Berlin (dapd). Finanzspritze für Nachtarbeit: Apotheker sollen für ihre Notdienste erstmals eine pauschale Vergütung bekommen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch dafür einen Gesetzentwurf. Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sagte, zwar gebe es bereits den Preisaufschlag auf Medikamente, die außerhalb der regulären Öffnungszeiten verkauft werden. Doch Apotheken auf dem Land, die öfter Notdienst machen müssten und weniger Arzneimittel absetzten, seien benachteiligt. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, Apotheken für jeden zwischen 20.00 Uhr und 06.00 Uhr erbrachten Notdienst einen pauschalen Zuschuss zu zahlen. Die Vergütung wird aus einem Fonds gezahlt, den der Deutsche Apothekerverband verwaltet. Finanziert wird der Topf durch die Erhöhung des Festzuschlags um 16 Cent, den die Apotheken bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel erheben. Seit 1. Januar erhalten Apotheker einen Festzuschlag von 8,35 Euro. Bislang wird der Apothekennotdienst ausschließlich durch die Gebühr von 2,50 Euro vergütet, die der Apotheker je Packung im Notdienst erheben kann. Von dem neuen Gesetz sollen besonders ländliche Apotheken profitieren. Bahr räumte ein, dass auch der Zuschlag nicht die Kosten decke. Er sei aber eine „bessere Anerkennung“ für die Gemeinschaftsaufgabe, die Apotheker leisteten. Der bayerische Gesundheitsminister Marcel Huber (CSU) begrüßte den Zuschlag für Apotheken. Damit verbunden sei eine Verbesserung der Vergütung um etwa 120 Millionen Euro. „Das hilft, den gefährlichen Trend der Apothekenschließungen auf dem Land zu stoppen“, erklärte Huber. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung kritisierte dagegen, es habe bereits zum 1. Januar eine Erhöhung der Apothekenvergütung gegeben. Darin sei der Aufwand für die Nachtdienste bereits mit einbezogen gewesen, erklärte Sprecher Florian Lanz der dapd. „Es stellt sich deshalb sehr ernsthaft die Frage, ob die zusätzlichen Millionen aus den Portemonnaies der Beitragszahler wirklich gerechtfertigt sind.“ Nun müssten die Apothekenverbände dafür sorgen, dass mit dem zusätzlichen Geld tatsächlich die Landapotheken gefördert würden – „und nicht die 24-Stunden-Hauptbahnhofsapotheken, die mit Drogerieartikeln viel Geld verdienen“, sagte Lanz. dapd (Politik/Politik)
Peer-Michael Preß
SPD und Grüne wollen Verbraucher um drei Milliarden Euro entlasten
Berlin/Erfurt (dapd). Zur Entlastung der Verbraucher bei den Energiekosten haben SPD und Grüne in den Ländern einen eigenen Vorschlag vorgelegt. Anstatt der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Strompreisbremse fordern sie in einem gemeinsamen Positionspapier Einsparungen bei der Förderung der erneuerbaren Energien und eine Senkung der Stromsteuer. Wie die Nachrichtenagentur dapd aus Verhandlungskreisen erfuhr, könnte dies Entlastungen in Höhe von rund drei Milliarden Euro bringen. Das Papier soll auch die Grundlage bilden für den Energiegipfel bei Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Donnerstag. Unter anderem sieht der gemeinsame Vorschlag von SPD und Grünen vor, durch Kürzungen bei der Windkraftförderung an Land 200 Millionen Euro einzusparen. Zugleich soll die Liquiditätsreserve bei der sogenannten EEG-Umlage um 500 bis 800 Millionen Euro gesenkt werden. Die Ausnahmen von der Ökostromumlage für die energieintensiven Industrien sollen weniger großzügig ausgestaltet werden, die genaue Höhe der Ersparnis soll jedoch erst am Donnerstag festgelegt werden. In dem Papier wird als mögliche Größenordnung eine Summe von 700 Millionen Euro genannt. Diese Entlastungen könnten sich auf die Höhe der EEG-Umlage auswirken, mit der alle Verbraucher die Ökostromförderung bezahlen. Rückgängig gemacht werden sollen auch Ausnahmeregelungen bei den Netzentgelten, so sollen weitere 100 Millionen Euro in die Kasse gespült werden. Geplant ist außerdem eine Senkung der Stromsteuer um 25 Prozent. Für die Verbraucher würde dies eine Entlastung um rund 1,6 Milliarden Euro bedeuten. Außerdem plädieren die Länder für eine Reform des Emissionshandels. Lieberknecht erwartet Durchbruch Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) und Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) planen zur Entlastung der Verbraucher dagegen eine sogenannte Strompreisbremse. Diese sieht unter anderem vor, dass die sogenannte EEG-Umlage 2014 auf dem jetzigen Niveau eingefroren wird und danach nur maßvoll ansteigen soll. Betreiber von Windkraft- und Solaranlagen müssen sich darauf einstellen, dass sie die Einspeisevergütung erst mit einiger Verzögerung erhalten. Zugleich soll es weniger Ausnahmen für energieintensive Unternehmen geben. Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil (SPD) lehnte die geplante Strompreisbremse rundweg ab. Die Vorschläge, die Altmaier und Rösler gemacht hätten, verunsicherten Investoren und Industrie und könnten einen „immensen Kollateralschaden“ auslösen, sagte er der „Süddeutschen Zeitung“. Zugleich warb er für die Senkung der Stromsteuer. „So kämen wir auf einen ähnlichen Effekt wie die Bundesregierung, und das ohne Flurschaden“, fügte er hinzu. Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) äußerte sich optimistisch. Sie erwarte „einen Durchbruch bei strompreismindernden Maßnahmen“, sagte sie der Nachrichtenagentur dapd. Die Vorgespräche dazu seien auf einem guten Weg. Auch Thüringens Wirtschaftsminister Matthias Machnig (SPD) äußerte die Hoffnung, „zu einem vernünftigen Ergebnis in der Sache“ zu kommen. „Es muss das gemeinsame Interesse geben, die Strompreise wettbewerbsfähig zu halten und die Verbraucher nicht übermäßig zu belasten“, sagte Machnig, der die rot-grünen Vorgespräche koordiniert hat. Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums machte allerdings deutlich, dass keine Eile bestehe. Eine Einigung am Donnerstag sei nicht zwingend, sagte er. Bis April sei noch Zeit, um zu einem gemeinsamen Ergebnis zu kommen. Ziel sei es, vor der parlamentarischen Sommerpause fertig zu werden. dapd (Politik/Politik)
Angehörige der Opfer von Kundus-Luftangriff wollen Entschädigung
Bonn (dapd). Dreieinhalb Jahre nach einem Luftangriff der NATO-Einsatzkräfte im afghanischen Kundus fordern zwei mutmaßliche Angehörige ziviler Opfer Entschädigung von der Bundesrepublik. Kläger im ersten Zivilprozess zu der umstrittenen Militäraktion, der am Mittwoch vor dem Landgericht Bonn begann, sind ein Vater zweier mutmaßlich bei der Bombardierung getöteter Kinder sowie eine Mutter von sechs Kindern, die ihren Mann bei dem Angriff verloren haben soll. Zum Prozessauftakt wies die Kammer die Klage nicht wie vom Verteidigungsministerium beantragt ab, sondern schätzte sie im Gegenteil als nicht aussichtslos ein. Zunächst sei aber zu klären, ob die vorgetragenen Angaben stimmten. Die Kläger sollen nach dem Willen ihrer Anwälte zu einem späteren Zeitpunkt als Zeugen geladen werden. Sie verlangen die Zahlung eines Schmerzensgeldes von 40.000 Euro sowie 50.000 Euro Entschädigung. Das Gericht verwies aber darauf, dass die deutsche Rechtsprechung kein „Trauerschmerzensgeld“ für den Verlust eines Angehörigen vorsehe. Die Bundesrepublik macht geltend, dass die deutsche Gerichtsbarkeit für die Klage nicht zuständig sei. Auf einen von der Kammer angeregten Vergleich oder die Zahlung einer Summe an eine Stiftung für humanitäre Zwecke wollten sich die Rechtsvertreter des Landes zum Prozessauftakt nicht einlassen. Verstoß gegen das Völkerrecht? Zur Feststellung möglicher Ansprüche will sich das Gericht auf drei Punkte konzentrieren: So sei zunächst zu klären, ob die Kläger tatsächlich auch Angehörige der mutmaßlichen Opfer seien, sagte der Vorsitzende Richter Heinz Sonnenberger. Dann gehe es um die Frage, ob der Angriff – wie von den Klägern angeführt – gegen das Völkerrecht verstoßen habe. Vor diesem Hintergrund sei festzustellen, ob der Angriff mit Blick auf die Gefährdung von Zivilisten verhältnismäßig gewesen sei und hätte angeordnet werden dürfen. Die Verhandlung findet in Bonn statt, weil das Bundesverteidigungsministerium hier seinen Sitz hat. Die Anwälte der Kläger sehen die Bundeswehr klar in der Verantwortung für die Entscheidung für den von einem deutschen Oberst angeordneten Angriff. Bei dem Luftangriff vom 3. September 2009 hatten zwei US-Kampfflugzeuge zwei von den Taliban entführte Tanklastwagen bombardiert. Dabei starben mehr als 100 Menschen, unter ihnen viele Zivilisten. Über deren konkrete Zahl gibt es keine genauen Angaben. Das Verfahren wird am 14. April fortgesetzt. Auch dann ist dem Gericht zufolge noch nicht mit einer Entscheidung zu rechnen. dapd (Politik/Politik)
Länder kämpfen ohne Hilfe des Bundes für NPD-Verbot
Berlin (dapd). Die Bundesländer müssen womöglich allein vor dem Bundesverfassungsgericht für ein Verbot der rechtsextremen NPD kämpfen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch, keinen eigenen Antrag in Karlsruhe zu stellen. Auch aus dem Bundestag gibt es große Widerstände gegen einen Antrag des Parlaments. Der Zentralrat der Juden in Deutschland zeigte sich enttäuscht und sprach von einer „Schwäche der Demokraten“. Vor zehn Jahren war ein erstes NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe gescheitert. Grund war damals die hohe Zahl der V-Leute in der NPD. Ob es sich bei der NPD um eine verfassungswidrige Partei handelt, wurde nicht geprüft. Damals hatten Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat gemeinsam das Verbotsverfahren angestrengt. Ein solches Vorgehen wird es diesmal nicht geben. Dem Beschluss der Länder für einen neuen NPD-Verbotsantrag will die Bundesregierung nicht folgen. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sagte in Berlin, es reiche aus, wenn ein Verfassungsorgan einen solchen Antrag stelle. Zugleich bekräftigte er die Zusage der Regierung, die Länder „mit allen Bundesbehörden, die daran zu beteiligen sind“, zu unterstützen. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) betonte, die Entscheidung der Bundesregierung sei „nach intensiver Abwägung aller Gesichtspunkte“ gefallen. Regierungssprecher Steffen Seibert stellte klar, dass das Votum des Kabinetts einstimmig gefallen sei. Der Beschluss sei Haltung der „gesamten Bundesregierung“. Damit reagierte Seibert auch auf Vorwürfe, die gesamte Bundesregierung sei auf Druck der fünf FDP-Bundesminister eingeknickt. Der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dieter Graumann, nannte die Entscheidung „enttäuschend und politisch grundfalsch“. Wenn die Regierung nach so langer Prüfungszeit ausdrücklich auf ein Verbotsverfahren verzichte, „ist das ein fatales Signal der Schwäche der Demokraten“, erklärte Graumann. Zugleich äußerte er die Hoffnung, dass jetzt der Bundestag ein Zeichen setzen werde mit einem eigenen NPD-Verbotsantrag. Auch der Vorsitzende des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose, forderte den Bundestag auf, dem Länderantrag zu folgen. „Alles andere würde zu einer gesellschaftlichen Verunsicherung führen, die nach der terroristischen Mordserie des sogenannten NSU in keiner Weise verständlich wäre“, mahnte Rose. SPD will mit eigenem Antrag Abgeordnete zu Bekenntnis zwingen Ein eigener Antrag des Bundestages ist jedoch nicht absehbar. Zwar kündigte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann am Mittwoch für die Sitzungswoche nach Ostern einen eigenen Antrag für ein NPD-Verbot an. „Da muss sich dann jeder Parlamentarier entscheiden, wie er damit umgeht“, sagte Oppermann. FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle äußerte jedoch die Erwartung, dass es nicht zu einem Antrag des Bundestages in Karlsruhe kommen wird. „Ich bin sicher, dass es nicht zu einer Beschlussfassung des Bundestages kommt, dem Antrag des Bundesrates beizutreten“, sagte er am Mittwoch in Berlin. So wie die schwarz-gelbe Koalition auf Bundesebene entschieden habe, so werde es auch im Parlament sein. Die FDP im Bundestag werde nun die Position ihrer Bundesminister unterstützen. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) lehnte einen eigenen Antrag des Parlaments für ein NPD-Verbot ebenfalls ab. Den „Kieler Nachrichten“ sagte Lammert, nach dem Verbotsantrag des Bundesrates bestehe für weitere Verbotsanträge „umso weniger Bedarf“. Nach seinem Verständnis sei es „auch ein Zeichen von Souveränität einer stabilen Demokratie, lästige unappetitliche, schwer erträgliche Konkurrenz nicht durch Verbote beseitigen zu wollen“, bekräftigte Lammert seine grundsätzliche Haltung, die in der Unionsfraktion weit verbreitet ist. Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck zollte der Regierung für ihre Entscheidung Respekt. Das Stellen eines Verbotsantrages sei in erster Linie eine juristische Frage, „es ist weder ein antifaschistischer Lackmustest noch eine antifaschistische Mutprobe“, erklärte Beck. „Da nun die Zweifel stark sind, ist Zurückhaltung kein Zeichen unentschlossener antifaschistischer Haltung“, betonte Beck. Länder halten an Verbotsantrag fest Die Länder lassen sich derweil nicht beirren in ihrem Vorgehen. Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) betonte, die NPD wolle die Demokratie zerstören, der Verbotsantrag sei daher richtig. Zugleich warf der stellvertretende SPD-Vorsitzende der Union vor, sich von der FDP, die die Gefahr der NPD verharmlose, treiben zu lassen. Die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) sagte „Spiegel Online“, die Entscheidung der Länder sei nach reiflicher Befassung gefallen“. Die Innenminister hätten über Monate eine solide Grundlage für den Verbotsantrag erarbeitet. Kraft ist auch Koordinatorin der sozialdemokratischen Ministerpräsidenten. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) glaubt derweil nicht, dass die Regierungsentscheidung die Länderposition schwächt, wie er dem TV-Sender Phoenix sagte. dapd (Politik/Politik)
Deutsche Fischer beklagen niedrige Marktpreise
Hamburg (dapd). Die deutschen Kutter- und Küstenfischer klagen über die niedrigen Preise am Markt. „Kabeljau minus 13 Prozent, Seelachs minus 25 Prozent, Schellfisch minus 15 Prozent“, sagte ein Sprecher des Deutschen Fischerei-Verbands am Mittwoch in Hamburg über die aktuellen Preise im Vergleich zum Durchschnitt des Vorjahres. Grund seien steigende Fänge und größere Anfuhren auf dem europäischen Markt. Es gebe Anzeichen, dass die Fischbestände in der Nordsee größer geworden sind. „Auch holländische Schollenfänger berichten über Rekordfänge“, sagte der Sprecher. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Eric Schweitzer ist neuer DIHK-Präsident
Berlin (dapd). Der Berliner Unternehmer Eric Schweitzer ist am Mittwoch zum neuen Präsidenten des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) gewählt worden. Der 47-Jährige ist Mitinhaber des Recyclingunternehmens Alba, das er gemeinsam mit seinem Bruder Axel Schweitzer leitet, und Präsident der Industrie- und Handelskammer Berlin. Er war im November 2012 für das Amt nominiert worden. Schweitzer folgt auf Hans Heinrich Driftmann, der vier Jahre lang DIHK-Präsident war und sich nun wieder verstärkt um sein Unternehmen, den Getreideflockenhersteller Kölln, kümmern will. Die DIHK-Vollversammlung, die Schweitzer einstimmig wählte, ernannte Driftmann zum Ehrenpräsidenten. Der neue DIHK-Präsident sagte nach seiner Wahl, er wolle an Driftmanns klares Bekenntnis zu Europa anknüpfen. Er sprach sich für solide Staatsfinanzen und gegen neue Schulden aus und warnte vor Steuererhöhungen. „Wenn wir die Leistungskraft gerade des Mittelstandes durch neue und höhere Steuern schwächen, dann schaden wir der gesamten Volkswirtschaft“, sagte Schweitzer. Er sprach sich dafür aus, die Potenziale der Menschen in Deutschland noch stärker zu heben, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Er sehe aber in Europa mit seinen offenen Grenzen auch die Chance, diesen Fachkräftemangel zumindest teilweise durch Zuwanderung auszugleichen. Grundsätzlich unterstütze er die Energiewende und eine nachhaltige Wirtschaft, sagte Schweitzer. Allerdings könne man dies nur schaffen, wenn man dabei wettbewerbsfähig bleibe. Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) erklärte in einem Gratulationsschreiben, Schweitzer bringe wichtige Voraussetzungen mit, um die Anliegen der deutschen Wirtschaft kraftvoll und nachdrücklich zu vertreten. Das Ministerium und der DIHK seien durch die gemeinsame Arbeit im Bereich der Fachkräftesicherung, der Außenwirtschaftsförderung und vielen weiteren Themen verbunden. Die Grünen-Fraktionsvorsitzenden Renate Künast und Jürgen Trittin erklärten, mit Schweitzer könne es gelingen, „die ökologisch-soziale Transformation der deutschen Wirtschaft gezielt und verlässlich voranzutreiben“. Der DIHK vertritt als Dachorganisation die Interessen der in den Industrie- und Handelskammern organisierten Unternehmen gegenüber Regierung, Parteien und den europäischen Institutionen. 3,6 Millionen gewerbliche Unternehmen aller Branchen und Größenklassen sind gesetzliche Mitglieder der Kammern. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Eigenbedarfskündigung schon nach wenigen Jahren zulässig
Karlsruhe (dapd). Eigenbedarfskündigungen des Vermieters sind auch nach wenigen Jahren zulässig. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe. Nach der Entscheidung des für das Mietrecht zuständigen VIII. Zivilsenats kommt es allein darauf an, ob der Vermieter schon bei Abschluss des Mietvertrags von dem bevorstehenden Eigenbedarf wusste. War das nicht der Fall, liegt bei einer Eigenbedarfskündigung nach drei Jahren kein Rechtsmissbrauch vor. In dem Fall hatten Mieter ein Einfamilienhaus in Wolfenbüttel gemietet und dafür unter anderem eine Einbauküche angeschafft. Die Kündigung erfolgte nach drei Jahren, weil der Enkel des Vermieters Nachwuchs bekam und mit seiner Partnerin in das Haus ziehen wollte. Weil der Eigenbedarf bei Vermietung des Hauses nicht absehbar war, bestätigte der BGH nun endgültig die Räumungsklage des Vermieters. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 233/12) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Rentenplus im Osten
Berlin (dapd). Gute Nachrichten für die rund vier Millionen Rentner im Osten: Die Angleichung ihrer Bezüge an das Westniveau kommt zum 1. Juli einen großen Schritt voran. Wie Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) am Mittwoch mitteilte, sollen die Renten zum 1. Juli im Westen um 0,25 Prozent, im Osten aber um 3,29 Prozent steigen. Ein Grund für die stärkere Anhebung in den neuen Ländern sind die im Jahr 2011 im Vergleich zum Westen deutlicher gestiegenen Löhne und Gehälter. Auch machen sich im Westen noch Abschläge infolge der 2009 beschlossenen Rentengarantie bemerkbar. Mit der Anpassung steigen die Renten im Osten nun von 88,8 auf 91,5 Prozent des Westniveaus. Der Ostbeauftragte der Bundesregierung, der Parlamentarische Innenstaatssekretär Christoph Bergner (CDU), sagte, eine „Beibehaltung dieses bewährten Systems ist für die Menschen in den neuen Ländern offenkundig vorteilhafter als kurzfristige Eingriffe in das bestehende Rentensystem, wie sie in der letzten Zeit immer wieder vorgeschlagen wurden“. „Nur schwer verkraftbar “ Enttäuschung dagegen bei den Senioren im Westen. Sozialverbände kritisierten das dortige minimale Plus und forderten die Abschaffung mehrerer Faktoren, die sich dämpfend auf den Rentenanstieg auswirken. Der Sozialverband VdK monierte, die Rentner verlören im Westen an Kaufkraft. „Das ist für die Betroffenen schwer verkraftbar“, sagte Verbandspräsidentin Ulrike Mascher. Die stärkere Anhebung der Renten im Osten begrüßte der VdK aber. Auch der Sozialverband SoVD sprach von Licht und Schatten. Würde der Riesterfaktor und der Nachholfaktor abgeschafft, hätten die Rentner im Westen in diesem Jahr mehr Geld im Portemonnaie, sagte Verbandspräsident Adolf Bauer. Für die Rentner im Osten sei die Ankündigung des Ministeriums aber ein gutes Signal. Hier mahnte Bauer eine stufenweise Anhebung in einem verbindlichen Zeitfenster an. Tarifparteien fordern gleiches Rentenrecht Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) forderte ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West. Es sei schwer nachvollziehbar, weshalb die Renten im Osten um mehr als drei Prozentpunkte stärker steigen als im Westen, obwohl die Löhne im vergangenen Jahr im Westen mit 2,6 Prozent um 0,4 Prozentpunkte stärker gewachsen seien als im Osten mit 2,2 Prozent. Auch die Gewerkschaften forderten eine Angleichung des Rentenrechts und monierten, dass die Koalition tatenlos gewesen sei. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach wertete es als positiv, dass die Einkommensentwicklung im Osten etwas Schwung bekommen habe. Durch die Dämpfungsfaktoren würden die Renten aber „auf kaltem Wege entwertet“. Grundsätzlich folgt die Rentenanpassung der Entwicklung von Löhnen und Gehältern. Zusätzlich wirken der Nachhaltigkeitsfaktor und der Riester-Faktor. Der 2005 erstmals angewandte Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt das Verhältnis von Rentnern und Erwerbstätigen. Gibt es mehr Rentner und weniger Beitragszahler, fallen die Renten geringer aus. Der Riester-Faktor wiederum spiegelt die Belastungen der Beschäftigten beim Aufbau ihrer privaten Altersvorsorge wider und wirkt immer dämpfend auf die Rente. Eine 2009 von der großen Koalition beschlossene Schutzklausel sieht vor, dass Rentenkürzungen in konjunkturell schwachen Zeiten ausgeschlossen sind. dapd (Politik/Politik)
Justizministerin sondiert zu Neuregelung der Managergehälter
Berlin (dapd). Kurz vor dem Treffen des Koalitionsausschusses in Berlin sondiert Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Möglichkeiten für eine rasche Neuregelung der Managergehälter. Dazu ist sie am Mittwoch mit Vertretern der Koalitionsfraktionen zusammengekommen, wie ein Sprecher des Justizministeriums in Berlin mitteilte. Das Thema soll am Donnerstagabend von den Spitzen der schwarz-gelben Koalition beraten werden. Mit einer Änderung im Aktienrecht soll den Angaben zufolge künftig die Hauptversammlung über die Höhe der Bezüge von Spitzenleuten entscheiden. Eine feste Obergrenze sei dabei nicht vorgesehen. dapd (Politik/Politik)
Augen auf beim IGeL-Kauf
Berlin (dapd). Für Mediziner ein lohnendes Zubrot, für Patienten oftmals unnütz oder gar schädlich: Rund 1,3 Milliarden Euro Umsatz bescherten die sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) Haus-, Fach- und Zahnärzten im vergangenen Jahr. Doch kaum eine der medizinischen Extraleistungen, für die gesetzlich Versicherte privat bezahlen müssen, taugt etwas. „Die Mehrzahl der IGeL schneidet nicht gut ab, einige sogar richtig schlecht“, sagte der Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS), Peter Pick, am Mittwoch in Berlin. Von 30 untersuchten IGeL würden 12 „negativ“ oder „tendenziell negativ“ bewertet, darunter die Messung des Augeninnendrucks zur Früherkennung von grünem Star und die Stoßwellentherapie beim Tennisarm. „Für die Versicherten bedeutet dies: ‚Augen auf beim IGeL-Kauf'“, unterstrich Pick. Seit gut einem Jahr können sich Patienten im sogenannten IGeL-Monitor des MDS (www.igel-monitor.de) per Mauklick über Nutzen, Schaden, Kosten und Alternativen von Selbstzahlerleistungen informieren. In wenigen Tagen soll dies auch per App in der Arztpraxis möglich sein. Der Monitor soll Patienten eine wissenschaftlich fundierte Entscheidungshilfe für oder gegen eine IGeL bieten. Der Informationsbedarf bei den Patienten ist offenbar groß: Seit dem Start der Seite am 25. Januar 2012 hätten rund 900.000 Besucher den IGeL-Monitor angeklickt, erläuterte Pick. Zu den häufigsten IGel gehörten Ultraschalluntersuchungen, Vorsorgeuntersuchungen zum grünen Star, Blutuntersuchungen, ergänzende Krebsfrüherkennung bei Frauen und Hautkrebsvorsorge. Datenlage „erschreckend schlecht“ Bei elf Angeboten kommt der IGeL-Monitor zu dem Ergebnis „unklar“. Das heißt, hier liegen keine Informationen über den Nutzen oder Schaden dieser Leistungen vor, oder beide halten sich die Waage. Dazu zählt auch die Ultraschalluntersuchung der Brust zur Krebsvorsorge bei Frauen bis 50 und über 69 Jahren. Obwohl diese IGeL mit am häufigsten nachgefragt werde, sei die Datenlage „erschreckend schlecht“, sagte Projektleiterin Monika Lelgemann. Zwar sieht der Monitor „zumindest schwache Hinweise auf einen geringen Nutzen“. Wegen der schlechten Studienlage sei jedoch als Bewertung lediglich ein „unklar“ abgegeben worden, betonte Lelgemann. IGeL-Angebot hat sich seit 2001 verdreifacht Der Markt für medizinische Extraleistungen wächst rasant: Der Anteil der gesetzlich Versicherten, die von ihrem Arzt eine solche angeboten bekamen, hat sich zwischen 2001 bis 2012 von 8,9 auf 29,9 Prozent verdreifacht. Wie aus einer aktuellen Umfrage des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) hervorgeht, wurden im vergangenen Jahr 26,2 Millionen Selbstzahlerleistungen angeboten. Im Jahr 2010 seien es noch 20,9 Millionen gewesen. Weiter hieß es, 18,2 Millionen individuelle Gesundheitsleistungen seien tatsächlich erbracht worden. Bei durchschnittlichen Kosten von rund 70 Euro pro Untersuchung oder Behandlung umfasse der IGeL-Markt damit rund 1,3 Milliarden Euro. Wie die Befragung weiter ergab, kamen viele Ärzte ihrer Aufklärungspflicht zu IGeL nur unzureichend nach: Nur in jedem zweiten Fall (53,5 Prozent) wurde der Nutzen der angebotenen IGeL gut erklärt. Jeder Fünfte empfand die Beratung sogar als schlecht oder sehr schlecht. Mehr als ein Viertel der Versicherten (26,9 Prozent) fühlte sich bei der Entscheidung für oder gegen eine Selbstzahlerleistung vom Arzt zeitlich unter Druck gesetzt. Die Ergebnisse des WIdO-Monitors beruhen auf einer bundesweiten Befragung im November und Dezember 2012. Befragt wurden 2.003 bei allen gesetzlichen Krankenkassen Versicherte ab 18 Jahren. Chefin des GKV-Spitzenverbandes für Sperrfrist Die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, bemängelte in Berlin, bei medizinischen Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, gehe es „häufig vor allem um wirtschaftliche Interessen von Ärzten und nicht um die Gesundheit der Patienten“. Pfeiffer sprach sich für eine Einwilligungssperrfrist aus. Das heißt, ein Patient, der eine IGeL in Anspruch nehmen möchte, müsste ein zweites Mal in die Praxis kommen. Bei der SPD läuft Pfeiffer damit offene Türen ein. Die Sozialdemokraten scheiterten mit einem solchen Vorstoß 2012 im Bundestag. Die SPD-Gesundheitspolitikerin Mechthild Rawert bezeichnete die IGeL im dapd-Interview als „Abzocke“ und „Stachel in der vertrauensvollen Arzt-Patienten-Beziehung“. Die FDP-Gesundheitsexpertin Gabriele Molitor widersprach. Die individuellen Gesundheitsleistungen könnten „Patientensouveränität, Therapiefreiheit und individuelle Wahl- und Entscheidungsspielräume stärken“, sagte die Bundestagsabgeordnete dapd. Die „Misstrauenskultur, die zum Teil bei Forderungen nach Einschränkungen der IGeL-Leistungen zum Ausdruck kommt“, lehne die FDP ab. (Der WIdO-Monitor unter: http://url.dapd.de/tWAXYU ) dapd (Politik/Politik)