München (dapd). Bayerns Finanzminister Markus Söder sorgt mit einer Äußerung zum Länderfinanzausgleich für Wirbel. Der CSU-Politiker sagte am Montag in München zur Klage des Freistaats beim Bundesverfassungsgericht: „Seit heute Morgen um neun Uhr wird geklagt.“ SPD-Landeschef Florian Pronold kritisierte daraufhin, dieser Satz erinnere an „Nazi-Jargon“. Söder müsse nun „Konsequenzen ziehen“. Pronold fügte hinzu: „Jedem geschichtsbewussten Bürger kommt da sofort die Erinnerung an Adolf Hitlers Satz ‚Seit 5.45 Uhr wird jetzt zurückgeschossen‘, mit dem dieser den Überfall auf Polen begründete.“ Selbst im Wahlkampf sei ein solcher Ausrutscher nicht zu verzeihen. Der Grünen-Finanzexperte Eike Hallitzky sagte: „Söder hat mit seiner Verwendung von NS-Rhetorik die sprachliche Grenze zwischen Populismus und unverantwortlicher Demagogie überschritten.“ Dies sei „des demokratischen Rechtsstaates Bayern unwürdig“. Das Finanzministerium wies die Kritik zurück. Ein Sprecher wandte sich auf dapd-Anfrage gegen den Vorwurf, die Äußerung Söders sei mit Blick auf das Hitler-Zitat zum Angriff Deutschlands auf Polen vom 1. September 1939 gefallen. Eine solche Interpretation sei „völlig konstruiert“. Söder habe lediglich klargestellt, dass am Montag um 9.00 Uhr die Klage eingereicht wurde. Der Ministeriumssprecher fügte hinzu, sollte sich dadurch jemand verletzt fühlen, sei „das nicht beabsichtigt gewesen und man würde das bedauern“. SPD attackiert auch Seehofer Pronold betonte dagegen, vor Söder seien schon viele Politiker „zurecht über ähnliche Anlehnungen an Nazi-Vokabular gestolpert“. Der bayerische SPD-Chef fügte hinzu: „Manche zogen die angemessenen Konsequenzen und traten zurück, aber auf diesen Gedanken kommt Söder sicher nicht.“ Noch schlimmer als die „verbale Entgleisung“ des Finanzministers sei, dass Bayerns Regierungschef Horst Seehofer (CSU) auf der gemeinsamen Pressekonferenz nicht widersprochen habe. Seehofers Formulierung vom „Akt der politischen Notwehr“, den die Klage gegen den Länderfinanzausgleich darstelle, passe zudem „nur zu gut in den Kriegsjargon“. dapd (Politik/Politik)
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Kopfschütteln im Osten über Klage Bayerns und Hessens
Berlin (dapd-lth). Das juristische Vorgehen Bayerns und Hessens in Karlsruhe gegen den Länderfinanzausgleich stößt in den ostdeutschen Staatskanzleien auf Unverständnis. Der Klage beider Länder vor dem Bundesverfassungsgericht werden allerdings kaum Chancen eingeräumt. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) begründete den Vorstoß am Montag in Wiesbaden mit einem „Akt der Notwehr“. Es könne nicht länger hingenommen werden, dass drei Bundesländer 13 andere mit immer höheren Summen finanzieren müssten. Auch Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) nannte die gegenwärtige Regelung ungerecht und leistungsfeindlich. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) entgegnete in Schwerin: „Der Länderfinanzausgleich dient dem Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland herzustellen. Ich habe kein Verständnis dafür, dass Bayern und Hessen dieses wichtige Ziel infrage stellen“. Es könne nicht sein, dass die Lebensverhältnisse in Nürnberg völlig anders seien als in Neubrandenburg. Es müsse weiter einen solidarischen Ausgleich geben. Die Kritik aus Hessen und Bayern, dass es im Länderfinanzausgleich nur noch drei Geberländer gebe, überzeuge ihn nicht. „Das zeigt, dass Bayern, Hessen und Baden-Württemberg trotz ihrer Zahlungen in den Länderfinanzausgleich wirtschaftlich schneller vorankommen als die anderen Länder“, sagte der Ministerpräsident. „Stimmungsmache im Wahlkampf“ Weiter betonte Sellering, er gebe der Klage wenig Aussicht auf Erfolg. Dass die Klage ein halbes Jahr vor den Landtagswahlen in Bayern und Hessen eingereicht werde, zeige, worum es Seehofer und Bouffier wirklich gehe. „Sie wollen Stimmung im Wahlkampf machen. Ich halte das für verantwortungslos. Wir leben alle in Deutschland. Da sollte man die Länder nicht gegeneinander ausspielen.“ Auch Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov (Linke) räumt der Klage nur wenig Chancen ein. „Eigentlich ist diese Klage keine einzige Schlagzeile wert, weil Bayern und Hessen gegen eine Regelungen klagen, der sie selbst zugestimmt haben und die auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes fußt.“ Ärgerlich sei aber, „dass Politiker hier bewusst wider besseres Wissen die Hoheit über die Stammtische erobern wollen“. Dadurch gehe Solidarität verloren. Bis 2019 unantastbar Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hält eine Änderung am Länderfinanzausgleich bis 2019 ebenfalls für ausgeschlossen. Er wolle eine faire Diskussion über die Kriterien für einen Finanzausgleich nach 2020, aber bis 2019 sei dieser unantastbar, sagte Haseloff dem MDR-Radiosender Jump in Halle. Das seit 2005 geltende Finanzausgleichsgesetz ist bis Ende 2019 befristet. Haseloff räumte ein, dass derzeit ein Übergewicht der Nehmerländer bestehe. Es sei aber ein klares Verfassungsgebot, dass es einen solidarischen Ausgleich in Deutschland geben müsse. Auch Thüringens Finanzminister Wolfgang Voß (CDU) kritisierte die Klage als unpassend. Diese falle „in eine Zeit, in der sich die Ministerpräsidenten der Länder bereits gemeinsam über einen Fahrplan zur Reform des Länderfinanzausgleichs verständigt haben“. Am Ende des Verhandlungsprozesses für die Zeit nach 2020 werde eine gemeinsame und leistungsgerechte Lösung stehen müssen, wie sie Bayern und Hessen letztendlich fordern. Bouffier beklagte dagegen, in den zwei Jahren bisheriger Verhandlungen seit Ankündigung einer möglichen Klage der Geberländer habe es keinerlei Erfolg gegeben. Nicht einmal das Einfrieren der Zahlungen auf ihrem jetzigen Stand sei als Kompromiss akzeptiert worden. Mit der Klageschrift, die noch am Montag in Karlsruhe übergeben werden sollte, wollen Bayern und Hessen die Verfassungswidrigkeit mehrerer zentraler Bestimmungen des Länderfinanzausgleichs feststellen lassen. dapd (Politik/Politik)
Tarifvertrag bei Deutscher Bahn unter Dach und Fach
Berlin (dapd). Der Tarifkonflikt bei der Deutschen Bahn ist beigelegt. Die rund 130.000 Bahn-Beschäftigten bekommen in zwei Stufen eine Lohnerhöhung von insgesamt sechs Prozent, wie die Bahn und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) am Montag in Berlin mitteilten. Der neue Tarifvertrag hat demnach eine Laufzeit von 19 Monaten und gilt bis Ende Juli 2014. Die Gewerkschaft hatte zuvor am Montag dem Angebot der Bahn aus der dritten Verhandlungsrunde in der vergangenen Woche zugestimmt. Beide Seiten einigten sich darauf, in einer ersten Stufe zum 1. Mai 2013 die Löhne um drei Prozent zu erhöhen. Zum 1. April 2014 sollen sie dann um weitere drei Prozent steigen. Für die Monate Januar bis April 2013 bekommen die Bahn-Mitarbeiter einmalig 500 Euro gezahlt. Zudem soll die betriebliche Altersvorsorge zum 1. Juli 2014 um einen Prozentpunkt angehoben werden. Die Gewerkschaft, die anfangs 6,5 Prozent mehr Geld gefordert hatte, bewertete die Vereinbarung als „ein respektables Ergebnis“. Dazu hätten auch die mehrstündigen Warnstreiks beigetragen, mit der die EVG am Montag vergangener Woche den Fern- und Regionalverkehr in vielen Bundesländern lahmgelegt hatte. „Es gibt kaum einen Tarifabschluss in anderen Bereichen, der in den zurückliegenden zwölf Monaten besser war als der unsere“, sagte die stellvertretende EVG-Vorsitzende Regina Rusch-Ziemba. Auch Bahn-Personalvorstand Ulrich Weber freute sich über die Einigung trotz schwieriger Umstände. „Damit gehen wir an die Grenze des Verkraftbaren“, erklärte er. Der Kompromiss sei im Interesse der Mitarbeiter und der Kunden. Für die führenden Eisenbahnunternehmen im Nahverkehr einigten sich die Tarifparteien den Angaben zufolge ebenfalls auf eine zweistufige Lohnerhöhung um insgesamt sechs Prozent. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Merkel will generationsübergreifende Wohnprojekte besser fördern
Bad Kreuznach (dapd). Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will die Einrichtung von generationsübergreifenden Wohnprojekten erleichtern. Solche Projekte hätten Vorbildcharakter für das zukünftige Wohnen in Deutschland, sagte Merkel am Montag beim Besuch der Mehrgenerationenhäuser „WohnArt“ in Bad Kreuznach. Der Gesetzgeber müsse dabei die Menschen unterstützen, die sich für solche Projekte einsetzen, indem er gesetzliche Hindernisse beseitige. In den im vergangenen Jahr fertiggestellten Wohnungen leben 32 Menschen aus verschiedenen Generationen gemeinschaftlich zusammen. Das privat initiierte Projekt sei ein Beispiel dafür, dass Menschen ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen und an der Lösung gesellschaftlicher Probleme teilhaben, sagte Merkel. Angesichts des demografischen Wandels sei es notwendig, dass junge und alte Menschen Verantwortung füreinander übernehmen. Im Gespräch mit Bewohnern informierte sich die Kanzlerin darüber, wie mehr Menschen für generationsübergreifende Wohnprojekte gewinnen werden könnten und welche Schwierigkeiten bei der Realisierung eines solchen Projektes bestehen. So wies „WohnArt“-Initiatorin Eva-Maria Knauthe Merkel beispielsweise auf die Finanzierung hin. Diese sei nicht einfach zu realisieren gewesen, da Banken die Sicherheiten von Genossenschaften nur begrenzt anerkennen würden. Der Besuch in Bad Kreuznach war Teil einer Informationsreise der Kanzlerin zum Thema „Zusammenhalt im demografischen Wandel“. Dabei besucht Merkel mit Blick auf den Demografie-Gipfel Mitte Mai bundesweit verschiedene Einrichtungen wie Seniorenheime und Familienzentren. Am Montagvormittag war die Kanzlerin deshalb in Bayern. Dort hatte die Kanzlerin ein Mehrgenerationenhaus im mittelfränkischen Langenfeld besucht. Durch die Besuche könne sie nicht nur theoretisch über mögliche Gesetze in diesem Feld nachdenken, sondern auch von den Menschen lernen, die sich der gesellschaftlichen Verantwortung stellen, sagte Merkel vor der Reise. dapd (Politik/Politik)
Medienbericht über NSU-Helfer-Netzwerk relativiert
Karlsruhe/Berlin (dapd). Die Bundesanwaltschaft hat einen Medienbericht relativiert, wonach das Helfer-Netzwerk der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) weit größer als bislang angenommen sei. Nach wie vor gebe es im NSU-Komplex lediglich 14 Beschuldigte, betonte der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Marcus Köhler, am Montag auf dapd-Anfrage in Karlsruhe. Er wies darauf hin, dass im Zuge der umfassenden Ermittlungen „weit über 100 mögliche Kontaktpersonen des NSU überprüft“ worden seien. Die „Bild am Sonntag“ hatte berichtet, dass 129 Personen aus der rechtsextremen Szene zum engeren und weiteren Umfeld des Nazi-Trios gehörten. Das Blatt berief sich auf eine geheime Liste der Sicherheitsbehörden, die dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags zugegangen sei. Die Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion im NSU-Untersuchungsausschuss, Eva Högl, betonte jedoch in Berlin, die Liste dürfe „nicht überbewertet werden“. Bei der 129er-Liste handele sich um eine Fortschreibung der seit über einem halben Jahr bekannten „100er-Liste“. Die alte Liste habe neben den verstorbenen NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sowie den ursprünglich 13 Beschuldigten im Ermittlungsverfahren auch noch 75 Personen aufgeführt, „die nachgewiesenermaßen Kontakte zum Trio oder zu den Beschuldigten hatten“. Hinzugekommen seien nun noch 29 weitere Personen, die im Zuge der Ermittlungen polizeilich überprüft worden seien und überwiegend dem rechten Spektrum zuzuordnen seien. Bei diesen hätten aber bislang „keine Kontakte zum Trio festgestellt“ werden können. Bei all diesen zusätzlich hinzugekommenen Personen könne man „nicht wirklich von erkannten ‚Unterstützern‘ der Taten des NSU sprechen“, sagte Högl. Zentralrat der Muslime sieht eine „Bewegung“ Der Zentralrat der Muslime (ZMD) sieht hingegen in der vermeintlichen Größe des NSU-Umfelds einen Beleg für die Verankerung der Terroristen in der Gesellschaft. Dass inzwischen 129 Personen identifiziert seien, zeige, dass man es mit einer Bewegung zu tun habe, sagte der ZMD-Vorsitzende Aiman Mazyek dem Berliner „Tagesspiegel“ (Dienstagausgabe). „Schon die Formulierung ‚Trio‘ ist ein sprachliches Delikt“, sagte er. Mazyek forderte, Islamfeindlichkeit zum Straftatbestand zu machen. Die Bundesanwaltschaft verwies hingegen darauf, dass neben dem mutmaßlichen NSU-Mitglied Beate Zschäpe vier mutmaßliche Gehilfen und Unterstützer des NSU vor dem Oberlandesgericht München angeklagt seien. Abgesehen davon hätten sich bislang „lediglich bei neun weiteren Personen“ ausreichende Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sie „den NSU im Wissen um dessen terroristischen Straftaten“ willentlich unterstützt haben könnten. Und zwar in einem Zeitraum, der rechtlich noch nicht verjährt sei. Denn für Straftaten der „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“ gilt eine zehnjährige Verjährungsfrist. Sie begann im November 2011 – als die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen im NSU-Verfahren übernahm – rückwärts zu laufen. Unterstützungsaktionen für den NSU vor November 2001 sind damit verjährt. Rechtlich ist für diesen Zeitraum vor November 2001 allenfalls eine Anklage wegen Beihilfe zum Mord möglich – wie beim mutmaßlichen NSU-Helfer Ralf Wohlleben, der um die Jahreswende 1999/2000 an der Beschaffung der Pistole Ceska 83 beteiligt gewesen sein soll. Der NSU wird für zehn Morde in den Jahren 2000 bis 2007 verantwortlich gemacht. dapd (Politik/Politik)
Prozess gegen Pfarrer König startet jetzt am 4. April
Dresden (dapd). Nach der geplatzten Eröffnung soll der Prozess gegen den Jenaer Stadtjugendpfarrer Lothar König nun am 4. April in Dresden starten. Als weitere Fortsetzungstermine gab das Amtsgericht Dresden am Montag den 24. April und den 13. Mai an. Die Staatsanwaltschaft wirft König in dem umstrittenen Verfahren schweren Landfriedensbruch vor. Der Pfarrer soll bei Anti-Nazi-Demonstrationen 2011 in Dresden zu Gewalt gegen Polizisten aufgerufen haben. König bestreitet die Vorwürfe und hält die Anklage für politisch motiviert. Der auch bundesweit für Aufsehen sorgende Prozess sollte ursprünglich am 19. März am Amtsgericht Dresden beginnen. Königs Anwalt hatte jedoch in den Prozessakten kurz zuvor ihm unbekannte Dokumente entdeckt. Daraufhin verschob das Gericht die Prozesseröffnung. Zunächst wurde als möglicher neuer Termin der 2. April genannt. dapd (Politik/Politik)
Saar-Finanzminister Toscani kritisiert Klage gegen Finanzausgleich
Saarbrücken (dapd). Der saarländische Finanzminister Stephan Toscani (CDU) hält die Klage Bayerns und Hessens gegen den Länderfinanzausgleich (LFA) für unverständlich. Es sei zu befürchten, dass dies die eingeleiteten Reformgespräche behindere, sagte der CDU-Politiker am Montag in Saarbrücken. Das Saarland werde sich nun die Klageschrift „in Ruhe ansehen“ und im Verfahren dazu äußern. Toscani verwies darauf, dass sich die Abhängigkeit des Saarlandes vom Finanzausgleich zunehmend verringert habe. So habe das Land im Jahr 2000 noch 167 Millionen erhalten, im vergangenen Jahr seien es lediglich 92,2 Millionen Euro gewesen. dapd (Politik/Politik)
CDU-Politiker Bosbach kritisiert Rettungspaket für Zypern
Berlin (dapd). Der CDU-Politiker Wolfgang Bosbach zweifelt an der Rechtmäßigkeit des Rettungspakets für Zypern. Der Inselstaat sei im Euroraum nicht systemrelevant, sagte Bosbach am Montag der WAZ-Mediengruppe. Damit entfalle die Rechtsgrundlage für Hilfen. Er sehe nicht, wie die Probleme der zyprischen Wirtschaft gelöst werden könnten und wie das Land im Euro-Raum je seine Schulden tilgen könne. „Wir kaufen uns Zeit“, sagte Bosbach. Für Zypern wäre es nach Bosbachs Ansicht besser, zur eigenen Währung zurückzukehren. „Wir werfen dem Land einen Rettungsring zu, der sich als Bleiweste erweisen kann“, warnte der CDU-Politiker. Denn neben dem Tourismus sei die Finanzwirtschaft der wichtigste Sektor in Zypern. „Was soll an die Stelle treten?“ fragte Bosbach. dapd (Politik/Politik)
Haseloff schließt Änderungen im Finanzausgleich bis 2019 aus
Halle (dapd-lsa). Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hat eine Änderung am Länderfinanzausgleich bis 2019 ausgeschlossen. Er wolle eine faire Diskussion über die Kriterien für einen Finanzausgleich nach 2020, aber bis 2019 sei dieser unantastbar, sagte Haseloff am Montag dem MDR-Radiosender Jump in Halle. Das seit 2005 geltende Finanzausgleichsgesetz ist bis Ende 2019 befristet. Haseloff räumte ein, dass es derzeit ein Übergewicht der Nehmerländer gebe. Es sei aber ein klares Verfassungsgebot, dass es einen solidarischen Ausgleich in Deutschland geben müsse. Die Entwicklung bestimmter Bundesländer sei auch historisch bedingt, betonte der CDU-Politiker. Sachsen-Anhalt trage durch Pendler und Weggezogene viel zum Bruttoinlandsprodukt in Hessen, Baden-Württemberg und Bayern bei. Damit könne wiederum gut begründet werden, dass etwas aus dem Länderfinanzausgleich an Sachsen-Anhalt zurückfließe. Bayern und Hessen hatten zuvor Klage gegen den Länderfinanzausgleich beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Sie halten es für ungerecht, dass den wenigen Geberländern immer größere Lasten aufgebürdet würden. Auch sei es nicht Aufgabe der Bundesländer, die Hauptstadtfunktion Berlins zu finanzieren. dapd (Politik/Politik)
Bayern und Hessen reichen Klage gegen Länderfinanzausgleich ein
München/Wiesbaden/Berlin (dapd-bwb). Der Streit über den Länderfinanzausgleich wird durch eine Klage Bayerns und Hessens beim Bundesverfassungsgericht angeheizt. Mehrere Nehmerländer reagierten am Montag mit scharfer Kritik auf diesen Schritt. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) und sein hessischer Amtskollege Volker Bouffier (CDU) warben dagegen um Verständnis. Seehofer sagte in München nach der Einreichung der Klage, der Freistaat wolle zwar weiter Solidarität zeigen. Die gegenwärtige Regelung sei aber ungerecht und leistungsfeindlich. Der CSU-Chef fügte hinzu, die Klage sei ein „Akt der politischen Notwehr“. Bayern erwarte nun vom Bundesverfassungsgericht „Minderheitenschutz“ für die Steuerzahler im Freistaat. Bouffier bezeichnete es in Wiesbaden als nicht länger hinnehmbar, dass nur 3 Geberländer 13 Nehmerländer mit immer höheren Summen finanzieren müssten. Er forderte zudem mehr Rechte der Länder bei der Erhebung von Steuern. Auch Bayern verlangt, sowohl bei der Grund- und der Erbschaftsteuer als auch bei der Einkommensteuer „regionale Zu- und Abschläge“ zu ermöglichen. Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) entgegnete in einem Interview der „Rheinischen Post“: „Ein Steuerwettbewerb verschärft doch die finanzielle Ungleichheit der Länder.“ Dies sei „genau das Gegenteil, was wir mit dem Länderfinanzausgleich erreichen wollen“. Bundes-SPD nennt Klage „reine Show“ SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles bezeichnete in Berlin die Klage Bayerns und Hessens als „reine Show“ und „Wahlkampfklamauk“. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) mahnte in Schwerin: „Der Länderfinanzausgleich dient dem Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland herzustellen.“ Er habe „kein Verständnis dafür, dass Bayern und Hessen dieses wichtige Ziel infrage stellen“. Auch Thüringens Finanzminister Wolfgang Voß (CDU) kritisierte die Klage als unpassend. Seehofer versicherte, er habe sich ernsthaft um eine Verhandlungslösung bemüht. Dieser Versuch sei aber wegen der Blockadehaltung der Nehmerländer gescheitert. Der CSU-Chef fügte mit Blick auf das dritte Geberland Baden-Württemberg hinzu, es sei „blauäugig“, weiter auf Verhandlungen zu setzen. Seehofer zufolge könnte Bayern mit einer Entlastung von mehr als einer Milliarde Euro im Jahr rechnen, „wenn wir nur die absurdesten und gröbsten Ungerechtigkeiten im heutigen Ausgleichssystem beseitigen“. In der Klageschrift wollen Bayern und Hessen die Verfassungswidrigkeit mehrerer zentraler Bestimmungen des Länderfinanzausgleichs feststellen lassen. Bouffier sprach von einem Verstoß gegen das Übermaßverbot, weil den Geberländern immer größere Lasten aufgebürdet und sie somit von steuerstarken zu finanzschwachen Bundesländern würden. Auch sei es nicht Aufgabe der Bundesländer, die Hauptstadtfunktion Berlins zu finanzieren. Zeitpunkt der Entscheidung nicht absehbar Wann der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts über die Klage entscheiden wird, ist offen. Ein Gerichtssprecher sagte in Karlsruhe auf dapd-Anfrage, der Zeitpunkt sei „derzeit nicht absehbar“. Größter Zahler ist derzeit Bayern, das vergangenes Jahr 3,9 Milliarden Euro in den Finanzausgleich überwies. Baden-Württemberg zahlte 2,7 Milliarden Euro, Hessen gut 1,3 Milliarden Euro. Ziel des Länderfinanzausgleichs ist es, in allen Ländern im Bundesgebiet einheitliche Lebensverhältnisse zu bewahren. Dies ist in Artikel 106 des Grundgesetzes festgelegt. Der baden-württembergische CDU-Fraktionschef Peter Hauk forderte von der grün-roten Landesregierung in Stuttgart eine Beteiligung an der Klage gegen den Länderfinanzausgleich. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Finanzminister Nils Schmid (SPD) müssten Bayern und Hessen zum Wohle Baden-Württembergs unterstützen. dapd (Politik/Politik)