Vorläufige Insolvenzverwalter für Neckermann bestellt
Frankfurt/Main (dapd). Für den zahlungsunfähigen Versandhändler Neckermann sind zwei vorläufige Insolvenzverwalter benannt worden. Zwei Frankfurter Rechtsanwälte wurden bestellt, wie es am Donnerstag beim Amtsgericht Frankfurt am Main hieß. Demnach ist Michael Frege für Neckermann.de zuständig, Joachim Kühne für die Logistik. Sie schauten sich nun die Verhältnisse im Unternehmen an und prüften etwa, wie viel Vermögensmasse noch vorhanden sei. Sie hätten vier Wochen Zeit, um ein Gutachten zu erstellen und den Antrag zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen, hieß es. Neckermann hatte am Mittwoch Insolvenzantrag gestellt. Zuvor waren Verhandlungen mit der Gewerkschaft ver.di über einen Sanierungsplan gescheitert. Zwar waren sich Geschäftsführung und Arbeitnehmervertretung einig geworden. Eigentümer Sun Capital hielt das Ergebnis der Verhandlungen allerdings für nicht tragfähig und stellte keine weiteren Mittel für die Finanzierung zur Verfügung. In den Verhandlungen ging es um den vom Management beabsichtigten Abbau von 1.380 der rund 2.400 Stellen in Deutschland. Ver.di zeigte sich nach dem Scheitern am Mittwoch enttäuscht von der Haltung des Eigentümers. Zugleich kündigte Gewerkschaftssekretär Wolfgang Thurner an, den Insolvenzverwalter zu unterstützen. Das bekräftigte er am Donnerstag, noch bevor die beiden Frankfurter Rechtsanwälte bestellt wurden. Ver.di sei an einer konstruktiven Zusammenarbeit interessiert, sagte er. „Wir unterstützen auch die Suche und Versuche, einen seriösen Investor zu finden.“ Sun Capital werde von ver.di abgelehnt. Die Gewerkschaft wollte rasch Kontakt zum Insolvenzverwalter aufnehmen, um ihr Fortführungskonzept für Neckermann vorzustellen. Sie hofft, Arbeitsplätze im Onlinebereich und der Logistiksparte retten zu können. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Spanien kann mit deutscher Unterstützung rechnen
Berlin (dapd). Im Bundestag zeichnet sich eine deutliche Mehrheit für die geplanten Spanien-Hilfen ab. Politiker von Koalition und SPD warben vor der Abstimmung am Donnerstagnachmittag für das Paket. Spanien soll aus dem Euro-Rettungsschirm EFSF bis zu 100 Milliarden Euro an Darlehen erhalten, um damit seine angeschlagenen Banken zu stützen. Im Gegenzug muss Madrid bestimmte Auflagen erfüllen. Der haushaltspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Norbert Barthle, verteidigte das Paket als dringend notwendig. Die Finanzhilfe sei erforderlich, „um die spanische Wirtschaft am Leben zu erhalten und damit auch negative Auswirkungen für uns zu vermeiden“, sagte der CDU-Politiker im dapd-Interview. CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe betonte ebenfalls die Bedeutung für die deutsche Wirtschaft und die deutschen Arbeitsplätze. Es gehe „um Solidarität und eigenes Interesse“, sagte er dem Fernsehsender n-tv. Unions-Innenexperte Wolfgang Bosbach lehnt das Hilfspaket jedoch ab. „Wir haben ein Rettungspaket nach dem anderen geschnürt, wir gehen immer höhere Haftungsrisiken ein und die Lage in der Eurozone ist nicht besser geworden, sondern sie wird tendenziell eher problematischer“, sagte der CDU-Politiker n-tv. Es gebe bei der Spanien-Hilfe zudem „ganz konkrete Fragen, die bis jetzt gar nicht beantwortet werden können“. Auch der FDP-Abgeordnete Frank Schäffler, der schon mehrfach gegen Euro-Rettungsmaßnahmen gestimmt hat, äußerte sich kritisch. Er warnte vor weit höheren Risiken für den Steuerzahler als offiziell angegeben. Die geplante Rettung von spanischen Banken, die gar nicht systemrelevant seien, sei „ein schwarzes Loch, das Steuergelder ohne Ende aufsaugen wird“, sagte Schäffler. Die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe, Gerda Hasselfeldt, rechnet trotz solcher Bedenken mit einer Mehrheit der Stimmen der Koalition. Sie mahnte zugleich in der „Rheinischen Post“: „Wir erwarten von den europäischen Institutionen eine wirksame Kontrolle dieser Hilfen im Hinblick auf eine Restrukturierung des spanischen Bankensektors.“ Der FDP-Finanzexperte Volker Wissing warb mit deutlichen Worten für eine Zustimmung. „Ich halte die Situation in der Eurozone für so instabil, dass wir ein Zusammenbrechen spanischer Banken nicht riskieren können“, sagte er dem Hörfunksender Radio Eins. Es gebe aber keine Blankoschecks. Spanien müsse zum einen haften und zum anderen einen „strengen Konsolidierungspfad gehen“. Der SPD-Haushaltsexperte Carsten Schneider ging davon aus, dass auch seine Fraktion zustimmen wird unter den jetzigen Bedingungen, wonach der spanische Staat für etwaige Verluste haftet. Kritisch bewertete er, dass die Regierungskoalition voraussichtlich wieder auf Stimmen der Opposition angewiesen sein werde. Die Linksfraktion will das Paket ablehnen. Die Grünen waren am Donnerstagmittag noch unentschlossen. Der finanzpolitische Sprecher der Fraktion, Gerhard Schick, sagte der WAZ-Mediengruppe: „Es ist notwendig, Spanien zu stützen. Aber jetzt das Geld im vollen Umfang von 100 Milliarden Euro freizugeben, wäre eine Generalvollmacht – ohne dass man weiß, was mit dem Geld wirklich passieren soll.“ Die Europakammer des Bundesrats forderte Spanien auf, sein Staatsdefizit zu verringern und weitere Reformen anzustoßen. Die Runde der zuständigen Landesminister verabschiedete am Vormittag eine Stellungnahme zu den geplanten europäischen Hilfen für den Bankensektor des Landes. Darin heißt es, der Bundesrat erkenne die Bemühungen zur Restrukturierung der spanischen Banken an. Diese müssten aber einhergehen „mit weiteren Strukturreformen und einer nachhaltigen Strategie zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung“. dapd (Politik/Politik)
Politik will gegen überhöhte Dispozinsen vorgehen
Berlin (dapd). Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) hat Banken und Sparkassen zur Senkung der Zinsen auf Dispokredite aufgefordert. Sie legte am Donnerstag in Berlin eine Studie vor, derzufolge die Kreditinstitute teils weit überhöhte Zinsen verlangen, anstatt ihre sinkenden Refinanzierungskosten an die Kunden weiterzugeben. Die SPD machte sich für eine gesetzliche Zinsobergrenze stark. Im Bundesrat will Baden-Württemberg eine solche Initiative starten. Aigner kündigte für den Herbst ein Spitzengespräch an. „Wollen die Banken den Kredit bei ihren Kunden nicht verspielen, müssen sie runter von überhöhten Dispozinsen.“ Laut Studie könnten die Geldhäuser schon mit Zinssätzen von zehn Prozent „profitabel arbeiten“. Verlangt würden derzeit aber mehr als 14 Prozent. Die Banken sollten für „faire Konditionen und volle Transparenz“ sorgen, verlangte sie. Es sei nicht vermittelbar, dass die Institute sich zu historisch niedrigen Zinsen Geld besorgen könnten, bei ihren Kunden aber zum Teil heftig zulangten, sagte die Ministerin. 80 Prozent der Bürger empfinden nach einer ebenfalls von Aigner in Auftrag gegebene Forsa-Umfrage (vom 13. bis 16. Juli unter 1.001 Befragten) das durchschnittliche Dispozinsniveau als unangemessen. Etwa jeder vierte Verbraucher hat in diesem Jahr schon sein Girokonto überzogen. Jeder Dritte fühlt sich von seiner Bank über die Dispozinsen nicht gut informiert. Der Forsa-Umfrage zufolge kennt nicht einmal jeder zweite Bankkunde die Höhe seines persönlichen Dispozinses. Nach der vom Ministerium beauftragten Studie des Instituts für Finanzdienstleistungen und des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung verfügen über 80 Prozent der Haushalte in Deutschland über einen Dispokredit-Rahmen. Jeder sechste Haushalt nimmt diesen regelmäßig in Anspruch. Nach früheren Untersuchungen der Stiftung Warentest schwanken die Dispozinsen bei Banken und Sparkassen in Deutschland zwischen 6 und 14,75 Prozent, der Durchschnitt liegt bei 11 bis 12 Prozent. Die Autoren der Studie ziehen die Begründungen der Geldhäuser für die hohen Zinsen in Zweifel: Weder habe sich der Bearbeitungs- und Verwaltungsaufwand in den vergangenen Jahren erhöht, noch seien die Ausfallquoten mit im Schnitt höchstens 0,3 Prozent auffallend hoch. Es liege nahe, dass die Erträge „zur Quersubventionierung anderer Leistungen oder zur Gewinnsteigerung verwendet werden“. Die SPD will den Banken per Gesetz eine Zinsobergrenze für Dispokredite auferlegen. Parteichef Sigmar Gabriel sagte der „Bild“-Zeitung (Freitagausgabe): „Die Banken können sich für ein Prozent Zinsen Geld bei der Europäischen Zentralbank (EZB) besorgen. Aber die Kunden in Deutschland müssen für ihren Dispo-Kredit im Durchschnitt über zehn Prozent zahlen. Das ist Abzocke.“ Das grün-rot regierte Baden-Württemberg kündigte eine Bundesratsinitiative an. Finanzminister Nils Schmid (SPD) sagte im selben Blatt, gemeinsam mit Landesverbraucherschutzminister Alexander Bonde (Grüne) werde er ein „Gesetz für eine Zinsobergrenze für Dispokredite auf den Weg bringen“. Der saarländische Linken-Fraktionschef Oskar Lafontaine sprach von „Wucherzinsen“ und forderte seinerseits ein Gesetz, nach dem der Jahreszinssatz für Überziehungskredite höchstens fünf Prozentpunkte über dem Basiszins der EZB liegen darf. Zu den Gesetzesinitativen äußerte sich Aigner kritisch: „Eine gesetzliche Obergrenze hätte das Risiko, dass es unterm Strich für alle Kunden teurer wird – weil auch bisher günstige Banken die Obergrenze voll ausschöpfen würden und sich teure Banken das entgangene Geld über Gebührenerhöhungen wieder hereinholen.“ (Studie und Forsa-Umfrage im Internet: www.bmelv.de/dispo ) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Nach Nürburgring-Pleite bleibt die Ungewissheit
Mainz (dapd). Nach der beschlossenen Insolvenz am Nürburgring geht das Zittern in der Eifel weiter. „Es gibt natürlich große Sorgen. Keiner weiß, wie es weitergeht“, sagte der Referent der Gewerkschaft ver.di, Jürgen Jung, am Donnerstag auf dapd-Anfrage. Für Donnerstagmittag sei eine Betriebsversammlung mit den 30 Beschäftigten der staatlichen Nürburgring GmbH angesetzt. Unterdessen ist bisher noch kein Antrag auf Insolvenz beim Amtsgericht in Bad Neuenahr-Ahrweiler eingegangen. Nach Angaben von ver.di gibt es in der gesamten Region große Existenzängste. Dennoch seien die Mitarbeiter an der Rennstrecke weiter hoch engagiert. „Wir müssen schauen, dass das Geschäft aufrechterhalten wird, damit Folgeschäden verhindert werden“, sagte Jung. Darum gingen auch die Angestellten „verantwortungsvoll mit dem Ring um“. Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) hatte am Mittwoch mitgeteilt, dass die landeseigene Rennstrecke mit angrenzenden Immobilien in die Insolvenz gehen muss. Die Schuld für das Scheitern des Prestigeprojekts gab die rot-grüne Landesregierung der EU-Kommission wegen deren Weigerung, eine neuerliche Finanzspritze des Landes über 13 Millionen Euro bis Ende Juli zu genehmigen. Die Nürburgring GmbH als Besitzerin des Nürburgrings ist ohne die Rettungsbeihilfe wegen ausbleibender Pachtzahlungen der privaten Betreiber nicht mehr liquide und kann einen 330-Millionen-Euro-Kredit bei der Investitions- und Strukturbank (ISB) nicht mehr bedienen. Dafür springt nun das Land als Bürge und damit der Steuerzahler ein. Darum erwartet die CDU strafrechtliche Konsequenzen für Beck und einige seiner Minister. Es sei nahe liegend, dass sie sich der Untreue schuldig gemacht hätten, sagte der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf, dem Südwestrundfunk (SWR). Die Regierung habe die Bürgschaft übernommen, obwohl sie hätte wissen müssen, dass die Einnahmen nicht ausreichten, um den Kredit zu bezahlen, sagte Baldauf. So habe die Regierung das Vermögen des Landes gefährdet. Er erwarte, dass die Staatsanwaltschaft ein Vorprüfungsverfahren einleite. Wie es am Nürburgring weiter geht, ist derweil noch unklar und hängt von der Art des Insolvenzverfahrens ab. Der Antrag sei noch nicht gestellt worden, sagte der Direktor der Amtsgerichts Bad Neuenahr-Ahrweiler, Jürgen Powolny, der Nachrichtenagentur dapd. Erst dann ist aber klar, mit welchem Verfahren der Nürburgring abgewickelt werde. Für die Nürburgring GmbH bleiben drei Optionen: Sie kann ein klassisches Insolvenzverfahren stellen, bei dem ein Verwalter bestellt wird. Die zweite Möglichkeit ist eine Insolvenz in Eigenverantwortung, bei der die bisherigen Geschäftsführer zwar im Amt bleiben, aber ebenfalls von einem Verwalter kontrolliert werden. Als letzte Variante steht ein Schutzschirmverfahren im Raum, bei dem in höchstens drei Monaten ein Insolvenzplan vorgelegt werden muss. Egal welche Option letztlich gewählt wird, das Land wird die Zukunft in der Eifel nicht mehr alleine gestalten. Es gebe in jedem Fall einen externen Verantwortlichen, betonte Richter Powolny. Und: „Der hält schon die Hand drüber.“ Eine zentrale Rolle spiele aber der Gläubigerausschuss, der auch einen Insolvenzverwalter festlegen könne, fügte Powolny hinzu. Hauptgläubiger ist das Land Rheinland-Pfalz. Den Angaben des Gerichts zufolge muss bereits im Antrag die Art der Insolvenz aufgezeigt werden. Danach entscheidet das Gericht gemeinsam mit dem Gläubigerausschuss über das weitere Vorgehen. Dies können aber binnen einer Woche nach Eingang des Insolvenzantrags festgelegt werden. dapd (Politik/Politik)
Vorbehalt der Sicherungsverwahrung ist verfassungsgemäß
Karlsruhe (dapd). Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist die vorbehaltene Sicherungsverwahrung eines Straftäters zulässig, wenn dessen Gefährlichkeit für die Allgemeinheit bei seiner Verurteilung noch nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststeht. Nach dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des Zweiten Senats verstößt die Androhung der Sicherungsverwahrung weder gegen die Menschenwürde noch gegen das Freiheitsgrundrecht. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 4. Mai 2011 die alten Vorschriften zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt, weil zwischen Haft und der anschließenden Sicherungsverwahrung kein ausreichender Unterschied bestand. In seinem aktuellen Beschluss stellt der Zweite Senat klar, dass bei Einhaltung des Abstandsgebots keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die vorbehaltene Unterbringung eines Straftäters bestehen. Bei Vorbehalt der Sicherungsverwahrung wird die Gefährlichkeit eines Täters am Ende seiner Haftzeit in einer weiteren Hauptverhandlung geprüft. Dabei wird auch das Verhalten in der Haft berücksichtigt und ein psychologisches Gutachten in Auftrag gegeben. Bei hinreichender Sicherheit, dass der Verurteilte weitere schwere Straftaten mit körperlichen und seelischen Schäden potenzieller Opfer begeht, wird die Sicherungsverwahrung verhängt. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird ein Straftäter in solchen Fällen zwar während eines großen Teils seiner Haft über sein weiteres Schicksal im Ungewissen gelassen. Das führe aber nicht zu Belastungen, die als unmenschlich, grausam oder erniedrigend zu werten seien. Vielmehr habe der Betroffene die Vermeidung einer späteren Sicherungsverwahrung „weitgehend selbst in der Hand, indem er etwa durch Mitwirkung an einer Therapie zu einer für ihn günstigeren Gefährlichkeitsprognose beitragen kann“, heißt es in der Begründung wörtlich. Die vorbehaltene Sicherungsverwahrung sei auch verhältnismäßig. Denn sie werde am Ende der Haftzeit nur bei naheliegender Gefährlichkeit des Täters und bei zu erwartenden Taten verhängt, bei denen potenzielle Opfer körperlich und seelisch schwer geschädigt werden. Auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs sei die vorbehaltene Sicherungsverwahrung zulässig. In dem jetzt entschiedenen Fall hatte die Verfassungsbeschwerde eines Sexualstraftäters, der mehr als zwanzig Jahre im In- und Ausland Jungen schwer missbraucht hatte, dennoch einen Teilerfolg. Die Anordnung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung war noch unter altem Recht erfolgt, das vom Bundesverfassungsgericht 2011 für verfassungswidrig erklärt wurde. Der Bundesgerichtshof (BGH) muss nun die Sicherungsverwahrung für den ehemaligen Lehrer unter den neuen Voraussetzungen erneut prüfen. (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 2 BvR 1048/11) dapd (Politik/Politik)
