EADS-Chef wirbt mit Arbeitsplatzgarantien für Fusion mit BAE

EADS-Chef wirbt mit Arbeitsplatzgarantien für Fusion mit BAE Berlin (dapd). EADS-Vorstandschef Tom Enders hat in Berlin kräftig für die Fusion der beiden Rüstungskonzerne EADS und BAE geworben. Vor dem Wirtschaftsausschuss des Bundestags bat er am Mittwoch die Bundesregierung, dem Zusammenschluss zuzustimmen. Im Gegenzug sicherte der Vorstandsvorsitzende zu, die Arbeitsplätze und Standorte von EADS in Deutschland zu erhalten. Kritik an dem Auftritt und der Haltung der Koalition kam indes von der SPD. Enders sagte laut Sitzungsteilnehmern, mit einer Fusion mit dem britischen Militärunternehmen BAE Systems werde ein „neues Kapitel für die deutsche Industrie“ aufgeschlagen. Es bestehe die „einmalige Chance“, in Europa einen „Weltmarktführer“ zu schaffen. Gleichzeitig versprach er, die Arbeitsplätze hierzulande zu erhalten. „Was in Deutschland ist, bleibt in Deutschland.“ Bedenken, dass Deutschland durch die Fusion an Mitspracherecht verliere, versuchte Enders aus dem Weg zu räumen. Bisher habe die Bundesregierung formal keinen Einfluss, sagte er. Das könne sie jedoch ändern. Der EADS-Chef verwies auf den Vorschlag, dass die Regierungen von Deutschland, Frankreich und Großbritannien jeweils eine „goldene Aktie“ bekommen, die ihnen ein gewisses Vetorecht einräumen würde. Damit hätten alle Länder die gleiche Macht, sagte Enders. Im Anschluss an die Sitzung verteidigte der Konzernchef den Plan, wonach EADS bei der Fusion mit 60 Prozent und BAE mit 40 Prozent bewertet würden. Dies spiegele „sehr fair die Wertverhältnisse dieser beiden Unternehmen wider“, sagte Enders. Das Wirtschaftsministerium hatte sich kritisch dazu geäußert und sieht EADS eher bei 70 Prozent. Barthel warnt vor Konzentration auf Militärgeschäft Der SPD-Bundestagsabgeordnete Klaus Barthel warnte davor, den Schwerpunkt auf das Rüstungsgeschäft zu legen. Die Fusion „kann Sinn machen“, sagte Barthel der Nachrichtenagentur dapd. Das Ausschussmitglied kritisierte aber, dass in der Sitzung die Militäraspekte hervorgehoben worden seien. Das Geschäft mit der zivilen Luftfahrt solle nicht in den Hintergrund gedrängt werden, forderte Barthel. Er verwies auf die Erfolge der EADS-Tochter Airbus und die gleichzeitig rückläufigen Militärausgaben in Europa und den USA. Der SPD-Abgeordnete beklagte außerdem, dass Ausschussmitglieder der Regierungskoalition angedeutet hätten, Rüstungsexporte erleichtern zu wollen. „Das muss man sehr kritisch sehen“, sagte Barthel. Über den Einfluss der Regierungen in Paris und Berlin wird im Hintergrund weiter gestritten. Nach Informationen der Zeitung „Die Welt“ (Mittwochausgabe) aus Verhandlungskreisen dringt die Bundesregierung darauf, dass das Kräfteverhältnis zwischen Deutschland und Frankreich im neuen Unternehmen gewahrt bleibe. Die Bundesregierung wäre offenbar auch bereit, sich als Aktionär direkt an dem neuen Konzern zu beteiligen, falls die Franzosen ihre Aktien behalten wollen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und der französische Präsident Francois Hollande hatten am Wochenende erklärt, dass sich die beiden Länder in den kommenden Tagen abstimmen wollen. Die beiden Konzerne hatten ihre Fusionspläne am 12. September veröffentlicht. Mit dem Zusammenschluss würde ein Gigant mit mehr als 220.000 Mitarbeitern und über 70 Milliarden Euro Umsatz entstehen. Deutschland, Frankreich und Großbritannien müssen dem Vorhaben zustimmen. Eine Entscheidung soll bis 10. Oktober fallen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

BGH stärkt Rechte von Vermietern bei Wohnungskündigung

BGH stärkt Rechte von Vermietern bei Wohnungskündigung Karlsruhe (dapd). Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Vermietern bei der Kündigung einer Mietwohnung wegen Eigenbedarfs gestärkt. Auch wenn ein Vermieter eine Mietwohnung ausschließlich für seine berufliche Tätigkeit oder die eines Familienangehörigen benötigt, könne er dem Mieter in der Regel kündigen, entschied der BGH am Mittwoch in Karlsruhe. Die Absicht des Vermieters, eine Mietwohnung zu rein beruflichen Zwecken zu nutzen, könne „ein berechtigtes Interesse“ für eine Kündigung darstellen. Dieses sei nicht geringer zu bewerten als ein Eigenbedarf des Vermieters zu Wohnzwecken, betonte der BGH unter Verweis auf die verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit. Dies gelte umso mehr, wenn sich – wie im vorliegenden Fall – die selbst genutzte Wohnung des Vermieters und die vermietete Wohnung in demselben Haus befinden. Ein Vermieter hatte den Mietern gekündigt, weil seine Ehefrau beabsichtigte, ihre Anwaltskanzlei nach Berlin in die vermietete Wohnung zu verlegen. Die Mieter – eine Familie mit einer schulpflichtigen Tochter – widersprachen der Kündigung und machten Härtegründe geltend. Das Amtsgericht Charlottenburg und das Landgericht Berlin hatten die Räumungsklage abgewiesen. Die Vorinstanzen sahen beim Vermieter „kein Nutzungsinteresse von so hinreichendem Gewicht“, dass damit der Verlust der Wohnung und damit des Lebensmittelpunkts einer dreiköpfigen Familie gerechtfertigt werden könne. Die Revision des Vermieters hatte nun vor dem Bundesgerichtshof Erfolg. Der klagende Vermieter – ein Rechtsanwalt – wohnt in dem Berliner Mehrfamilienhaus im Erdgeschoss. Die Mieter sollen nach seinem Willen die Wohnung im ersten Stock räumen, damit seine Ehefrau dort ihre Anwaltskanzlei einrichten kann, die sie früher in Essen hatte. Der 8. Zivilsenat des BGH hat nun die Sache an das Landgericht Berlin zurückverwiesen. Denn dieses habe gar nicht geprüft, ob Härtegründe vorliegen, rügte der Bundesgerichtshof. Eine solche nicht zu rechtfertigende Härte kann nach § 574 BGB geltend gemacht werden, „wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann“. (AZ: BGH VIII ZR 330/11) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

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Umfrage: Wähler wünschen große Koalition

Umfrage: Wähler wünschen große Koalition Hamburg (dapd). Der Wunsch der deutschen Wähler nach einer großen Koalition wächst. Zwei von fünf Wahlberechtigten wollen ein Bündnis von Union und SPD als Ergebnis der Bundestagswahl 2013, wie eine am Mittwoch in Hamburg veröffentlichte Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa für das Magazin „Stern“ zeigt. Demnach möchten nur 13 Prozenten der Befragten eine Fortsetzung der Koalition aus CDU und FDP. Auch viele der SPD-Wähler hoffen den Angaben zufolge auf ein Bündnis mit der CDU, obwohl in diesem Fall die SPD wahrscheinlich nicht den Kanzler stellen würde. Zwar wünschen sich 40 Prozent, dass nach der Wahl eine rot-grüne Regierung zustande kommt, aber fast genauso viele (39 Prozent) plädieren für eine große Koalition. Die Zuversicht, dass die Sozialdemokraten die Bundestagswahl gewinnen könnten, ist eher gering. Nur 38 Prozent der SPD-Anhänger sind von einem Sieg überzeugt. Mehr als die Hälfte (53 Prozent) hingegen schätzt die CDU als uneinholbar ein. Für die repräsentative Umfrage wurden von Forsa 1001 Bundesbürger befragt. dapd (Politik/Politik)

Beschneidung: Gesetzentwurf soll Verunsicherung beseitigen

Beschneidung: Gesetzentwurf soll Verunsicherung beseitigen Berlin (dapd). Das Bundesjustizministerium hat in ersten Eckpunkten für ein Beschneidungsgesetz mehrere Anforderungen an den Eingriff vorgeschlagen. Das sagte ein Ministeriumssprecher am Mittwoch auf dapd-Anfrage und bestätigte damit mehrere gleichlautende Zeitungsberichte. Der Eingriff muss nach Vorstellung des Ministeriums fachgerecht, möglichst schonend und mit effektiver Schmerzbehandlung vorgenommen werden. Auch müssten die Eltern umfassend aufgeklärt werden und den Kindeswillen berücksichtigen. Zudem wird eine Ausnahmeregelung vorgeschlagen, die greifen soll, wenn im Einzelfall das Kindeswohl gefährdet wird, zum Beispiel bei gesundheitlichen Risiken bei Blutern. Die Eckpunkte wurden nach Angaben des Sprechers am Mittwoch an Länder und Verbände verschickt. Die gesetzliche Regelung solle „die Verunsicherung nach dem Urteil des Landgerichts Köln beseitigen“, sagte der Ministeriumssprecher weiter. Das Gericht hatte die rituelle Beschneidung eines Jungen als rechtswidrige Körperverletzung eingestuft. dapd (Politik/Politik)

Neckermann-Abwicklung kostet rund 2.000 Mitarbeiter ihren Job

Neckermann-Abwicklung kostet rund 2.000 Mitarbeiter ihren Job Frankfurt/Main (dapd-hes). Eine Legende aus der Zeit des deutschen Wirtschaftswunders ist am Ende: Der insolvente Versandhändler Neckermann wird abgewickelt. Es gebe zwar noch Gespräche mit einem möglichen Investor, aus rechtlichen Gründen sei aber bereits die Abwicklung beschlossen worden, teilte das Unternehmen am Mittwoch in Frankfurt am Main mit. Die rund 2.000 Mitarbeiter seien am Morgen darüber informiert worden, dass sie ab Oktober freigestellt würden. Dann läuft das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit aus. Die Abwicklung betrifft den Angaben zufolge die Unternehmensteile Neckermann.de, die Logistiksparte und die Servicegesellschaft NCCS. Der vierte Geschäftsbereich, die auf Übergrößen spezialisierte Tochter Happy Size, wird an einen Konkurrenten verkauft. Sie gilt als Filetstück. Kein Interesse an Logistik-Tochter Nach Angaben der Gewerkschaft ver.di gibt es kein Interesse an der Übernahme der von Neckermann Logistik mit ihren rund 800 Beschäftigten. Bereits der radikale Sanierungsplan des US-Finanzinvestors Sun Capital im Frühjahr hatte die Schließung dieser Sparte vorgesehen. Damals planten die Eigentümer, Neckermann in einen reinen Onlinehändler umzubauen. Die Gewerkschaft ver.di legte ein Gegenkonzept vor. Eine Einigung kam nicht zustande. Im Sommer wollte Sun Capital dann kein Geld mehr für eine Restrukturierung des verlustträchtigen Unternehmens aufbringen, es folgte die Insolvenz. Als Gründe für den Niedergang gelten Missmanagement und die zu späte Anpassung an den Internet-Handel. Nach Gewerkschaftsangaben arbeiten bei Neckermann.de, dem Kern des Unternehmens, etwa 900 Mitarbeiter. Bei der Servicetochter NCCS, die vor allem das Callcenter betreibt, seien 50 bis 90 Stellen angesiedelt. Die rund 80 Stellen der Sparte Happy Size sollen nach der Übernahme durch den Pforzheimer Konkurrenten Klingel weitgehend erhalten bleiben. Vermittlung der Mitarbeiter wird schwierig Fachleute der Bundesagentur für Arbeit sind bereits seit einiger Zeit am Neckermann-Unternehmenssitz im Einsatz, um die Beschäftigten auf Arbeitslosigkeit und Jobsuche vorzubereiten. Da viele der Mitarbeiter keine abgeschlossene Ausbildung hätten und nur schlecht Deutsch sprächen, sei eine Vermittlung schwierig. Problematisch sei auch, dass anders als bei der Schlecker-Pleite fast alle Neckermann-Beschäftigten an ein und demselben Ort arbeitslos würden. Auf einer Jobbörse informierten sich Mitarbeiter am Dienstag bei anderen Dienstleistungs- und Logistikfirmen über Arbeitsmöglichkeiten. Der Unternehmer Josef Neckermann gründete nach dem Zweiten Weltkrieg eine Textilienfirma und bald auch einen Versandhandel, der im Zuge des Wirtschaftswunders schon bald florierte. „Neckermann macht’s möglich“ – der Slogan des Unternehmens – war in aller Munde. Neckermann verkaufte das Unternehmen in den 70er Jahren mehrheitlich an Karstadt, wodurch es in den Handelskonzern Arcandor aufging. Im Zuge der Arcandor-Pleite fiel Neckermann an Sun Capital. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

EU-Parlament will Kommunen das Zocken verbieten

EU-Parlament will Kommunen das Zocken verbieten Brüssel (dapd). Das EU-Parlament will Städten und öffentlichen Unternehmen das Zocken verbieten. Auch deutsche Kommunen hätten sich mit Finanzspekulationen vielfach überhoben, sagte der Vorsitzende der CSU-Gruppe, Markus Ferber, am Mittwoch. „Die Kämmerer haben bewiesen: Sie sollten sich um ihren Haushalt kümmern und keine großen Räder drehen.“ Das Spekulationsverbot muss nach dem Willen der Volksvertreter in die neue Finanzmarktgesetzgebung der EU eingehen, die derzeit vorbereitet wird. Der Wirtschaftsausschuss im Parlament wird am Nachmittag seine Position festlegen. Bislang dürfen etwa Stadtwerke mit Strom handeln, den sie gar nicht haben, sagte Ferber. Fast alle kommunalen Energieversorger betrieben entsprechende Handelsplattformen. Laut der Beschlussvorlage für den Ausschuss soll ihnen das künftig verboten werden. „Die Lücke muss geschlossen werden“, sagte Ferber. Der entsprechenden Gesetzesänderung müssten auch die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten zustimmen. Vonseiten der Bundesregierung rechnet Ferber mit keinem Widerstand. Schließlich würde dadurch verhindert, dass sich Kommunen in die Pleite spekulierten. © 2012 AP. All rights reserved (Wirtschaft/Politik)

Rentnereinkommen hinken Lohnentwicklung hinterher

Rentnereinkommen hinken Lohnentwicklung hinterher Berlin (dapd). Die Einkommen der Deutschen im Rentenalter sind seit 2007 weniger stark gestiegen als die Löhne und Gehälter. Ein Rentner-Ehepaar verfüge heute im Schnitt über 2.433 Euro zum Leben, das durchschnittliche Haushaltseinkommen aller Ehepaare und Alleinstehenden im Alter ab 65 Jahren betrage 1.818 Euro. Dies seien 7,2 Prozent mehr als noch vor fünf Jahren, berichtete die Wochenzeitung „Die Zeit“ am Mittwoch vorab unter Berufung auf den noch unveröffentlichten Alterssicherungsbericht der Bundesregierung. In den Jahren 2007 bis 2011 sind die Bruttolöhne und -gehälter hingegen um rund 9,3 Prozent gestiegen, wie aus Unterlagen des Statistischen Bundesamtes hervorgeht. Der Bericht bestätigt dem Blatt zudem die Warnungen von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) vor einer drohenden Altersarmut für Einkommensschwache: 42 Prozent der Arbeitnehmer mit einem Einkommen unter 1.500 Euro haben dem Bericht zufolge keine Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rente. Gleichzeitig haben diese Beschäftigten wegen ihrer niedrigen Einkommen wenig Chancen, eine Rente über Sozialhilfeniveau zu erwerben. Laut Alterssicherungsbericht sind 1,8 Millionen Geringverdiener davon betroffen. dapd (Politik/Politik)

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