Prozess gegen Michael Billen wird neu aufgerollt

Prozess gegen Michael Billen wird neu aufgerollt Karlsruhe (dapd-rps). Der rheinland-pfälzische CDU-Politiker Michael Billen muss demnächst wieder auf die Anklagebank: Der Prozess gegen ihn wegen Geheimnisverrats wird neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Donnerstag den Freispruch des Landgerichts Landau (Pfalz) im Prozess um die sogenannten Polizeidatenaffäre auf. Der Fall wurde an das Landgericht Frankenthal zurückverwiesen. Damit hatte die Revision der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang Erfolg. Auch Billens Tochter, eine Polizisten, muss sich erneut wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen verantworten. Der 4. Strafsenat des BGH begründete seine Entscheidung damit, dass das freisprechende Urteil des Landgerichts Landau zahlreiche Widersprüche in der Beweiswürdigung enthalte. Tochter besorgte interne Polizeinformationen ntergrund des Strafverfahrens gegen den Oppositionspolitiker ist, dass die Tochter Billens in ihrer Dienststelle am 16. November 2009 Abfragen im polizeiinternen Informationssystem zu Geschäftspartnern der Nürburgring GmbH veranlasste. Vier Tage später soll sie Ausdrucke mit polizeiinternen ID-Nummern an ihren Vater weitergegeben haben. Der CDU-Landtagsabgeordnete gehörte wiederum dem Untersuchungsausschuss zum Nürburgring an. Billen räumte später ein, dass er die Unterlagen an sich genommen habe. Allerdings habe er sie nicht an die Presse weitergegeben, wie ihm die Staatsanwaltschaft vorwarf. Am 23. November, drei Tage nach der Weitergabe der personenbezogenen Daten an Michael Billen, waren in zwei Zeitungen Berichte über eine frühere Insolvenzverschleppung der Geschäftspartner der Nürburgring GmbH mit den ID-Nummern der Polizeieintragungen erschienen. Die Staatsanwaltschaft klagte Billen und seine Tochter wegen Verletzung von Privatgeheimnissen beziehungsweise Dienstgeheimnissen an. Das Landgericht wollte das Verfahren zunächst nicht eröffnen, wurde durch Beschluss des Oberlandesgerichts Zweibrücken aber zur Verhandlung verpflichtet. Zusätzlich verfügte Zweibrücken die Prüfung der Anstiftung durch Billen. Der Prozess endete im September 2011 mit dem Freispruch des Landtagsabgeordneten. Bei der Tochter wurde eine Geldstrafe vorbehalten. Die Staatsanwaltschaft legte Revision vor dem BGH ein. Billen sagte, er sehe sich als Opfer in einem politischen Prozess. Am Donnerstagmorgen war der Landespolitiker zur Verhandlung in Karlsruhe erschienen, der Urteilsverkündung am Nachmittag blieb er allerdings fern. BGH sieht zahlreiche Widersprüche im Landauer Urteil Der 4. Strafsenat listete in seiner Entscheidung zahlreiche Widersprüche im Urteil des Landgerichts Landau auf. So seien die Richter davon ausgegangen, die Polizistin habe ihre Kollegen um die Abfrage zu Daten der Geschäftsleute gebeten, weil sie selbst gerade keinen Zugang zu ihrem eigenen Computer gehabt habe. Tatsächlich habe sie selbst im selben Zeitraum Daten abgerufen, diese aber nicht ausgedruckt. Die nahe liegende Vermutung, dass die Angeklagte Kollegen um den Ausdruck bat, um die Herkunft zu verschleiern, sei aber nicht erörtert worden. Auch ihre anfängliche Einlassung bei der Polizei, sie habe aus politischer Neugier nach Eintragungen über die Geschäftsleute gesucht, passten nicht zu ihrer Angabe, sie habe die Ausdrucke für ihren Vater gefertigt. Auch für die Annahme des Landgerichts, andere könnten die polizeilichen Eingaben abgefragt und weitergegeben haben, fehle es im Urteil an Anhaltspunkten. Anders als üblich, wies der BGH den Fall nicht an eine andere Strafkammer des Landgerichts Landau zurück, sondern an einen anderen Gerichtsort, nämlich Frankenthal (Pfalz). Auch das hatte die Bundesanwaltschaft beantragt, die die Revision der Staatsanwaltschaft Landau in vollem Umfang stützte. Es empfehle sich, „die Sache an ein unbelastetes Gericht zurückzuverweisen“, hatte Bundesanwalt Wolfgang Schädler seinen außergewöhnlichen Antrag vor dem BGH begründet. Billens Anwalt sagte, er sei zuversichtlich, was das nun anstehende Verfahren in Frankenthal angehe. Das Urteil des BGH sei kein Präjudiz. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof 4 StR 33/12) dapd (Politik/Politik)

Landeshaushalt für zwei Jahre unter Dach und Fach

Landeshaushalt für zwei Jahre unter Dach und Fach Wiesbaden (dapd-hes). Am Donnerstagabend war es endlich geschafft: Kurz vor dem Ende der letzten Plenarsitzung des Jahres 2012 verabschiedete der Landtag in Wiesbaden den Doppelhaushalt für die Jahre 2013 und 2014. Hessen hat damit ein Finanzwerk, das über die Landtagswahl Ende 2013 oder Anfang 2014 hinausreicht. Der Haushalt sei denn auch ganz klar „ein Wahlkampfhaushalt“, der Wohltaten an die Wählerzielgruppen verteile, kritisierte die Opposition. Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) betonte dagegen, Hessen halte „weiter klaren Kurs auf einen schuldenfreien Landeshaushalt und die Zielmarke Null im Jahr 2019“. Das Land gibt in den kommenden zwei Jahren insgesamt fast 47 Milliarden Euro aus und macht rund 2,3 Milliarden Euro neue Schulden. Dank Steuermehreinnahmen habe man die Kreditaufnahme aber um 77 Millionen Euro absenken können, im Vergleich zum ursprünglichen Finanzplan liege man sogar 500 Millionen Euro niedriger, hob der Minister hervor. Trotzdem setze die Landesregierung wieder Akzente in den Bereichen Bildung, Hochschulen, Familien, innere Sicherheit und Infrastruktur. Der „Wahlkampfhaushalt“ zeichne sich gerade nicht durch notwendige Einsparungen aus, kritisierte SPD-Finanzexperte Norbert Schmitt. Die Absenkung der Neuverschuldung erreiche die Regierung nur dadurch, dass sie rund 660 Millionen Euro an Rücklagen jetzt „noch mal schnell“ ausgebe. Von den Wohltaten sollten Landesbeamte, Lehrer und Polizisten profitieren, „man hat die Ausgabenschleusen weit geöffnet“, betonte der Oppopsitionspolitiker. Grüne: CDU machte dreimal so viel Schulden wie die SPD Die „Schwarzen“ hätten in ihrer Regierungszeit dreimal so viel Schulden gemacht wie die „Roten“, sagte Grünen-Finanzexperte Frank Kaufmann. Beim Doppelhaushalt sei ein Konsolidierungspfad nicht zu erkennen, Hessen leiste sich stattdessen die zweithöchste Kreditfinanzierungsquote. Gleichzeitig verspiele Schwarz-Gelb aber auch die Zukunftschancen des Landes, weil sie Mobilität und Energiewende weiter vernachlässige. „Das Geheimnis des Sparens ist der Verzicht – insbesondere auf rot-grüne Projekte und Finanzpolitik“, konterte FDP-Haushaltsexperte Alexander Noll. Die Koalition erinnere an ein „havariertes Regierungsschiff, auf dem der Duft des Moders schon durch die Decks“ wehe, sagte der Grüne Kaufmann. Die Melodie des Doppelhaushalts stamme offenbar „von der Tanzkappelle der Titanic“. Der Moderduft liege doch nur daran, dass Kaufmann „zum vierten oder fünften Mal hintereinander dasselbe Manuskript gewählt“ habe, konterte Minister Schäfer, was der Grünen-Abgeordnete natürlich zurückwies: „Meine Reden sind immer ganz frisch!“ Die Ausgaben im Doppelhaushalt lägen fast sieben Prozent über denen des Jahres 2012, kritisierte Linken-Fraktionschef Willi van Ooyen. Dass die Regierung den Haushalt konsolidiere, sei „ein Märchen“, der neue Verschuldungsrekord werde mit Rechentricks verschleiert. Die Zeche hätten dafür die Wähler zu zahlen, wenn die Kommunen Gebühren anheben müssten. „Die Drecksarbeit der Kürzungen im Sozialbereich überlassen Sie den Kommunen“, kritisierte er. Ernst gemeinten Dank gab es dagegen von und für den CDU-Finanzexperten Gottfried Milde, der zur landeseigenen WI-Bank wechselt. „Für mich stand in der Politik in den 15 Jahren immer der Mensch im Vordergrund, keine Ideologie und keine Partei“, bilanzierte Milde, das wolle er auch in Zukunft so halten: „Der Mensch kommt zuerst.“ dapd (Politik/Politik)

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Bundestag beschließt Änderungen im Mietrecht

Bundestag beschließt Änderungen im Mietrecht Berlin (dapd). Mietbetrügern kann künftig leichter gekündigt werden. Das beschloss der Bundestag am Donnerstag in Berlin und schuf mit dem Mietrechtsänderungsgesetz zugleich die Basis, Mietminderungen bei energetischer Sanierung für die ersten drei Monate nicht mehr zuzulassen. Die Opposition kritisierte die mit Stimmen von Union und FDP durchgesetzte Entscheidung als Beschneidung der Rechte von Mietern. So werde es keinen neuen Schub für die energetische Gebäudesanierung geben, höchstens eine Verdrängung sozialschwacher Mieter, hieß es. Die Koalition wies die Vorwürfe eines eigentümerfreundlichen Mietrechts zurück. Räumungen müssten bei sogenannten Mietnomaden angesichts der hohen Schäden auch schon über eine einstweilige Verfügung durchgesetzt werden können, sagte der FDP-Abgeordnete Stephan Thomae. Bislang war vor einer fristlosen Kündigung eine Abmahnung notwendig. Der CDU-Abgeordnete Jan-Marco Luczak ergänzte mit Blick auf die befristeten Verhinderung von Mietminderung, damit sollen gerade die privaten Kleinvermieter einen Anreiz für eine energetische Sanierung bekommen. Der eigentliche Grund für die Mietpreissteigerung sei die derzeitige Wohnungsknappheit. Die Opposition lehnte das Gesetzesvorhaben geschlossen ab und monierte eine Klientelpolitik von Schwarz-Gelb. So sei etwa keine Begrenzung bei Neuvermietung vorgesehen, sagte der SPD-Abgeordnete Ingo Egloff. Die Linke-Parlamentarierin Heidrun Blum fügte hinzu, unter dem Vorwand der energetischen Sanierung würden alle Lasten auf die Mieter verschoben. Die Grünen-Abgeordnete Daniela Wagner bemängelte, die Gesetzesnovelle gebe keine Antwort auf drängende Probleme wie fehlenden Wohnraum für Studenten. dapd (Politik/Politik)

Verfahren gegen früheren Ferrostaal-Chef gegen Bußgeld beendet

Verfahren gegen früheren Ferrostaal-Chef gegen Bußgeld beendet München/Berlin (dapd). Der frühere Vorstandsvorsitzende von MAN Ferrostaal, Matthias Mitscherlich, muss sich wegen umstrittener Geschäfte des Unternehmens mit der griechischen Marine nicht vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft München beendete die Ermittlungen gegen Zahlung eines Bußgelds in Höhe von 400.000 Euro, wie sein Anwalt am Donnerstag in Berlin mitteilte. Die Staatsanwaltschaft hatte im März gegen Mitscherlich und zwei weitere Manager wegen Verdachts der Untreue und Betriebsratsbegünstigung beziehungsweise Beihilfe dazu Anklage erhoben. Hintergrund sind Zahlungen, die drei Betriebsräte einer Tochterfirma des Essener Anlagenbauers aus Beraterverträgen mit einer österreichischen Firma erhalten haben sollen. Das Geld stammte der Anklage zufolge aber von Ferrostaal, und die Betriebsräte sollen dafür keine echte Gegenleistung erbracht haben. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Gabriel will Mittelstandes durch Mindestlohn stärken

Gabriel will Mittelstandes durch Mindestlohn stärken Berlin (dapd). Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel will die Mittelschicht in Deutschland durch einen gesetzlichen Mindestlohn schützen. Dieser müsse die Konsequenz aus der am Donnerstag veröffentlichen Studie der Bertelsmann Stiftung sein, derzufolge die Mittelschicht in Deutschland immer kleiner wird, sagte Gabriel in Berlin. Laut der Studie schützt eine gute Ausbildung immer weniger vor ökonomischen Risiken und ist kein Garant für sozialen Aufstieg. Jeder vierte Angehörige der Mittelschicht macht sich große materielle Sorgen. Gabriel forderte die Politik zum Handeln auf. Nötig sei ein neues soziales Gleichgewicht. „Wir brauchen einen gesetzlichen Mindestlohn“, sagte er. „Wir müssen befristete Jobs und Leiharbeitsverhältnisse zurückdrängen, damit die Arbeitnehmer wieder Sicherheit haben. Und wir brauchen eine gerechte Steuerpolitik, bei der starke Schultern mehr tragen.“ dapd (Politik/Politik)

Banker über Kompromiss zur europäischen Bankenaufsicht uneins

Banker über Kompromiss zur europäischen Bankenaufsicht uneins Berlin/Brüssel (dapd). Die Einigung über die gemeinsame europäische Bankenaufsicht steht – doch die deutschen Institute bewerten sie höchst unterschiedlich. Während der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), Georg Fahrenschon, die Pläne am Donnerstag als „schwierigen Kompromiss“ bezeichnete, sagte Bankenverbands-Präsident Andreas Schmitz, die Lösung komme „unseren Wünschen sehr nahe“. Klar ist, dass deutsche Sparkassen und Volksbanken der zentralen Aufsicht überwiegend entgehen. Am frühen Morgen hatten sich die EU-Finanzminister nach 14-stündigen Verhandlungen auf die Architektur der zentralen Bankenaufsicht in der Eurozone verständigt. Der deutsche Ressortchef Wolfgang Schäuble (CDU) hatte durchgesetzt, dass statt aller mehr als 6.000 Banken in der Eurozone nur etwa 150 Geldhäuser der automatischen Kontrolle der Europäischen Zentralbank (EZB) unterworfen werden. Darunter sind bis zu 30 deutsche Banken. Schon im nächsten Jahr können erste Krisenbanken nun auf direkte Finanzspritzen aus dem Rettungsfonds ESM bauen. Die zentrale Aufsicht soll aber frühestens ab März 2014 ihre neue Aufgabe voll übernehmen. Neben den Geldhäusern, die schon öffentlich gestützt werden, müssen demnach nur systemrelevante Banken mit einer Bilanzsumme von mehr als 30 Milliarden Euro oder von mehr als 20 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ihres Heimatlands den Euro-Kontrolleuren automatisch ihre Bücher öffnen. In Deutschland fallen damit mindestens Deutsche Bank, Commerzbank, DZ Bank sowie die großen Landesbanken unter die neue Aufsicht. Zudem könnten eine Sparkasse und eine Genossenschaftsbank betroffen sein. Uneinigkeit über das letzte Wort der EZB Darüber hinaus soll die Zentralaufsicht aber in begründeten Fällen auch die Kontrolle über jedes Institut an sich ziehen können. Bankenverbands-Präsident Schmitz nannte diesen Punkt „ein gutes Ergebnis“, weil die EZB „nicht nur bellen, sondern auch beißen können“ solle. Sparkassenpräsident Fahrenschon befürchtet dagegen „Kompetenzstreitigkeiten zwischen der EZB und den nationalen Aufsehern“. Um das zu verhindern, brauche es „klare Abgrenzungskriterien“, forderte er. Nicht ganz durchsetzen konnte sich Schäuble in Brüssel dagegen mit der von ihm angestrebten Trennung zwischen der neuen Aufsichtsfunktion und der Geldpolitik bei der EZB. Sie wird schwächer ausfallen als vom deutschen Finanzminister gefordert: Die Aufsicht übernimmt ein Gremium mit je einem Vertreter aller beteiligten Staaten. Bei Streit zwischen Bankenaufsehern und EZB-Rat soll ein Vermittlungsausschuss „Meinungsverschiedenheiten lösen“, falls der Rat die Vorschläge der Aufseher nicht akzeptiert. Jeder betroffene Mitgliedsstaat soll den Vermittlungsausschuss einschalten können, der „mit einfacher Mehrheit entscheiden soll“. Statt der von Schäuble versprochenen „chinesischen Mauer“ steht zwischen Aufsicht und Geldpolitik also eher eine „japanische Trennwand“. Auch diesen Kompromiss griff Fahrenschon an. Es fehle „eine klare Zuordnung, wer im Zweifel das Sagen hat“, bemängelte er. Eine wirksame Aufsicht sei nur auf Basis eindeutiger und abschließender Regeln möglich. „Das ist bislang nicht der Fall. Hier muss in den Detailverhandlungen nachgearbeitet werden.“ Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und der französische Präsident Francois Hollande lobten dagegen den Kompromiss über die gemeinsame Bankenaufsicht. „Sie besiegelt unseren Willen, zusammen über die Stabilität des Bankensystems in der Eurozone und darüber hinaus zu wachen“, erklärte das französische Präsidialamt. Der Brüsseler Beschluss sei eine „entscheidende Etappe hin zu einer endgültigen Stabilisierung der Eurozone“. Die Bankenaufsicht ist eine der wichtigsten Baustellen der Eurozone und eine wichtige Etappe zur Bankenunion, die auch mit einem europäischen Abwicklungsfonds ausgestattet werden soll. Die Aufsicht soll nicht nur das Vertrauen in die Finanzbranche stärken. Sie soll auch rechtfertigen, dass strauchelnde Banken vom ESM aufgefangen werden. Bislang müssen die betroffenen Staaten dafür mit Milliardenbürgschaften geradestehen – wodurch sie von ihren Geldhäusern mit in die Schuldenfalle gezogen werden. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Kampfansage an den Pflegekräftemangel

Kampfansage an den Pflegekräftemangel Berlin (dapd). Die Zielvorgabe ist ambitioniert: Die Bundesregierung will die Ausbildungszahlen in der Pflege jährlich um zehn Prozent steigern. Dazu soll die dreijährige Umschulungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit wieder eingeführt und die Ausbildungszeit bei Vorkenntnissen auf zwei Jahre verkürzt werden, wie Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) am Donnerstag in Berlin sagte. Zudem sollen 4.000 Pflegehelfer zu Altenpflegefachkräften ausgebildet werden. Die Herausforderungen, vor denen das deutsche Pflegesystem steht, sind gewaltig: Bereits heute müssen rund 2,4 Millionen Menschen betreut werden. Aufgrund des Alterns der Gesellschaft wird die Zahl in den kommenden Jahrzehnten Schätzungen des Gesundheitsministeriums zufolge auf mehr als vier Millionen Menschen steigen. Gleichzeitig wird die Bevölkerungszahl insgesamt sinken, sodass den Pflegebedürftigen potenziell immer weniger Betreuungspersonal gegenübersteht. Pflege als Jobmotor Um diesem Mangel an Fachkräften entgegenzuwirken, haben nun 30 Partner aus Bund, Ländern und Verbänden einen Ausbildungspakt abgeschlossen. So sollen ein „ausgewogener Personalmix“ und eine „leistungsgerechte Vergütung“ die Attraktivität des Berufsfeldes steigern. Geplant sei auch, die Gesundheitsförderung für Pflegekräfte zu verbessern, hob Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hervor. Die Pflege könnte so nun zu einem „Jobmotor“ werden, sagte er. Familienministerin Kristina Schröder (CDU) sagte, dass gute Pflege ohne gut ausgebildetes und motiviertes Personal nicht möglich sei. Sie ist zuversichtlich, dass der Mangel an Pflegekräften durch die Vereinbarung reduziert werden kann. dapd (Politik/Politik)

PR-Branche will sich zügeln

PR-Branche will sich zügeln Berlin (dapd). Nicht lügen, nicht einschüchtern, professionell sein: Die deutsche PR-Branche hat sich mit einem neuen Regelwerk ethische Leitlinien für die Öffentlichkeitsarbeit auferlegt. Der Kommunikationskodex genannte Leitfaden gehe in seinen Punkten über die existierenden rechtlichen Verpflichtungen hinaus und solle die „Sensibilität für ethische Fragen“ erhöhen, sagte der Vorsitzende des Deutschen Rats für Public Relations (DRPR), Günter Bentele, am Donnerstag bei der Präsentation in Berlin. Und ein wenig mehr Sensibilität tut not – wie zwei aktuelle Fälle zeigen. So soll ein Apotheken-Lobbyist seit Jahren das Bundesgesundheitsministerium ausspioniert haben, um politische Entscheidungen rechtzeitig kontern zu können. Und den ehemaligen Kommunikationsvorstand des Stahlkonzerns ThyssenKrupp, Jürgen Claassen, kosteten nicht zuletzt Luxusreisen für Journalisten den Job. Solche Methoden will der DRPR künftig nicht mehr sehen. Natürlich sei PR das Vertreten bestimmter Interessen, sagte Bentele – aber eben mit einer „reflektierten Verantwortung“. Der Kommunikationskodex soll den Öffentlichkeitsarbeitern deshalb Regeln für Transparenz, Integrität, Fairness, Wahrhaftigkeit, Loyalität und Professionalität an die Hand geben. Dabei steht das Praxis-Regelwerk aber nicht allein da. Es müsse zusammen mit den bestehenden Richtlinien des DRPR gesehen werden, sagte Bentele. Daneben existieren noch mehrere internationale Kodizes für die PR-Arbeit. Mahnungen und Rügen gegen Missstände Jetzt, wo das neue Regelwerk steht, müssen die PR-Fachleute die Werbetrommel nur noch in eigener Sache rühren. Ziel sei es, die Öffentlichkeitsarbeiter in ihren Verträgen auf den Kodex zu verpflichten und ihn in Konzernrichtlinien für saubere Unternehmensführung einfließen zulassen – wenigstens im Anhang. Auf Missstände will der Rat wie bisher auch mit Mahnungen und Rügen reagieren. Auf jeden Fall soll das Regelwerk demonstrieren, dass sich die Branche klarmacht, was gehe und was nicht, sagte der Präsident des Bundesverbands Deutscher Pressesprecher, Uwe Dolderer. (Kommunikationskodex im Internet: http://url.dapd.de/luqoXp ) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Polizist im Jalloh-Prozess zu 10.800 Euro Strafe verurteilt

Polizist im Jalloh-Prozess zu 10.800 Euro Strafe verurteilt Magdeburg (dapd). Knapp acht Jahre nach dem Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh im Dessauer Polizeigewahrsam ist ein damals für den Dienst verantwortlicher Polizist schuldig gesprochen worden. Das Landgericht Magdeburg verurteilte den Mann nach fast zwei Jahren Prozessdauer wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro. Der aus Sierra Leone stammende Oury Jalloh war am 7. Januar 2005 bei einem Brand in einer Polizeizelle an einem Hitzeschock gestorben. Der betrunkene Jalloh war auf einer Matratze in der Zelle gefesselt. In einem ersten Verfahren vor dem Landgericht Dessau war der Polizist freigesprochen worden. Dieses Urteil wurde jedoch vom Bundesgerichtshof im Januar 2010 wieder aufgehoben. Das Landgericht Magdeburg befasste sich seit Januar 2011 mit dem Fall. Das Gericht ging mit seinem Urteil am Donnerstag über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die eine Geldstrafe von 6.300 Euro wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen gefordert hatte. Die Nebenklage hielt den Angeklagten der Körperverletzung mit Todesfolge und Freiheitsberaubung für schuldig. Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch plädiert. Das Gericht konnte nicht ausschließen, dass Jallohs Leben auch nicht zu retten gewesen sei, wenn der Angeklagte vorschriftsmäßig auf das Signal des Feuermelders, das er zunächst für einen Fehlalarm hielt, reagiert hätte. Dies wurde zugunsten des Angeklagten gewertet. Für die Theorie, dass Jalloh durch Dritte angezündet worden sei, gebe es kein einziges Beweismittel, sagte die Vorsitzende Richterin Claudia Methling. Das Feuerzeug könnte bei einer Durchsuchung übersehen oder bei einer Kontrolle verloren worden sein. Der Kammer sei bewusst, dass es Ermittlungsfehler gegeben habe, sagte Methling. Es sei aber nicht festgestellt worden, dass Beweismittel gezielt vernichtet wurden. Zudem habe der Angeklagte den Richtervorbehalt bei der Gewahrsamsnahme nicht gekannt. Zugunsten des Angeklagten wurden auch gewertet, dass er nicht vorbestraft sei, die baulichen Gegebenheiten in Dessau mit sehr langen Wegen im Gebäude sowie die lange Verfahrensdauer von fast acht Jahren. Der Angeklagte sei massivem öffentlichen Druck und Anfeindungen ausgesetzt gewesen. Methling verwies aber auch auf die hohe Verantwortung, die er in seinem Beruf gehabt habe. Verteidigung und Nebenklage prüfen Revision Die Verteidigung des Polizisten bezeichnete das Urteil als unangemessen und verwies darauf, dass es über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgehe. Es sei jetzt eine Woche Zeit, über eine Revision zu entscheiden. Es müsse beraten werden, ob der inzwischen schwer erkrankte Mandant die Kraft aufbringe, gegen das Urteil vorzugehen, sagte Verteidiger Atilla Teuchtler. Die Nebenklage, die den Bruder von Jalloh vertritt, will ebenfalls innerhalb der nächsten Woche über eine Revision entscheiden. Rechtsanwältin Gabriele Heinecke sagte, dass der Polizist den Richtervorbehalt nicht gekannt haben soll, sei eine „Kapitulation der Polizei vor dem Rechtsstaat“. Jeder Polizist müsse sich über diese Vorschriften klar sein. Zudem betonte sie noch einmal, dass Oury Jalloh das Feuer nicht selbst gelegt haben könne. Vor dem Landgericht hatte eine Initiative mit Plakaten und weißen Kreuzen an den Tod von Oury Jalloh erinnert. Aus ihrer Sicht steht hinter dem Geschehen in der Gewahrsamszelle ein Mord. Sie kritisierten das Urteil und das Vorgehen der Justiz. dapd (Politik/Politik)

Deutsche Bank kündigt Sonderbelastungen an

Deutsche Bank kündigt Sonderbelastungen an Frankfurt/Main (dapd-hes). Es läuft derzeit alles andere als rund für die Deutsche Bank: Einen Tag nach der Razzia in der Zentrale und zahlreichen anderen Büros hat das größte deutsche Geldhaus einen Gewinneinbruch im vierten Quartal angekündigt. Der Abbau von Risiken, die Restrukturierung, die Integration der Postbank und weitere Aufwendungen wirkten sich „signifikant negativ“ auf den Gewinn aus, teilte die Bank am Donnerstag in Frankfurt am Main mit. An der Börse fiel der Kurs der Aktie daraufhin zeitweise um drei Prozent. Am (morgigen) Freitag könnte die Deutsche Bank erneut schlechte Nachrichten für ihre Anleger haben. Dann geht der Kirch-Prozess in München weiter, der den Konzern Hunderte Millionen an Schadenersatz kosten könnte. Die Warnung vor Belastungen im vierten Quartal trifft die Bank also zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Erst am Mittwoch hatten rund 500 Steuerfahnder und Polizisten die Frankfurter Zentrale und Büros in anderen Städten durchsucht, auch in Wohnungen tauchten die Ermittler auf. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt verdächtigt 25 Mitarbeiter der Bank, in einen der größten Fälle von Umsatzsteuerbetrug in der Geschichte der Bundesrepublik verstrickt zu sein. Die Vorwürfe lauten auf schwere Steuerhinterziehung, Geldwäsche und versuchten Strafvereitelung. Fünf Deutschbanker, die am Mittwoch festgenommen worden waren, sollten am Donnerstag dem Haftrichter vorgeführt werden. Das Frankfurter Landgericht hatte im vergangenen Jahr sechs Investmentbanker wegen Steuerbetrugs zu Haftstrafen zwischen drei und sieben Jahren und zehn Monaten verurteilt. Beim Handel mit Emissionsrechten für Treibhausgase hatten sie Steuern in Höhe von 300 Millionen Euro hinterzogen. Ein Teil der Geschäfte war über die Deutsche Bank abgewickelt worden. Besonders brisant: Auch Co-Vorstandschef Jürgen Fitschen und Finanzvorstand Stefan Krause werden des Umsatzsteuerbetrugs verdächtigt. Mit ihrer Unterschrift unter die Umsatzsteuererklärung 2009 bürgten sie für deren Richtigkeit. Später korrigierte die Bank die falsche Erklärung zwar freiwillig. Aber nach Angaben der Bank hält die Staatsanwaltschaft den Zeitpunkt für zu spät. Anlegerschützer verteidigt Fitschen Unterstützung bekam Fitschen von einem Anlegerschützer. Der Manager habe zwar eine Gesamtverantwortung für die falsche Steuererklärung, sagte der Vizepräsident der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, Klaus Nieding, im ZDF-„Morgenmagazin“. „Auf der anderen Seite muss man auch hier die Kirche im Dorf lassen.“ Für ihn scheine klar zu sein, dass bei einem Unternehmen mit mehr als 100.000 Mitarbeitern und einer Bilanzsumme von über zwei Billionen Euro „im Vertrauen auf die Fachabteilungen so was unterschrieben wird“. Inmitten all der schlechten Nachrichten erntet die Deutsche Bank aber auch Lob für ihren neuen Kurs aus der Industrie. Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau, Hannes Hesse, erklärte: „Der Versuch des Kulturwandels ist wirklich erkennbar.“ dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

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