EU-Gericht stärkt Kundenrechte beim Kauf von Online-Tickets

EU-Gericht stärkt Kundenrechte beim Kauf von Online-Tickets Luxemburg (dapd). Reisevermittler dürfen beim Internet-Verkauf von Flugtickets nicht automatisch kostenpflichtige Zusatzleistungen hinzufügen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag mit einem entsprechenden Urteil die Rechte der Kunden gestärkt. Im konkreten Fall hatte eine deutsche Verbraucherschutzvereinigung gegen den Vermittler ebookers.com geklagt. Der schließt bei Ticketbuchungen automatisch eine Reiserücktrittsversicherung in den Preis ein. Für die Kunden ist es bislang erforderlich, die Versicherung wegzuklicken (Opt-out). Im vergangenen Herbst wurde in der EU eine Richtlinie verabschiedet, die dieses Verfahren den Fluglinien untersagt. Erlaubt ist nur, dass entsprechende Leistungen angeboten, aber vom Kunden selbst angeklickt werden müssen (Opt-in). Durch das EuGH-Urteil gilt dies nun auch für die Vermittler von Flugreisen. Rechtssache C-112/11 © 2012 AP. All rights reserved (Wirtschaft/Wirtschaft)

Steuerfahnder bei deutschen Kunden von Credit Suisse

Steuerfahnder bei deutschen Kunden von Credit Suisse Düsseldorf (dapd). Steuerfahnder sollen bundesweit Häuser und Wohnungen deutscher Kunden der Schweizer Bank Credit Suisse durchsucht haben. Das Düsseldorfer „Handelsblatt“ berichtete, Grund seien neue Erkenntnisse über Scheinversicherungen, mit denen mehrere Milliarden Euro am deutschen Fiskus vorbeigeschleust worden seien. Die Koordination der Ermittlungen laufe über die Steuerfahndung Wuppertal. Credit Suisse-Sprecher Marc Dosch sagte der Zeitung: „Wir haben Kunden geraten, Steuerexperten beizuziehen, um Steuersituationen zu überprüfen und gegebenenfalls eine Selbstanzeige vorzunehmen.“ Zur Zahl der Kunden und der Höhe des betroffenen Anlagevolumens machte er laut „Handelsblatt“ keine Angaben. Die Zeitung berichtete, betroffen seien rund 7.000 Kunden, die meisten davon Deutsche. Die Höhe der unversteuerten Gelder schätzten Beteiligte auf mehrere Milliarden Euro. Im Schnitt gehe es um Anlagebeträge von 500.000 Euro, es gebe aber auch Einzelfälle von zwölf Millionen Euro und mehr. Die Zeitung schrieb, bei den Scheinversicherungen handle es sich um Produkte der Credit Suisse Life mit Sitz auf Bermuda. Laut Insidern habe die Bank normale Konten als steuerfreie Versicherungen getarnt und so den Fiskus betrogen. Dosch hingegen bekräftigte: „Der Kunde hat unterschrieben, dass er die Steuersituation selber klären muss.“ Die entsprechenden Produkte würden deutschen Kunden nicht mehr angeboten. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

DAB Bank zu Schadenersatz verurteilt

DAB Bank zu Schadenersatz verurteilt München (dapd). Erstmals haben geschädigte Anleger der insolventen Accessio AG erfolgreich gegen die DAB Bank geklagt. Das Oberlandesgericht München verurteilte die Direktbank am Dienstag zu einer Schadenersatzzahlung. Die Kunden hatten durch die Vermittlung des Wertpapierhandelshauses Driver & Bengsch Geld auf einem gut verzinsten Tagesgeldkonto bei der DAB Bank angelegt. Driver & Bengsch, die spätere Accessio AG, nutzte dies aus und verkaufte rund 48.000 Kunden zusätzlich hochriskante Wertpapiere. Im Jahr 2007 waren 314 Millionen Euro dort angelegt. Accessio ging in Insolvenz und die Kunden blieben auf den Verlusten sitzen. Daraufhin klagten die Anleger zweieinhalb Jahre vergeblich gegen die DAB Bank. Nun bekamen zwei von ihnen vor dem Oberlandesgericht München recht. Die Bank muss den Schaden gutmachen. Allerdings kann sie gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof Revision einlegen. So lange muss sie auch nicht zahlen. (Aktenzeichen: Oberlandesgericht München 5 U 3242/11 und 5 U 3672/11) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Deutsche Telekom will TV-Zapping auswerten

Deutsche Telekom will TV-Zapping auswerten Bonn (dapd). Die Deutsche Telekom will in gut einem Monat damit beginnen, das Fernsehverhalten ihrer Kunden unter die Lupe zu nehmen. Wie der Bonner Konzern den Nutzern seines Fernsehdienstes Entertain in einem am Montagabend verschickten Rundschreiben mitteilte, werde er vom 16. Juli an unter anderem das „Ein-, Aus- und Umschalteverhalten“ messen und zusätzlich erfassen, welche Programme aufgenommen wurden. In dem Rundschreiben betonte die Telekom, dass diese Daten anonym erfasst werden: „Es gibt keinerlei Rückschlüsse auf einzelne Kunden und deren Empfangsgeräte.“ Wer die Datenerfassung verhindern will, muss sie im Menü seiner TV-Box deaktivieren – sonst wird analysiert. dapd (Vermischtes/Wirtschaft)