Interview mit Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Studiengangleiter Wirtschaftsrecht an der FHDW
Die Schätzungsmethode basierend auf Zeitreihenvergleichen ist bisher die gängige Praxis für Unternehmen, die Umsätze über Barkassen abrechnen. Dazu zählen insbesondere die Gastronomie und Hotellerie, aber auch Apotheken und Bäckereien. Mit einem Urteil aus 2015 hat der Bundesfinanzhof (BFH) festgestellt, dass Zeitreihenvergleiche nur unter …