Wagenknecht hält Ost-West-Perspektive für überholt

Wagenknecht hält Ost-West-Perspektive für überholt Halle (dapd). Die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Sahra Wagenknecht, hält die Ost-West-Perspektive für überholt. „Niedrige Löhne, Armutsrenten, auch Hartz IV sind im Ruhrgebiet ein genauso akutes Problem wie in Bitterfeld, Halle oder anderswo“, sagte sie der „Mitteldeutschen Zeitung“ (Montagausgabe). Das gleiche gelte für verarmte Kommunen, die Schwimmbäder und Theater schließen, „während im Rahmen der sogenannten Eurorettung endlose Steuermilliarden für die Stützung von Zockerbanken verpulvert“ würden. Auch die Folgen dieser Enteignung der Steuerzahler zum Nutzen der Banker und Millionäre würden Ost- und Westdeutsche gleichermaßen tragen. Viele Ostdeutsche hätten auch schon mal im Westen gearbeitet oder pendelten. „Wer heute unter 40 ist, hat den Großteil seines Lebens in der Bundesrepublik verbracht. Ob jemand im Osten oder Westen geboren wurde, verliert immer mehr an Relevanz“, sagte Wagenknecht. dapd (Politik/Politik)

Backstationen verbilligen Brot und Brötchen

Backstationen verbilligen Brot und Brötchen München (dapd). Die Deutschen bezahlen trotz steigender Getreidepreise für Brot und Backwaren deutlich weniger Geld als noch vor einem Jahr. Die Bundesbürger hätten im Juli im Vergleich zum Vorjahresmonat 6,5 Prozent weniger für Brot, Brötchen oder Kuchen ausgegeben, berichtete das Magazin „Focus“ vorab unter Berufung auf Zahlen des Marktforschers GfK. Grund der geringeren Ausgaben für Backwaren sind dem Bericht zufolge die zahlreichen Backstationen und Backautomaten in Supermärkten und bei Discountern. Die Ketten böten dank neuer Automaten besonders preiswerte Brötchen, Brezeln oder Baguettes an. Die Konkurrenz aus dem Supermarkt gehe allerdings zulasten traditioneller Bäckereien. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Oettinger kritisiert E10 als Bauchlandung pur

Oettinger kritisiert E10 als Bauchlandung pur Berlin (dapd). EU-Energiekommissar Günther Oettinger hat die Einführung des umstrittenen Biosprits E10 in Deutschland kritisiert. Bei E10 habe Deutschland eine „Bauchlandung pur“ hingelegt, bemängelte er am Montag in Berlin. Wegen schlechter Vorbereitung sei dies „kein Musterbeispiel für gute Regierungstätigkeit“ gewesen. Die Debatte „Teller oder Tank“ sei kaum zu bestehen, sagte Oettinger. Daher rate die EU-Kommission von einem höheren Beimischungsanteil von 15 oder 20 Prozent nach 2020 ab. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Keine Ausgleichszahlung für Flugausfall wegen Pilotenstreik

Keine Ausgleichszahlung für Flugausfall wegen Pilotenstreik Karlsruhe (dapd). Rückschlag für Flugreisende: Bei Flugausfällen wegen eines Pilotenstreiks haben Passagiere grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe. Ein Streik der eigenen Piloten sei für eine Fluggesellschaft in der Regel ein außergewöhnliches und unabwendbares Ereignis, das keine Zahlungspflicht der Airline auslöse. Denn die Entscheidung zum Streik werde von der Arbeitnehmerseite im Rahmen der Tarifautonomie getroffen, erklärte der BGH. Ein Streikaufruf einer Gewerkschaft wirke „von außen“ auf die Fluggesellschaft ein. Zwei Reisende hatten die Deutsche Lufthansa verklagt, weil ihre für Februar 2010 vorgesehenen Flüge von Miami nach Deutschland von der Lufthansa wegen eines Streikaufrufs der Pilotenvereinigung Cockpit annulliert worden waren. In beiden Fällen ging es nicht um Unterstützungsleistungen wie Mahlzeiten oder Hotelunterbringung, die eine Fluggesellschaft bei Annullierung eines Flugs anbieten muss. Vielmehr entschied der BGH nun letztinstanzlich darüber, ob die Lufthansa auch eine pauschale Ausgleichsleistung in Höhe von 600 Euro je Fluggast zu zahlen hatte. Diese Summe sieht die Verordnung der EU über Fluggastrechte grundsätzlich vor, wenn ein Interkontinentalflug annulliert wird. Diese Zahlungspflicht entfällt aber, wenn eine Annullierung auf „außergewöhnliche Umstände“ zurückgeht – also Ereignisse, die sich nicht vermeiden lassen. Die Lufthansa sah im Streik ihrer Piloten ein außergewöhnliches und für sie unabwendbares Ereignis. Zudem habe sie alle zumutbaren Maßnahmen zur Reduzierung der Zahl der annullierten Flüge ergriffen, argumentierte die Airline. Laut BGH sind „außergewöhnliche Umstände“ dann anzunehmen, wenn der Flugplan einer Airline wegen eines Streiks „ganz oder zu wesentlichen Teilen“ nicht wie geplant durchgeführt werden kann. Der 10. Zivilsenat des BGH berief sich dabei auch auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof (EuGH). Maßgeblich sei, „ob die Annullierung auf ungewöhnliche, außerhalb des Rahmens der normalen Betriebstätigkeit des Luftverkehrsunternehmens liegende und von ihm nicht zu beherrschende Gegebenheiten zurückgeht“, heißt es im BGH-Urteil. Dabei spiele es bei einem Streik grundsätzlich keine Rolle, ob der Betrieb der Fluggesellschaft durch einen Tarifstreit zwischen Dritten – etwa beim Flughafenbetreiber oder einer Sicherheitsfirma – oder durch den Ausstand eigener Mitarbeiter beeinträchtigt werde. „Außergewöhnliche Umstände“ können laut EU-Verordnung neben einem Streik auch technische Defekte, politische Instabilität, bestimmte Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken oder unerwartete Flugsicherheitsmängel sein. (Aktenzeichen: BGH X ZR 138/11 und X ZR 146/11) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Justizministerin will Straffreiheit bei Sterbehilfe ausdehnen

Justizministerin will Straffreiheit bei Sterbehilfe ausdehnen Osnabrück (dapd). Die nicht gewerbsmäßige Teilnahme an der Sterbehilfe soll künftig neben Angehörigen auch für Ärzte, Pflegekräfte und Freunde der Betroffenen straffrei sein. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hervor, wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet. „In Betracht kommen etwa Lebensgefährten, langjährige Hausgenossen oder nahe Freude. Auch Ärzte oder Pflegekräfte können darunter fallen, wenn eine persönliche Beziehung entstanden ist“, heißt es demnach in dem Referentenentwurf. Die geplante Regelung gehe CDU/CSU zu weit. Die besondere emotionale Zwangslage engster Angehöriger sei nicht vergleichbar mit der eines Arztes oder einer Pflegekraft, hieß es auch aus Unionskreisen. Hier halte die Union ein Absehen von Strafe nicht für gerechtfertigt. dapd (Politik/Politik)

Krankenkassen zahlen Prämien und bieten Extras

Krankenkassen zahlen Prämien und bieten Extras München (dapd). Angesichts von 20 Milliarden Euro Überschuss schütten viele gesetzliche Krankenkassen Prämien aus oder bieten Extras an. Einer am Samstag veröffentlichten „Focus“-Umfrage zufolge zahlen die Betriebskrankenkassen (BKK) Gildemeister Seidensticker, Voralb und Verbund Plus ihren Mitgliedern nun bis 60 Euro pro Jahr zurück. Die BKK Akzo Nobel Bayern sowie Groz Beckert verhandeln noch über die Höhe der Prämie. Die Kasse für den Gartenbau erstatte im Schnitt 8,4 Prozent der Beiträge. Als neue Extraleistungen stehen laut „Focus“ Osteopathie (Zuschuss meist 60 Euro je Sitzung), alternative Heilmethoden und Arzneimittel oder neue Gesundheitschecks hoch im Kurs. Viele Kassen erhöhen außerdem ihre Zuzahlungen zur künstlichen Befruchtung, übernehmen die Kosten für Haushaltshilfen für Kranke oder bezahlen Brillen und Kontaktlinsen. Die Techniker Krankenkasse zahlt der Umfrage zufolge ab August bis zu 120 Euro für sportmedizinische Untersuchungen. dapd (Politik/Politik)

BAG: Wiederholte Vertragsbefristung kann unwirksam sein

BAG: Wiederholte Vertragsbefristung kann unwirksam sein Erfurt (dapd). Befristete Arbeitsverträge dürfen nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ohne genaue Prüfung nicht unbegrenzt erneuert werden. In einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden die Richter in Erfurt, dass vor einer erneuten Befristung genau zu prüfen sei, wie oft und wie lange bereits verlängert wurde. Vor allem eine sehr lange Gesamtdauer oder eine außergewöhnlich hohe Anzahl von aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen mit demselben Arbeitgeber sprächen für das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs. Dann sei die Befristung unwirksam. Eine konkrete Grenze für solche Kettenbefristungen nannten die Richter aber nicht. Das Gericht gab mit seiner Entscheidung einer Frau Recht, die mit 13 aufeinanderfolgenden Verträgen elf Jahre lang beim Amtsgericht Köln beschäftigt worden war. Sie hatte dort jeweils Justizangestellte vertreten, die sich in Elternzeit oder Sonderurlaub befunden hatten. Schließlich klagte sie auf eine unbefristete Festanstellung, unterlag aber zunächst am Landesarbeitsgericht in Köln. Im Januar hatte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg in dem Fall entschieden, dass Kettenbefristungen auch bei wiederkehrendem oder ständigem Vertretungsbedarf nicht generell gegen EU-Recht verstoßen. Sie dürften allerdings nicht rechtsmissbräuchlich sein. In einem ähnlich gelagerten Fall entschieden die Richter dagegen im Sinne des Arbeitgebers. Sie wiesen die Klage einer Frau ab, die mit vier aufeinanderfolgenden Verträgen über einen Zeitraum von mehr als sieben Jahren beschäftigt wurde. Zahl und Gesamtdauer der Arbeitsverhältnisse gäben in dem Fall keine Anhaltspunkte für einen Rechtsmissbrauch, urteilten die Richter. (Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 18. Juli 2012, AZ.: 7 AZR 443/09, 7 AZR 783/10) (BGA-Pressemitteilung: http://url.dapd.de/g9LJCO ) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Umfrage: Großes Vertrauen in Bundesverfassungsgericht

Umfrage: Großes Vertrauen in Bundesverfassungsgericht Berlin (dapd). Das Bundesverfassungsgericht genießt in Deutschland ein relativ großes Vertrauen. Das ergab eine Umfrage von „Zeit Online“, in der nach dem Vertrauen der Bürger zu mehreren Institutionen gefragt wurde. Insgesamt sprachen 40 Prozent der Befragten von „eher großem“ oder „sehr großem“ Vertrauen zum Karlsruher Gericht, das am Dienstag über die Klagen gegen den Euro-Rettungsschirm ESM und den europäischen Fiskalpakt beraten wird. Bessere Werte bekam nur der Bundespräsident: Insgesamt 42 Prozent gaben an, „eher großes“ oder „sehr großes“ Vertrauen zu ihm zu haben. Schlecht abgeschnitten haben dagegen die Bundesregierung, der Bundestag und der Verfassungsschutz, wobei die Regierung am wenigsten Vertrauen genießt. 48 Prozent der Befragten gaben an, ihr entweder „eher weniger“ oder „überhaupt nicht“ zu vertrauen. Auch der Bundestag kommt auf wenig erbauliche Werte. 42 Prozent der Befragten vertrauen ihm „eher weniger“ oder „überhaupt nicht“. Zum Bundesverfassungsschutz haben insgesamt 47 Prozent der Befragten „eher weniger“ oder „überhaupt kein Vertrauen“. Im Auftrag von „Zeit Online“ befragte das Markt- und Meinungsforschungsinstitut „YouGov“ vom 4. bis 6. Juli insgesamt 1.046 Personen. dapd (Politik/Politik)

Bundesbank-Chef Weidmann gegen Zugeständnisse an Griechenland

Bundesbank-Chef Weidmann gegen Zugeständnisse an Griechenland Hamburg (dapd). Bundesbank-Präsident Jens Weidmann hat sich gegen eine Aufweichung des griechischen Reformprogramms ausgesprochen. „Das wichtigste Signal wäre, dass in Griechenland diesmal die Reformen tatsächlich angegangen und die Verabredungen umgesetzt werden“, sagte er dem „Manager Magazin“ laut Vorabmeldung vom Mittwoch. In Europa dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass Vereinbarungen „immer nur für die Hilfe leistenden, aber nicht für die Hilfe empfangenden Länder verbindlich sind“. Weidmann widersetzte sich auch Forderungen, die Europäische Zentralbank (EZB) solle erneut spanische und italienische Staatsanleihen kaufen, um die deutlich gestiegenen Zinsen zu senken. Es sei problematisch, dass die Geldpolitik Probleme „mit der Notenpresse lösen soll“, nur weil einzelne Mitgliedstaaten oder die Politik insgesamt nicht handeln wollten oder könnten, sagte er. „Die Notenbanken können und wollen nicht den Ausputzer spielen.“ dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Staatsanwaltschaft prüft Schlecker-Pleite

Staatsanwaltschaft prüft Schlecker-Pleite Stuttgart (dapd). Die Staatsanwaltschaft Stuttgart prüft die Schlecker-Pleite auf mögliche Straftatbestände. Es gebe Vorprüfungen, ob ein Ermittlungsverfahren wegen Bankrotts, Betrugs oder Insolvenzverfahrensverschleppung eingeleitet wird, sagte eine Sprecherin der Behörde am Montag der Nachrichtenagentur dapd. Eventuell könne es in Insolvenzfällen auch zu Untreue kommen. Untersucht werde beispielsweise, ob die Zahlungsunfähigkeit zu spät angezeigt wurde oder ob die Pflichten zur Buchführung nicht erfüllt wurden. Anton Schlecker führte die Drogeriemarktkette als eingetragener Kaufmann. Die Insolvenzverfahrensverschleppung kann laut Staatsanwaltschaftssprecherin nicht bei Einzelpersonen greifen, wohl aber bei den als GmbH firmierenden Töchtern Ihr Platz und Schlecker XL. Zur voraussichtlichen Dauer der Vorermittlungen konnte die Sprecherin keine Angaben machen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)