Urteil: Auch psychische Erkrankung als Dienstunfall melden
Koblenz (dapd). Ein Polizist aus Rheinland-Pfalz bekommt wegen einer psychischen Erkrankung kein Unfallruhegehalt, weil er einen Dienstunfall nicht innerhalb der gesetzlichen Frist gemeldet hat. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden. Der Beamte wurde 1983 bei einem …