Die Zeitarbeit kämpft heute noch mit einem schlechten Ruf, der ihr aber zu Unrecht anhaftet. Früher galten Zeitarbeitsfirmen als „moderne Sklavenhalter“, die von der „Ausbeutung der Mitarbeiter“ leben. Davon kann heute keine Rede mehr sein. Das Gegenteil ist der Fall: Es gibt kaum einen einfacheren Weg, um wieder in Arbeit zu kommen als mit einer Zeitarbeitsfirma.
„Diese Entscheidung bestätigt, dass die Zeitarbeitsbranche ein ideales Instrument zur Integration Geflüchteter ist und in den vergangenen Jahren einen richtig guten Job gemacht hat“, freut sich iGZ-Vorsitzender Christian Baumann über die Entscheidung des Bundeskabinetts, bei Geduldeten und Gestatteten dauerhaft und bundesweit einheitlich auf die Vorrangprüfung zu verzichten und den Zugang zur Zeitarbeit auf Dauer zu öffnen.
„Selbst Arbeitsmarktexperten attestierten der Bundesregierung, dass das Fachkräfteeinwanderungsgesetz nicht ausreicht, um dem Fachkräftemangel langfristig beizukommen. Umso wichtiger wäre es dann doch gewesen, die Zeitarbeitsbranche als professioneller Vermittler in den Arbeitsmarkt mit ins Beschäftigungsboot zu holen“, kommentierte Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), die anstehende Verabschiedung vom Fachkräfteeinwanderungsgesetz im Bundestag.
Durch den Personalmangel scheint der Einsatz selbständiger Honorarkräften oder Leiharbeiter aus der Zeitarbeit geboten. Doch welches Risiko gehen die Pflegeeinrichtungen dabei ein?
Bielefeld. Die Teilzeit Thiele Unternehmensgruppe hat am 6.12.2018 beim Amtsgericht Bielefeld die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragt. Das Amtsgericht Bielefeld hat die Eigenverwaltung angeordnet und den SanierungsexpertenStefan Meyer von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zum vorläufigen Sachwalter bestellt.
iGZ, BAP│„Er ist ein Mann der ersten Stunde: Seit zehn Jahren unterrichtet Torsten Kiehn die angehenden Personaldienstleistungskaufleute (PDK) an der berufsbildenden Schule in Neustadt am Rübenberge.
iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz zum Koalitionsvertrag (Foto: iGZ)
„Der Entwurf vom Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD trägt den komplizierten bürokratischen neuen Regulierungen der Zeitarbeit Rechnung. Er belässt die bereits im geltenden Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vorgesehene Evaluierung im Jahr 2020″, reagiert der Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), Werner Stolz, auf den am 7. Februar vorgestellten Koalitionsvertrag.
Die Beschäftigung über Zeitarbeit lässt genug Zeit fürs Kind und ist gleichzeitig anspruchsvoll wie herausfordernd. (Foto: PublicDomainPictures/ pixabay)
txn-a. Längst nicht jede Frau kehrt schon nach einem Jahr Elternzeit wieder in ihren Job zurück. Die Statistik sagt: Mehr als die Hälfte will länger mit dem Kind zu Hause bleiben. Doch je ausgedehnter die Babypause ist, desto schwieriger wird es, wieder ins Arbeitsleben zu finden. Häufig schläft das berufliche Netzwerk ein, auch das fachliche Wissen ist nicht mehr auf dem neuesten Stand. Manche Mutter möchte die Elternzeit auch zum Jobwechsel nutzen. Hier kann Zeitarbeit den Wiedereinstieg in den Beruf wesentlich erleichtern.
Teamwork ist auch im Job wichtig. Mit Jobsharing können ausfälle kompensiert und Expertise gebündelt werden. (Foto: geralt/ pixabay)
txn-a. Eine qualifizierte Mitarbeiterin, die nach zehn Jahren im Berufsleben ihr erstes Kind erwartet, möchte nach der Geburt vielleicht nur noch Teilzeit arbeiten. Dabei gibt es eine weitaus bessere Lösung: Jobsharing. Hierbei wird sich eine Vollzeitstelle mit einer Kollegin geteilt. „Das Modell bietet zahlreiche Vorteile und ist rechtlich gesehen gar nicht kompliziert“, so Petra Timm, Sprecherin des Personaldienstleisters Randstad.
In Statistiken gilt Zeitarbeit als „atypische Beschäftigung“ – doch ist das korrekt? (Foto: TeroVesalainen/pixabay)
Münster (iGZ).Die Beschäftigtenzahlen bei atypischen Arbeitsformen bewegen sich aktuellen Statistiken zufolge auf stabilem Niveau – inklusive Zeitarbeit: Jeder fünfte Erwerbstätige zwischen 15 bis 64 Jahren ging 2016 einer solchen Beschäftigung nach (20,7 Prozent). Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) blieb der Anteil in den letzten drei Jahren damit nahezu unverändert (2015: 20,8 Prozent, 2014: 20,9 Prozent). Nichtsdestotrotz ist diese Zahl weitaus niedriger anzusiedeln: „Zeitarbeit ist feste, sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung“, erklärt Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ).