Hamm. „Inkasso neu erfunden“, „Startup revolutioniert Forderungsmanagement“: So oder ähnlich lauten aktuelle Überschriften in der Berichterstattung aus der Startup-Szene. Glaubt man den Aussagen, steht der traditionellen Inkassobranche also mindestens eine Revolution bevor: Machine-Learning, künstliche Intelligenz (AI), Big Data und Algorithmen sind die Schlagworte, mit denen die bewährten Player in Kürze vom Spielfeld vertrieben werden sollen.
Muss die Branche zittern? Ein Gespräch über FinTech-Startups im Forderungsmanagement weiterlesen
Hamm (dapd). Busunternehmen müssen nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm ihren Namen und den Firmensitz stets gut sichtbar an den Außenseiten ihrer Fahrzeuge anbringen. Der Fahrgast müsse die Schriftzüge „klar und schnell“ erkennen können, heißt es in der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung. Die Schriftzüge sollten ausreichend groß sein, um sie beim Einsteigen sofort zu erkennen. Mit dem rechtskräftigen Urteil wies das OLG in zweiter Instanz die Klage eines Busunternehmers zurück. Wegen einer schlecht sichtbaren Beschriftung an einem seiner Fahrzeuge hatte ihn das Amtsgericht Essen zu einem Bußgeld von 50 Euro verurteilt. Der Schriftzug des Unternehmens war nur wenige Zentimeter groß unter den Außenspiegeln angebracht. Beim Einsteigen würden die Angaben an dem beanstandeten Bus zudem durch die geöffnete Tür verdeckt, kritisierte das OLG. (Aktenzeichen: Oberlandesgericht Hamm III-5 RBs 16/13) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Osnabrück (dapd). Die FDP hält Neuregelungen im Familien- und Erbrecht nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zur anonymen Samenspende für mö