Frosch Sportreisen hatte Erfolg: Hotelzimmer unterliegen nicht gewerbesteuerlicher Hinzurechnung. (Bild: succo/ pixabay)
Frosch Sportreisen hatte Erfolg: Hotelzimmer unterliegen nicht gewerbesteuerlicher Hinzurechnung. (Bild: succo/ pixabay)

Frosch Sportreisen am Bundesfinanzhof erfolgreich

Münster/München. In einem für den deutschen Tourismus wegweisenden Verfahren ist dem Reiseveranstalter Frosch Sportreisen ein wichtiger Erfolg gelungen. Nach 6 Jahren Rechtsstreit hat der Bundesfinanzhof in München (BFH) ein deutschlandweit beachtetes Urteil des Finanzgerichts Münster (FG) zurückgewiesen.

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