Bundeswehr startklar für Mali-Einsatz

Bundeswehr startklar für Mali-Einsatz Köln (dapd-bay). Die Bundeswehr bereitet sich mit zwei Transportflugzeugen auf einen Einsatz in Mali vor. „Wir warten nur noch auf den Marschbefehl“, sagte ein Luftwaffensprecher am Donnerstag in Köln-Wahn der Nachrichtenagentur dapd. Am Mittwoch hatte Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) der westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS eine logistische Unterstützung der Bundeswehr in Aussicht gestellt. Nach ECOWAS-Angaben wollte Nigeria noch am Donnerstag mit ersten Truppenverlegungen nach Mali beginnen, wo derzeit Frankreich gegen islamistische Rebellen vorgeht. Burkina Faso und Togo wollen in den kommenden Tagen Soldaten in das westafrikanische Land verlegen. Die beiden deutschen Maschinen vom Typ C-160 „Transall“ kommen vom Lufttransportgeschwader 61 Penzing (Bayern) und 63 Hohn (Schleswig-Holstein). Dabei handelt es sich um die mit einer Selbstschutzausstattung ausgerüstete Version der „Transall“ (ESS). dapd (Politik/Politik)

Milchviehhalter beklagen Verlust von 10.000 Arbeitsplätzen

Milchviehhalter beklagen Verlust von 10.000 Arbeitsplätzen Berlin (dapd). Der Bundesverband der Deutschen Milchviehhalter (BDM) hat Bundesagrarministerin Ilse Aigner (CSU) eine verfehlte Politik vorgeworfen. So hätten die Milchbauern 2012 ein Wertschöpfungsdefizit von rund vier Milliarden Euro hinnehmen müssen, sagte BDM-Sprecher Hans Foldenauer am Donnerstag zum Auftakt der Grünen Woche in Berlin. Als Folge davon hätten knapp fünf Prozent der Milchbauern ihre „Tore für immer geschlossen“. Rund 10.000 Arbeitsplätze seien verloren gegangen. „Aus Sicht der Milchviehhalter ist die aktuelle Milchpolitik auf ganzer Linie gescheitert“, sagte Foldenauer. „Sie führt uns ins wirtschaftliche Abseits.“ Der Verband fordert einen freiwilligen Produktionsverzicht bei einer Ausfallentschädigung, wie sie vom EU-Agrarkommissar vorgeschlagen wurde. Eine Erhöhung der Milchquote lehnt der BDM dagegen ab. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Klinik: Abweisung von Vergewaltigungsopfer war Missverständnis

Klinik: Abweisung von Vergewaltigungsopfer war Missverständnis Köln (dapd). Zwei katholische Kliniken in Köln verweigern einer möglicherweise vergewaltigen Frau die Behandlung – weil sie nach eigenen Angaben kein Gespräch über die Pille danach führen dürfen. Die Krankenhäuser sprechen nun von einem Missverständnis, aus der Politik kommt Kritik. Aus Sicht der Stiftung der Cellitinnen zur hl. Maria, die die zwei betroffenen Kliniken führt, kam es „vermutlich zu einem Missverständnis“ zwischen einer Notärztin und den Krankenhäusern. Der Vorfall werde derzeit intern geprüft, hieß es in einer Stellungnahme. Das Hilfsangebot der Kliniken umfasse auch eine anonyme Spurensicherung, betonte die Einrichtung. Auch das Erzbistum Köln wies Berichte zurück, wonach Vergewaltigungsopfer nicht mehr in katholischen Krankenhäusern behandelt werden dürfen. „Wir bedauern sehr, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden ist, dass Opfer einer Vergewaltigung in katholischen Krankenhäusern nicht mehr behandelt werden dürfen. Das ist falsch“, teilte das Bistum am Donnerstag mit. Auch in diesen Kliniken erhielten die betroffenen Frauen die notwendige Heilbehandlung, dazu gehöre auch eine Spurensicherung. Zuvor hatte der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet, dass zwei Kliniken Mitte Dezember ein mutmaßliches Vergewaltigungsopfer abgewiesen hatten. Demnach war die junge Frau offenbar auf einer Party mit K.o.-Tropfen betäubt worden und erst einen Tag später auf einer Parkbank wieder zu sich gekommen. Eine Notärztin, die eine Vergewaltigung nicht ausschließen konnte, habe die Kliniken um eine Spurensicherung gebeten, um mögliche Tatspuren gerichtsverwertbar zu sichern. Sie sei mit der Begründung abgewiesen worden, die gynäkologischen Untersuchungen zur Beweissicherung seien seit zwei Monaten untersagt, weil damit ein Beratungsgespräch über eine mögliche Schwangerschaft und deren Abbruch sowie das Verschreiben der Pille danach verbunden sei. Ärzte an den kirchlichen Kliniken, die sich dieser Regelung widersetzten, müssten mit fristloser Kündigung rechnen. „Die Ärztin hat auch nicht eingelegt, als wir ihr sagten, dass das Beratungsgespräch schon erfolgt und die Pille danach bereits verschrieben sei“, zitiert die Zeitung die Notärztin. Die Stiftung bestätigte, dass in den Kliniken keine Pille danach verschrieben werden darf. Die Kölner Polizei bestätigte den Bericht. Erst eine evangelische Klinik in Kalk habe die Frau aufgenommen. Ermittlungen gegen die Stiftung gibt es nach Angaben eines Sprechers jedoch nicht. Der Vorsitzende der Grünen in NRW, Sven Lehmann, kritisierte die Kirche scharf: „Der Fall in Köln zeigt einmal mehr die zynische Moral der katholischen Kirche, in deren Trägerschaft die Krankenhäuser stehen.“ Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft solle die Betriebserlaubnis entzogen werden, wenn sie Menschenrechte wie das Recht auf erste Hilfe ablehnten, forderte er. Ähnlich äußerten sich auch die Grünen im Landtag. Sie kündigten an, das Thema im Gesundheitsausschuss anzusprechen. Die Fraktion der Piratenpartei teilte mit: „Wer den Glauben über den Opferschutz stellt, hat das mit den Menschenrechten nicht verstanden.“ Sie wollen nach eigenen Angaben die Landesregierung in einem Eilantrag dazu aufzufordern, sich strikt gegen solche Praktiken auszusprechen und die Hintergründe des Vorfalls aufzuarbeiten. dapd (Politik/Politik)

Modellprojekt führt zum Personal

Bielefeld. Die gute Zusammenarbeit zwischen dem Vapiano und der Agentur für Arbeit in Bielefeld zahlte sich aus. Mehr als 40 sozialversicherungspflichtige Einstellungen plus etliche Bewerber auf geringfügiger Basis ergab die Kooperation.

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Regierungsdirektor feiert 25-jähriges Dienstjubiläum

Detmold. Auf 25 Jahre erfolgreicher Tätigkeit im öffentlichen Dienst blickt in diesen Tagen Regierungsgewerbedirektor Helmut Schimmelpfennig zurück. Regierungspräsidentin Marianne Thomann-Stahl überreichte dem Jubilar die Ehrenurkunde des Landes Nordrhein-Westfalen und sprach ihm für seine Tätigkeit Dank und Anerkennung aus.

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Wirtschaftsjunioren haben große Pläne für 2013

Bielefeld. „Die Wirtschaftsjunioren Ostwestfalen haben sich für das Jahr 2013 ganz besonders viel vorgenommen. Das Jahr steht bereits ganz im Zeichen der Vorbereitung für die Landeskonferenz der Wirtschaftsjunioren 2014, die wir mit viel Enthusiasmus im Mai 2014 in und um Bielefeld ausrichten werden“, erklärte die stellvertretende Vorsitzende der Wirtschaftsjunioren Ostwestfalen (WJO), Margaretha Runksmeier anlässlich des Neujahrsempfangs des Vereins am 9. Januar im Sky-Office der Bielefelder Schüco-Arena.

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Airbus stellt 2013 rund 1.000 Mitarbeiter in Deutschland ein

Airbus stellt 2013 rund 1.000 Mitarbeiter in Deutschland ein Hamburg/Toulouse (dapd-nrd). Der Flugzeugbauer Airbus will im laufenden Jahr rund 1.000 neue Mitarbeiter in Deutschland einstellen. Damit würde nur jeder dritte der 3.000 neuen Jobs in Deutschland entstehen. Airbus-Produktionsvorstand Günter Butschek machte am Donnerstag in Toulouse aber klar, dass noch zahlreiche Stellen bei Zulieferern oder Dienstleistern hinzukämen. Airbus will in diesem Jahr die Produktion erhöhen und peilt nach 588 Auslieferungen im Jahr 2012 nun mehr als 600 Flugzeugübergaben an Kunden an. Die Bundesregierung hatte mehrfach gefordert, dass Deutschland gerecht an der Aufgabenverteilung innerhalb des deutsch-französischen Gemeinschaftsunternehmens EADS, zu dem Airbus gehört, beteiligt sein müsse. Zuletzt forderte Berlin, Deutschland müsse eine Führungsrolle bei der Konstruktion des Nachfolgers des erfolgreichsten Airbus-Modells, des A320, übernehmen. Der Nachfolger steht für 2030 an. Butschek sagte dazu, das Unternehmen sei bereit, über diese Forderung zu sprechen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Citigroup enttäuscht Anleger trotz eines Milliardengewinns

Citigroup enttäuscht Anleger trotz eines Milliardengewinns New York (dapd). Die Kosten des Konzernumbaus haben den Gewinn der Citigroup belastet und die Anleger enttäuscht. Unter dem Strich betrug der Profit 2012 allerdings 7,5 Milliarden Dollar (5,6 Milliarden Euro), wie die Bank am Donnerstag in New York mitteilte. Im vierten Quartal blieb ein Nettogewinn von 1,2 Milliarden Dollar, etwa ein Drittel weniger als erwartet. Der Aktienkurs gab daraufhin im vorbörslichen Handel nach. Allein für Rechtsstreitigkeiten gab die Bank im letzten Quartal des vergangenen Jahres 1,3 Milliarden Dollar aus. Der neue Vorstandschef Michael Corbat hatte im Dezember ein umfangreiches Sparprogramm aufgelegt, 11.000 Stellen sollen wegfallen. Corbat kam ins Amt, nachdem sein Vorgänger Vikram Pandit überraschend seinen Rücktritt erklärt hatte. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

BGH lässt Klagen deutscher Anleger gegen Ratingagenturen zu

BGH lässt Klagen deutscher Anleger gegen Ratingagenturen zu Karlsruhe/Berlin (dapd). Deutsche Anleger können nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) künftig auch Ratingagenturen auf Schadenersatz verklagen. Die Karlsruher Richter eröffneten einem Rentner aus dem friesischen Varel in einem am Donnerstag bekanntgewordenen Beschluss die Möglichkeit, gegen die US-Ratingagentur Standard and Poor’s (S&P) vorzugehen. Der Mann hatte im Mai 2008 Zertifikate der US-Investmentbank Lehman Brothers im Wert von 30.000 Euro gekauft. Vier Monate später brach Lehman zusammen. Der Anleger macht geltend, dass er sich auf die Bewertung von S&P verlassen habe, die die Papiere positiv mit der Note „A+“ eingestuft hatte. Dabei hätten sich schon im Mai 2008 Probleme abgezeichnet. Deshalb fordert er nun Schadenersatz von S&P. Der im Internet veröffentlichte BGH-Beschluss sagt allerdings nichts über die Erfolgsaussichten einer Zivilklage aus. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte die Klage zuvor bereits zugelassen, wogegen S&P Rechtsmittel vor dem BGH einlegte. Die Bundesrichter beanstandeten nun zwar das prozessuale Vorgehen des Frankfurter Gerichts. Sie stellten aber klar, dass die Klage des deutschen Anlegers zulässig ist. Der Wohnsitz des Klägers liege in Deutschland. Das sei ein hinreichender Inlandsbezug und begründe die Zuständigkeit deutscher Gerichte. Das Verfahren kann also in Deutschland geführt werden. Bereits mehrmals waren geschädigte Lehman-Anleger vor dem BGH mit Schadenersatzprozessen gescheitert. Sie hatten allerdings gegen deutsche Geldinstitute geklagt, nicht gegen die Ratingagentur. Der BGH stellte in früheren Verfahren fest, dass die Banken nicht vor Lehman-Anlagen warnen mussten, weil es keine Anzeichen für deren Pleite gegeben habe. Der Rentner aus Norddeutschland will dagegen die Ratingagenturen für ihre Bewertung der Lehman-Papiere haftbar machen. „Der Nachweis, dass eine Ratingagentur bei ihrer Bewertung handwerkliche Fehler gemacht hat, ist schwierig zu führen, denn die Note selbst ist eine Meinungsäußerung und damit nicht angreifbar“, erläuterte Christoph Herrmann, Redakteur für das Fachgebiet Recht bei der Stiftung Warentest, die Probleme des Verfahrens. „Der Aufwand der Anwälte dafür war schon ziemlich gewaltig – in diesem Fall könnte es aber klappen.“ Jetzt geht die Klage erst einmal an das Oberlandesgericht Frankfurt zurück. Dass nun weitere Prozesse im Zusammenhang mit der US-Investmentbank starten, sei aber ausgeschlossen. „Im Lehman-Komplex können geschädigte Anleger jetzt sowieso keine neuen Klagen mehr einreichen. Das ist alles verjährt“, sagte Herrmann. Allerdings könnte die BGH-Entscheidung für die Zukunft noch einige Bedeutung haben: So seien etwa im Zusammenhang mit der Schuldenkrise und dem Schuldenschnitt auf Staatsanleihen in Griechenland neue Klagen denkbar, sagte der Experte der Stiftung Warentest. „Hier könnten private Anleger nun auch versuchen, die Ratingagenturen in Haftung zu nehmen. Wie hoch die Erfolgsaussichten dafür sind, ist aber noch völlig offen.“ (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof III ZR 282/11) (BGH-Beschluss im Internet: http://url.dapd.de/yz7NZ7 ) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Steuerpläne der Regierung vor dem Aus

Steuerpläne der Regierung vor dem Aus Berlin (dapd). Die Steuerpläne der Regierung stehen endgültig vor dem Aus: Zwar schmetterte der Bundestag am Donnerstag die Vorschläge des Vermittlungsausschusses ab, wonach das ursprünglich geplante Steuerabkommen mit der Schweiz aufgehoben werden sollte. Nun allerdings muss der Bundesrat erneut über die ursprünglichen Gesetzentwürfe entscheiden – und eine Zustimmung dort gilt mehr als unwahrscheinlich. Auch von den Vorhaben zur Abmilderung der kalten Progression und zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen ist nicht viel übrig geblieben: Der Bundestag billigte zwar die entsprechenden Einigungsvorschläge des Vermittlungsausschusses. Allerdings hatte dieser zuvor die entscheidenden Passagen aus den Entwürfen gekürzt. Aus dem Gesetz zur Abmilderung der kalten Progression wurde genau der Passus gestrichen, der dieses Phänomen beseitigen wollte. Übrig geblieben ist lediglich eine Erhöhung des Grundfreibetrags für das verfassungsrechtlich gebotene Existenzminimum auf 8.130 Euro in diesem und 8.354 Euro im nächsten Jahr. Derzeit sind 8.004 Euro im Jahr steuerfrei. Indem die kalte Progression nicht beseitigt werde, spare ein Arbeitnehmer mit einem Durchschnittseinkommen von 35.000 Euro im Jahr nur noch 134 Euro statt wie ursprünglich geplant 198 Euro, sagte der zuständige Berichterstatter Michael Meister (CDU). Im Gesetz zur steuerlichen Förderung der Gebäudesanierung blieb nur eine Passage zum Energiewirtschaftsgesetz erhalten, mit der die europäische Elektrizitäts- und die Gasrichtlinie umgesetzt wird. Allerdings legt die Bundesregierung ein neues Programm der Staatsbank KfW für energetische Sanierungen in Höhe von 300 Millionen Euro jährlich auf. In namentlicher Abstimmung lehnten die Abgeordneten den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz ab, der die steuerliche Gleichbehandlung von homosexuellen Paaren mit der Ehe vorsah. Mit Ja stimmten 256, mit Nein 306 Parlamentarier. Fünf enthielten sich. Erwartet wird nun, dass die Koalition die unstrittigen Passagen des Jahressteuergesetzes nun noch einmal neu auf den Weg bringen wird. Die Opposition kritisierte die Koalition hierfür scharf. Den Koalitionsfraktionen sei die Benachteiligung der Lebenspartnerschaft offenbar so viel wert, dass sie dafür ein notwendiges Jahressteuergesetz blockiere, kritisierte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck. Sein SPD-Amtskollege Thomas Oppermann attestierte der Koalition vor allem beim Steuerabkommen mit der Schweiz „erhebliche handwerkliche Mängel“. Abgeordnete von Union und FDP warfen SPD und Grünen dagegen Wahlkampftaktik vor. „Der Vermittlungsausschuss wird zum Verhinderungsausschuss aus parteipolitischer Sicht“, beklagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Bröhmer (CDU). Auch FDP-Generalsekretär Patrick Döring kritisierte: „Sie haben den Bundestagswahlkampf über den Vermittlungsausschuss eingeleitet!“. dapd (Politik/Politik)

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