Am 28.11.2019 hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) eine Neuordnung der „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ – kurz GoBD – veröffentlicht. Das neue BMF-Schreiben gilt ab dem 01.01.2020. Insgesamt handelt es sich jedoch nur um punktuelle Änderungen der bislang gültigen GoBD-Richtlinien.

