Nächster Koalitionsausschuss soll angeblich am 22. November tagen

Nächster Koalitionsausschuss soll angeblich am 22. November tagen Berlin (dapd). Die Spitzen von Union und FDP wollen bereits in zwei Wochen wieder zusammen kommen. FDP-Generalsekretär Patrick Döring sagte dem Onlineportal „Bild.de“, der nächste Koalitionsausschuss sei für den Tag nach dem Treffen des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat und damit am 22. November vereinbart. „Dann haben wir Klarheit, ob SPD und Grüne die geplante Abschaffung der kalten Progression, was gerade kleine und mittlere Einkommen entlasten würde, definitiv verhindern will“, sagte Döring der Onlineausgabe der „Bild“-Zeitung. Die Koalition habe „noch einiges vor“. Auf die Frage, ob es noch gemeinsame Dinge gebe, die Schwarz-Gelb beschließen könne, antwortete Döring: „Natürlich.“ dapd (Politik/Politik)

AOK zum Streit über Praxisgebühr: Alle Zuzahlungen auf den Prüfstand

AOK zum Streit über Praxisgebühr: Alle Zuzahlungen auf den Prüfstand Berlin (dapd). Im Streit um die Abschaffung der Praxisgebühr fordern Krankenkassen, alle Zuzahlungen auf den Prüfstand zu stellen. „Wer sagt, die Praxisgebühr müsse abgeschafft werden, weil sie überflüssige Arztbesuche nicht vermeide und zu bürokratisch sei, springt zu kurz“, sagte der Vorstandschef der AOK Rheinland-Hamburg, Günter Wältermann, dem „Handelsblatt“. Auch andere Zuzahlungen seien nämlich bürokratisch. Er verlangte, alle Zuzahlungen daraufhin zu prüfen, ob sie die Nachfrage in eine medizinisch wünschenswerte Richtung steuerten, ob sie sozial vertretbar seien und ob sie vermeidbare Bürokratie auslösten. Als Beispiel für eine problematische Zuzahlung nannte Wältermann die Selbstbeteiligung bei häuslicher Krankenpflege. dapd (Politik/Politik)

Versandhandel sieht Button-Lösung bei Internetkäufen kritisch

Versandhandel sieht Button-Lösung bei Internetkäufen kritisch Berlin (dapd). Seit Anfang August gilt die Button-Lösung, die Kunden vor unabsichtlich abgeschlossenen Abonnements im Internet schützen soll. Die deutschen Versandhändler sind davon wenig angetan. Die Regelung „halte ich für großen Unsinn“, sagte der Geschäftsführer des Bundesverbandes der deutschen Versandhändler, Christoph Wenk-Fischer, am Montag in Berlin. Die Verbraucher seien bereits ohne eine solche Warnung beim Einkaufen im Internet ausreichend informiert, erklärte Wenk-Fischer. Das sei gesetzlich so vorgeschrieben. Besonders Sorgen der Nutzer um Datenschutz seien oft unbegründet, da die gesetzlichen Vorgaben dazu in Deutschland sehr streng seien. Die Button-Regelung schreibt Onlineshops seit dem 1. August vor, Kunden ausdrücklich auf eine kostenpflichtige Bestellung hinzuweisen. Sie richtet sich gegen unseriöse Anbieter, die Kunden mit vermeintlich kostenlosen Angeboten in Abonnements locken. Kunden müssen nun mit einem Mausklick auf eine Schaltfläche wie „kostenpflichtig bestellen“ den Kauf bestätigen. Statt dieser möglicherweise abschreckenden Buttons warb Wenk-Fischer für Gütesiegel für Onlineshops. Diese Plaketten werden von verschiedenen Organisationen wie dem TÜV, EHI oder Trusted Shops vergeben. Sie überprüfen, wie Onlineshops mit Nutzerdaten umgehen, ob Preise transparent angegeben werden und ob Käufer über ihr Rückgaberecht informiert werden. Trusted Shops prüft außerdem, ob die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verständlich sind. Doch der Markt für Gütesiegel sei derzeit für Verbraucher derzeit etwas unüberschaubar, sagt Carola Elbrecht, die sich beim Bundesverband der Verbraucherzentralen mit Verbraucherrechten im Internet befasst. Verbraucher müssten einfach herausfinden können, welche Kriterien für das Siegel überprüft wurden, sagte Elbrecht. Außerdem müsste deutlich sein, ob ein solches Siegel von seriöser Stelle vergeben werde oder von einem Unternehmen an sich selbst. Auch eine Onlinestudie der Gütesiegel-Anbieter ergab, dass viele Verbraucher nicht wissen, wie sie die Echtheit eines solchen Zertifikats überprüfen können. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Rätselraten um Beginn und Ausmaß des Flugbegleiter-Streiks

Rätselraten um Beginn und Ausmaß des Flugbegleiter-Streiks Frankfurt/Main (dapd). Kunden der Lufthansa tappen weiter im Dunkeln, ob sie ihre gebuchten Flugreisen nach der Streikankündigung des Kabinenpersonals tatsächlich antreten können. Einzelne Flughäfen könnten nach dem Scheitern der Tarifverhandlungen zwischen der Lufthansa und der Flugbegleitergewerkschaft UFO ab Donnerstag mit mehrstündigen Ausständen belegt werden, kündigte der UFO-Vorsitzende Nicoley Baublies am Mittwoch in Interviews an. Allerdings lässt die Gewerkschaft ausdrücklich offen, ob tatsächlich am Donnerstag bereits gestreikt wird. Dies müsse nicht zwangsläufig so sein, sagte Baublies. „Wir haben nur angekündigt, dass ein Streik nicht vor morgen kommt“, ergänzte er. Die Flugbegleitergewerkschaft hatte am Dienstag die Tarifrunde mit der Lufthansa endgültig für gescheitert erklärt und ihre Mitglieder zum Streik aufgerufen. Die Flugbegleiter-Gewerkschaft setzt bei den anstehenden Arbeitsniederlegungen auf eine schrittweise Eskalation und richtet sich auf einen längeren Arbeitskampf ein. „Wir werden in den nächsten ein bis zwei Wochen nicht flächendeckend agieren“, sagte Baublies. Stattdessen würden zunächst immer nur „ein bis zwei Stationierungsorte von Flugpersonal“ von den Streiks betroffen sein. „Wir bereiten uns natürlich vor“ Eine konkrete Ankündigung, wo und wann gestreikt wird, soll es laut Gewerkschaft frühestens am Mittwochabend geben. Baublies warb zugleich bei den Passagieren um Verständnis. „Wir werden unsere Gäste mit mindestens sechs, sieben Stunden Vorlauf informieren, damit sie wissen, ob sie zum Flughafen fahren sollen oder nicht“, versprach er. Die Lufthansa demonstrierte derweil Gelassenheit. „Wir haben in der Vergangenheit gezeigt, dass wir schnell auf mögliche außerplanmäßige Ereignisse reagieren können“, sagte eine Lufthansa-Sprecherin auf dapd-Anfrage. „Wir bereiten uns natürlich vor“, fügte sie hinzu. In welcher Weise das konkret geschehe und ob möglicherweise firmenfremdes Kabinenpersonal leihweise einspringen könnte, wollte sie nicht sagen. Passagieren, die nicht wissen, ob sie ihre Reise antreten können, rät die Lufthansa, auf der Internetseite der Fluggesellschaft den aktuellen Status ihres Fluges zu überprüfen. Wer dort seine Kontakt- und Flugdaten hinterlegt habe, werde „nach Möglichkeit“ per SMS oder E-Mail informiert. ( http://url.dapd.de/RN7dhU ) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Staatsanwaltschaft prüft Schlecker-Pleite

Staatsanwaltschaft prüft Schlecker-Pleite Stuttgart (dapd). Die Staatsanwaltschaft Stuttgart prüft die Schlecker-Pleite auf mögliche Straftatbestände. Es gebe Vorprüfungen, ob ein Ermittlungsverfahren wegen Bankrotts, Betrugs oder Insolvenzverfahrensverschleppung eingeleitet wird, sagte eine Sprecherin der Behörde am Montag der Nachrichtenagentur dapd. Eventuell könne es in Insolvenzfällen auch zu Untreue kommen. Untersucht werde beispielsweise, ob die Zahlungsunfähigkeit zu spät angezeigt wurde oder ob die Pflichten zur Buchführung nicht erfüllt wurden. Anton Schlecker führte die Drogeriemarktkette als eingetragener Kaufmann. Die Insolvenzverfahrensverschleppung kann laut Staatsanwaltschaftssprecherin nicht bei Einzelpersonen greifen, wohl aber bei den als GmbH firmierenden Töchtern Ihr Platz und Schlecker XL. Zur voraussichtlichen Dauer der Vorermittlungen konnte die Sprecherin keine Angaben machen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)