Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfe für Selbstständige und Freiberufler, für kleine und mittelständische Unternehmen sowie für gemeinnützige Organisationen bis Ende 2020 verlängert: Branchenübergreifend stehen dafür knapp 25 Milliarden Euro bereit. Wer seinen Geschäftsbetrieb wegen der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken musste, kann die ihm zustehende Unterstützung aber nur mithilfe eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwaltes beantragen. Die S&P Steuerberatung aus Münster, Teil der HLB Schumacher-Gruppe, bezieht zu der Verlängerung der Überbrückungshilfen Stellung.


