Innenministerium hält Antrag der NPD in Karlsruhe für unzulässig
Berlin (dapd). Das Bundesinnenministerium hält den Antrag der NPD auf Überprüfung ihrer Verfassungstreue für unzulässig. „Formell ist der Antrag unzulässig. Informell könnte man auch sagen: Unsinn“, sagte ein Sprecher des Ministeriums am Mittwoch in Berlin. Ein direkter Gang zum Bundesverfassungsgericht sei in …