Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung. (Foto: trendlux pr GmbH)
Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung. (Foto: trendlux pr GmbH)

Arbeitszeiterfassung – Konsequenzen für Arbeitgeber und New Work

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Mai 2019 ein Grundsatzurteil gefällt, dass die Arbeitgeber*innen künftig zur Erfassung von Arbeitszeiten verpflichtet. Während sich in einigen Bereichen, wie etwa bei Berufskraftfahrern, im Öffentlichen Dienst oder in der Produktion, wo die Arbeitszeiterfassung zur Ermittlung der Herstellkosten gang und gäbe sind, kaum etwas ändert, führt das Luxemburger Urteil in vielen anderen Bereichen zu nachhaltigen Veränderungen in Organisation und Verwaltung.

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Alles agil, oder was? Dieser Frage gingen in ihrer Session Klaus-Peter Jansen (it’s OWL) und Torsten-Roman Jacke (troja – Aktivist 42) nach. (Foto: it’s OWL Clustermanagement)

Schöne neue Arbeitswelt? New Work in OWL

Paderborn. Neue Arbeitszeitmodelle, agile Teams, kreatives Denken – durch die Digitalisierung verändert sich die Art und Weise des Arbeitens. Wie sieht es eigentlich in OstWestfalenLippe aus mit der sogenannten New Work? Wie sind die neuen Spielregeln für die Arbeitswelt der Zukunft?

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