Richter gibt Duogynon-Schadenersatzklage wenig Chancen
Berlin (dapd). Behinderte mit Schädigungen durch das Hormonpräparat Duogynon können sich vorerst wenig Hoffnung auf Zahlungen des Herstellers machen. Im ersten Duogynon-Schadenersatzprozess gegen die Bayer Pharma AG ging das Berliner Landgericht am Donnerstag von einer Verjährung der Ansprüche aus. „Nach meiner vorläufigen …