Aktuelles zur privaten PKW Nutzung

Da fast jeder Unternehmer ein Fahrzeug betrieblich nutzt, hat dieses Thema nicht an Aktualität verloren, wie die Fülle von Gerichtsentscheidungen dazu zeigt. Fahrzeuge, die zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt werden, sind dem steuerlichen Betriebsvermögen zuzurechnen. Sämtliche Betriebskosten inkl. der Abschreibung auf das Fahrzeug sind dann als Betriebsausgaben abzugsfähig.

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Einzug in innovativen Neubau

Als wir unser Ingenieurbüro gegründet und uns für den Namen RegeNova entschieden haben, wollten wir verdeutlichen, dass es unseren Prinzipien entspricht: Bestehendes wiederherstellen, wertschätzen und weiterzuentwickeln und unsere Ideen innovativ und wirtschaftlich umzusetzen. Diese Prinzipien haben wir auch bei der Planung unseres Bürogebäudes umgesetzt!“ hob Diplom Ingenieur Amandus Bohmann in seiner Ansprache hervor.

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Noch breiter aufgestellt

Seit ihrer Gründung als kleine Vertragswerkstatt im Jahr 1953 ist die Firma Senger bis heute zu einem Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern gewachsen. Nun kommen rund 400 neue Kollegen hinzu – durch die Übernahme von neun Standorten der Kittner Gruppe in Schleswig-Holstein.

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Die nächste Phase

Das 1940 gegründete Familienunternehmen hat in diesem Jahr einen weiteren Meilenstein in der positiven Entwicklung des Unternehmens umgesetzt. Thomas Schulte-Lindhorst, gelernter Speditionskaufmann und Betriebswirt der DAV (Deutsche Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen) – bereits seit 2004 erfolgreich im Unternehmen tätig – übernimmt die Geschäftsführung.

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Ausbau der Logistik-Dienstleistungen

Im Bielefeld sind die Bauarbeiten für ein Logistikgebäude der Wahl GmbH & Co. in vollem Gange. Auf einem rund 80.000 Quadratmeter großen Gelände, auf dem sich bereits 40.000 qm Speditions- und Logistikflächen befinden, entsteht ein 23 m hohes Lager- und Logistikgebäude mit 4.000 qm Schmalgang-Hochregallager mit Platz für 15.000 Paletten.

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Ladungssicherung

Die Gesetzeslage für Ladungssicherung ist eindeutig: Alle beteiligten Personen stehen in der Pflicht und haften. Der §22 StVO zielt eindeutig auf den Fahrer ab und wurde vor einigen Jahren überarbeitet, so dass jetzt eindeutige Fahrzustände aufgenommen wurden. Die Ladung muss gegen ein Verrutschen bei plötzlicher Ausweichbewegung, wie auch bei Vollbremsung, gesichert sein. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik anzuwenden.

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„Faltbarer“ Doppelstock

Kühlaggregat, Diebstahlschutz, seitliche Beladung, Doppelstock – Eigenschaften, die sich nur schwer unter einen Hut bringen lassen. Möglich machen es jedoch Faltwandkofferfahrzeuge, die die Vorteile eines Kofferaufbaus mit denen eines Curtainsiders verbinden. Schmitz Cargobull hat jetzt den Trockenfrachtkoffer S.KO EXPRESS mit Faltwand komplett für mehr Nutzlast und Ladungssicherung optimiert. Das Resultat: 600 kg weniger Eigengewicht und mehr nutzbarer Innenraum. Faltwandkoffer sind besonders in den Nordischen Ländern, z. B. für den Transport von langen Gütern gefragt.

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Kögel Bau macht Mitarbeiter mobil

Die Unternehmensgruppe Kögel investiert in seine Mitarbeiter. Neben zahlreichen Personalentwicklungsmaßnahmen können die Angestellten des Betriebs nun zwei Fahrzeuge im Rahmen der Corporate-Carsharing-Lösung AlphaCity für Geschäfts- und Privatfahrten nutzen. Dabei arbeitet das Bauunternehmen mit dem Fuhrparkmanagement- und Leasing-Dienstleister Alphabet zusammen.

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Fußwärme bei Winterkälte

zur Wintersaison stellt die L. Priebs GmbH & Co. KG ihren wasserdichten Winterschnürstiefel Lupriflex Aqua BW Winter vor. Hochwertige Materialien zeichnen den Stiefel aus: Das Original Bundeswehrleder (BW) ist bekannt für seine Robustheit und Langlebigkeit.

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