Stuttgart (dapd). Das Brandschutzkonzept des umstrittenen Bahnhofsprojekts „Stuttgart 21“ weist angeblich eklatante Mängel auf. Die „Stuttgarter Zeitung“ berichtete vorab, ein von der Deutschen Bahn in Auftrag gegebenes Gutachten kritisiere, dass die Evakuierung des Tiefbahnhofs im Katastrophenfall viel zu lange dauere. Auch die Fluchtwege seien zu lang und zu schmal. Die Gutachter kämen zum Schluss, „dass derzeit kein genehmigungsfähiges Konzept für Brandschutz, Sicherheit und Entrauchung vorliegt“. Stuttgarts scheidender Oberbürgermeister Wolfgang Schuster (CDU) sagte, der Brandschutz habe für die Stadt oberste Priorität. Hier gebe es keinen Spielraum, sagte Schuster den „Stuttgarter Nachrichten“ laut Vorabbericht. „Stuttgart 21“-Projektsprecher Wolfgang Dietrich sagte, man wolle ein einheitliches, tragfähiges und regelkonformes Brandschutzkonzept aufstellen. „Unser Ziel ist es, dass der Tiefbahnhof alle Sicherheitsstandards erfüllt“, sagte Dietrich dem Blatt. dapd (Politik/Politik)
Dresdner Bäcker wollen über drei Millionen Stollen verkaufen
Dresden (dapd-lsc). Die Dresdner Stollenbäcker peilen in der bevorstehenden Saison einen Rekord bei den Verkaufszahlen an. „Wir haben letztes Jahr die drei Millionen geknackt und hoffen, dass wir die Zahl toppen können“, sagte der Geschäftsführer des Schutzverbands Stollen, René Groh, am Mittwoch in Dresden. Der Absatz der regionalen Spezialität habe in den letzten Jahren durchschnittlich um jeweils fünf Prozent zugelegt. 1990 waren es noch eine Million verkaufte Stollen. Um die Verkaufszahlen weiterhin steigern zu können, soll der Dresdner Christstollen auch überregional stärker vermarktet werden. „Dazu wollen wir auch transparent machen, was wir für den Markenschutz tun“, sagte Bäckermeister Henry Mueller, der Vorsitzende des Schutzverbands. Der Verband vergibt ein Qualitätssiegel als Echtheitszertifikat mit einer Kontrollnummer, über die sich die herstellende Bäckerei zurückverfolgen lässt. Das Traditionsgebäck wurde erstmals 1474 urkundlich erwähnt. In der Saison 2012 sind 134 Dresdner Stollenbäcker und Konditoren an der Produktion beteiligt. Nach Schätzungen von Mueller werden bis zu 15 Prozent der Stollen nach Übersee verschickt und etwa 20 Prozent in das europäische Ausland. Mit einem überarbeiteten Internetauftritt soll der Online-Versand weiter ausgebaut werden. EU-Zertifikat schützt Dresdner Stollen Zudem ist der Dresdener Christstollen 2010 in das europäische Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen aufgenommen worden. „Mehr Sicherheit kriegen wir nicht“, sagte der den Verband vertretende Rechtsanwalt Sebastian Wündisch. Der plumpe Markendiebstahl in EU-Ländern sowie der Import von Plagiaten in den europäischen Markt könne damit verhindern werden. Auch der Zusatz „nach Dresdener Art“ sei laut Wündisch mit der EU-Zertifizierung verboten worden. Weiterhin ein großes Problem seien „Verwässerungen durch die Trittbrettfahrer“. Dies sei beispielsweise der Fall, wenn durch eine Abbildung der Frauenkirche die Dresdner Herkunft suggeriert werde, erklärt der Rechtsanwalt. Neben seiner Herkunft aus dem Großraum Dresden zeichne sich der Dresdner Christstollen auch durch seine traditionelle Rezeptur aus. Zu den festgeschriebenen Bestandteilen zählen festgelegte Mindestanteile von Mehl, Rosinen, Mandeln, Zitronat und Frischbutter. Nicht enthalten sein dürfen Margarine, Zusatzstoffe und Aromen. ( http://dresdnerstollen.com ) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
BGH stärkt Mieterrechte bei Kündigung wegen Zahlungsverzugs
Karlsruhe (dapd). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die rechtliche Position von Mietern bei einer ordentlichen Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs gestärkt. Wenn der Rückstand eine Monatsmiete nicht übersteigt und die Dauer des Zahlungsverzugs „weniger als einen Monat“ beträgt, sei dies noch keine erhebliche Verletzung der Zahlungspflicht, die den Vermieter zu einer ordentlichen Kündigung berechtigen würde, entschied der BGH am Mittwoch in Karlsruhe. Dagegen ist zwar eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs laut Gesetz nicht vor Ablauf einer Sperrfrist von zwei Monaten erlaubt, wenn der Mieter zuvor rechtskräftig zur Zahlung einer erhöhten Miete verurteilt wurde. Diese Vorschrift könne aber nicht auf ordentliche Kündigungen angewendet werden, entschied der BGH jetzt erstmals. Denn mit dieser Regelung solle in bestimmten Fällen vermieden werden, dass ein Mieter infolge einer fristlosen Kündigung obdachlos werde. Diese Gefahr bestehe bei einer ordentlichen Kündigung wegen der dabei einzuhaltenden Kündigungsfrist nicht in gleichem Maße, betonte der 8. Zivilsenat des BGH. Anlass war die Räumungsklage eines Vermieters gegen einen Hartz-IV-Empfänger in Berlin. Der Mann war seit 1972 – also seit 40 Jahren – Mieter einer Wohnung in Berlin, deren Eigentümerin die klagende Vermieterin 2003 wurde. Sie modernisierte die Wohnung, die vorher nach Angaben ihres Anwalts „nicht einmal ein Bad hatte“. Nach dem Anschluss der Wohnung an die Fernwärme verlangte sie ab März 2008 neben der Grundmiete von 252,81 Euro Heizkostenvorschüsse in Höhe von monatlich 70 Euro. Der Mieter bekam zu diesem Zeitpunkt vom Jobcenter Leistungen für Heizung und Unterkunft in Höhe von 302, 81 Euro bewilligt, wobei das Jobcenter monatlich 252,81 Euro direkt an die Vermieterin und 50 Euro auf ein vom Bruder des Hartz-IV-Empfängers geführtes Treuhandkonto überwies. Der Mieter zahlte dann aber die Heizkostenvorschüsse von März 2008 bis April 2009 nicht. Deshalb wurde er ein erstes Mal von der Vermieterin im Oktober 2009 ordentlich gekündigt. Nachdem er in einem Zahlungsprozess zur Begleichung dieses Rückstands verurteilt wurde und die fehlende Summe dann beglichen hatte, sprach die Vermieterin im November 2010 erneut eine ordentliche Kündigung aus. Denn der Mieter hatte die Miete für den laufenden Monat nicht wie vorgeschrieben spätestens am dritten Werktag entrichtet, sondern erst mit neuntägiger Verspätung. Diese zweite Kündigung vom November 2010 war zwar nach Ansicht des BGH wegen des geringen zeitlichen Zahlungsverzugs „unwirksam“. Die Räumungsklage der Vermieterin hatte im Ergebnis dennoch Erfolg, weil bereits die erste Kündigung vom Oktober 2009 „das Mietverhältnis wirksam beendet habe“. (AZ: BGH VIII ZR 107/12) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Fusion von EADS und BAE geplatzt
München/London (dapd). Die angestrebte Fusion des europäischen Luft- und Raumfahrtkonzerns EADS und des britischen Rüstungsherstellers BAE kommt nicht zustande. Schuld sind nach Darstellung der beiden Unternehmen die unterschiedlichen Interessen der beteiligten Länder Frankreich, Deutschland und Großbritannien. Frankreich und Deutschland sprachen indes von einer reinen Unternehmensentscheidung. An der Börse sorgte das Platzen der Fusionspläne für gute Stimmung. Die im MDAX notierte EADS-Aktie legte bis zum Abend fünf Prozent auf 27,38 Euro zu. „Wir sind natürlich enttäuscht, dass es nicht möglich war, ein annehmbares Abkommen mit unseren verschiedenen Regierungen“ zu erreichen, sagte BAE-Chef Ian King. EADS-Chef Tom Enders bedauerte das Scheitern der Fusion ebenfalls, signalisierte aber Interesse an einer weiteren Zusammenarbeit mit BAE: „Ich bin mir sicher, dass es andere Herausforderungen gibt, die wir in Zukunft gemeinsam angehen können.“ EADS erklärte am Nachmittag, der Konzern „weist niemandem die Schuld zu. Wir stellen lediglich fest, dass es leider nicht gelungen ist, die unterschiedlichen Interessen der jeweiligen Regierungen so in Einklang zu bringen, um den von den Unternehmen gewollten Zusammenschluss zwischen EADS und BAE vollziehen zu können.“ Ein Unternehmenssprecher hatte zuvor der Nachrichtenagentur dapd gesagt: „Es war in erster Linie die deutsche Regierung, die das hat scheitern lassen.“ Die Bundesregierung hatte dies sofort zurückgewiesen. „Ich habe diese Meinung zur Kenntnis genommen, teile sie aber nicht“, sagte Verteidigungsminister Thomas De Maizière (CDU) am Mittwoch in Brüssel. Vielmehr handele es sich um „eine unternehmerische Entscheidung“, zu der es viele Gespräche gegeben habe und die für ihn „nicht total überraschend“ gekommen sei. Hollande: Deutschland hatte andere Interessen Auch der französische Präsident François Hollande bezeichnete das Scheitern als reine Unternehmensentscheidung. Frankreich und Deutschland hätten ihre Forderungen vorgetragen, „und die Unternehmen haben die Konsequenzen gezogen“, sagte Hollande am Mittwoch bei einer Pressekonferenz mit dem spanischen Regierungschef Mariano Rajoy in Paris. Allerdings räumte Hollande ein, es sei Frankreich um die EADS-Niederlassungen und Verteidigungsinteressen gegangen. Deutschland, das nur indirekt an EADS beteiligt ist, habe andere Interessen gehabt. Die Bundesregierung unterstütze die bereits heute vorhandene Zusammenarbeit beider Unternehmen, erklärte Regierungssprecher Steffen Seibert in einer Mitteilung. Zugleich legte er die industriepolitischen Interessen der Bundesregierung offen. „Für die Bundesregierung steht nunmehr im Vordergrund, dass sich die EADS in allen Geschäftsfeldern weiter positiv entwickeln kann“, erklärte Seibert. „Dafür wird die Bundesregierung unter anderem auch die Verhandlungen zur Übernahme von Anteilen von Daimler durch die KfW fortsetzen.“ Deutschland erwägt seit längerem, über die staatliche KfW-Bank EADS-Anteile zu kaufen, um zu gewährleisten, dass der deutsche Anteil an EADS nicht hinter dem Frankreichs zurücksteht. Die britische Regierung dagegen hatte zuletzt klar gemacht, dass die Staatsquote von sowohl Deutschland wie auch Frankreich in einem fusionierten Unternehmen neun Prozent nicht übersteigen sollte. Derzeit hat Daimler einen Anteil von 14,85 Prozent an EADS, während ein Konsortium aus privaten und öffentlichen Investoren aus Deutschland weitere 7,5 Prozent hält. Die französische Staatsholding Sogepa und die Firma Lagardère halten zusammen 22,35 Prozent an EADS. Durch das Zusammengehen wäre der weltweit größte Luftfahrt- und Rüstungskonzern entstanden mit über 220.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mehr als 70 Milliarden Euro. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Bundesfinanzhof rügt Erbschaftssteuerrecht
München/Karlsruhe/Berlin (dapd). Paukenschlag des obersten deutschen Finanzgerichts: Die steuerliche Verschonung bei der Erbschaft von Betriebsvermögen verstößt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) gegen das Grundgesetz. Die seit Januar 2009 geltende Regelung im Erbschaftssteuergesetz stelle eine „verfassungswidrige Überprivilegierung“ dar, heißt es in dem am Mittwoch in München veröffentlichten Beschluss. Damit werde das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes verletzt. Der BFH legte die Sache dem Bundesverfassungsgericht vor, das nun endgültig über die Verfassungsmäßigkeit der Regelung entscheiden muss. Das Bundesfinanzministerium hält die Erbschaftssteuer allerdings trotz der gegenteiligen Einschätzung des Bundesfinanzhofs für grundgesetzkonform. „Wir sind der Auffassung, dass die Regelungen zur Erbschaftssteuer, wo bestimmte Teile des Unternehmensvermögens verschont werden, verfassungsgemäß sind“, sagte die Sprecherin des Bundesfinanzministeriums, Marianne Kothé, am Mittwoch in Berlin. Dies habe das Bundesverfassungsgericht mehrmals bestätigt. Sie sei zuversichtlich, „dass die geltende Rechtslage Bestand haben wird“. SPD und Grüne forderten hingegen die Bundesregierung zu einer sofortigen Reform der Erbschaftssteuer auf. Der BFH entschied, dass die weitgehende oder vollständige steuerliche Verschonung des Erwerbs von Betriebsvermögen, von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen sowie Anteilen an Kapitalgesellschaften eine Bevorzugung darstelle, die durch Gründe des Gemeinwohls nicht ausreichend gerechtfertigt sei. Es könne nicht unterstellt werden, dass die Erbschaftsteuer „typischerweise die Betriebsfortführung gefährde“, betonten die Finanzrichter. Es gehe weit über das verfassungsrechtlich Zulässige hinaus, Betriebsvermögen ohne Rücksicht auf den Wert des Erwerbs und die Leistungsfähigkeit des Erwerbers freizustellen. Die angenommenen Verfassungsverstöße führen aus Sicht des BFH zu einer „durchgehenden, das gesamte Gesetz erfassenden verfassungswidrigen Fehlbesteuerung“. Dadurch würden diejenigen Steuerpflichtigen, die die Vergünstigungen nicht beanspruchen könnten, in ihrem Recht auf eine gleichmäßige, der Leistungsfähigkeit entsprechende Besteuerung verletzt. Schlupflöcher schließen Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poß, forderte die Bundesregierung auf, die Erbschaftsteuer „wieder verfassungskonform zu machen“. Er verlangte von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) „einen umgehenden Vorschlag“ für eine Novellierung des Erbschaftsteuerrechts. Auch NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) sagte: „Jetzt muss sich auch die Bundesregierung bewegen und Schlupflöcher schließen – etwa wenn Reiche ihr Privatvermögen in einer Firma verstecken und sich damit ungerechte Steuervorteile verschaffen.“ Die Obfrau der Grünen im Finanzausschuss des Bundestages, Lisa Paus, betonte, es könne nicht sein, dass durch legale Steuertricks gerade die sehr hohen Vermögen völlig von der Steuer befreit würden. Die aktuellen Regelungen begünstigten nicht nur Familienbetriebe. „Wir fordern eine gerechte Erbschaftssteuer, die auch millionenhohe Erbschaften und Schenkungen umfasst, unabhängig von der Rechtsform, in der das Vermögen steckt“, sagte Paus. Die Schlupflöcher seien „so groß, dass dem jährlich vererbten Vermögen von über 230 Milliarden Euro weniger als fünf Milliarden Euro Steuereinnahmen entgegen stehen“. Das müsse sich ändern. Nach Ansicht von FDP-Fraktionsvize Volker Wissing zeigt das BFH-Urteil, dass auch eine Vermögenssteuer verfassungswidrig wäre. Der Beschluss des Bundesfinanzhofs sei nicht nur „eine Ohrfeige“ für den ehemaligen SPD-Finanzminister und derzeitigen Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück, der das Gesetz mit zu verantworten habe. Es sei auch „eine kalte Dusche für die Anhänger der Vermögenssteuer bei SPD und Grünen“. Deren Behauptung, man könne Betriebsvermögen ganz einfach schonen, sei wieder einmal widerlegt worden. (AZ: BFH II R 9/11) dapd (Politik/Politik)
Verfassungsschutz besorgt wegen Thüringer Aktentransport
Berlin (dapd). Der Verfassungsschutz sieht die Weitergabe von ungeschwärzten Geheimdienstakten aus Thüringen an den NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages als ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Durch die Aktion der Thüringer Landesregierung könnten zahlreiche wichtige Informanten und Verfassungsschutzmitarbeiter enttarnt werden, hieß es aus Verfassungsschutzkreisen am Mittwoch in Berlin. Unterdessen wurde bekannt, dass das Thüringer Innenministerium dazu gedrängt werden sollte, den umstrittenen Aktentransport während der Fahrt zum Umkehren zu bringen. Die Thüringer Landesregierung hatte den kompletten Aktenbestand zum „Phänomenbereich Rechtsextremismus“ von 1991 bis 2002 an den Berliner Untersuchungsausschuss geschickt. Es handelt sich dabei um 778 ungeschwärzte Akten. Der Ausschuss soll Pannen bei der Ermittlung der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) aufdecken, der bundesweit zehn Morde zur Last gelegt werden. Lkw mit geheimen Akten sollte gestoppt werden Offenbar versuchten Vertreter mehrerer Länder, den Transport der ersten Tranche Akten am 28. September im letzten Moment noch zu stoppen. Während einer Telefonkonferenz hätten sie sich erkundigt, ob das Thüringer Ministerium noch Kontakt zu den Lkws habe, der die geheime Fracht transportiere, und sie möglicherweise zur Umkehr bewegen könne, sagte ein Ministeriumssprecher der Nachrichtenagentur dapd in Erfurt und bestätigte damit einen Bericht des MDR. Der Thüringer Konferenzteilnehmer habe die Frage jedoch verneint. Aus Sicht des Verfassungsschutzes ist nun vor allem wichtig, dass der Kreis der Personen, der Einsicht in die Akten bekommt, möglichst klein gehalten wird. Die Enttarnung weiterer Informanten würde das Vertrauen in den von den Sicherheitsbehörden garantierten Geheimschutz weiter schwächen, wodurch es unmöglich würde, neue V-Leute zu gewinnen, hieß es. Die Informanten seien jedoch ein unerlässliches Mittel, um über akute Gefahren rechtzeitig informiert zu werden. In hochrangigen Sicherheitskreisen wurde das Verhalten der Thüringer Behörden als „äußerst unprofessionell“ und „riesengroßer Skandal“ bezeichnet. Es stelle sich ernsthaft die Frage, ob das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz noch als Nachrichtendienst oder eher als Nachrichtenagentur zu verstehen sei. Thüringens Regierungssprecher Peter Zimmermann nannte die Vorwürfe „in der Sache bedauerlich“. Einzelne Verantwortliche hätten die Dimension der notwendigen Aufklärungsarbeit bis heute nicht verstanden, sagte Zimmermann der Nachrichtenagentur dapd. “ Die Thüringer Landesregierung weise die Anschuldigungen scharf zurück. Berge von Akten Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses des Bundestages, Sebastian Edathy (SPD), begrüßte das Vorgehen Thüringens. Durch die Weitergabe aller Akten stellten die Thüringischen Behörden nun „vollständige Transparenz“ her, sagte er. Offenkundig habe man in Erfurt jetzt einfach den Keller leer geräumt und 1.500 Aktenordner an den Ausschuss geschickt. Für ihn und die anderen Abgeordneten sei diese Aktenmenge jedoch allein nicht zu mehr bewältigen, sagte der SPD-Politiker. „Wir brauchen da wahrscheinlich einen weiteren Ermittlungsbeauftragten, der das mit seinem Team im Auftrag des Ausschusses macht“. dapd (Politik/Politik)
Toyota ruft Rekordzahl von 7,4 Millionen Autos zurück
Tokio/Köln (dapd). Mit der bisher größten Rückrufaktion der Firmengeschichte beordert Toyota 7,4 Millionen Autos weltweit in die Werkstätten. Grund ist die mögliche Falschdosierung eines Schmiermittels im Fensterheberschalter, die zu vorzeitigem Verschleiß und Funktionsausfall führen kann. In den USA warnte Toyota am Mittwoch gar vor Brandgefahr, erklärte aber zugleich, bisher seien keine Unfälle oder Verletzungen bekanntgeworden. In Deutschland sind 136.375 Autos betroffen, wie der Konzern in Köln mitteilte. Deutschland-Sprecher Jürgen Stolze sagte auf dapd-Anfrage, es sei die umfangreichste Rückrufaktion des weltgrößten Autoherstellers. Eine mögliche Brandgefahr erwähnte Toyota in seiner deutschen Mitteilung nicht. Die Firma erklärte, bei den betroffenen Autos sei das Schmiermittel in der Fensterheberschalter-Baugruppe auf der Fahrerseite möglicherweise nicht ordnungsgemäß dosiert. „Dadurch kann der Schalter schwergängig werden, und in Einzelfällen kann es zum Funktionsausfall kommen.“ Es gehe in Deutschland um Fahrzeuge der Typen Yaris, Auris und RAV4, die zwischen September 2006 und Dezember 2008 hergestellt wurden. In anderen Staaten Europas sind auch Modelle der Typen Corolla und Camry betroffen. Halter werden persönlich angeschrieben Die Halter würden persönlich angeschrieben und gebeten, sich mit ihrem Händler in Verbindung zu setzen, kündigte Toyota an. „Betroffene Bauteile werden überprüft und, falls notwendig, für den Kunden kostenfrei getauscht. Dieser Vorgang dauert maximal eine Stunde.“ Toyota USA erklärte, bisher seien zwar weder Unfälle oder Verletzungen im Zusammenhang mit dem Fensterheberschalter bekannt, aber es seien mehr als 200 Schäden in den Vereinigten Staaten gemeldet worden. Ein „kratziger oder klebriger“ Eindruck beim Betätigen des Hauptschalters deute auf den Defekt hin. Der Versuch, das Problem mit handelsüblichen Schmiermitteln zu beheben, könne zum Schmelzen oder Abrauchen des Schalters führen und unter bestimmten Umständen zu einem Brand. Deutschland-Sprecher Stolze legte Wert auf die Feststellung, dass dies bisher noch nicht passiert sei, nur in Extremfällen denkbar sei und auch nur dann, wenn versucht werde, den Fehler unsachgemäß zu beheben. Der Konzern hatte in den vergangenen Jahren mehrmals mit Rückrufaktionen im großen Stil Schlagzeilen gemacht. Er betonte die Freiwilligkeit der aktuellen Aktion und rechtfertigte sie mit dem hohen Qualitätsanspruch des Herstellers. (Mitteilung Toyota Deutschland: http://url.dapd.de/Xai69s Mitteilung Toyota USA: http://url.dapd.de/uQTvk3 ) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Schorlemmer bekräftigt Kritik an Preis-Nominierung von Pussy Riot
Wittenberg/Berlin (dapd). Der Theologe Friedrich Schorlemmer hat seine Kritik an einer Nominierung der russischen Punkband Pussy Riot für den Lutherpreis bekräftigt. Im Deutschlandradio Kultur sagte Schorlemmer am Mittwoch über die Musikerinnen und ihre Protest-Aktion in der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale: „Ich finde die Kritik berechtigt, und auch solche Kritik muss erlaubt sein. Aber: Auch die Art muss stimmen. Die Art ist nicht preiswürdig, und der Ort der Kritik ist geschmacklos, er ist verletzend und kontraproduktiv.“ Pussy Riot treffe damit nicht den russischen Präsidenten Wladimir Putin oder Kyrill, den Patriarchen der russisch-orthodoxen Kirche, sondern verletze die Gefühle der Gläubigen, betonte Schorlemmer. Die Inhaftierung der drei jungen Frauen verurteilte der Theologe aber. Die Lutherstadt Wittenberg hatte die drei russischen Musikerinnen für den Preis vorgeschlagen. Die jungen Frauen wurden wegen eines spektakulären Protests gegen Putin zu zwei Jahren Haft verurteilt, wobei die Haftstrafe gegen eine von ihnen am Mittwoch wieder erlassen wurde. Der Preis wird vom Bund der Lutherstädte vergeben. dapd (Politik/Politik)
Unionsgeführte Länder treffen sich zu Endlagergespräch
Stuttgart (dapd). Ungeachtet der Absage von SPD und Grünen treffen sich Bund und Länder am Donnerstag nun doch zu einer neuen Runde in der Endlagersuche. Einem Medienbericht zufolge beschränkt sich das Gespräch allerdings auf Vertreter der unionsgeführten Länder. Ursprünglich sollten die 16 Ministerpräsidenten sowie die Partei- und Fraktionschefs teilnehmen. SPD und Grüne sagten das Treffen vergangene Woche jedoch ab. Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) schob die Schuld hierfür Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) zu. Wie die „Bild“-Zeitung berichtete, soll das Treffen am Donnerstag nun in kleiner Runde stattfinden. Es solle als Vorgespräch zu einem in der Planung befindlichen neuen großen Bund-Länder-Treffen dienen, hieß es nach Angaben der Zeitung aus dem Umweltministerium. Ein Sprecher bekräftigte auf dapd-Anfrage, dass weiter an einem „nationalen Konsens zur Endlagersuche“ gearbeitet werde. Derzeit sind die Fronten jedoch verhärtet. Kretschmann schob Altmaier die Verantwortung für die Absage von SPD und Grünen zu. So wie der Minister das Treffen organisiert habe – mit allen Ministerpräsidenten und allen Partei- und Fraktionsvorsitzenden – sei es nicht erfolgversprechend gewesen, sagte Kretschmann der Wochenzeitung „Die Zeit“. In einer derart großen Runde könnten solche strittigen und schwierigen Fragen nicht verhandelt werden. Als Obergrenze nannte Kretschmann acht bis zehn Teilnehmer. Kretschmann hatte das Projekt ursprünglich mit dem früheren Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) auf den Weg gebracht. Der Gesprächsfaden sei allerdings schon im April gerissen, als wegen der Wahlen in Nordrhein-Westfalen die Verhandlungen zurückgestellt wurden, sagte der Grünen-Politiker. Durch die Ablösung von Röttgen durch Altmaier und die Wahlkämpfe in NRW und in Niedersachsen sei viel wertvolle Zeit verloren gegangen. Altmaier habe angesichts der Energiewende „die Endlagerfrage wohl ein bisschen aus den Augen verloren“. Birkner fordert Rückkehr an den Verhandlungstisch Kritik kam auch von der SPD-Bundestagsfraktion. Das Verfahren zur Endlagersuche gehe bislang am Bundestag komplett vorbei, erklärte die SPD-Obfrau im Untersuchungsausschuss Gorleben, Ute Vogt. Bei einem Gesetz von einer solchen Dimension brauche die Politik das Vertrauen aller Bürger in ein transparentes Verfahren ohne Vorfestlegungen. Nötig seien Anhörungen im Bundestag, in denen Verbände und Bürgerinitiativen ihre Interessen vortragen könnten. Der niedersächsische Umweltminister Stefan Birkner (FDP) forderte SPD und Grüne auf, an den Verhandlungstisch zurückkehren. Es wäre ein „Trauerspiel“, wenn ein nationales Projekt wie die Endlagersuche letztlich an „kleinlichen, innerparteilichen Streitigkeiten“ scheitere, sagte er am Mittwoch in Hannover. Zugleich forderte er Altmaier auf, einen Gesetzentwurf zur Endlagersuche vorzulegen. „Wenn es nicht gelingt, vorab einen Konsens mit der Opposition zu finden, dann sollte die Bundesregierung eben den ersten Aufschlag machen und das Gesetz einbringen“, fügte Birkner hinzu. dapd (Politik/Politik)
FDP bremst bei der Börsensteuer
Berlin (dapd). Die FDP tritt bei der Einführung der Finanztransaktionssteuer auf die Bremse. FDP-Fraktionsvorsitzende Volker Wissing stellte am Mittwoch Bedingungen und drang darauf, Kleinsparer vor zu hoher Belastung zu schützen. Regierungssprecher Steffen Seibert versicherte, die Interessen „der Wirtschaft, der Kleinanleger, der Bürger“ sollten berücksichtigt werden. Die SPD warnte davor, zu stark auf die Interessen der Finanzbranche einzugehen. Elf EU-Länder, darunter Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien, hatten am Dienstag erklärt, eine Abgabe auf Börsenumsätze einführen zu wollen. Damit sind die Voraussetzungen für die in den EU-Verträgen vorgesehen verstärkte Zusammenarbeit erfüllt, die eine Beteiligung von mindestens neun Staaten vorschreibt. Die Details sind noch unklar. Beispielsweise muss noch geklärt werden, welche Transaktionen wie stark belastet werden und wohin die Einnahmen fließen sollen. Wissing bekräftigt Skepsis Wissing forderte von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) „ein konkretes Modell“ für eine Finanztransaktionssteuer in Deutschland. Nötig seien Entlastungen für Kleinsparer etwa über einen höheren Sparerfreibetrag, sagte Wissing im Deutschlandfunk. Die FDP werde auf keinen Fall akzeptieren, dass die Steuer ohne eine solche Entlastung eingeführt wird und die Banken die zusätzlichen Belastungen einfach an ihre Kunden weitergeben könnten. Zudem verlange die FDP eine Regelung, die verhindert, dass bestimmte Finanzgeschäfte aus dem Geltungsbereich der Steuer in „nicht-regulierte Märkte“ ausgelagert werden. Er habe diese Steuer immer skeptisch gesehen, sagte Wissing. Regierungssprecher Seibert betonte in Berlin, bei der Einführung der Abgabe müsse darauf geachtet werden, „dass wir keinen Schaden anrichten in unseren Finanzsystemen, sondern Nutzen erzielen“. Damit sei man erst einmal beschäftigt. Die Frage, wie die Einnahmen aus der Steuer verwendet werden sollten, sei später an der Reihe. Die Verabredung der elf Staaten bezeichnete Seibert als „sehr gute Entwicklung“. „Wissing müsste es besser wissen“ SPD-Fraktionsvize Joachim Poß erklärte, die Bedenken der FDP seien nicht überraschend. „Die FDP lehnt eine stärkere Heranziehung des Finanzsektors zur Finanzierung der Krisenkosten nach wie vor ab“, beklagte er. „Insbesondere Herr Wissing, der es eigentlich besser wissen müsste, überzeichnet die Probleme einer Finanztransaktionssteuer“, sagte Poß und urteilte: „Die FDP spricht vom Schutz der Kleinsparer; sie meint aber den Schutz ihrer Freunde in der Finanzbranche.“ Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel bezeichnete den Beschluss der elf Staaten für die Steuer als „Erfolg für die unzähligen Menschen, die sich seit Jahren und Jahrzehnten nicht nur in den Parteien, sondern vor allem in Gewerkschaften und Initiativen unermüdlich für dieses Thema eingesetzt haben“. Bislang hätten die Regierungen in Europa „nur die kleinen Leute zur Kasse gebeten“. Jetzt müssten auch die Hauptverursacher der Krise, nämlich „die Zocker in den Banken und an den Börsen“, einen Teil der Kosten tragen. dapd (Politik/Politik)