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Vermögenswirksame Leistungen im öffentlichen Dienst

Vermögenswirksame Leistungen sind ein leiser Bestandteil der Vergütung im öffentlichen Dienst. Kein Prestige-Thema, kein Pausenraum-Gesprächsstoff. Und doch berühren sie einen zentralen Punkt: die Frage, wie der Staat seine Beschäftigten beim langfristigen Vermögensaufbau unterstützt. Oder eben nicht.

Wer genauer hinsieht, merkt schnell. Hinter den scheinbar überschaubaren Beträgen steckt ein komplexes Zusammenspiel aus Tarifrecht, arbeitsrechtlichen Regelungen und politischen Entscheidungen. VL sind kein Zufallsprodukt – sie sind Ausdruck eines bestimmten Verständnisses von sozialer Verantwortung.

Warum VL kein Geschenk sind

Im öffentlichen Dienst beruhen vermögenswirksame Leistungen auf klaren tarifvertraglichen Regelungen. Maßgeblich sind hier insbesondere der TVöD (Bund und Kommunen) sowie der TV-L (Länder). In beiden Tarifwerken ist der Anspruch auf VL fest verankert.

Das ist entscheidend. Denn VL sind keine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, sondern ein einklagbarer Anspruch, sofern die tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Arbeitgeber zahlt den Betrag zusätzlich zum Tabellenentgelt – allerdings ausschließlich zweckgebunden.

Diese Zweckbindung ist kein bürokratischer Selbstzweck. Sie folgt der ursprünglichen Idee der vermögenswirksamen Leistungen. Arbeitnehmer sollen nicht konsumieren, sondern investieren. Sparen, aufbauen, vorsorgen. Kurz gesagt: finanzielle Resilienz entwickeln.

Zwischen Tarifvertrag und Besoldungsrecht

Nicht jeder, der im öffentlichen Dienst arbeitet, erhält automatisch vermögenswirksame Leistungen. Der Anspruch hängt strikt vom Tarifrecht ab – Beamte sind hier außen vor. Anspruch haben unter anderem:

  • Tarifbeschäftigte bei Bund und Kommunen nach TVöD
  • Tarifbeschäftigte der Länder nach TV-L
  • Auszubildende im öffentlichen Dienst (mit teilweise abweichenden Regelungen je nach Bundesland)

Beamte hingegen haben in der Regel keinen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Vermögenswirksame Leistungen bei Beamten sind kein selbstverständlicher Bestandteil der Besoldung, weil Beamte nicht dem Tarifrecht unterliegen, sondern dem Besoldungsrecht. Historisch und rechtlich sind VL ein tarifliches Instrument, das nicht automatisch auf das Beamtenrecht übertragen wurde.

Das Ergebnis kann zu kuriosen Situationen führen: Zwei Beschäftigte, gleiche Tätigkeit, gleiche Behörde – aber unterschiedliche finanzielle Rahmenbedingungen. Ein klassischer Zielkonflikt zwischen Systemlogik und gefühlter Gerechtigkeit.

Höhe der Leistung im öffentlichen Dienst

Der monatliche Betrag für vermögenswirksame Leistungen im öffentlichen Dienst liegt derzeit bei 6,65 Euro und ist seit Jahren unverändert. Auf den ersten Blick wirkt das ernüchternd: Sechs Euro und ein paar Cent – was soll das bewirken?

Doch diese Betrachtung greift zu kurz. VL sind bewusst als Anschubfinanzierung gedacht. Sie sollen einen Sparprozess starten, nicht allein tragen. Über mehrere Jahre hinweg, kombiniert mit Eigenleistungen und möglichen staatlichen Förderungen (wie der Arbeitnehmersparzulage), kann selbst dieser kleine Betrag eine spürbare Wirkung entfalten. Besonders bei langfristigen Anlageformen zeigt sich der Hebeleffekt. Aus 6,65 Euro im Monat kann über die Jahre ein merkliches Vermögen entstehen – ein Effekt, der nicht nur die finanzielle Sicherheit stärkt, sondern auch zu einem harmonischen Arbeitsumfeld beitragen kann, weil Beschäftigte sich wertgeschätzt und unterstützt fühlen.

Hinweis: Je nach Bundesland und Tarifvertrag können die Regelungen leicht variieren, etwa bei Auszubildenden oder bestimmten Berufsgruppen der Länder. Manche Länder stocken VL freiwillig auf, andere halten sich strikt an die tarifliche Mindestregelung.

Welche Anlageformen für VL zulässig sind

Vermögenswirksame Leistungen müssen in zugelassene Anlageformen fließen. Die Auswahl ist gesetzlich geregelt, aber dennoch vielseitig.

Zu den gängigsten Möglichkeiten zählen:

  • Bausparverträge, insbesondere für sicherheitsorientierte Sparer
  • Fondssparpläne, oft mit höherem Renditepotenzial
  • Banksparpläne, klassisch und risikoarm
  • Tilgung von Bau- oder Immobilienkrediten

Welche Variante sinnvoll ist, hängt stark von der individuellen Lebenssituation ab. Wer jung ist und Zeit mitbringt, kann stärker auf Rendite setzen. Wer Planungssicherheit sucht, wählt konservativere Modelle. Die VL passen sich dabei wie ein kleines Zahnrad in ein größeres Finanzgetriebe ein.

Staatliche Förderung als oft übersehendes Plus

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Ein Aspekt, der häufig unter den Tisch fällt, ist die mögliche Arbeitnehmersparzulage. Diese staatliche Förderung kann zusätzlich zu den VL gewährt werden, sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Hier zeigt sich ein sozialpolitischer Gedanke. Gerade Beschäftigte mit niedrigerem oder mittlerem Einkommen sollen gezielt unterstützt werden. Wer die Voraussetzungen erfüllt, profitiert doppelt – durch Arbeitgeberleistung und staatlichen Zuschuss.

Wer diesen Mechanismus nicht kennt oder nicht nutzt, verschenkt Potenzial. Wissen zahlt sich hier im wahrsten Sinne des Wortes aus.

Der Bund und die politische Dimension

Vermögenswirksame Leistungen sind nicht nur ein Bestandteil der Vergütung, sie spiegeln auch politische Entscheidungen und Prioritäten wider – und zugleich, wie vorsichtig der Staat als Arbeitgeber mit strukturellen Anpassungen umgeht.

Formal liegt die Zuständigkeit für die Höhe der VL nicht beim Gesetzgeber, sondern bei den Tarifparteien. Bund, Kommunen und Gewerkschaften verhandeln im Rahmen der Tarifrunden über Entgelt, Arbeitszeit und Zusatzleistungen. Die vermögenswirksamen Leistungen sind seit Jahrzehnten Teil dieses Gesamtpakets – allerdings ohne nennenswerte Weiterentwicklung. Der Betrag von 6,65 Euro pro Monat wurde lange Zeit nicht an Inflation, steigende Lebenshaltungskosten oder veränderte Sparrealitäten angepasst.

Genau hier setzt die politische Debatte an. Kritiker sehen in den VL ein überholtes Instrument, dessen reale Wirkung durch Preissteigerungen zunehmend verpufft. Was einst als Einstieg in den Vermögensaufbau gedacht war, hat heute eher symbolischen Charakter. Befürworter halten dagegen: Die Verantwortung liege bei den Tarifparteien, nicht beim Gesetzgeber. Eine staatliche Vorgabe würde die Tarifautonomie untergraben – ein Grundprinzip der deutschen Arbeitsbeziehungen. Die politische Dimension wird unter anderem in der Bundestagsdrucksache 19/04663 sichtbar, die die Diskussion um Nutzung, Förderung und Reformbedarf von VL dokumentiert.

Auffällig ist dabei die Zurückhaltung des Bundes. Während in Haushaltsdebatten über Milliardenbeträge, Sondervermögen und Entlastungspakete gestritten wird, bleiben vermögenswirksame Leistungen politisch nahezu unsichtbar. Sie tauchen selten in Koalitionsverträgen auf, spielen in öffentlichen Debatten kaum eine Rolle und werden selbst in Tarifrunden oft nur am Rand behandelt.

Dabei wäre ihr Signalwert erheblich. Eine spürbare Anpassung der VL im öffentlichen Dienst würde nicht nur den Vermögensaufbau stärken, sondern auch ein Zeichen setzen: für langfristige Personalbindung, für Wertschätzung jenseits kurzfristiger Einmalzahlungen und für einen Staat, der Vorsorge ernst nimmt. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels könnte ein modernisiertes VL-Modell Teil einer strategischen Antwort sein – leise, aber wirksam.

Ein kleines Instrument mit großer Aussagekraft

Vermögenswirksame Leistungen im öffentlichen Dienst sind kein finanzieller Befreiungsschlag. Sie sind leise, sachlich, manchmal unscheinbar. Aber sie sind verlässlich. Und sie sind Ausdruck eines Systems, das langfristiges Denken fördern will.

Wer sie versteht, nutzt sie strategisch.
Wer sie ignoriert, lässt Chancen liegen.

Am Ende geht es nicht nur um 6,65 Euro im Monat. Es geht um Haltung. Um Planung. Und um die Frage, wie ernst Vermögensaufbau im öffentlichen Dienst wirklich genommen wird – von der Politik ebenso wie von jedem Einzelnen.

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