VW nicht auf 75 Prozent Anteile aufstocken zu wollen. Die VW-Aktie war in dieser Zeit im Wert gestiegen. Cukiermann spekulierte von April bis September 2008 in mehreren Geschäften auf fallende Kurse der VW-Aktie, die Analysten als völlig überteuert beschrieben. Tatsächlich aber stieg der Kurs in einer Zickzacklinie immer weiter. Im Oktober 2008 enthüllte Porsche in einer weiteren Mitteilung, dass der Konzern über Aktien und Optionen schon Zugriff auf fast 75 Prozent von Volkswagen habe. Im Jahr 2009 sollten die 75 Prozent überschritten werden, kündigte Porsche damals an. Cukierman und viele andere Anleger fühlten sich von Porsche verschaukelt. Porsche wies diese Ansicht im Prozess zurück. Der Kläger habe seine Verluste bereits vor der Mitteilung vom Oktober eingefahren, erklärte das Unternehmen in der Verhandlung. Außerdem könne sich die Strategie von Porsche durchaus ändern, hieß es zur Erklärung der unterschiedlichen Mitteilungen. Die Porsche SE begrüßt die Urteile des Landgerichts Braunschweig und sieht sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. „Die Porsche SE hält die durch diverse Spekulanten behaupteten Schadensersatzansprüche für unbegründet und die in den USA anhängig gemachten Klagen für unzulässig und unbegründet“, erklärte der Konzern. Dagegen erklärte Klägeranwalt Christoph von Arnim von der Kanzlei FPS, es sei weiter davon auszugehen, „dass Porsche bereits im Februar 2008 entgegen dem Dementi der Pressemitteilung vom 10.03.2008 die Absicht hatte, VW zu übernehmen“. Es sei nicht hinnehmbar, „dass das Ausnutzen von Gesetzesschlupflöchern „praktisch folgenlos bleiben soll“, hieß es. Nach Prüfung der Urteilsbegründung würden die Kläger nun „über die weitere Vorgehensweise entscheiden“, teilte von Arnim mit. Ein weiterer Klägeranwalt hatte schon früher erklärt, er sei bereit, den Prozess auch in weiteren Instanzen zu führen. In Braunschweig sind noch drei ähnliche Schadenersatzprozesse anhängig. In diesen drei Verfahren geht es um Milliardensummen. Sie sollen erst 2013 verhandelt werden. (Aktenzeichen: 5 O 2894/11, 5 O 1110/1) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Arbeitnehmer bekommen mehr Reisespesen

Arbeitnehmer bekommen mehr Reisespesen Berlin (dapd). Arbeitnehmer können künftig ihre Reisekosten leichter von der Steuer absetzen und bekommen auch teilweise mehr Geld vom Arbeitgeber erstattet. Vereinfachungen soll es bei den Fahrtkosten und den sogenannten Verpflegungsmehraufwendungen geben sowie bei den Übernachtungskosten und der Besteuerung von Dienstwagen. Dies hat das Bundeskabinett in Berlin am Mittwoch beschlossen. Der Gesetzentwurf beschert dem Staat Mindereinnahmen von rund 290 Millionen Euro jährlich. Reisespesen – juristisch Verpflegungsmehraufwand genannt – sind Zusatzkosten, die anfallen, wenn man auf Dienstreise auswärts essen muss. Dafür gibt es bislang Tagespauschalen in drei Stufen – je nach Dauer der Abwesenheit in Stunden. Zukünftig fällt die niedrigste Pauschale von sechs Euro weg, und zwischen acht und 24 Stunden Abwesenheit greift schon die Pauschale von 12 Euro. Klarere und einheitlichere Regelungen sind auch bei Fahrten zur Arbeitsstätte vorgesehen, wenn mehrere Orte und weiträumige Gebiete abzurechnen sind. Dies gilt sowohl für den Abzug von Werbungskosten als auch die Dienstwagenbesteuerung. Auch die Aufwendungen für eine zusätzliche Unterkunft bei doppelter Haushaltsführung sollen einfacher zu ermitteln sein: Künftig sollen die tatsächlichen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro im Monat vom Arbeitnehmer angesetzt werden können. Das erspart den Arbeitgebern die derzeit erforderliche Ermittlung der üblichen Vergleichsmiete. dapd (Politik/Politik)

Schick verlangt ein Blasphemie-Verbot als Schutz für die Christen

Schick verlangt ein Blasphemie-Verbot als Schutz für die Christen Bamberg (dapd). Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick hat seine Forderung nach einem gesetzlichen Blasphemie-Verbot bekräftigt. Gerade Christen bedürften des Schutzes durch eine solche Regelung, sagte Schick am Mittwoch der Nachrichtenagentur dapd in Bamberg. Mit Blick auf die teils gewalttätigen Proteste von Muslimen gegen den islamfeindlichen Film „Die Unschuld der Muslime“ erklärte der Geistliche, Christen würden „niemals“ aus Protest gegen Blasphemie gewalttätig werden und die öffentliche Ordnung stören. „Besonders deshalb müssen sie von den Gesellschaften und den Staaten geschützt werden.“ Zugleich sprach sich Schick gegen die von Rechtspopulisten angekündigte öffentliche Vorführung des umstrittenen Films aus. Der Zweck liege lediglich darin, gläubige Muslime zu provozieren. Der Erzbischof betonte, die Debatte könne aber nicht nur juristisch geführt werden – er forderte zu „gesellschaftlichem Dialog“ und „interreligiösen Gesprächen“ auf. Schick hatte bereits im August ein Blasphemie-Verbot gefordert. Kurz zuvor hatte damals ein Cover des Satiremagazins „Titanic“ für Aufregung gesorgt, das Papst Benedikt XVI. mit einem großen gelben Fleck auf der Soutane zeigte. dapd (Politik/Politik)

Landes-CDU nominiert Klöckner als Bundesvize

Landes-CDU nominiert Klöckner als Bundesvize Mainz (dapd). Die rheinland-pfälzische CDU hat Landesparteichefin Julia Klöckner als Kandidatin für die Wahl der stellvertretenden CDU-Bundesvorsitzenden nominiert. Die Entscheidung in der Sitzung des CDU-Landesvorstands am Dienstagabend fiel einstimmig aus, wie Generalsekretär Patrick Schnieder mitteilte. Zugleich unterstützte der Landesvorstand den Vorschlag, die Anzahl der Bundes-Stellvertreter von vier auf fünf zu erhöhen. Damit soll eine Kampfkandidatur vermieden werden. Neben Klöckner bewerben sich auch die CDU-Landesvorsitzenden aus Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, Thomas Strobl und Armin Laschet, neu um einen der Posten als Bundesvize. Ausscheiden werden Bundesbildungsministerin Annette Schavan (Baden-Württemberg) und der frühere Bundesumweltminister Norbert Röttgen (NRW). Erneut kandidieren wollen Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen und der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier. dapd (Politik/Politik)

Polizeigewerkschaften wollen die zentrale Neonazi-Datei

Polizeigewerkschaften wollen die zentrale Neonazi-Datei Halle/Saale (dapd). Die deutschen Polizeigewerkschaften halten die neue Neonazi-Zentraldatei für einen wichtigen Schritt bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus. Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Reiner Wendt, sagte MDR Info: „Die NSU-Affäre hat gezeigt, dass es bisher an einer zentralen Informationssteuerung gemangelt hat, da nicht alle Ermittler auf alle Daten zugreifen konnten.“ Die neue Datei sei „ein Baustein, um die Analysefähigkeit von Ermittlungsbehörden weiter zu verstärken“. Der Chef der Polizeigewerkschaft sprach von „einem Anfang einer guten Entwicklung“. Informationen ließen sich jetzt bündeln, steuern und zentral auswerten. Auch die Gewerkschaft der Polizei unterstützt die zentrale Neonazi-Datei. Vorsitzender Bernhard Witthaut sagte, hätte es die Datei schon früher gegeben, hätten die NSU-Ermittlungspannen womöglich verhindert werden können. Die Datenbank sei einfach zu handhaben: „Das ist ein schneller Prozess, der uns in der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung des Rechtsextremismus sicherlich weiterhilft.“ Die zentrale Datei startet an diesem Mittwoch. dapd (Politik/Politik)