SPD kritisiert Merkels Eurorettungskurs, stimmt Athen-Paket aber zu

SPD kritisiert Merkels Eurorettungskurs, stimmt Athen-Paket aber zu Berlin (dapd). Unmittelbar vor der Abstimmung im Bundestag über das neue Griechenland-Rettungspaket ist die SPD um Abgrenzung von der Bundesregierung bemüht. SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück warf ihr am Freitagmorgen vor, den Bürgern bei der Rettung Griechenlands weiterhin nicht die volle Wahrheit zu sagen. Die anstehende Entscheidung als bloßen Zinsverzicht darzustellen, sei „nicht ehrlich“. SPD-Chef Sigmar Gabriel warf Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vor, die Kosten für Griechenlands Rettung durch zögerliches Agieren in die Höhe getrieben zu haben. Der Bundestag stimmt am Vormittag über das neue Hilfspaket für Griechenland ab. Merkel kann mit einer breiten Mehrheit für die Maßnahmen rechnen, da auch Sozialdemokraten und Grüne mehrheitlich zustimmen wollen. Allerdings ist fraglich, ob sie die symbolisch wichtige Kanzlermehrheit erreicht. Zu Beginn (09.00 Uhr) gibt Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) eine Regierungserklärung ab. Anfang der Woche hatte sich die Eurogruppe auf ein Hilfspaket für Griechenland verständigt, welches der Bundestag absegnen muss. Es soll knapp 44 Milliarden Euro an aufgelaufenen Notkrediten freigeben. Die Finanzierungslücke von 14 Milliarden Euro bis 2014 wird mit Zinssenkungen bis zur Schmerzgrenze, mit Kreditstundungen und mit Gewinnen aus dem Anleihenkaufprogramm der EZB gestopft. Zudem soll Athen für zehn Milliarden Euro unter Wert gehandelte Papiere von Privatinvestoren aufkaufen – und so seinen Schuldenberg deutlich abbauen. Gabriel moniert zögerliches Agieren der Kanzlerin Gabriel sagte im Deutschlandfunk: „Wir hätten vieles preiswerter machen können, wenn wir es früher gemacht hätten“, betonte er im Deutschlandfunk. Die Regierung Merkel gebe zudem keine Antwort, wie Griechenland „aus seiner tiefen Wirtschaftskrise kommen kann“. Steinbrück betonte im ZDF-„Morgenmagazin“, die anstehende Entscheidung im Bundestag als bloßen Zinsverzicht darzustellen, sei „nicht ehrlich“. Er fügte hinzu: „Der Schleiertanz, den die Bundesregierung bisher vorgeführt hat, täuscht die Menschen. Wir sind hinter die Fichte geführt worden, indem wir immer nur häppchenweise informiert worden.“ Viele Fragen seien „nach wie vor offen“. So wisse niemand, mit welchem Geld Griechenland wie geplant Staatsanleihen zurückkaufen solle, sagte Steinbrück. Er fügte hinzu, ein Schuldenschnitt für Griechenland sei „auf der Zeitachse durchaus möglich“. Steinbrück betont europäische Verlässlichkeit seiner Partei Steinbrück räumte ein, die SPD tue sich mit der Zustimmung zum Griechenland-Rettungspaket schwer. „Wir stimmen zu, weil wir in unserer europäischen Verlässlichkeit klar erkennbar bleiben wollen“, begründete der Kanzlerkandidat die Haltung seiner Fraktion. „Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Kollaps von Griechenland für uns und viele andere die größere Katastrophe wäre, eine Erschütterungsdynamik auslösen würde, die Europa wirklich beschädigen könnte.“ Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) verteidigte am Donnerstagabend in der ARD-Sendung „Beckmann“ die Ausdehnung der Hilfen für Athen. „Wir versuchen, die Kosten und Risiken so gering wie möglich zu halten. Es geht nur um den alten Grundsatz: Zug um Zug“, erklärte der Finanzminister. Griechenland befinde sich in einer „schweren Anpassungskrise“, trotzdem müsse Athen auch künftig Reformmaßnahmen umsetzen. dapd (Politik/Politik)

Asylbewerber sollen mehr Geld erhalten

Asylbewerber sollen mehr Geld erhalten München (dapd). Erstmals seit fast 20 Jahren sollen die Leistungen für Asylbewerber gesetzlich angehoben werden. Die Flüchtlinge erhalten künftig deutlich mehr Geld, müssen aber schneller mit Sanktionen rechnen. Dies geht aus dem Entwurf der Bundesregierung für ein neues Asylbewerberleistungsgesetz hervor, der der „Süddeutschen Zeitung“ vorliegt. Demnach sollen Flüchtlinge fast so viel Unterstützung erhalten wie Hartz-IV-Empfänger, allerdings soll die Hilfe möglichst als Sachleistung gewährt werden, etwa in Form von Essenspaketen. Zudem sollen die Asylsuchenden nach zwei Jahren in Deutschland ein Recht auf Sozialhilfe erhalten. Die Änderungen gehen auf ein weitreichendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Juli zurück. Die Karlsruher Richter hatten darin die bisherige Hilfe für Asylbewerber als verfassungswidrig niedrig verworfen und eine sofortige Anhebung der Sätze angeordnet. Ähnlich wie bei der Festlegung der Hartz-IV-Sätze müsse die Höhe der Unterstützung nachvollziehbar ermittelt und der Preisentwicklung angepasst werden, urteilten die Richter. Dem Bericht zufolge sollen einem alleinstehenden erwachsenen Asylbewerber künftig 336 Euro (Hartz IV: 374) zustehen und Kindern bis zum sechsten Geburtstag 202 Euro (Hartz IV: 219). dapd (Politik/Politik)

Werbung
Werbebanner „Verbände Dialog Gütersloh“ mit Gruppe von Menschen und bunten Sprechblasen – Einladung „Sei dabei!“ am 25.–26. Juni 2026 im Kultur- und Kongresszentrum Gütersloh (kultur-raeume-gt.de).

CDU will Familien mehr Steuervorteile gewähren

CDU will Familien mehr Steuervorteile gewähren Düsseldorf (dapd). Führende CDU-Politiker haben sich für eine steuerliche Besserstellung von Familien ausgesprochen. „Ich bin für eine Erweiterung des Ehegattensplittings zu einem Familiensplitting,“, sagte Familienministerin Kristina Schröder der Zeitung „Rheinische Post“. Auch der niedersächsische Ministerpräsident David McAllister will Familien mehr Steuervorteile gewähren: „Wir sollten das Ehegattensplitting nicht infrage stellen, aber wir sollten es um Elemente eines Familiensplittings erweitern. Das sollte die CDU in einem Wahlprogramm hervorheben.“ Beim Umbau des Ehegattensplitting zum Familiensplitting müsse genau hingeschaut werden, „welche Familien von welcher Regelung auch wirklich etwas haben“, mahnte Schröder. Für Familien mit kleineren und mittleren Einkommen wären die Auswirkungen „nicht so günstig“. Ein Umbau werde, „ganz egal für welches Modell man sich am Ende entscheidet, immer Geld kosten.“ dapd (Politik/Politik)

Zeitung: Juristen bezweifeln Rechtmäßigkeit des Zinsverzichts der EZB

Zeitung: Juristen bezweifeln Rechtmäßigkeit des Zinsverzichts der EZB Berlin (dapd). Bundestagsjuristen bezweifeln in einem Gutachten die Rechtmäßigkeit des geplanten Zinsverzichts der Europäischen Zentralbank (EZB). Das berichtet die „Bild“-Zeitung (Freitagausgabe) unter Berufung auf das Gutachten. Die EZB soll nach derzeitigen Planungen auf die Zinsen für die von ihr gehaltenen Staatsanleihen verzichten. Entsprechend dem Anteil der Bundesbank an der EZB würde dies einen Verlust von etwa 2,5 Milliarden Euro für den deutschen Steuerzahler bedeuten. Der Chef der Linkspartei, Bernd Riexinger, sagte der Zeitung: „Zinsen streichen heißt Schulden streichen. Das geht nur, wenn es europaweit eine einheitliche Regelung gibt. Ich habe große Zweifel, ob das Paket so einer gerichtlichen Prüfung standhalten würde.“ dapd (Politik/Wirtschaft)

NRW verbannt blauen Dunst aus der Gastronomie

NRW verbannt blauen Dunst aus der Gastronomie Düsseldorf (dapd). In der nordrhein-westfälischen Gastronomie darf ab Mai 2013 nicht mehr geraucht werden. Der Düsseldorfer Landtag verabschiedete am Donnerstag mit den Stimmen von SPD und Grünen ein verschärftes Nichtraucherschutzgesetz der rot-grünen Landesregierung. Bislang geltende Ausnahmen für Raucherclubs oder Eckkneipen wurden gestrichen und Schlupflöcher gestopft. Lediglich in geschlossenen Gesellschaften, für die klare Regeln gelten, darf weiterhin gequalmt werden. Monatelange wurde über das Rauchverbot gestritten – auch im rot-grünen Regierungslager. An der SPD-Basis gab es Stimmen, die an den bisherigen Ausnahmen festhalten wollten. Durchsetzen konnten die sich nicht. Im Vergleich zum Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) wurden lediglich die geschlossenen Gesellschaften noch hinzugefügt. Die Feiern müssen allerdings angemeldet sein und der Gastgeber muss den Kreis der Eingeladenen benennen sowie für die Gesamtkosten aufkommen. Nicht zu den Ausnahmen gehören Firmen- und Vereinsfeiern. Für die gilt genauso wie für Brauchtumsveranstaltungen und Festzelte das Rauchverbot. Bei der namentlichen Abstimmung im Landtag votierten zwar alle Abgeordneten von SPD und Grünen für das Nichtraucherschutzgesetz. Aus den Reihen der Sozialdemokraten reichten allerdings 18 Parlamentarier eine Erklärung ein, darunter auch die drei Fraktionsvize Britta Altenkamp, Rainer Schmeltzer und Nadja Lüders. Darin bekundeten sie ihre Zweifel an der Wirksamkeit des Gesetzes – insbesondere eines Rauchverbotes für alle gastronomischen Bereiche. „Für uns ist nicht nur die Gesundheit ein schützenswertes Gut, auch die Einraumkneipen stellen in Nordrhein-Westfalen ein Kulturgut dar, deren Fortbestand wir durch eine entsprechende angemessene Ausnahmeregelung gerne geschützt sehen wollten“, heißt es. Gesundheitsministerin Steffens verteidigte in der Debatte vor der Verabschiedung noch einmal ihr Gesetz. „Ein bisschen Schutz beim Rauchen gibt es nicht. Rauch macht nicht an Schildern halt“, sagte die Grünen-Politikerin. Gegenüber den Interessen von Kneipenbesitzern und Rauchern müsse der Gesundheitsschutz höher bewertet werden. „Freiheit kann nicht auf Kosten anderer gehen“, sagte die Ministerin. Attacken auf Steffens und die Grünen Die Opposition aus CDU, FDP und Piraten untermauerte dennoch ihre strikte Ablehnung und konzentrierte sich dabei vor allem auf die Grünen und deren Ministerin. Steffens wolle die Menschen im Land „entmündigen“ und die SPD sei „im blinden Gehorsam“ dem „erhobenen Zeigefinger der grünen Volkserzieher“ gefolgt, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Susanne Schneider. FDP-Fraktionsvize Joachim Stamp bezeichnete die Grünen als „Abbild eines neuen deutschen Spießertums“. „Ihnen geht es nicht darum, die Nichtraucher zu schützen, sondern die Raucher immer weiter weg zu drängen“, sagte der CDU-Parlamentarier Hendrik Wüst. Inhaltlich gab es Kritik an den gestrichenen Ausnahmen für Eckkneipen und Raucherclubs. Besucher der Gastronomie würden dadurch bevormundet und Inhaber vor Existenzängste gestellt, sagte CDU-Fraktionschef Karl-Josef Laumann. Auch auf das Ehrenamt gebe es negative Auswirkungen, wenn beim Karneval oder auf Schützenfesten das Rauchverbot durchgesetzt werden müsse. Die Piraten bemängelten, dass auch E-Zigaretten und Wasserpfeifen unter das Verbot fallen. Vertreter der Raucherlobby und der Gastwirtschaft äußerten sich ebenfalls enttäuscht über das beschlossene Qualmverbot. Die Deutsche Krebshilfe zeigte sich hingegen erleichtert. „Wenn das neue Gesetz in Nordrhein-Westfalen in Kraft tritt, schließt sich eine weitere Lücke beim Nichtraucherschutz in Deutschland“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Nettekoven. dapd (Politik/Politik)

Ministerium will Verbraucher besser vor Mineralölrückständen schützen

Ministerium will Verbraucher besser vor Mineralölrückständen schützen Berlin (dapd). Mineralölhaltige Farben zum Bedrucken von Lebensmittelverpackungen sollen gesetzlich verboten werden. Das sieht ein Verordnungsentwurf des Verbraucherschutzministerium vor, mit dem Verbraucher künftig besser vor Mineralölrückständen in Lebensmitteln geschützt werden sollen, wie ein Sprecher am Donnerstag in Berlin mitteilte. Einem weiteren Entwurf zufolge soll es künftig Grenzwerte für Mineralöle geben, die aus recyceltem Papier in Lebensmittel übergehen können. Die Entwürfe würden zurzeit mit den anderen Ressorts, den Ländern und der Wirtschaft abgestimmt, hieß es. Hintergrund seien Untersuchungsergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung und eines Forschungsprojekts, wonach Kartonverpackungen aus Recyclingpapier Rückstände von mineralölhaltigen Farben enthalten können, die auch auf Lebensmittel übergehen. Voraussetzung für die Umsetzung der Verordnungen sei allerdings eine amtliche Methode zum gesicherten Nachweis der Mineralölverbindungen. Mit der Entwicklung wurde das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beauftragt. Belastungen von Schokolade in Adventskalendern Erst Anfang der Woche hatten Mineralölrückstände in Schokolade von Adventskalendern für Aufregung gesorgt. Die Stiftung Warentest hatte bei mehreren Kalendern hohe Werte aromatischer Mineralöle nachgewiesen. Mehrere Hersteller kündigten daraufhin die Überprüfung ihrer Kalender oder Produktionswege an, schlossen aber eine Gesundheitsgefährdung aus. Ein Hersteller nahm vorsorglich seine Kalender vom Markt. Das Ministerium betonte, die Untersuchungen hätten aber gezeigt, dass nicht alle Kalender betroffen waren. Es sei daher in der Praxis möglich, die Verpackungen so herzustellen, dass keine Mineralöle in die Schokolade übergingen. Dazu seien die Hersteller auch gesetzlich verpflichtet. Die Verbraucherorganisation Foodwatch begrüßte die Verordnungen, hielt sie jedoch für verspätet und unzureichend. Statt einer Höchstgrenze müsse der nachweisbare Wert von Mineralölen in Lebensmitteln bei Null liegen, sagte der stellvertretende Geschäftsführer Matthias Wolfschmidt. Zudem sollten die Behörden von Herstellern, die Recyclingkartons verwenden, Nachweise über die Unbedenklichkeit ihrer Verpackungen verlangen. Mineralöle sind Gemische aus verschiedenen Kohlenwasserstoffen. Nach Angaben des BfR ist ein mögliches krebserzeugendes Potenzial dieser Stoffe in Lebensmitteln nicht ausgeschlossen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Patienten sollen raus aus der Bittstellerrolle

Patienten sollen raus aus der Bittstellerrolle Berlin (dapd). Patienten erhalten mehr Rechte. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen das Patientenrechtegesetz. SPD und Linke stimmten dagegen, die Grünen enthielten sich. Zuvor hatte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), noch einmal für das Vorhaben geworben. „Wir legen einen Grundstein für eine neue Kultur in den Praxen und den Gesundheitsversorgungshäusern, für eine Kultur der Partnerschaft, der Transparenz und der Rechtssicherheit“, betonte er. Das von der Bundesregierung vorgelegte und im Gesundheitsausschuss leicht veränderte Patientenrechtegesetz sieht unter anderem vor, die bislang im Standes-, im Zivil-, im Straf- und im Sicherheitsrecht verstreuten Regelungen zu bündeln und für die Bürger übersichtlicher zu machen. In einem Behandlungsvertrag sollen die Vertragsbeziehungen zwischen Patienten und Ärzten definiert werden. Gestärkt werden soll die Information der Patienten über Untersuchungen, Diagnosen und Therapien. Dabei soll auch eine besondere Informationspflicht für die sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) gelten, da die Krankenkassen oftmals diese Kosten nicht übernehmen. Patienten erhalten bei Streitigkeiten zudem das Recht, Einsicht in ihre vollständige Patientenakte zu nehmen. Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler haben Patienten außerdem Anspruch auf die Erstellung eines Gutachtens. Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) unterstrich, das neue Gesetz stärke die Position der Patienten. So sollten die Bewilligungsverfahren durch die Krankenkassen schneller erfolgen. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) verwies darauf, dass das Gesetz für mehr Transparenz sorge. „Erstmals werden Informations- und Aufklärungspflichten gesetzlich verankert. Jeder kann jetzt ins Gesetz schauen und weiß sofort, welche Rechte und Pflichten ihn treffen.“ Die Stärkung der Rechtsposition von Patienten sei nicht länger ein bloßes Versprechen, sondern werde endlich Realität. Enttäuschung über fehlenden Härtefallfonds Einen neuen Härtefallfonds für Opfer von Behandlungsfehlern wird es im neuen Patientenrechtegesetz allerdings nicht geben. Im Interview mit der Nachrichtenagentur dapd sagte Zöller, es wäre aber denkbar, „eine Stiftung zu schaffe, die in Härtefällen aktiv wird – etwa nach dem Vorbild der Opferschutzorganisation Weißer Ring“. Mit einem Härtefallfonds „könnten sehr viele Gerichtsprozesse erspart werden“. Allerdings machte Bahr in der Zeitung „Die Welt“ deutlich, dass er einen Härtefallfonds ablehnt. Die Forderung gebe es schon lange, er habe aber „noch kein Konzept dafür gesehen“. Es bringe auch nichts, wenn der Patient zwei Verfahren anstrengen müsse, „einmal die Klage auf dem Rechtsweg, und dann den Antrag auf Entschädigung beim Fonds“. Verbraucherschützer äußerten sich skeptisch über das Gesetz. Der Gesundheitsexperte bei der Verbraucherzentrale Hamburg, Christoph Kranich, sagte dem Deutschlandfunk, in dem Gesetz stehe „nicht mehr drin“ als bisher auch schon geregelt gewesen sei. Er vermisse unter anderem den Härtefallfonds. Der Vorsitzende der Deutschen Hospizstiftung, Eugen Brysch, kritisierte im Sender NDR Info, notwendig wäre eine generelle Beweislastumkehr gewesen. Bislang beschränke sich diese auf klare Fälle „also wenn ich anstatt des linken Beins das rechte Bein amputiert habe“. Dass es keinen Härtefallfonds gebe, sei „eine Riesenenttäuschung“. dapd (Politik/Politik)

Brüderle rechnet mit Schuldenschnitt für Griechenland erst 2016

Brüderle rechnet mit Schuldenschnitt für Griechenland erst 2016 Berlin (dapd). FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle schließt nicht aus, dass Deutschland im Zuge der Griechenlandhilfe für einen Teil seiner Bürgschaften tatsächlich zahlen muss. Brüderle sagte dem Bonner „General-Anzeiger“ (Freitagausgabe), es könne zu den Zahlungen kommen. „Es wäre jedenfalls nicht seriös, das Gegenteil zu behaupten. Aber genau kann das keiner vorhersagen.“ Einen möglichen Schuldenschnitt für Griechenland werde es aber frühestens ab dem Jahr 2016 geben, sagte Brüderle. Er machte deutlich, dass er bei der Abstimmung am Freitag über das nächste Griechenland-Hilfspaket mit einer eigenen schwarz-gelben Mehrheit rechnet. Der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Bundestag erklärte weiter, er setze darauf, dass Deutschland trotz der weiteren Milliardenhilfen für Griechenland keinen Nachtragshaushalt aufstellen müsse. Er vertraue dabei auf die Aussagen von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). „Wenn es Einnahmeausfälle oder Mehrausgaben gibt, muss das im Bundesetat selbst ausgeglichen werden.“ Schäuble zufolge ergeben sich im kommenden Jahr durch die Hilfen für Griechenland erstmals konkrete Belastungen in Höhe von 730 Millionen Euro für den Bundeshaushalt. dapd (Politik/Politik)

Patienten sollen raus aus der Bittstellerrolle

Patienten sollen raus aus der Bittstellerrolle Berlin (dapd). Im neuen Patientenrechtegesetz wird es keinen Härtefallfonds für Opfer von Behandlungsfehlern geben. Allerdings hat der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), das Projekt nicht abgeschrieben. „Ich befürworte einen Härtefallfonds weiterhin, allerdings muss er wohl getrennt vom Patientenrechtegesetz geschaffen werden“, sagte Zöller im Interview der Nachrichtenagentur dapd. Am späten Donnerstagnachmittag wollte der Bundestag abschließend über das Patientenrechtegesetz beraten. Zöller sagte mit Blick auf einen Härtefallfonds, denkbar wäre es, „eine Stiftung zu schaffe, die in Härtefällen aktiv wird – etwa nach dem Vorbild der Opferschutzorganisation Weißer Ring“. Mit einem Härtefallfonds „könnten sehr viele Gerichtsprozesse erspart werden“. Zudem könne ein solcher Fonds „in juristisch nicht fassbaren Fällen, in denen Patienten trotzdem Schaden erlitten haben, direkte Hilfe leisten“. Zöller bestritt, dass sein Vorstoß für den Fonds, der auch von der Opposition befürwortet wird, von der FDP im Gesundheitsausschuss verhindert worden sei. Es habe vielmehr „zu viele offene Fragen bei de Finanzierung und der Rechtslage gegeben“. Allerdings machte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) in der Zeitung „Die Welt“ deutlich, dass er einen Härtefallfonds ablehnt. Die Forderung gebe es schon lange, er habe aber „noch kein Konzept dafür gesehen“. Es bringe auch nichts, wenn der Patient zwei Verfahren anstrengen müsse, „einmal die Klage auf dem Rechtsweg, und dann den Antrag auf Entschädigung beim Fonds“. Zwtl.: Behandlungsvertrag und bessere Aufklärung Das von der Bundesregierung vorgelegte und im Gesundheitsausschuss leicht veränderte Patientenrechtegesetz sieht unter anderem vor, die bislang im Standes-, im Zivil-, im Straf- und im Sicherheitsrecht verstreuten Regelungen zu bündeln und für die Bürger übersichtlicher zu machen. In einem Behandlungsvertrag sollen die Vertragsbeziehungen zwischen Patienten und Ärzten, aber auch Heilpraktikern, Hebammen, Psycho- und Physiotherapeuten definiert werden. Gestärkt werden soll die Information der Patienten über Untersuchungen, Diagnosen und Therapien. Dabei soll auch eine besondere Informationspflicht für die sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) gelten, da die Krankenkassen oftmals diese Kosten nicht übernehmen. Patienten erhalten bei Streitigkeiten das Recht, Einsicht in ihre vollständige Patientenakte zu nehmen. In gravierenden Fällen soll künftig der Arzt beweisen müssen, dass ein Schaden nicht auf einen Behandlungsfehler zurückgeht. Bei einfachen Behandlungsfehlern muss wie bisher der Patient den Behandlungsfehler als Ursache für eine Schädigung nachweisen. Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler haben Patienten Anspruch auf die Erstellung eines Gutachtens. Ein ebenfalls diskutierter Härtefallfonds für Opfer von Ärztefehlern wird vorerst aber nicht eingeführt. Zöller zeigte sich überzeugt davon, dass mit mit dem Patientenrechtegesetz „ein ganz großer Schritt in Richtung besserer Schutz für Patienten“ getan werde. „Die Patienten kommen damit weg von der Bittstellerrolle, die sie derzeit einnehmen. Das Verhältnis zu ihrem Arzt wird mehr zu einer Partnerschaft“, betonte der Patientenbeauftragte. Bahr hob hervor, das Leitbild der schwarz-gelben Koalition sei „der mündige Patient“. Kritik von Verbraucherschützern Bei Verbraucherschützern kommt das Gesetz nicht gut an. Der Gesundheitsexperte bei der Verbraucherzentrale Hamburg, Christoph Kranich, sagte dem Deutschlandfunk, in dem Gesetz stehe „nicht mehr drin“ als bisher auch schon geregelt gewesen sei. Er vermisse unter anderem einen Härtefallfonds für Opfer von Ärztepfusch. „Manche Menschen versterben ja sogar, bevor sie das Ergebnis erleben“, betonte Kranich. Der Vorsitzende der Deutschen Hospizstiftung, Eugen Brysch, kritisierte im Sender NDR Info, notwendig wäre eine generelle Beweislastumkehr gewesen. Bislang beschränke sich diese auf klare Fälle „also wenn ich anstatt des linken Beins das rechte Bein amputiert habe“. Dass es keinen Härtefallfonds gebe, sei „eine Riesenenttäuschung“. dapd (Politik/Politik)

Online-Händler rechnen mit Rekordumsätzen im Weihnachtsgeschäft

Online-Händler rechnen mit Rekordumsätzen im Weihnachtsgeschäft Berlin/Neuss (dapd). Die deutschen Versand- und Online-Händler rechnen im Weihnachtsgeschäft mit Rekordverkäufen. Der Gesamtumsatz der Branche werde voraussichtlich gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 21 Prozent auf 13,3 Milliarden Euro zulegen, berichteten der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) und die Bonitätsauskunft Creditreform Boniversum am Donnerstag gestützt auf eine repräsentative Online-Umfrage. Danach wollen 73 Prozent der Internetnutzer in diesem Jahr zumindest einen Teil ihrer Weihnachtseinkäufe online erledigen. Besonders gerne werden im Versand- und Onlinehandel demnach Bekleidung, Schuhe und Unterhaltungselektronik gekauft. Am Ende der Rangliste rangieren Heimwerkerbedarf, Blumen, Schmuck und Möbel. Dabei sind die Konsumenten offenbar bereit, für die Geschenke tief in die Tasche zu greifen. Das vorgesehene Ausgabenbudget für Geschenke aus dem Versand- und Onlinehandel liege durchschnittlich zwischen 300 und 471 Euro, heißt es in der Untersuchung. Beflügelt werden die Hoffnungen der Branche durch die gute Geschäftsentwicklung in den vergangenen Monaten. Der bvh-Geschäftsführer Christoph Wenk-Fischer betonte: „Das bisherige Jahr verlief für die interaktiven Händler umsatztechnisch noch stärker als das Jahr 2011.“ Die Branche rechne derzeit für das Gesamtjahr mit einem Umsatzwachstum von 11,8 Prozent. Für den E-Commerce allein werde sogar ein Plus von 26,5 Prozent prognostiziert. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)