Neuer NPD-Verbotsantrag kommt

Neuer NPD-Verbotsantrag kommt Berlin (dapd). Fast zehn Jahre nach dem gescheiterten Anlauf zum NPD-Verbot haben die Innenminister der Länder ein neues Verfahren gegen die rechtsextreme Partei auf den Weg gebracht. Über Länder- und Parteigrenzen hinweg sei dazu ein einvernehmlicher Beschluss gefasst worden, sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Lorenz Caffier (CDU), am Mittwoch in Rostock. Einen förmlichen Beschluss wollen die Ministerpräsidenten am Donnerstag fassen. Die NPD kündigte unterdessen an, das Verbotsverfahren für Propagandazwecke nutzen zu wollen. Das erste Verfahren war im März 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht an der „V-Mann-Problematik“ gescheitert. Die neue Materialsammlung basiert daher nur auf Informationen aus frei zugänglichen Quellen, also keine Erkenntnisse von V-Leuten , wie Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) betonte. Laut Grundgesetz gilt eine Partei als verfassungswidrig, wenn sie darauf abzielt, „die freiheitliche demokratische Verfassungsordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen.“ Die Innenminister haben mehr als 1.000 Seiten Beweismaterial zusammengetragen, mit denen sie der NPD dies nachweisen wollen.Die Innenminister haben mehr als 1.000 Seiten Beweismaterial zusammengetragen, mit denen sie der NPD dies nachweisen wollen. Friedrich warnt vor politischen Risiken Unklar ist, ob sich Bundesregierung und Bundestag dem Antrag der Länder anschließen werden. „Die Wahrscheinlichkeit, dass wir mit diesem Material gewinnen können, ist größer, als dass wir verlieren“, sagte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich. Zugleich wies der CSU-Politiker auf mögliche „politische Risiken“ eines solchen Verbotsverfahrens hin. Dabei gehe es nicht zuletzt um die Frage, welche Auswirkungen das möglicherweise lange Verfahren auf die Propagandamöglichkeiten der NPD gerade in anstehenden Wahlkämpfen habe. Genau das strebt die rechtsradikale Partei offenbar an. Die NPD werde „auf dem Weg zum Verbot die Propaganda steigern“, kündigte der stellvertretende Bundesvorsitzende Udo Pastörs in Pampow bei Schwerin an. Parteichef Holger Apfel fügte hinzu: „Wir freuen uns auf das Verfahren und sind sehr gespannt auf die Argumente der Gegner.“ „Herumwackeln in der Mitte“ Friedrich brachte seine Zweifel auch durch eine Protokollnotiz zu dem Antrag zum Ausdruck. Er betonte, dass die Entscheidung über die Haltung des Bundes letztendlich das Bundeskabinett zu treffen habe. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ist noch skeptisch. Ein NPD-Verbotsverfahren müsse aussichtsreich sein, sagte sie dem Fernsehsender Phoenix. Diese Prüfungen seien jedoch noch nicht abgeschlossen. Protokollnotizen gaben auch Hessen und das Saarland ab, die zuletzt ebenfalls Zweifel vorgebracht hatten. Hessens Innenminister Boris Rhein (CDU) sagte :“Ich erkenne an, dass wir jetzt viel besser aufgestellt sind, als 2002/2003. Aber gleichwohl bleiben große Zweifel an der Richtigkeit des Weges.“ Im Bundesrat ist daher voraussichtlich eine Enthaltung des Landes zu erwarten. NRW-Innenminister Ralf Jäger unterstrich dagegen „ein Herumwackeln in der Mitte“ könne es nach dieser Entscheidung nicht mehr geben und bewertete das Votum als „klares Signal der Entschlossenheit im Kampf gegen Rechtsextremisten“. Bevor sich die Länderkammer mit dem Vorhaben befassen kann, muss zunächst noch die Ministerpräsidentenkonferenz, die am Donnerstag in Berlin mit Bundeskanzlerin Merkel zusammenkommt, ihr grünes Licht geben. Es ist zu erwarten, dass die Regierungschefs der Länder dem Votum ihrer Fachminister folgen werden. Zentralrat der Juden zufrieden Der Zentralrat der Juden äußerte sich indes schon befriedigt über die Entscheidung der Innenminister. „Es wird höchste Zeit, dass dem unsäglichen Treiben der NPD ein Ende gesetzt wird. Für jeden überzeugten Demokraten ist es einfach unerträglich, dass Rechtsextremisten Steuermittel erhalten, um ihr braunes Gift zu verbreiten. Ein Verbot der NPD kann diesen Zustand endlich beenden“, kommentierte Zentralratspräsident Dieter Graumann das Votum aus Rostock. Er appellierte zugleich an Bundestag und Bundesregierung, sich der Entscheidung der Länder anzuschließen. Im Bundestag hatte sich zuletzt vor allem die FDP skeptisch gezeigt. Aber auch in den Reihen der Union kamen Zweifel auf. Die Grünen im Bundestag wollen ein neues NPD-Verbotsverfahren mittragen, machen dies aber von der Materiallage abhängig, wie Grünen-Fraktionschefin Renate Künast in Berlin sagte. Für die Linke ist Entscheidung der Innenminister ein „unmissverständliches Signal an die extreme Rechte“. dapd (Politik/Politik)

Netanjahu in Berlin

Netanjahu in Berlin Berlin (dapd). Der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu ist am Mittwochabend zu einem Deutschlandbesuch in Berlin eingetroffen. Hier kam er zunächst mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zusammen. Am Donnerstag wollen beide Regierungschefs dann die 4. Deutsch-Israelischen Regierungskonsultationen leiten. Die Gespräche werden von der umstrittenen Siedlungspolitik Tel Avis überschattet. Während die Bundesregierung Israel zum Verzicht auf seine neuen Siedlungspläne im Westjordanland aufforderte, verteidigte Netanjahu die Entscheidung mit „nationalen Interessen“. Israel hatte in der vergangenen Woche den Bau von 3.000 neuen Wohnungen im Westjordanland als Antwort auf die Aufwertung des Palästinenserstatus‘ bei der UNO angekündigt. Der Siedlungsbau gilt als eines der Hemmnisse in den Gesprächen über eine Zwei-Staaten-Lösung. Bei den Regierungskonsultationen sollen neben der aktuellen Lage im Nahen Osten auch Fragen der Zusammenarbeit in Wirtschaft, Bildung, Wissenschaft und beim Jugendaustausch beraten werden. dapd (Politik/Politik)

Deutschland verspricht 3,6 Milliarden Euro für Klimaschutz

Deutschland verspricht 3,6 Milliarden Euro für Klimaschutz Doha (dapd). Vorsichtige Bewegung auf der Klimakonferenz in Doha: Deutschland will in den nächsten beiden Jahren rund 3,6 Milliarden Euro für Klimaschutzprojekte bereitstellen. „Wir werden 2013 und 2014 noch einmal 400 Millionen Euro mehr für den internationalen Klimaschutz ausgeben“, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Katherina Reiche (CDU), am Mittwoch auf der Klimakonferenz in der Hauptstadt Katars. 2012 sind es 1,4 Milliarden Euro. Zuvor hatte bereits Großbritannien angekündigt, in den kommenden beiden Jahren insgesamt umgerechnet 2,2 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Die Frage der Finanzierung von Anpasungsmaßnahmen an den Klimawandel, wie etwa die Errichtung von Deichen, ist eine der zentralen Fragen, die derzeit auf der Klimakonferenz in Doha (Katar) erörtert werden. Kurzfristige Finanzzusagen, die auf dem Weltklimagipfel in Kopenhagen vor drei Jahren gegeben wurden, laufen Ende dieses Jahres aus. Die UN-Staaten haben sich zwar dazu verpflichtet, von 2020 an jährlich 100 Milliarden Dollar für Klimaschutzprojekte zur Verfügung zu stellen. Unklar ist aber bislang, wie die Lücke bis dahin gefüllt werden kann. Verbände hoffen auf neue Dynamik Die von Reiche verkündete Summe ergibt sich aus dem Haushalt 2013, den der Bundestag Ende November beschloss, sowie den Ansätzen für 2014. Deutschland hoffe, so „etwas Bewegung“ in die zähen Verhandlungen zu bringen, sagte Reiche. Umwelt- und Hilfsorganisationen begrüßten die Ankündigung am Mittwoch. „Jetzt müssen die übrigen reichen Länder nachlegen. Wir brauchen dringend eine Dynamik, die die schwierige und von Misstrauen geprägte Konferenz noch zu einem passablen Abschluss bringt“, sagte der Klimaexperte der Hilfsorganisation Oxfam, Jan Kowalzig. Auch die Klimaexpertin vom Bund für Umwelt und Naturschutz, Ann-Kathrin Schneider, sprach von einem ersten wichtigen Zeichen. „Es muss sichergestellt sein, dass die Hälfte des Geldes für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels bereitgestellt wird, die andere Hälfte für Klimaschutzmaßnahmen“, forderte sie darüber hinaus. Kaum Bewegung im Streit über Klimaziele Wenig Bewegung gibt es unterdessen im Streit über die Lastenverteilung bei der Bekämpfung des Klimawandels. UN-Generalsekretär Ban Ki Moon bezeichnete es am Rande der Verhandlungen als „nur fair und verantwortungsvoll“, dass die Hauptverantwortung bei den Industriestaaten liegen solle. „Das Phänomen des Klimawandels ist durch die Industrialisierung der entwickelten Welt entstanden“, sagte Ban der AP. Deutschland rückte am Mittwoch dagegen von dem Ziel ab, innerhalb der EU ehrgeizigere Klimaziele anzustreben. „Die EU geht mit den 20 Prozent rein, mit der Option, bis 2020 anzuschärfen“, sagte Reiche. Zugleich machte sie deutlich, dass die EU nicht die alleinige Verantwortung für ambitionierte Klimavorgaben habe. „Es gibt 100 Staaten, von denen zum Teil gar nichts auf dem Tisch liegt“, betonte sie. EU-Kommissarin Connie Hedegaard räumte im Gespräch mit AP zwar ein, dass reiche Staaten mehr tun müssen als arme Staaten. „Allerdings müssen alle von uns das Beste geben, weil wir andernfalls den Klimawandel nicht in den Griff bekommen werden“, fügte sie hinzu. Die EU will ihre Emissionen bis 2020 um 20 Prozent mindern und ist nur dann zu stärkeren Anstrengungen bereit, wenn andere wesentliche Verschmutzerstaaten vergleichbare Zusagen machen. Vor allem Polen lehnt eine bedingungslose Zustimmung für eine Minderung um 30 Prozent ab. Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) hatte dafür plädiert, dass sich die EU auch ohne Polen dazu bekennen solle, ihren Treibhausgasausstoß um 30 Prozent zu senken. Altmaier wollte am frühen Abend auf der Klimakonferenz eintreffen, die offiziell noch bis Freitag dauert. dapd (Politik/Politik)

ThyssenKrupp zieht personelle Konsequenzen

ThyssenKrupp zieht personelle Konsequenzen Essen (dapd). Nach Milliardenverlusten und Korruptionsvorwürfen greift der Aufsichtsrat von Deutschlands größtem Stahlkonzern ThyssenKrupp durch: Drei Vorstandsmitglieder des in schwerem Fahrwasser befindlichen Unternehmens müssen gehen. Wie ThyssenKrupp am Mittwochabend mitteilte, hat der Personalausschuss des Aufsichtsrats in enger Abstimmung mit dem Vorstandsvorsitzenden Heinrich Hiesinger entschieden, dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 10. Dezember vorzuschlagen, die Bestellung der Vorstandsmitglieder Olaf Berlien und Edwin Eichler sowie Jürgen Claassen mit Wirkung zum 31. Dezember aufzuheben. Claassen hatte den Aufsichtsrat bereits am 1. Dezember gebeten, ihn bis auf weiteres von seinen Vorstandsaufgaben zu entbinden. Wie es in der Mitteilung weiter hieß, hatte eine vom Aufsichtsrat in Auftrag gegebene Prüfung der fehlgeschlagenen Konzernprojekte in Amerika ergeben, dass sich eine Reihe der vom damaligen Vorstand zugrunde gelegten Annahmen und Kennzahlen als deutlich zu optimistisch oder im Nachhinein als falsch erwiesen haben. Weiter hieß es: „Neben dem Thema Steel Americas sieht sich ThyssenKrupp derzeit außerdem mit der Aufdeckung einer Reihe von Korruptions- und Kartellfällen konfrontiert. Auch in diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der bisherigen Führungskultur im Konzern.“ Zuletzt machte ThyssenKrupp wegen angeblich von Claassen gewährten Luxusreisen für Journalisten Schlagzeilen. Die Staatsanwaltschaft Essen hat einem Zeitungsbericht zufolge ein Ermittlungsverfahren gegen den Manager eingeleitet. Ebenfalls Ende November wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Essen dubiose Zahlungen einer Konzern-Tochter untersucht. Wegen illegaler Preisabsprachen im Schienengeschäft droht dem Konzern zudem eine Welle von Schadenersatzforderungen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Merkel begrüßt neue Eignerstruktur bei EADS

Merkel begrüßt neue Eignerstruktur bei EADS Berlin (dapd). Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die neue Eignerstruktur bei dem europäischen Luft- und Raumfahrtkonzern EADS begrüßt. Durch die Einigung könne die deutsch-französische Partnerschaft bei EADS „in Balance weitergeführt werden“, erklärte sie am Mittwochabend. Damit werde dem Gründungsgedanken des Unternehmens Rechnung getragen. In der neuen Aktionärspartnerschaft würden Deutschland und Frankreich in gleicher Höhe Anteile an der EADS halten. Die erforderlichen Anteile würden von der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau erworben. Die Partner seien sich über die zentrale Bedeutung der Standorte der EADS insbesondere für Forschung, Entwicklung und Produktion einig, erklärte Merkel weiter. Wesentliche Funktionen der EADS-Verwaltungszentrale würden weiterhin ihren Sitz in Müchen/Ottobrunn haben. In München befinde sich zudem der Sitz der Verteidigungssparte Cassidian. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Länder einigen sich auf neue EADS-Eignerstruktur

Länder einigen sich auf neue EADS-Eignerstruktur Leiden (dapd). Der Knoten ist durchschlagen: Deutschland steigt nach monatelangen Verhandlungen für einen hohen dreistelligen Millionenbetrag als dritter Staat beim europäischen Luft- und Raumfahrtkonzern EADS ein. Frankreich muss seinen Anteil absenken, sodass beide Länder höchstens je zwölf Prozent halten werden. Der deutsche Konzern Daimler und das französische Unternehmen Lagardère reduzieren ihre Beteiligungen. Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Vereinbarung zwischen den Hauptaktionären und der Konzernleitung hervor. Frankreich, Deutschland und Spanien als drittes beteiligtes Land einigten sich demnach auf eine staatliche Höchstbeteiligung am Konzern von 28 Prozent (zwölf plus zwölf plus vier Prozent Spanien). Die geänderte EADS-Satzung wird außerdem eine Eigentums- und Stimmrechtsbeschränkung auf 15 Prozent enthalten, die weder von Einzelaktionären noch von Aktionärsgruppen überschritten werden darf. Damit wäre EADS vor Übernahmeversuchen weitgehend geschützt. Der EADS-Vorstandsvorsitzende Tom Enders freute sich über die neue Struktur: „Das EADS-Management begrüßt mit Nachdruck die heutigen Entscheidungen und die Chancen, die sich daraus für unser großartiges Unternehmen ergeben.“ Als Teil des Prozesses wird EADS eigene Aktien von bis zu 15 Prozent zurückkaufen. So sollen Aktien von Lagardère und auch von Daimler aufgenommen werden. Außerdem kauft die staatliche deutsche KfW-Bank EADS-Aktien von Daimler. Die Neuordnung wurde nötig, weil Großaktionär und EADS-Mitgründer Daimler sich von Anteilen trennen will. Der Konzern sieht EADS schon lange nicht mehr als Kerngeschäft. Bisher sind Frankreich und der Daimler-Konzern mit je 15 sowie Spanien mit 5,6 Prozent an EADS beteiligt. Weitere 7,5 Prozent hält der französische Lagardère-Konzern, ebenfalls 7,5 Prozent liegen bei einem deutschen Banken-Konsortium. Die Bundesregierung wollte eine Veränderung des fein ausbalancierten Verhältnisses zwischen deutschen und französischen Anteilen bei dem Gemeinschaftsunternehmen verhindern. So wollte Berlin etwa die großen Werke der EADS-Tochter Airbus in Deutschland vor einer Verlagerung nach Frankreich sichern. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Regierung verlängert Kurzarbeitergeld von sechs auf zwölf Monate

Regierung verlängert Kurzarbeitergeld von sechs auf zwölf Monate Berlin (dapd). Künftig sind zwölf statt sechs Monate Kurzarbeitergeld möglich: Die Bundesregierung hat Vorkehrungen für eine rasche Ausweitung des Kurzarbeitergeldes im Falle einer konjunkturellen Eintrübung getroffen. Der Bundesminister für Wirtschaft, Philipp Rösler (FDP), und seine Kollegin aus dem Arbeitsressort, Ursula von der Leyen (CDU), verständigten sich auf eine vorsorgliche Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf zwölf Monate, wie Sprecher beider Ministerien am Mittwoch der Nachrichtenagentur dapd bestätigten. Die Verordnung werde von der Ministerin in Kürze unterzeichnet und könne innerhalb weniger Tage in Kraft treten, sagte ein Sprecher des Arbeitsministeriums. Sein Kollege aus dem Wirtschaftsministerium ergänzte, es gehe bei der Verlängerung des Kurzarbeitergeldes um eine Vorsorgemaßnahme. „Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind gut. Wir geben damit aber den Unternehmen ein weiteres Instrument an die Hand, um bei einer möglichen Verschlechterung der konjunkturellen Lage schnell reagieren zu können.“ Planungssicherheit für Unternehmen Das Kurzarbeitergeld wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt und soll verhindern, dass Unternehmen in konjunkturellen Krisen Mitarbeiter entlassen. Erstattet werden in der Regel 60 Prozent des ausgefallenen Nettoeinkommens für derzeit höchstens sechs Monate. Ein Sprecher des Arbeitsministeriums verwies darauf, dass die durchschnittliche Inanspruchnahme des Kurzarbeitergeldes zurzeit drei Monate beträgt. Lob von Arbeitgebern und vom DGB Die Arbeitgeberverbände begrüßten die geplante Verlängerung. Damit werde insbesondere dem Mittelstand geholfen, Beschäftigung zu sichern. Kurzarbeit sollte darüber hinaus auch durch eine neue gesetzliche Regelung für Zeitarbeitnehmer ermöglicht werden, forderte der Bundesverband. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte, es sei gut, wenn jetzt durch die Verlängerung der Kurzarbeit größere innerbetriebliche Flexibilitätsspielräume eröffnet und Arbeitsplätze gesichert werden könnten. Doch dies könne nur ein erster Schritt sein. „Wenn sich die wirtschaftliche Eintrübung verstärken sollte, sind weitergehende Maßnahmen zur Sicherung von Beschäftigung notwendig, wie sie sich bereits im letzten Konjunkturabschwung bewährt haben.“ Auch der IG-Metall-Vorsitzende Berthold Huber erklärte: „Die heutige Entscheidung ist ein guter erster Schritt, um in volatilen Zeiten den Unternehmen ein Instrument der Sicherheit zu geben.“ Damit habe die Bundesregierung endlich auf die Anregungen der Tarifpartner reagiert. „Nun muss als nächster Schritt die Kurzarbeit für Leiharbeitnehmer umgesetzt werden“, sagte Huber. Grüne halten Bundesagentur für schlecht gerüstet Die Grünen wiesen auf die finanzielle Lage der Arbeitsverwaltung hin. „Die Bundesagentur für Arbeit ist dafür schlecht gerüstet, denn die Bundesregierung hat die Kasse der Beitragszahler geplündert“, sagte Grünen-Arbeitsmarktexpertin Brigitte Pothmer. „Mehr Kurzarbeit gibt es darum nur zum Preis der Verschuldung der Bundesagentur.“ Die geplante Ausweitung des Kurzarbeitergeldes auf zwölf Monate würde die Bundesagentur für Arbeit für 100.000 Kurzarbeiter jährlich 160 Millionen Euro kosten. Dies sagte eine Sprecherin auf dapd-Anfrage. Für das kommende Jahr sei bisher mit Kosten in Höhe von 600 Millionen Euro gerechnet worden. Nach der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise in den Jahren 2008 und 2009 war die Bezugsdauer zwischenzeitlich auf bis zu 24 Monate verlängert worden. dapd (Politik/Wirtschaft)

Innenminister stimmen geschlossen für NPD-Verbotsantrag

Innenminister stimmen geschlossen für NPD-Verbotsantrag Berlin (dapd). Fast zehn Jahre nach dem gescheiterten Anlauf zum NPD-Verbot haben die Innenminister der Länder ein neues Verfahren gegen die rechtsextreme Partei auf den Weg gebracht. Über Länder- und Parteigrenzen hinweg sei ein einvernehmlicher Beschluss gefasst worden, sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Lorenz Caffier (CDU), am Mittwoch in Rostock. Das zeige: „Die Demokratie in Deutschland ist wehrhaft.“ Unklar bleibt dagegen, ob sich Bundesregierung und Bundestag dem Antrag anschließen werden. „Die Wahrscheinlichkeit, dass wir mit diesem Material gewinnen können, ist größer, als dass wir verlieren“, sagte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU). Zugleich wies der CSU-Politiker auf mögliche „politische Risiken“ eines solchen Verbotsverfahrens hin. Dabei gehe es nicht zuletzt um die Frage, welche Auswirkungen das Verfahren auf die Propagandamöglichkeiten der NPD habe. Friedrich brachte seine Zweifel auch durch eine Protokollnotiz zu dem Antrag zum Ausdruck. Er betonte, dass die Entscheidung über die Haltung des Bundes letztendlich das Bundeskabinett zu treffen habe. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ist noch skeptisch. Ein NPD-Verbotsverfahren müsse aussichtsreich sein, sagte sie dem Fernsehsender Phoenix. Diese Prüfungen seien jedoch noch nicht abgeschlossen. Abschließende Entscheidung trifft der Bundesrat Protokollnotizen gaben auch Hessen und das Saarland ab, die zuletzt ebenfalls Zweifel vorgebracht hatten. Hessen trägt die Entscheidung nur passiv mit. Im Bundesrat ist daher voraussichtlich eine Enthaltung des Landes zu erwarten. Bevor sich die Länderkammer mit dem Vorhaben befassen kann, soll jedoch zunächst die Ministerpräsidentenkonferenz, die am Donnerstag in Berlin zusammenkommt, ihr grünes Licht geben. Es ist indes zu erwarten, dass die Regierungschefs der Länder dem Votum ihrer Fachminister folgen werden. 1.000 Beweismaterial ohne V-Mann-Infos Über das Verbot der Partei wird dann letztendlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Laut Grundgesetz gilt eine Partei als verfassungswidrig, wenn sie darauf abzielt, „die freiheitliche demokratische Verfassungsordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen.“ Die Innenminister haben dazu mehr als 1.000 Seiten Beweismaterial zusammengetragen. Das erste Verbotsverfahren gegen die NPD war im März 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht an der „V-Mann-Problematik“ gescheitert. Die neue Materialsammlung basiert daher nur auf Informationen aus frei zugänglichen Quellen, also keine Erkenntnisse von V-Leuten , wie Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) betonte. Der Zentralrat der Juden äußerte sich befriedigt über die Entscheidung der Innenminister. „Es wird höchste Zeit, dass dem unsäglichen Treiben der NPD ein Ende gesetzt wird. Für jeden überzeugten Demokraten ist es einfach unerträglich, dass Rechtsextremisten Steuermittel erhalten, um ihr braunes Gift zu verbreiten. Ein Verbot der NPD kann diesen Zustand endlich beenden“, kommentierte Zentralratspräsident Dieter Graumann das Votum aus Rostock. Er appellierte zugleich an Bundestag und Bundesregierung, sich der Entscheidung der Länder anzuschließen. dapd (Politik/Politik)

Bundesgerichtshof prüft Pipeline-Verkauf an Wingas

Bundesgerichtshof prüft Pipeline-Verkauf an Wingas Karlsruhe (dapd). Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft, ob der Verkauf des Teilstücks einer früher von der NATO genutzten Pipeline in Niedersachsen an den Erdgasversorger Wingas rechtmäßig war. Der 1. Zivilsenat des BGH verhandelte am Mittwoch in Karlsruhe über eine Klage der E.on Ruhrgas AG, die ebenfalls an dem Erwerb dieses Leitungsstücks interessiert war, mit dem das Stadtgebiet von Hameln beliefert wird. Die Bundesrepublik Deutschland als Eigentümer hatte das Pipeline-Teilstück im Mai 2005 an Wingas für 700.000 Euro verkauft. E.on macht nun geltend, der Verkaufspreis liege unter dem damaligen Marktwert von 870.000 Euro. Die Differenz von 170.000 Euro sei eine indirekte Beihilfe nach dem EU-Recht, die bei der Europäischen Kommission anzuzeigen sei. Dies sei aber nicht geschehen. Daher müsse der Kaufvertrag insgesamt für nichtig erklärt werden. In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht (OLG) Köln E.on recht gegeben. Dagegen ging die Bundesrepublik Deutschland in die Revision. In der Verhandlung ließ der Vorsitzende BGH-Richter Skepsis gegenüber dem OLG-Urteil erkennen. Es sei fraglich, ob der angenommene Marktpreis von 870.000 Euro „tatsächlich richtig ermittelt“ worden sei. Wann der Bundesgerichtshof entscheidet, ist noch offen. (AZ: I ZR 92/11) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Innenminister wollen Neuanlauf zum NPD-Verbot

Innenminister wollen Neuanlauf zum NPD-Verbot Berlin (dapd-lmv). Neun Jahre nach dem gescheiterten Anlauf zum NPD-Verbot soll ein neues Verfahren gegen die rechtsextreme Partei gestartet werden. Darauf verständigten sich nach dapd-Informationen die Innenminister und -senatoren der Länder am Mittwoch auf ihrer Konferenz in Rostock. Die Regierungschefs der Länder wollen am Donnerstag entscheiden, ob sie der Empfehlung ihrer Fachminister folgen. Über ein Parteienverbot kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Laut Grundgesetz gilt eine Partei als verfassungswidrig, wenn sie darauf abzielt, „die freiheitliche demokratische Verfassungsordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen.“ Die Innenminister haben dazu nun Material auf mehr als 1.000 Seiten zusammengetragen. Nach Angaben der Innenminister reicht das Material aus, um das aggressiv-kämpferische Auftreten der NPD auch nachzuweisen zu können. Das ist eine der Hürden für ein Parteienverbot. Eine verfassungswidrige Haltung der Organisation allein reicht dafür nicht aus. Angesichts der Materiallage beschlossen die Ressortchefs auf ihrer Konferenz in Rostock-Warnemünde nun, eine entsprechende Empfehlung an die Ministerpräsidentenkonferenz zu richten. dapd (Politik/Politik)