Urteil: Berlin und Hamburg müssen Feuerwehrbeamte entschädigen
Leipzig (dapd-bln). Hamburg und Berlin müssen ihre Feuerwehrbeamten für zu viel geleistete Arbeit entschädigen. Beamte, die über die zulässige Höchstarbeitszeit von 48 Wochenstunden hinaus Dienst leisten mussten, haben einen Anspruch auf Freizeitausgleich, wie das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig entschied. Sei dies …