Bundesgerichtshof kippt Zusatzgebühren für Pfändungskonten
Karlsruhe (dapd). Banken und Sparkassen dürfen laut zwei Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) keine zusätzlichen Gebühren für sogenannte Pfändungskonten mehr erheben. Mit den beiden Urteilen vom Dienstag hatten die Klagen von Verbraucherschutzverbänden Erfolg. Die Zusatzgebühren seien unwirksam, weil die Geldinstitute Kosten für die …