Vergleich beendet Streit um Towerstreik
Frankfurt/Main (dapd). Schadenersatzforderungen gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) sind nach einem Beschluss des Frankfurter Landesarbeitsgerichts (LAG) noch lange nicht vom Tisch. In der Berufungsverhandlung über die Legalität des vor sechs Monaten auf dem Rhein-Main-Airport geplanten Towerstreiks im Arbeitskampf der Vorfeldleute einigte …