Verfassungsrichter beurteilen eigene Wahl als verfassungsgemäß
Karlsruhe (dapd). Die Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe halten ihre eigene Wahl für verfassungsgemäß. In einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss entschied der Zweite Senat unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle, die geheime Richterwahl in einem Zwölfergremium des Bundestages verstoße nicht gegen das Grundgesetz. Das …