Auf im internationalen E-Commerce tätige Unternehmen rollt eine weitreichende Neuregelung der Umsatzsteuer zu, weiß Karin Korte, Steuerberaterin der Bielefelder Kanzlei HLB Stückmann: „Am 1. Juli 2021 soll die nächste Stufe des „Mehrwertsteuer-Digitalpakets“ umgesetzt werden. Aufgrund der Neuregelung wird es künftig regelmäßig dazu kommen, dass Unternehmen ausländische Umsatzsteuer in Rechnung stellen müssen. DieFinanzbehörden werden dafür eine europaweite IT-Plattform namens „One-Stop-Shop“ (OSS) einrichten bzw. die bereits bestehende Plattform „Mini-One-Stop-Shop“ ausbauen.“





