Bundeswehr bestellt weniger Puma-Panzer als geplant

Bundeswehr bestellt weniger Puma-Panzer als geplant Berlin/Düsseldorf (dapd). Das Verteidigungsministerium hat einen Milliardenauftrag für die beiden deutschen Rüstungskonzerne Rheinmetall und Krauss-Maffei Wegmann abgespeckt. Die Bundeswehr bestellt statt 405 nur noch 350 Schützenpanzer vom Typ Puma, wie das Ministerium am Donnerstag in Berlin mitteilte. Ministerium und Firmen schlossen einen entsprechenden Änderungsvertrag ab. Ursprünglich hatte der Vertrag ein Volumen von mehr als drei Milliarden Euro. Die Schützenpanzer sollen von 2014 bis 2020 an die Bundeswehr ausgeliefert werden. Der Puma wird das bisherige Hauptwaffensystem der Panzergrenadiertruppe, den 1971 eingeführten Marder, ablösen. Derzeit werden die ersten Serienfahrzeuge noch getestet. Ein Rheinmetall-Sprecher sagte, für das Geschäft habe diese Abbestellung kaum Relevanz. Sie mache im Jahr weniger als ein Prozent des Umsatzes aus. In diesem Jahr will Rheinmetall 2,5 Milliarden Euro erlösen. Außerdem hätten sich Ministerium und Unternehmen schon im vergangenen Jahr darauf geeinigt, fügte der Sprecher hinzu. Deswegen sei diese Änderung bereits zum Jahreswechsel im Auftragsbestand berücksichtigt worden. Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) lobte die Einigung. „Mit der Unterzeichnung haben wir in beispielhafter Weise auf die Neuausrichtung der Bundeswehr reagiert“, sagte de Maizière. „Kooperation ist keine Einbahnstraße, sie muss auch flexibel mit Bedarfsanpassungen umgehen können.“ dapd (Politik/Politik)

EnBW schließt langfristigen Vertrag über Gaslieferung ab

EnBW schließt langfristigen Vertrag über Gaslieferung ab Karlsruhe (dapd). Der Energieversorger EnBW will sein Gasgeschäft massiv ausbauen. Das Unternehmen habe mit Wirkung ab Oktober 2012 einen langfristigen Gasliefervertrag mit einem ausländischen Gasproduzenten abgeschlossen, teilte Deutschlands drittgrößter Energieversorger am Donnerstag in Karlsruhe mit. Um welchen Vertragspartner es sich handelt, sagte der Konzern nicht. Der Gasliefervertrag umfasst laut EnBW eine Laufzeit von mindestens zehn Jahren und ein Jahresvolumen von rund 21 Milliarden Kilowattstunden. Das finanzielle Vertragsvolumen betrage rund 600 Millionen Euro jährlich. Im Geschäftsjahr 2011 hat die EnBW eigenen Angaben zufolge 57,4 Milliarden Kilowattstunden Gas abgesetzt. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Auch Nebenklage geht beim Becker-Urteil in die Revision

Auch Nebenklage geht beim Becker-Urteil in die Revision Stuttgart (dapd). Nach der Verteidigung hat nun auch die Nebenklage das Urteil im Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker angefochten. In dem Verfahren um den Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 habe jetzt auch die Nebenklage um Sohn Michael Buback Revision eingelegt, sagte ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgarts am Donnerstag auf dapd-Anfrage. Becker war am vergangenen Freitag wegen Beihilfe zu dem Attentat zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Im Rahmen eines Härteausgleichs sollten wegen einer früheren Verurteilung zweieinhalb Jahre der Strafe als verbüßt gelten. Die Revision des Nebenklage-Anwalts Jens Rabe wurde nach Angaben des Gerichtssprechers am Donnerstag eingelegt, die Revision der Verteidigung sei bereits am Dienstag beim OLG Stuttgart eingegangen und wurde am Mittwoch öffentlich. Das Urteil im jüngsten RAF-Prozess um das 35 Jahre zurückliegende Buback-Attentat muss damit vom Bundesgerichtshof überprüft werden. Der BGH wird sich voraussichtlich aber erst in mehreren Monaten mit der Sache befassen können. Denn zunächst muss der 6. Strafsenat des OLG sein Urteil schriftlich abfassen, was „mehrere Wochen, wenn nicht sogar Monate in Anspruch nehmen wird“, wie Gerichtssprecher Matthias Merz sagte. Der BGH wird dann prüfen, ob es in dem Urteil Rechtsfehler gibt. Nach Auffassung des Stuttgarter Gerichts hat Becker „psychische Beihilfe“ zu dem Dreifachmord an Buback und seinen beiden Begleitern am 7. April 1977 geleistet. Das OLG sah als erwiesen an, dass Becker die Entscheidung für das Attentat im Beisein der späteren Täter „mitbestimmt“ und die Täter in ihrem Tatentschluss „wissentlich und willentlich“ bestärkt habe. Becker hatte vor Gericht jegliche Beteiligung an dem Attentat bestritten. Beckers Verteidiger Hans Wolfgang Euler sagte am Mittwoch: „Uns überzeugt das Urteil wegen psychischer Beihilfe nicht.“ Die Bundesanwaltschaft akzeptiert hingegen das Urteil. Mit seinem Strafmaß sei das OLG weitgehend dem Antrag der Bundesanwaltschaft gefolgt, die wegen Beihilfe zum Mord eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren gefordert hatte. Der Sprecher des Generalbundesanwalts, Marcus Köhler, sagte am Donnerstag auf dapd-Anfrage, das Gericht habe „die Schuldfrage in unserem Sinne entschieden“. Die Bundesanwaltschaft war in ihrem Plädoyer von ihrem ursprünglichen schärferen Anklagevorwurf der Mittäterschaft abgerückt. Rechtsanwalt Euler verwies hingegen darauf, dass das OLG nach 21 Monaten Prozessdauer nicht habe klären können, welche beiden RAF-Terroristen auf dem Motorrad saßen, von dem aus Buback und seine Begleiter in Karlsruhe erschossen wurden. Wenn aber „die Täter unbekannt“ seien, wie könne man dann Becker vorwerfen, diese unterstützt zu haben, fragte Euler. Dies sei „eine Art der Beweisführung, die in einem Strafprozess nichts zu suchen hat“, betonte Euler. Es werde damit vor dem BGH letztlich um „Rechtsfragen“ gehen. Nebenkläger Michael Buback sagte am Donnerstag, er selbst habe zwar nach der Urteilsverkündung betont, dass er keine Revision anstrebe. Aber seine Rechtsanwälte hätten hier die juristische Sachkenntnis. Die Nebenklage-Anwälte hätten „einen erheblichen Handlungsspielraum, und wenn die das tun, werden sie ihre Gründe haben“, sagte Buback auf dapd-Anfrage. Anwalt Rabe war am Donnerstag für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen. Mit dem Urteil war nach mehr als eineinhalb Jahren ein Mammutprozess zu Ende gegangen. Seit September 2010 war an 97 Sitzungstagen verhandelt worden. Es wurden 165 Zeugen vom Gericht vernommen und 8 Sachverständige gehört. Bisher waren wegen des Buback-Attentats die früheren RAF-Terroristen Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt als „Mittäter“ verurteilt worden. Gegen Günter Sonnenberg, der ursprünglich ebenfalls als verdächtig galt, war das Verfahren eingestellt worden. dapd (Politik/Politik)

Mehrere Interessenten für Schokoladenhersteller Rotstern

Mehrere Interessenten für Schokoladenhersteller Rotstern Erfurt (dapd). Für den insolventen Schokoladenhersteller Rotstern gibt es offenbar mehrere Bewerber. Bisher lägen „mehrere ernsthafte Angebote“ von namhaften Unternehmen vor, die den Betrieb auch erhalten wollten, sagte Insolvenzverwalter Rolf Rombach am Donnerstag in Erfurt auf dapd-Anfrage. Im Idealfall könnten die Gespräche bis Ende August abgeschlossen werden. Ob Mitarbeiter entlassen werden müssen, werde erst Ende des Monats feststehen. Derzeit hat das traditionsreiche Unternehmen, das im thüringischen Saalfeld produziert, knapp 30 Beschäftigte. Im Rotstern-Werk laufe die Produktion inzwischen wieder fast auf dem Niveau vor der Insolvenzanmeldung, sagte Geschäftsführer Hans-Uwe Alsen. Die Zusammenarbeit mit den Zulieferern und den meisten Vertreibern funktioniere wieder weitgehend normal. Das Unternehmen hatte im Juni wegen möglicher Zahlungsunfähigkeit ein Insolvenzverfahren eingeleitet. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

itelligence AG übernimmt türkisches SAP Beratungshaus Elsys

Istanbul/Bielefeld. itelligence AG, weltweit führender SAP-Partner im Mittelstand, gibt die Mehrheitsbeteiligung am türkischen SAP-Beratungshaus Elsys, Istanbul, bekannt. Die itelligence AG erwirbt zunächst 60 Prozent des SAP Gold Partners Elsys. Diese Investition ist Teil der konsequenten Wachstumsstrategie von itelligence, mit Fokus auf den weiteren internationalen Ausbau und das wachsendes Service Portfolio.

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Richter weisen Klage auf 20 Cent mehr Hartz IV ab

Richter weisen Klage auf 20 Cent mehr Hartz IV ab Kassel (dapd). Arbeitslose können sich nicht dagegen wehren, wenn Jobcenter bei der Hartz-IV-Berechnung Rundungsfehler machen. Das Bundessozialgericht (BSG) wies am Donnerstag die Klage einer Frau aus Thüringen, die deshalb 20 Cent mehr Geld verlangt hatte, als unzulässig zurück. Für Hartz-IV-Klagen die sich ausschließlich um das Auf- und Abrunden der Leistung und damit um Cent-Beträge drehen, bestehe kein Rechtsschutzbedürfnis, entschied der Senat. Ob es auch grundsätzlich eine Bagatellgrenze für Klagen vor den Sozialgerichten gibt, entschieden die Richter aber nicht (Az.: B 14 AS 35/12 R). Bis zur Hartz-IV-Reform 2011 mussten die Jobcenter bei den Leistungen zum Lebensunterhalt und den Kosten der Unterkunft eigentlich immer volle Euro-Beträge auszahlen. Standen bei der Summe aus beiden Beträgen 49 Cent hinter dem Komma, war abzurunden. Ab 50 Cent musste aufgerundet werden. Doch offenbar wegen eines Problems in der benutzten Software der Arbeitsagentur verzichteten die Jobcenter vielerorts auf das Runden. „Das ist massenhaft nicht gemacht worden und betrifft Millionen von Arbeitslosengeld-II-Empfängern“, sagte Klägeranwalt Scot Möbius. „Wenn das nicht eingeklagt werden kann, ist die gesetzliche Regelung ein zahnloser Tiger.“ Nach Angaben des Bundessozialgerichts sind bundesweit noch zahlreiche Verfahren zu dieser Frage bei den Sozialgerichten anhängig. Mit dem Urteil dürften sie sich erledigt haben. Neue Klagen sind dagegen nicht mehr zu erwarten: Seit 2011 schreiben die Hartz-IV-Gesetze vor, dass die Leistungen auf den Cent genau auszuzahlen sind – gerundet werden muss nur noch, wenn sich bei den Leistungen zum Lebensunterhalt ein Betrag mit mehr als zwei Stellen hinter dem Komma ergibt. dapd (Politik/Politik)

Airbus meldet Orders für mehr als 50 Jets

Airbus meldet Orders für mehr als 50 Jets Farnborough (dapd). Mit mehr als 50 Bestellungen und Vorbestellungen hat Airbus am Donnerstag auf der Luftfahrtschau im britischen Farnborough sein Auftragspolster vergrößert. Der größte Teil entfiel auf die A320-Familie, neun Orders betrafen Großraumflugzeuge, wie Airbis mitteilte. Bei den Gesamtbestellungen in diesem Jahr liegt der amerikanische Konkurrent Boeing allerdings nach wie vor deutlich vor Airbus. Die russische Fluggesellschaft UTair bestellte als Neukunde 20 Mittelstreckenflugzeuge des Typs A321 mit jeweils 220 Plätzen fest. Die libanesische Middle East Airlines unterschrieb eine Absichtserklärung über je fünf Maschinen des Typs A320neo und A321neo. Sie umfasst auch acht Optionen. Die irische Leasingfirma Avolon, die erst am Mittwoch 25 Maschinen verschiedener Boeing-B737-Typen vorbestellt hatte, sicherte sich am Donnerstag auch 15 A320neo. Synergy Aerospace aus Brasilien, eine Gesellschaft mit Anteilen an Airlines in Lateinamerika und Afrika, orderte neun Großraumjets der A330-Familie, davon drei Frachter. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Elektronikmesse IFA 2012 mit Evolution statt Revolution

Elektronikmesse IFA 2012 mit Evolution statt Revolution Berlin (dapd). Schöner, schneller, schlauer – aber keine Knaller: Die Elektronikmesse IFA wird bei ihrer 52. Auflage im September unter dem Berliner Funkturm wohl auf bahnbrechende Neuerungen verzichten müssen. Bei einer Vorabpräsentation kündigten erste große Aussteller am Donnerstag stattdessen die Weiterentwicklung hochauflösender Fernseher, Kameras, Computer und Haushaltsgeräte und nicht zuletzt eine deutlich einfachere Verbindung der verschiedenen Geräte an. „Die eine große Innovation, die alle anderen in den Hintergrund stellt, werden wir nicht sehen – aber viele kleinere Innovationen“, sagte IFA-Direktor Jens Heithecker. Dabei wachse die Messe auch 2012 weiter: Die vermietete Ausstellungsfläche der Branchenschau sei in diesem Jahr so groß wie nie zuvor. Konkrete Zahlen hielt Heithecker aber noch zurück. 2011 hatten sich 1.441 Aussteller auf 140.200 Quadratmetern präsentiert. Schon das war ein Rekordjahr. Bei der Unterhaltungselektronik setzt sich unter anderem der Trend fort, den Fernseher besser mit dem Internet zu verknüpfen. Ein Vertreter von Philips betonte beispielsweise, dass die Hersteller im Hintergrund nicht gegen-, sondern miteinander arbeiteten, um etwa die Mediatheken der Sender abzurufen: „Diese Smart-TV-Allianz hilft uns dabei, über Herstellergrenzen hinweg Standards zu schaffen.“ Darüber hinaus treiben die Hersteller die Verbindung ihrer TV-Geräte mit Smartphones und Tablet-Computern voran. Nutzer werden damit zunehmend die Möglichkeit haben, über das handliche Zweitgerät im Internet zu stöbern, die Videos dann aber auf dem großen Gerät zu sehen. Auch die Steuerung der Fernseher durch Gesten und Sprache wird zunehmend Standard – Kameras in den Geräten machen es möglich. Haushaltsgerätehersteller wie Bosch wollen die IFA vor allem nutzen, um ihre Grundlagenforschung bei stromsparenden Geräten zu zeigen. Unter dem Schlagwort „Energieeffizienz“ kündigte dieser Hersteller etwa die Weiterentwicklung seiner Wärmepumpentrockner an. Diese Technik kommt mit deutlich weniger Hitze aus als klassische Geräte, weil die einmal erwärmte Luft nicht sofort nach außen geleitet wird. Auch die TV-Gerätehersteller legen zunehmend Wert aufs Stromsparen. IFA-Direktor Heithecker erklärte, seine Messe wachse nach wie vor in allen Bereichen deutlich. Die Gesellschaft für Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik (gfu) als Veranstalter der IFA teilte dazu zeitgleich mit, dass sie für 2012 mit einem Branchenwachstum von bis zu fünf Prozent rechnet. Heithecker sagte: „Das Wachstum ist angesichts der weltwirtschaftlichen Lage nicht selbstverständlich.“ dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Bayer legt US-Rechtsstreit um Aspirin mit Millionenzahlung bei

Bayer legt US-Rechtsstreit um Aspirin mit Millionenzahlung bei Leverkusen (dapd). Der Pharmakonzern Bayer hat mit einer Millionenzahlung einen jahrelangen Rechtsstreit um sein weltweit bekanntes Schmerzmittel Aspirin beigelegt. Bayer hat klagenden US-Verbrauchern einen Vergleich angeboten, dem das Bundesbezirksgericht in New York vorläufig zugestimmt hat, wie eine Sprecherin des Konzerns am Donnerstag auf Anfrage sagte. Das Unternehmen bestätigte damit Medienberichte, in denen eine Zahlung von 15 Millionen Dollar (12,3 Millionen Euro) genannt wurde. Diese Summe wollte die Bayer-Sprecherin nicht kommentieren. Auslöser der Klage waren zwei Varianten des Schmerzmittels, die mit zusätzlichen Wirkstoffen und Mineralien angereichert unter anderen Bezeichnungen verkauft worden waren. Für diese Produkte waren keine eigenen Genehmigungen durch die US-Arzneimittelzulassungsbehörde eingeholt worden, obwohl dies nach Ansicht der Kläger erforderlich gewesen wäre. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)