Anti-Atombewegung verwirft Entwurf des Endlagersuchgesetzes

Anti-Atombewegung verwirft Entwurf des Endlagersuchgesetzes Berlin (dapd). Die Anti-Atombewegung hat den Kompromiss zum Endlagersuchgesetz verworfen und die Politik vor übereilten Beschlüssen gewarnt. Vor den Bund-Länder-Gesprächen sollte sich die Runde auf ein Endlagersuchgesetz einigen, sonst werde „das kein historischer Durchbruch im Streit um Atommüll sein, sondern eine vertane Chance“, erklärte der Sprecher von „ausgestrahlt“, Jochen Stay, am Montag. Der Konflikt sei damit keineswegs zu Ende. „Denn dieses Gesetz ist kein gutes Gesetz, mit dem sich der Streit eindämmen ließe.“ Vor zwei Wochen hatte Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) und die rot-grüne Regierung Niedersachsens den Kompromiss erarbeitet, der am Dienstag mit den Ministerpräsidenten aller Länder sowie den Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen abschließend beraten werden soll. Er sieht vor, dass eine Enquetekommission Kriterien für ein mögliches Endlager festlegen soll. An viel zu vielen Stellen des Gesetzentwurfes stünden „politische Formelkompromisse statt gangbarerer Wege“, kritisierte Stay. Fragen, die die Enquetekommission beantworten soll, habe das Gesetz längst geregelt. Stay verwies auf den Bericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“, wonach die Atomwirtschaft mit 1,5 Milliarden Euro Schadenersatz drohe, wenn der Standort Gorleben nicht zum Endlager werde. „Das ist einer der wahren Gründe, warum sich keine Partei traut, diesen Standort aus dem Spiel zu nehmen“. Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) bestritt am Sonntagabend, dass es bei der Suche nach einem atomaren Endlager in Deutschland bereits eine Vorfestlegung auf fünf Standorte gebe: „Das gibt es natürlich nicht. Das geht alles Schritt für Schritt“, sagte er. Er betonte zugleich, Gorleben müsse bei der Endlagersuche ein möglicher Kandidat bleiben. dapd (Politik/Politik)

Schäuble begrüßt Luxemburgs Steuerschwenk

Schäuble begrüßt Luxemburgs Steuerschwenk Berlin (dapd). Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sieht die Ankündigung Luxemburgs, das Bankgeheimnis zu lockern, positiv. „Ich begrüße jeden Schritt hin zu einem automatisierten Informationsaustausch“, sagte Schäuble der „Saarbrücker Zeitung“ (Montagausgabe). Er habe bereits unmittelbar nach seinem Amtsantritt wieder den Draht nach Luxemburg neu gesponnen, und kurz danach habe man ein bilaterales Abkommen zum Informationsaustausch geschlossen. „Wir stehen im engen Dialog mit Luxemburg und haben das Thema auch beim Treffen der deutschsprachigen Finanzminister in Berlin vor ein paar Wochen diskutiert“, erklärte Schäuble. Der luxemburgische Finanzminister Luc Frieden hatte der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ gesagt: „Wir wollen eine verstärkte Zusammenarbeit mit den ausländischen Steuerbehörden.“ Der Trend gehe hin zu einem automatischen Informationsaustausch, den sein Land nicht mehr strikt ablehne. Bei diesem Austausch werden Zinserträge von Ausländern automatisch an die Finanzbehörden des Heimatlandes gemeldet. SPD-Finanzfachmann Joachim Poß wertete dies allerdings als halbherziges Angebot. Nur ein Informationsaustausch, der auch alle sonstigen Einkommen erfasse, wäre ein ernsthafter Schritt zu mehr Transparenz auf dem Finanzplatz Europa, sagte Poß. dapd (Politik/Politik)

Rösler fordert internationale Allianz gegen Steueroasen

Rösler fordert internationale Allianz gegen Steueroasen Düsseldorf (dapd). Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) hat sich für ein koordiniertes internationales Vorgehen gegen sogenannte Steueroasen ausgesprochen und Sanktionen bei Missbrauch gefordert. „Wir müssen auf internationaler Ebene darüber beraten, wie ein Missbrauch in Steueroasen stärker sanktioniert werden kann“, sagte Rösler der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe). Das sei kein schneller und einfacher, aber ein notwendiger Prozess. Zugleich forderte Rösler die Medien auf, die ihnen zugänglich gemachten Informationen über mögliche Steuersünder den zuständigen Behörden in Deutschland zur Verfügung zu stellen. Das hatten zuvor die „Süddeutsche Zeitung“ und der NDR unter Hinweis auf Informantenschutz abgelehnt. Sie wollen die von ihnen ausgewerteten Daten des „Offshore Leaks“ nicht den Behörden übergeben. dapd (Politik/Politik)

GM-Spitze trifft sich offenbar mit Dreyer und Bouffier

GM-Spitze trifft sich offenbar mit Dreyer und Bouffier Mainz/Wiesbaden (dapd-hes). Der Verwaltungsrat des US-Autokonzerns General Motors (GM) trifft Medienberichten zufolge in der kommenden Woche die Regierungschefs von Hessen und Rheinland-Pfalz zu Gesprächen über die deutsche Konzerntochter Opel. Für Dienstag sei in Mainz ein Gespräch mit der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) geplant, berichteten die „Mainzer Allgemeine Zeitung“ und der „Wiesbadener Kurier“ am Freitag vorab. Für Mittwoch sei ein Treffen mit Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) vorgesehen. Regierungskreise in Wiesbaden bestätigten der Nachrichtenagentur dapd, dass ein solches Treffen Bouffiers mit hochrangigen GM-Vertretern in Rüsselsheim geplant sei. Der 15-köpfige GM-Verwaltungsrat ist das höchste Entscheidungsgremium des Konzerns. Themen bei den Gesprächen sollen dem Bericht zufolge die Sanierung von Opel, die Entwicklung des Automarkts sowie speziell die Zukunft der Standorte Rüsselsheim und Kaiserslautern sein. Von Dienstag bis Donnerstag reist die GM-Spitze zu einer turnusmäßigen Tagung zum Opel-Stammsitz nach Rüsselsheim. Die General-Motors-Führung will sich in Deutschland selbst ein Bild vom Zustand der Tochter Opel machen. Am Donnerstag steht in Berlin ein Treffen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf dem Programm. „Es handelt sich um kein Treffen, das verabredet ist, um über Opel zu sprechen“, sagte Vize-Regierungssprecher Georg Streiter am Freitag. Er halte es aber nicht für ausgeschlossen, dass Merkel den angeschlagenen deutschen Autobauer in der einstündigen Unterredung zur Sprache bringe. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Apple-Entriegelung nicht durch Patent geschützt

Apple-Entriegelung nicht durch Patent geschützt München (dapd). Die für Apple-Geräte typische Wischgeste zum Entsperren von iPhone oder iPad ist in Deutschland nicht mehr durch ein Patent geschützt. Das Patent sei nichtig, da es keine technische Lösung darstelle, sagte die Vorsitzende Richterin am Bundespatentgericht, Vivian Sredl, am Donnerstag. Wie ein Apple-Anwalt zuvor selbst ausgeführt hatte, gibt es keinen Patentschutz für die Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit von Geräten. Allerdings hatte sich Apple darauf berufen, dass das Streitpatent eine „technische Lösung für ein konkretes technisches Problem“ betreffe – und damit durchaus schützenswert sei. Dieser Ansicht folgte das Gericht aber nicht und schloss sich damit der Rechtsauffassung von Motorola, Samsung und HTC an. Apple kann gegen die Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe Berufung einlegen. Um Apples Chancen für ein etwaiges Berufungsverfahren zu erhöhen, reichten die Apple-Anwälte beim Bundespatentgericht schon einmal weitere Ergänzungsanträge ein – um vielleicht, wenn schon nicht das ganze, so wenigstens einen Teil des Patents retten zu können. Für Apple geht es bei der Frage, ob das Patent mit der Nummer EP1964022 („Slide to unlock“) Bestand hat oder nicht, vorrangig um eine Imagefrage. Kaum ein Feature wird so sehr mit Apple verbunden, wie das Streichen über den Bildschirm zum Entsperren eines Geräts. Insofern ist es für Apple wichtig, um die Unterscheidbarkeit seiner Geräte sicherzustellen. Nur für sich betrachtet hat die Wischgeste nach Einschätzung des Patentexperten Florian Müller wirtschaftlich keine großen Auswirkungen für den Computer- und Smartphone-Riesen aus Cupertino in Kalifornien. Die Konkurrenz-Anbieter hatten ohnehin Lösungen gefunden, um die typische Wischgeste von links nach rechts zu umgehen. Bleibt es bei der nun getroffenen Entscheidung, hätten die Wettbewerber die Möglichkeit, auf ihren Geräten die typische Apple-Wischgeste zu imitieren. Allerdings müssten sie dabei nach Angaben von Müller bei der Implementierung sehr genau aufpassen, dass dabei nicht vielleicht ein oder mehrere andere Patente verletzt würden. Würde ein anderer Anbieter die Entsperrungsgeste 1:1 umsetzen, könnte Apple zudem eine Urheberrechtsverletzung auf das Design der Geste geltend machen. Um dem zu entgehen, würde es laut Müller aber schon reichen, wenn die Konkurrenz andere Farben einsetzt oder den Entriegelungspfeil minimal anders gestaltet. Apple hatte Motorola, Samsung und HTC zuvor mit Patentverletzungsklagen überzogen – mit höchst unterschiedlichen Ergebnissen. So hatte Apple im Streit mit Motorola vor dem Landgericht München einen Sieg errungen. Aktuell läuft das Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht München. Eine Entscheidung dort könnte noch im April fallen. Dagegen hatte das Landgericht Mannheim das Verfahren gegen Samsung abgewiesen und an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe weiterverwiesen. Auch dort ist bislang noch keine Entscheidung gefallen. Im Streit mit HTC hatten beide Parteien ihre Klagen im Zuge einer weltweiten Einigung zurückgezogen und einen Vergleich geschlossen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Handwerk weist Forderungen nach längerer Lohnfortzahlung zurück

Handwerk weist Forderungen nach längerer Lohnfortzahlung zurück Berlin (dapd). Das Handwerk weist Überlegungen in der SPD nach einer Verlängerung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall entschieden zurück. Die Forderung, die gesetzliche Lohnfortzahlung von sechs auf zwölf Wochen auszudehnen, wenn ein Arbeitgeber kein Eingliederungsmanagement für Mitarbeiter anbiete, sei „völlig verfehlt“, sagte der Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke, am Donnerstag auf dapd-Anfrage in Berlin. Die volle Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sei mit fast 40 Milliarden Euro jährlich die teuerste betriebliche Sozialleistung. Eine Ausweitung der Entgeltfortzahlung würde die Personalzusatzkosten weiter erhöhen und besonders das Handwerk stark belasten, gab Schwannecke zu bedenken. Im Übrigen seien die Arbeitgeber bereits dazu verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten, wenn ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krank sei. Es liege auch „im ureigenen Interesse von Arbeitgebern, dass gesundheitlich beeinträchtigte Mitarbeiter schnell ins Berufsleben zurückfinden“. Psychische Gefährdungen im Job Die Arbeitsmarktexpertin der SPD-Bundestagsfraktion, Anette Kramme, hatte der „Rheinischen Post“ gesagt, sollten Arbeitgeber kein funktionierendes Eingliederungsmanagement für Mitarbeiter anbieten, die nach einer Krankheit an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, müsse die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall von sechs Wochen auf zwölf Wochen verdoppelt werden. Kramme argumentierte: „Der psychische Druck am Arbeitsplatz hat in den letzten Jahren stetig zugenommen, die Regelungen zum Arbeitsschutz haben sich dem nicht angepasst.“ Sie schlug außerdem vor, externe Gesundheitsberater in die Unternehmen zu entsenden, um dort die Arbeitsbedingungen zu überprüfen. Alle zwei oder drei Jahre sollten die Berater mit den Mitarbeitern „ungezwungen über Verbesserungen sprechen“ können. Überdies werde die SPD bei einem Wahlsieg im September eine „Anti-Stress-Verordnung“ umsetzen, die Arbeitgeber dazu verpflichte, die möglichen psychischen Gefährdungen am Arbeitsplatz darzustellen und Hilfen anzubieten. Das Bundesarbeitsministerium räumte ein, dass der Schutz vor psychischen Belastungen in der Arbeitswelt „immer wichtiger“ werde. Beim psychischen Arbeitsschutz bestünden „noch Erkenntnislücken“, die es zu schließen gelte, sagte ein Sprecher der dapd. Eine längere Lohnfortzahlung lehnte das Ministerium jedoch ab, zumal Vorschriften zur Wiedereingliederung kranker Mitarbeiter bereits bestünden. Dies liefe zudem „auf eine beträchtliche Zusatzbelastung von Arbeitgebern“ hinaus. Im Vordergrund müssten Prävention und die Stärkung des betrieblichen Eingliederungsmanagements durch bessere Beratung, Unterstützung und Information stehen, sagte der Sprecher. Arbeitgeber müssen zahlen Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist ein wichtiges Instrument zur Absicherung von Arbeitnehmern. Entsprechend umstritten war Mitte der 1990er Jahre die von der schwarz-gelben Regierung unter Kanzler Helmut Kohl (CDU) eingeleitete Einschränkung der Sozialleistung. 1996 beschloss der Bundestag eine von 100 auf 80 Prozent reduzierte Lohnfortzahlung. Zwei Jahre später – nach dem Regierungswechsel 1998 – hob die neue rot-grüne Regierung diese Änderung aber bereits wieder auf. Seit 1999 werden nun wieder für sechs Wochen die vollen Bezüge vom Arbeitgeber bezahlt, wenn ein Mitarbeiter krank ist. Seither hat es keine wesentlichen Änderungen an dem Gesetz mehr gegeben. Ist ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krank, ist der Arbeitgeber von der weiteren Lohnfortzahlung befreit. Stattdessen bekommt der Arbeitnehmer dann Krankengeld von der Krankenkasse. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung schätzt, dass die gesetzlichen Kassen 2012 neun Milliarden Euro an Krankengeld ausgezahlt haben. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Zeitung: Bahr will Korruption bei Ärzten unter Strafe stellen

Zeitung: Bahr will Korruption bei Ärzten unter Strafe stellen Berlin (dapd). Korrupten und bestechlichen Ärzte könnten schon bald Geld- oder Gefängnisstrafen drohen. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) will nach Informationen des „Tagesspiegels“ (Mittwochausgabe) ein entsprechendes Verhalten noch in dieser Legislaturperiode verbieten. Die Zeitung beruft sich auf ein Konzept aus dem Ministerium. Die darin beschriebene neue Strafvorschrift, die Vorteilsnahme genauso verbieten soll wie Vorteilsgewährung, soll für alle Berufsgruppen gelten, „die an der Versorgung der Versicherten beteiligt sind“. Personal, das gegen die geplante Vorschrift verstößt, droht den Angaben zufolge eine Strafe von bis zu drei Jahren Gefängnis. Bisher gibt es keine Möglichkeit, niedergelassene Ärzte wegen Bestechlichkeit strafrechtlich zu belangen. Der Bundesgerichtshof hatte 2012 entschieden, dass sich ein Arzt nicht strafbar macht, wenn er etwa für die Verordnung eines Medikaments einer bestimmten Pharmafirma Geld annimmt. Gleichzeitig hatten die Bundesrichter aber signalisiert, dass sie politischen Handlungsbedarf sehen. dapd (Politik/Politik)

Lufthansa bekam 2012 mehr als hundert Meldungen von Ölgeruch

Lufthansa bekam 2012 mehr als hundert Meldungen von Ölgeruch Berlin/Hamburg (dapd). Die Lufthansa hat im vergangenen Jahr mehr als 100 Meldungen über Ölgeruch an Bord ihrer Flugzeuge erhalten. Das berichtete der „Spiegel“ am Freitag in einem Vorab unter Berufung auf das konzerninterne „Passage“-Magazin. Demnach sei im letzten Jahr 111-mal über Öldämpfe berichtet worden. Überwiegend sei davon die A380-Flotte betroffen gewesen. Ein typischer A380-Report beschreibe „einen leichten Ölgeruch für ein bis zwei Minuten, überwiegend 10 bis 15 Minuten nach dem Start“. Im Jahr gibt es den Angaben zufolge rund 660.000 Lufthansa-Flüge. Deutschlands zweitgrößte Fluglinie, Air Berlin, wollte auf „Spiegel“-Nachfrage keine Zahlen zu Öl-Zwischenfällen ihrer eigenen Flotte nennen. Immer wieder sorgen Meldungen über giftige Dämpfe in Airbus-Maschinen für Aufregung. Die Lufthansa hatte bereits Probleme mit der Kabinenluft im Riesenflieger A380 eingeräumt, bei dem teils Triebwerke ausgewechselt werden mussten. 2010 war ein dramatischer Fall publik geworden: Damals waren die Piloten von Gasaustritten im Cockpit so benommen, dass sie einen Airbus A319 nur mit Mühe sicher landen konnten. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Erwerbstätigkeit steigt weiter

Erwerbstätigkeit steigt weiter Wiesbaden (dapd). Die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland ist auch im Februar gestiegen. Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes waren im vergangenen Monat 41,4 Millionen Personen erwerbstätig. Gegenüber Februar 2012 war das ein Plus von 284.000 Erwerbstätigen oder 0,7 Prozent, wie die Statistiker am Donnerstag mitteilten. Im Januar war ein Anstieg von 0,6 Prozent verzeichnet worden. Die Zahl der Erwerbslosen betrug im Februar 2013 den Angaben zufolge gut 2,5 Millionen Personen, das waren etwa 50.000 mehr als ein Jahr zuvor. Gegenüber Januar erhöhte sich die Erwerbstätigenzahl leicht um 20.000. Saisonbereinigt ergab sich gegenüber dem Vormonat eine Zunahme um 41.000 Personen. Wie die Statistiker erläuterten, werden Erwerbstätige und Erwerbslose nach den Vorgaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gezählt. Die Erwerbslosigkeit dürfe deswegen nicht mit der registrierten Arbeitslosigkeit verwechselt werden, die von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht wird. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Zypern ist ein singulärer Fall

Zypern ist ein singulärer Fall Berlin (dapd). Die Zypern-Rettung stellt nach Auffassung der Bundesregierung kein generelles Vorbild für andere Euro-Länder dar. Zypern sei ein Einzelfall, daraus könnten keine „automatischen Rückschlüsse“ gezogen werden, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch in Berlin. Er reagierte damit auf die Frage, ob Deutschland die Position von Euro-Gruppenchef Jeroen Dijsselbloem unterstütze, der in einer Belastung von zyprischen Bankkunden ein Vorbild für andere Krisenstaaten sieht. „Zypern ist ein singulärer Fall“, betonte Seibert und warnte davor, Rückschlüsse auf Hilfsprogramme für andere kriselnde Euro-Staaten zu ziehen. In Griechenland beispielsweise habe es eine äußert schwache Steuerbasis gegeben und in Zypern einen überdimensionierten Bankensektor. Deshalb müsse jedes Land bei der Euro-Rettung eigenständig behandelt und ein auf die konkreten Probleme zugeschnittenes Hilfspaket aufgelegt werden. Zugleich mahnte Seibert, die deutschen Sparer nicht zu verunsichern. Deutschland sei ein solides Land, dass seine Schulden zurückfahre. dapd (Politik/Politik)