Straßburg tastet deutsche Sterbehilfe-Regelungen nicht an
Straßburg/Berlin/Zürich (dapd). Die restriktiven deutschen Sterbehilfe-Regelungen können in Kraft bleiben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg entschied am Donnerstag nicht inhaltlich über die Weigerung deutscher Behörden, einer gelähmten Patientin den Erwerb eines tödlichen Medikaments zu genehmigen. Eine dagegen gerichtete Beschwerde …