- Ausschluss von Satellitenkommunikation bedroht flächendeckende Versorgung und bremst Glasfaser-Ausbau aus
- Berg: „Bei entlegenen Haushalten kostet der Internetanschluss mehr als das Gebäude“
Der Verordnungsentwurf über die Mindestvorgaben für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TKMV) soll die Internet-Grundversorgung regeln. Vorgesehen ist eine Mindestbandbreite von 10 Megabit pro Sekunde im Download und 1,3 Megabit pro Sekunde im Upload. Die Latenzzeit soll nicht mehr als 150 Millisekunden betragen. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg:
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