Weitergabe von Kundendaten nicht mehr ohne Zustimmung möglich
Berlin (dapd). Personenbezogene Kundendaten wie Name und Anschrift dürfen ohne Zustimmung der Betroffenen ab 1. September nicht mehr für Werbezwecke genutzt werden. Grund dafür ist das Auslaufen einer entsprechenden Übergangsregelung im Bundesdatenschutzgesetz. Darauf wies die Behörde des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar am Donnerstag …