Zusatzgebühr für nicht erfolgte Telefonate unzulässig
Schleswig (dapd). Mobilfunkanbieter dürfen von ihren Kunden keine Zusatzgebühren für nicht erfolgte Anrufe oder SMS innerhalb eines bestimmten Zeitraums verlangen. Eine entsprechende Klausel sei unwirksam, entschied das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen einen …