Berlin (dapd). Wegen der angespannten Sicherheitslage durch den jüngsten Anti-Islam-Film aus den USA hat das Innenministerium den Start der Plakataktion der Öffentlichkeitskampagne „Vermisst“ verschoben. Hintergrund sei eine „aktuelle Gefährdungsbewertung des Bundeskriminalamtes“, teilte das Ressort am Donnerstag in Berlin mit. Die Kampagne werde ansonsten planmäßig fortgesetzt. Mit den Plakaten, die ab Freitag ausgehängt werden sollten, wollte der Innenminister im Stil von Vermisstenanzeigen für seine Anlaufstelle gegen islamistische Radikalisierung werben. Die Aktion war nicht nur bei Muslimen umstritten. dapd (Politik/Politik)
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Streit um Schadenersatz für entgangene Sportwetten-Gewinne vor BGH
Karlsruhe (dapd-bay). Der Bundesgerichtshof hat sich erneut mit Sportwetten befasst. Konkret prüft der BGH, ob ein privater Anbieter von Sportwetten wegen des früheren Verbots seiner Tätigkeit in Bayern Schadenersatz für entgangene Gewinne verlangen kann. In dem am Donnerstag verhandelten Fall macht der Sportwettenanbieter Digibet mit Sitz in Gibraltar Schadensersatzansprüche gegen zwei bayerische Städte und den Freistaat Bayern geltend. Die Kommunen Passau und Landau, die den Wettbüros von Digibet im Jahr 2005 die Vermittlung von Sportwetten untersagt hatten, haben nach seiner Ansicht europäisches Recht verletzt. Digibet fordert nun Schadenersatz für die deswegen entgangenen Gewinne im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2006 in Höhe von insgesamt 60.000 Euro. Der Sportwettenanbieter verweist darauf, dass das Bundesverfassungsgericht bereits im März 2006 das staatliche Monopol für Sportwetten in seiner damaligen Form für verfassungswidrig erklärt und als unzulässigen Eingriff in die Berufsfreiheit beanstandet hatte. Für die bayerischen Behörden sei damit „klar“ gewesen, dass sie mit dem Verbot privater Anbieter „offenkundig“ gegen Europarecht verstießen. Ob der BGH dem folgt, schien nach dem Verhandlungsverlauf aber zweifelhaft. Der Vorsitzende Richter wies darauf hin, dass das Verfassungsgericht für eine Neuregelung eine Übergangsfrist bis Ende 2007 gewährt hatte und damals auch die Verwaltungsgerichte bis zum hin zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Untersagungsverfügung bestätigt hatten. Es sei deshalb die Frage, ob die Verwaltungen der Städte es tatsächlich hätten besser wissen können. Die beklagten Städte hatten sich 2005 zudem auf den seinerzeit gültigen Staatsvertrag zum Lotteriewesen berufen. In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht München einen „unionsrechtlichen Schadensersatzanspruch“ verneint. Bis zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am 8. September 2010 sei die Rechtsfrage, ob das deutsche staatliche Sportwettenmonopol gegen europäisches Recht verstoße, noch nicht ausreichend geklärt gewesen. Jedenfalls nicht in dem Maße, dass die bayerischen Maßnahmen als offenkundige Verstöße gegen Unionsrecht einzustufen gewesen seien. Der EuGH hatte 2010 entschieden, dass das deutsche Sportwettenmonopol unvereinbar mit der europarechtlichen Dienstleistungsfreiheit sei. Wann der BGH sein Urteil verkündet, war am Nachmittag noch offen. (Aktenzeichen: BGH III ZR 196/11 und III ZR 197/11) dapd (Vermischtes/Wirtschaft)
Post muss NPD-Zeitschrift verteilen
Karlsruhe (dapd). Die Deutsche Post muss nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) eine Publikation der rechtsextremen NPD verteilen. In dem am Donnerstag in Karlsruhe verkündeten Urteil heißt es, das Gesetz verpflichte die Post zur flächendeckenden Grundversorgung mit Postdienstleistungen. Die Pressefreiheit verbiete dem Staat jede Differenzierung nach Meinungsinhalten. Nur bei strafbaren oder rassendiskriminierenden Inhalten sei die Beförderung ausgeschlossen. Die Post bedauerte das Urteil, kündigte jedoch die Verteilung des NPD-Materials an. Mit dem Urteil hatte die Klage der NPD-Fraktion im sächsischen Landtag in letzter Instanz Erfolg. Die Fraktion will die Informationsschrift „Klartext“ in einer Auflage von 200.000 Exemplaren an alle Haushalte in Leipzig als Postwurfsendung verteilen lassen. Die Druckschrift soll über die Fraktionsarbeit der NPD und politische Themen berichten. Die Deutsche Post verweigerte den Abschluss eines Rahmenvertrags, woraufhin die NPD klagte. Das Landgericht Leipzig und das Oberlandesgericht Dresden gaben der Post recht. Dagegen legte die NPD-Fraktion in Sachsen Revision vor dem BGH ein. Dieser verurteilte nun die Post rechtskräftig zur Beförderung und hob die Urteile der Vorinstanzen auf. Parteiwerbung kein Kriterium für BGH Der BGH ließ das Argument nicht gelten, Postwurfsendungen ohne Adresse fielen nicht unter den Beförderungszwang. Bei „Klartext“ handele es sich „um eine periodisch erscheinende Druckschrift, die zu dem Zweck herausgegeben wird, die Öffentlichkeit über Tagesereignisse … durch presseübliche Berichterstattung zu unterrichten.“ Damit gehöre sie zu den „Universaldienstleistungen“, die die Post laut Postdienstleistungsverordnung erbringen müsse. Dass die Zeitschrift der Werbung für die Partei diene, dürfe „auf die Entscheidung keinen Einfluss haben“, so die Urteilsbegründung. Ein Sprecher der Deutschen Post sagte: „Wir bedauern diese Entscheidung des BGH. Da es eine letztinstanzliche Entscheidung ist, haben wir sie zu respektieren. Wir werden die Publikation jetzt verteilen.“ Der Verband der Postbenutzer erklärte, der Post bleibe noch, sich vor dem Europäische Gerichtshof oder mit einer Änderungen am Postgesetz gegen rechtsextreme Sendungen zu wehren. Der Chef des Deutschen Verbandes für Post und Telekommunikation, Elmar Müller, sagte dem Sender MDR: „Ich kann mir durchaus denken, dass dieses Urteil aus Karlsruhe jetzt zum Anlass genommen wird, in das neue Postgesetz eine solche Möglichkeit für die Post einzufügen.“ Der Verbandschef betonte, der Postkunde könne sich mit einem Aufkleber am Briefkasten gegen Werbesendungen wehren. Außerdem habe er die Möglichkeit, eine Sendung zurückzuschicken. Die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di erklärte, das Urteil sei für die NPD „kein Freibrief für Volksverhetzung“. Vielmehr müsse die Post nun jede Sendung sorgfältig daraufhin prüfen, ob „strafrechtliche Inhalte oder rassendiskriminierendes Gedankengut“ enthalten sei. Die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis rief die Post dazu auf, „weiterhin Courage zu zeigen“. Dies sei auch im Sinne der Beschäftigten von herausragender Bedeutung. Linke fordert entschlossenes Vorgehen der Innenminister Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, erklärte: „Nur ein NPD-Verbot könne verhindern, dass ihre rechte Hetze auch noch von der Post verbreitet werden muss.“ Beim Bundesinnenminister lägen 1.200 Seiten mit Material für einen Verbotsantrag. Die Innenminister von Bund und Ländern müssen bei ihrer Tagung am 5. Dezember dieses Jahres zu einem gemeinsamen und entschlossenen Vorgehen gegen die NPD gelangen, forderte Jelpke. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof I ZR 116/11) dapd (Politik/Politik)
Fluglotsen-Gewerkschaft: Kein Kompromiss über Schadenersatz
Frankfurt/Main (dapd). Die Fluglotsen-Gewerkschaft GdF sieht keine Chance auf eine gütliche Einigung mit der Lufthansa und anderen Unternehmen bei Streik-Entschädigungen. Das erklärte ein Gewerkschaftssprecher am Donnerstag in Frankfurt. Lufthansa, Air Berlin, der Flughafenbetreiber Fraport und die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) hatten die GdF auf zehn Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Grund der Forderung ist der Ausstand von 220 Vorfeld-Mitarbeitern Anfang des Jahres. Die Streikenden wollten den Frankfurter Flughafen lahmlegen, um zweistellige Lohn-Erhöhungen durchzusetzen. Der Gütetermin ist für den (morgigen) Freitag vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt am Main angesetzt. Wenn er offiziell scheitert, muss der Rechtsstreit in einer Gerichtsverhandlung ausgefochten werden. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Unplanmäßig war nur die Absage Draghis
Frankfurt/Main (dapd). Nur die kurzfristige Absage von EZB-Präsident Mario Draghi löst Irritationen aus. Der Chef der Europäischen Zentralbank hat seine Rede zum Richtfest des Neubaus für das Institut in Frankfurt am Main am Donnerstag unerwartet an das deutsche Direktoriumsmitglied Jörg Asmussen delegiert. Als Grund nennt eine Sprecherin der Bank lediglich einen „anderen Termin“ Draghis. Doch diese Programmänderung ist auch schon das Einzige, das die Euphorie ein wenig beeinträchtigt. Bei dem imposanten Neubau im Frankfurter Ostend ist „alles voll im Plan“, wie Projektleiter Thomas Rinderspacher unmittelbar vor dem Festakt bei einer Führung über die Großbaustelle stolz versichert. Äußerlich fehlt den beiden miteinander verschlungenen Hochhäusern als künftigem Domizil der Euro-Hüter am Mainufer nur noch die stählerne Dachkonstruktion, um die Höhen von 185 und 164 Meter zu erreichen. Auch verglast sind die Bürotürme schon bis weit in die oberen Stockwerke. Im 38. bis 41. Stock des Südturms, wo Draghi und seine Direktoriumskollegen nach dem Umzug aus der Frankfurter Innenstadt ab 2014 residieren sollen, ist der Rohbau allerdings noch nicht über das Betonstadium hinausgekommen. Blick auf die „gewöhnlichen“ Bankhochhäuser Von dort hat, wer einigermaßen schwindelfrei ist, einen Blick weit in den Taunus hinein – und auf der anderen Seite bis zum Frankfurter Flughafen im Süden. Der EZB-Vorstand wird von da aus auch die Skyline der anderen Frankfurter Bank-Hochhäuser gut sehen können. Und die wirken im Vergleich zur kühnen Architektur der künftigen Zentralbank fast schon altbacken. „Normalerweise sind bei Hochhäusern alle Etagen gleich“, sagt der bei der Baufirma Züblin für den Rohbau der EZB zuständige Andreas Hörle. Bei den vom Wiener Architektenbüro Coop Himmelblau entworfenen Türmen der Europäischen Zentralbank ist das ganz anders. Sie sind an einer Stelle unten breit und oben schmal, an anderer Stelle genau umgekehrt: unten schmal und oben breit. Jeder Büroturm wird als eigener Bau wahrgenommen, und doch sind beide an mehreren Stellen miteinander verbunden. Der Chefarchitekt des Baus, Wolf Prix, ist von seinem eigenen Werk mehr als angetan: Nur in Peking gebe es noch ein ähnlich ungewöhnliches Hochhausprojekt, versichert er. Doch es ist nicht nur die ungewöhnliche Konstruktion des Neubaus, die das 2008 in Angriff genommene Großprojekt zu einem äußerst schwierigen Unterfangen gemacht hat. Mindestens genau so kompliziert und aufwendig ist die Einbeziehung der denkmalgeschützten ehemaligen Großmarkthalle des Architekten Martin Elsaesser aus den 1920er Jahren in den Bau. „Vorher war das alles schwarz“, sagt Bauleiter Rinderspacher und zeigt auf die in mühevoller Kleinarbeit schon fast fertig restaurierte Fassade der Halle. Mit teils neuen, teils ausgebauten, in Werkstätten sanierten und wieder eingebauten Fenstern sowie rundherum erneuerten Fugen und Backsteinen haben die 800 Bauarbeiter „ein kleines Wunder“ geschafft, wie es Rinderspacher formuliert. Wo noch bis 2004 Gemüse und Obst umgeschlagen wurde, entsteht jetzt das Konferenzzentrum der Europäischen Zentralbank. Späte Einigung mit den Erben Der Charakter der Halle soll dabei erhalten bleiben – eine wichtige Voraussetzung dafür, dass der Neubau der EZB überhaupt verwirklicht werden konnte. Die Erben des Großmarkthallen-Architekten Elsaesser hatten nämlich mit Hinweis auf den Denkmalschutz gegen das Vorhaben geklagt. Erst nach langem Rechtsstreit erzielte die EZB doch noch eine Einigung mit ihnen. Die Halle aber kann nur denkmalschutzgerecht erhalten werden, indem die Konferenzräume darin als „Haus im Haus“ mit eigener Belüftung, Klimatisierung und Heizung errichtet werden. „Das schaffen wir“, sagen Bauleiter und Architekten jetzt unisono. Bei der Sanierung haben sie mit Fachleuten für Kirchenrestaurierung zusammengearbeitet. Der Neubau der EZB kostet nach offiziellen Angaben rund 850 Millionen Euro. Auf den Bau selbst sollen nach einer Vorgabe der Bank nur 500 Millionen entfallen. Weil diese Vorgabe kein Generalunternehmer erfüllen konnte, wurde das Projekt 2008 neu ausgeschrieben und in Einzelprojekte aufgeteilt. Da die Kosten aber nach damaligem Stand der Preise berechnet wurden, dürften sie real am Ende in die Nähe einer Milliarde Euro klettern. Den Bauherrn ist es die Sache wert. Sie rechnen mit einem neuen Wahrzeichen der Stadt. Zudem lassen sie neben der Großmarkthalle in Kooperation mit der Stadt noch eine Gedenkstätte für die in der NS-Zeit an dieser Stelle deportierten Juden errichten – samt einer erhalten gebliebenen Rampe. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Otto-Versand will Hunderte Stellen streichen
Hamburg (dapd). Der Sanierung von Deutschlands größtem Versandhaus Otto könnten bis zu 700 Arbeitsplätze zum Opfer fallen. Betriebsbedingte Kündigungen seien dabei nicht ausgeschlossen, teilte das Unternehmen am Donnerstag in Hamburg mit. „Ein Großteil der Veränderungen soll jedoch über Fluktuation oder andere sozialverträgliche Maßnahmen im Konzernverbund aufgefangen werden“, erklärte Otto weiter. Die genaue Zahl der betroffenen Stellen stehe noch nicht fest. Demnach könnten bis 2015 bei der Einzelgesellschaft Otto maximal 450 von gut 3.200 Stellen wegfallen. Bei Baur soll bis zu ein Zehntel der 2.165 Arbeitsplätze gekappt werden, bei Schwab höchstens 40 von 913 Vollzeitstellen. Grund für den Stellenabbau ist das Sanierungsprogramm Fokus, mit dem der Konzern bis 2015 seine drei Kernmarken Otto, Baur und Schwab angesichts der starken Konkurrenz durch Internet-Händler neu aufstellen will. Der Online-Shop Quelle.de blieb nach Firmenangaben in Deutschland hinter den Erwartungen zurück und soll ein eigenes Warenangebot bekommen. Bei Otto waren die Geschäfte zuletzt schlecht gelaufen, weil immer mehr Kunden über Suchmaschinen im Internet nach günstigen Angeboten suchen. Der Konzern hatte darauf schon mit Preissenkungen reagiert. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Schlechte Chancen für Schavans Vorstoß zur Grundgesetzänderung
Berlin (dapd). Auf absehbare Zeit zeichnet sich keine Mehrheit für eine stärkere Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich ab. Zwar forderte Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) am Donnerstag die Länder auf, einer Grundgesetzänderung zur Abschaffung des Kooperationsverbots nicht im Wege zu stehen. Aber von SPD und Grünen wurde ihr Vorstoß erneut abgelehnt. Der Bundesrat befasst sich am Freitag zum ersten Mal mit diesem Thema. Sollte das Kooperationsverbot fallen, könnte der Bund gemeinsam mit den Ländern überregional bedeutsame Einrichtungen der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen in der gleichen Weise unterstützen, wie bereits jetzt die außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Doch die dafür nötige Grundgesetzänderung erfordert Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat. „Wenn wir hier nicht handeln, schwächen wir die Hochschulen“, sagte Schavan der Zeitung „Die Welt“. Die Schranken, die das Grundgesetz errichtet habe, hätten dazu geführt, dass immer mehr hochkarätige Forschung aus den Hochschulen in außeruniversitäre Institute abgewandert sei. „Wer sich neuen Wegen verschließt, riskiert Stillstand“, sagte Schavan. SPD: Vorschlag geht in die falsche Richtung SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann kritisierte: „Schavans Vorschlag geht in die völlig falsche Richtung und verhindert dringend notwendige Programme für Ganztagsschulen und gegen Schulabbruch.“ Kanzlerin Angela Merkel müsse den „Irrweg“ ihrer Ministerin stoppen. Die von der SPD und den Grünen geführten Länder wollen das Kooperationsverbot generell abschaffen und deshalb Schavans Vorschlag blockieren. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Renate Künast sagte: „Schavan zielt mit ihrem Vorschlag im Bundesrat, das Kooperationsverbot nur in der Wissenschaft aufzuheben, am Problem vorbei. Es ist Zeit, das Kooperationsverbot in der Bildung, insbesondere bei Schulen, endlich abzuschaffen.“ Die Menschen interessiere nicht, welche staatliche Ebene zuständig ist. Sie erwarteten zurecht, dass der Staat insgesamt sich der Verantwortung für gute Bildung annehme. Die FDP-Bildungsexperten Martin Neumann und Heiner Kamp erklärten: „Sollte der Bundesrat der lauthals proklamierten Haltung von SPD und Grünen wirklich folgen, dann wäre dies ein Desaster für die Entwicklungsfähigkeit des deutschen Hochschul- und Forschungssystems.“ Das Kooperationsverbot werde so von SPD und Grünen auf unbestimmte Zeit fest einbetoniert. Die von Hochschulen und Wissenschaftsrat geforderte Lockerung wäre damit für lange Zeit vom Tisch. dapd (Politik/Politik)
Bundeskriminalamt senkt Zahl der NSU-Sonderermittler
Berlin (dapd). Das Bundeskriminalamt hat die Zahl der Sonderermittler zur Aufklärung der Morde des rechtsterroristischen „Nationalsozialistischen Untergrunds“ deutlich gesenkt. Die bislang mit dem Fall befasste Besondere Aufbauorganisation „BAO TRIO“ sei durch eine kleinere Ermittlungsgruppe ersetzt worden, sagte eine BKA-Sprecherin der Nachrichtenagentur dapd am Donnerstag auf Anfrage und bestätigte damit einen Bericht der Zeitung „Die Welt“. Mit den Untersuchungen betraut ist demnach seit dem 1. September die Ermittlungsgruppe „EG TRIO“. Dort arbeiten rund hundert Mitarbeiter des BKA und 20 Beamte aus den Länderpolizeien. Der „BAO TRIO“ hatten Anfang dieses Jahres noch 361 Ermittler angehört, davon rund 140 aus den Bundesländern. „Die Zahl wurde verringert, weil die Ermittlungen zum NSU schon weit voran geschritten sind“, sagte ein BKA-Ermittler der Zeitung. Deshalb würden nicht mehr so viele Ermittler wie bisher benötigt. Der Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses, Sebastian Edathy (SPD), wollte die Personalreduzierung nicht kritisieren. Es sei „nicht unplausibel, dass weite Teile des Ermittlungsaufwandes bereits geleistet worden seien“, sagte er der dapd. Diese Frage müsse das BKA selber bewerten. Opferanwalt sieht Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttert Abseits dieser aktuellen Umstrukturierung äußerte der Anwalt der Familien einiger der NSU-Opfer, Mehmet Daimagüler, heftige Kritik an den deutschen Sicherheitsbehörden. Er sagte im Deutschlandradio Kultur, die Versäumnisse bei der Aufklärung der NSU-Mordserie erschütterten das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat. Es werde gelogen, verheimlicht und vertuscht. Aufklärung sehe anders aus. Anfänglich habe er noch an Pannen glauben können, sagte der Anwalt. „Aber irgendwann reicht dieses Wort ‚Panne‘ nicht mehr. Irgendwann muss man schon davon ausgehen, dass Teile des Apparats das konterkarieren, was die Bundeskanzlerin sehr, sehr eindrucksvoll versichert hat“, sagte er. Berliner Grüne vermissen „ungefilterte Informationen“ Neue Kritik an den Behörden wurde auch in Berlin laut. Über die Treffen des Berliner Landeskriminalamtes (LKA) mit einem mutmaßlichen NSU-Unterstützer gebe es zwar „Gesprächsvermerke“, aber „keine vollständigen ungefilterten Informationen“, sagte der Grüne Benedikt Lux der dapd nach Einsichtnahme in die Akten. Er forderte das LKA auf, zu prüfen, ob noch weitere Unterlagen vorhanden seien und diese gegebenenfalls nachzuliefern. Erst in der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass ein mutmaßlicher NSU-Helfer mehr als ein Jahrzehnt Informant der Berliner Polizei war und ab 2002 zumindest indirekte Hinweise auf den Aufenthaltsort des Terror-Trios gegeben hat. dapd (Politik/Politik)
Koalition streitet über Armuts- und Reichtumsbericht
Berlin (dapd). Kaum ist die Empörung über die geplante Zuschussrente ein wenig abgeebbt, sorgt Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) für neuen Zündstoff in der Koalition: Stein des Anstoßes ist ein Passus im Armuts- und Reichtumsbericht der Ministerin, der als Forderung nach Steuererhöhungen ausgelegt wird. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) distanzierten sich am Donnerstag von der Analyse. Der 535-seitige Berichtsentwurf enthält unter anderem einen Prüfauftrag, „ob und wie über die Progression in der Einkommensteuer hinaus privater Reichtum für die nachhaltige Finanzierung öffentlicher Aufgaben herangezogen werden kann“. Von der Leyen hatte ihn Anfang der Woche in die Ressortabstimmung gegeben. Nach ihrem Terminplan soll das Bundeskabinett den Bericht am 14. November beschließen. Merkel sprach sich deutlich gegen zusätzliche Abgaben aus. „Ich halte von Vermögensabgaben nichts“, sagte sie dem Sender Sat.1. Die Kanzlerin erinnerte daran, „dass zehn Prozent der Wohlhabendsten immerhin 55 Prozent der Steuereinnahmen generieren“. Zugleich verwies Merkel darauf, dass der Bericht und seine Maßnahmen würden nun in der Bundesregierung abgestimmt würden- „da ist noch nicht einmal die erste Runde gelaufen“. Arbeitsministerium wehrt sich Kritik Rösler sagte während seiner Fernostreise in Bangkok, er halte neue Umverteilungsvorschläge „ausdrücklich für falsch“. Zuvor hatte das Wirtschaftsministerium in einer Stellungnahme via „Handelsblatt“ klar gemacht, dass der aktuelle Berichtsentwurf „nicht ressortabgestimmt“ sei und daher „auch nicht der Meinung der Bundesregierung“ entspreche. Vor allem „Forderungen nach höheren Steuern für die, die den Sozialstaat finanzieren“, lehne das Ministerium ab. Der FDP-Sozialexperte Heinrich Kolb forderte eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs. „Wir kommen zu anderen Schlüssen als die Bundesarbeitsministerin“, sagte Kolb der „Saarbrücker Zeitung“ (Freitagausgabe). Korrekturbedarf attestierte er vor allem bei den Passagen zum Mindestlohn und zur Bekämpfung der Altersarmut. Das Arbeitsministerium wies die Kritik umgehend zurück. Bei der Prüfaussage gehe es „ausschließlich und allein um das Thema der gesellschaftlichen Verantwortung und des Engagements im Rahmen von freiwilligen Spenden- und Stiftertätigkeiten“. Es gebe im Bericht dagegen „keinerlei Hinweise auf neue Umverteilungen über das Steuersystem“. „Die Prüfaussage in diesen Zusammenhang zu stellen, ist absolut konstruiert. Ableitungen dieser Art nimmt der Bericht an keiner Stelle vor.“ SPD spricht von „Schmierenkomödie“ Der Bundesverband Deutscher Stiftungen attestierte der Ministerin, dass das stifterische Engagement der Vermögenden in Deutschland von vorbildlichen Ausnahmen abgesehen „ausbaufähig“ sei. Laut Bericht engagieren sich Reiche vor allem in Sportvereinen, Berufsverbänden, Heimat- und Bürgervereinen sowie privaten Klubs. Der Generalsekretär des Verbands, Hans Fleisch, forderte die Regierung daher auf, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen weiter zu verbessern. „Ich hoffe, die Bundesregierung macht Ernst mit ihrer Ankündigung, unnötige Bürokratie für Engagementwillige zu verringern“, betonte er. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Hubertus Heil, sprach angesichts der Unstimmigkeiten in der Bundesregierung von einer „Schmierenkomödie“. „Während Frau von der Leyen soziale Ungerechtigkeit beklagt, ohne als zuständige Ministerin tatsächlich etwas zu ändern, will sich der angeschlagene FDP-Vorsitzende in seine Partei als Kämpfer gegen vermeintliche Umverteilung in Szene setzen“, kritisierte Heil. Beiden gehe es nicht um die Sache. dapd (Politik/Politik)
Mehrheit im Bundesrat für Frauenquote scheint sicher
Saarbrücken (dapd). Im Bundesrat scheint eine Mehrheit für die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote in Aufsichtsräten sicher. Die von CDU und SPD gemeinsam geführten Regierungen von Sachsen-Anhalt und dem Saarland wollen eine Gesetzesinitiative der Länder Hamburg und Brandenburg unterstützen. Zusammen mit den von SPD, Grünen und Linken geführten Ländern wäre damit eine Mehrheit in der Länderkammer erreicht. Wenn der Bundesrat am Freitag dem Vorhaben zustimmt, muss sich auch der Bundestag mit dem Vorschlag befassen. Der Antrag sieht vor, dass eine feste Quote für Frauen in Aufsichtsräten in zwei Stufen eingeführt wird: Ab 2018 muss ihr Anteil demnach mindestens 20 Prozent betragen, ab 2023 dann mindestens 40 Prozent. Für Sonderfälle ist eine Härtefallklausel vorgesehen. Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) lobte die Initiative. Eine gesetzliche Quote sorgt dafür, dass sich die Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz verändern – beispielsweise durch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, durch flexiblere Arbeitszeiten oder durch verstärkte Fortbildungsmaßnahmen“, sagte Kramp-Karrenbauer der „Welt“. Nach Angaben einer Regierungssprecherin hatte das Landeskabinett bereits in der vergangenen Woche grünes Licht für die Initiative gegeben. Auch eine Sprecherin der sachsen-anhaltischen Justizministerin Angela Kolb (SPD) bestätigte, dass das Land den Vorstoß in der Länderkammer unterstützen will. Von der Leyens Ministerium erfreut Das Bundesarbeitsministerium begrüßte die Initiative des Bundesrats. „Die Position der Ministerin ist klar: Die Präsenz von Frauen in Führungspositionen muss sich deutlich und mit klaren Zeitzielen verbessern“, sagte ein Sprecher von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) auf dapd-Anfrage. Diese Position sei unverändert. Im Gegensatz zu ihrer Kabinettskollegin, Familienministerin Kristina Schröder (CDU), hatte von der Leyen mehrfach für die Einführung einer festen Frauenquote für Unternehmen geworben. Schröder setzt hingegen auf eine Selbstverpflichtung der Unternehmen, die sogenannte Flexiquote. Diese ist auch Bestandteil des Leitantrags der CDU-Spitze, der auf dem nächsten Parteitag Anfang Dezember verabschiedet werden soll. Auch der bayerische Ministerpräsident und CSU-Chef Horst Seehofer lehnt eine gesetzliche Frauenquote für Aufsichtsräte weiterhin ab. Seehofer sagte nach einer Klausur der CSU-Fraktion im oberfränkischen Kloster Banz, er sei zwar für „Frauenförderung“. Er halte aber nichts davon, alle Ziele mit Paragrafen zu regeln. Grünen-Chefin Renate Künast wertete die voraussichtliche Zustimmung des Bundesrates zu einer gesetzlichen Frauenquote als klare Niederlage der schwarz-gelben Koalition. „Die Bundesregierung fällt mit verstaubten Gesellschaftsbildern völlig aus der Zeit und muss vom Bundesrat mühsam angetrieben werden“, sagte Künast in Berlin. „Das Saarland beweist: Selbst CDU-Ministerpräsidentinnen fühlen sich von einer CDU-Frauenministerin Schröder nicht mehr vertreten.“ Doch auch bei Zustimmung im Bundesrat sind die Chancen für die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote aus Sicht der SPD-Abgeordneten Christel Humme weiterhin schlecht. Sie „würde sich wundern“, wenn der Gesetzentwurf im Plenum verabschiedet würde, sagte die gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. Die Entscheidung des Bundestags hänge davon ab, wie die CDU- und FDP-Frauen abstimmen, „die sich mit der Berliner Erklärung aus dem Fenster lehnen“, sagte Humme. dapd (Politik/Politik)