Unternehmensnachfolge
Nur eine Minderheit aller Unternehmer errichtet zu Lebzeiten ein Testament oder einen Erbvertrag. Im Erbfall gilt daher die gesetzliche Erbfolge. Diese ist jedoch gerade im Hinblick auf die Vererbung von unternehmerischen Vermögen häufig ungeeignet und gegebenenfalls mit gravierenden Nachteilen verbunden.