Sinti und Roma in Schleswig-Holstein per Verfassung geschützt
Kiel (dapd-nrd). Als erstes Bundesland hat Schleswig-Holstein die Volksgruppe der Sinti und Roma unter den Schutz der Landesverfassung gestellt. Der Kieler Landtag beschloss am Mittwoch einstimmig eine entsprechende Änderung der Verfassung. In Artikel 5, Absatz 2, Satz 2 der Landesverfassung heißt es …