Bundessozialgericht segnet neue Hartz-IV-Sätze ab

Bundessozialgericht segnet neue Hartz-IV-Sätze ab Kassel (dapd). Das Bundessozialgericht (BSG) hält die neuen Hartz-IV-Sätze für verfassungsgemäß. Bei der Neufestsetzung der Regelleistungen zum 1. Januar 2011 habe die Bundesregierung weder gegen das Grundrecht auf Menschenwürde noch gegen das Sozialstaatsprinzip verstoßen, befanden die Kasseler Richter am Donnerstag (Az.: B 14 AS 153/11 R und B 14 AS 189/11 R). „Die Höhe des Regelbedarfs für Alleinstehende ist nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden“, sagte Senatsvorsitzender Peter Udsching. Es bestehe daher für den Senat keinen Anlass, das Bundesverfassungsgericht um eine neuerliche Prüfung von Hartz IV zu bitten. Mit dem Urteil wiesen Deutschlands oberste Sozialrichter zwei Klagen einer arbeitslosen Frau aus Mannheim ab. Die 54-Jährige hatte geltend zu machen versucht, dass das Existenzminimum durch die neuen Regelleistungen nicht gewährleistet sei, und deutlich mehr Geld verlangt – rund Tausend statt der derzeit 374 Euro im Monat. Anders als vom Bundesverfassungsgericht gefordert, sei nicht der tatsächliche Bedarf vom Gesetzgeber ermittelt, sondern „ohne Bezug zur Realität“ geschätzt worden. Unter anderem seien die Kosten für Gesundheitsfürsorge, notwendige Versicherungen, Altersfürsorge, Haushaltsreparaturen und kulturelle Veranstaltungen nicht berücksichtigt worden. Sozialgericht Berlin hatte Bedenken Auch Sozialverbände, Gewerkschaften und einzelne Juristen haben die Hartz-IV-Reform als unzureichend kritisiert und eine großzügigere Berechnung gefordert. Das BSG wollte sich dem jedoch nicht anschließen. Ausdrücklich widersprach der Senat auch dem Sozialgericht Berlin, das als bislang einziges Gericht verfassungsrechtliche Bedenken auch gegen das neue Hartz IV angemeldet und deshalb bereits im April das Bundesverfassungsgericht angerufen hatte. „Die Argumente können nicht überzeugen“, sagte Udsching. Karlsruhe hatte die ursprünglichen Regelleistungen – unter anderem aufgrund eines entsprechenden Vorlagebeschlusses des Bundessozialgerichts – Anfang 2010 überprüft und als willkürlich gekippt. Die Verfassungsrichter verlangten eine nachvollziehbarere Berechnung, machten aber keine Vorgaben zur Höhe. Daraufhin beschloss die Bundesregierung nach zähen Verhandlungen neue Hartz-IV-Sätze, die zum 1. Januar 2011 in Kraft traten und nur knapp über den bisherigen Leistungen zum Lebensunterhalt lagen. dapd (Politik/Politik)

Ehemalige DDR-Agrarflächen größtenteils privatisiert

Ehemalige DDR-Agrarflächen größtenteils privatisiert Berlin (dapd). Die einst zur Privatisierung der DDR-Land- und -Forstwirtschaft geschaffene Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft (BVVG) hat in zwei Jahrzehnten ihre Aufgabe zu gut drei Vierteln bewältigt. Vom Gründungsbestand des Jahres 1992 von drei bis vier Millionen Hektar forst- und landwirtschaftlicher Flächen habe die Gesellschaft 1,3 Millionen Hektar verkauft, sagte BVVG-Geschäftsführer Wilhelm Müller am Donnerstag in Berlin. Über 1,5 Millionen Hektar habe sie zudem an Gebietskörperschaften und frühere Privateigentümer zurückgegeben. Aus Verkauf und Verpachtung ehemals volkseigener DDR-Äcker und Wälder konnte die BVVG nach eigenen Angaben insgesamt 5,27 Milliarden Euro an ihre Eigentümer abführen und so die Defizite aus der Privatisierung von DDR-Vermögen mindern. Die BVVG entstand am 1. Juli 1992 als Ausgründung der mit der Privatisierung von DDR-Vermögen betrauten Treuhandanstalt. Heute gehört sie deren Nachfolger, der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS). Die BVVG soll ihre Arbeit bis zum Jahr 2025 abschließen. Bei der Gründung wurden der Gesellschaft rund zwei Millionen Hektar Ackerfläche zugeschlagen. Nach Angaben von Geschäftsführer Müller entsprach das einem Drittel der gesamten Anbaufläche der neuen Bundesländer. Mittlerweile seien dort nur noch 5,7 Prozent der Äcker im Besitz der BVVG, sagte der Geschäftsführer. Zunächst sollte die BVVG zudem Besitzerin von rund zwei Millionen Hektar Wald werden. Ein Großteil dieser Waldflächen sei dann aber in Eigentum der neuen Länder übergegangen, sagte eine Sprecherin der Gesellschaft. Die bislang von der BVVG privatisierten 1,3 Millionen Hektar Acker- und Waldflächen entsprechen etwa der gemeinsamen Größe der Bundesländer Berlin und Bremen. Im Zuge der Verkäufe wurde ein kleiner Teil der Flächen mit einer Gesamtgröße von 62.000 Hektar zu Baugrundstücken oder Verkehrswegen umgewidmet. Zudem hat die Gesellschaft 28.000 Hektar Naturschutzflächen unentgeltlich abgegeben. Derzeit hat die BVVG noch 350.000 Hektar Äcker und Wald im Bestand. Nach Angaben von Wilhelm Müller ist geplant, die Wälder bis 2014 und die Äcker bis 2025 zu verkaufen. Die Gesellschaft, die zu Spitzenzeiten 1.200 Beschäftigte zählte, hat aktuell 670 Mitarbeiter. Diese Zahl wolle die BVVG bis 2016 oder 2017 auf gut die Hälfte oder zwei Drittel reduzieren, sagte der Geschäftsführer. Bislang habe die BVVG den Stellenabbau ohne betriebsbedingte Kündigungen bewältigt und wolle diese auch künftig möglichst vermeiden. Die Gesellschaft wies den Vorwurf zurück, bei Verkäufen Bodenpreise hoch zu treiben und Ackerflächen für Bauern unerschwinglich zu machen. Durch starke Stückelung von Flächen und zeitliche gestaffelte Ausschreibungen versuche die BVVG Angebote für kleine Eigentümer attraktiv zu machen, sagte Müller. Der Anstieg der Bodenpreise sei eine globale Entwicklung. Seit der Bankenkrise des Jahres 2008 kauften Investoren vermehrt Bodenflächen als sichere Anlage. Für die Preise in Deutschland spiele auch die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen zur Energieerzeugung eine Rolle. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

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Oppermann signalisiert SPD-Zustimmung zu Spanien-Hilfe

Oppermann signalisiert SPD-Zustimmung zu Spanien-Hilfe Hamburg (dapd). Die SPD zeigt sich grundsätzlich bereit, der Hilfe für Spaniens Banken im Bundestag zuzustimmen. Den Sozialdemokraten gefalle, dass die Brüsseler Verhandlungen „harte Bedingungen“ für Spanien und die angeschlagenen Banken ergeben hätten, sagte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann am Donnerstag „Spiegel Online“. „Spanien muss sich klar verpflichten, für eine neue, gesunde Bankenstruktur zu sorgen“, betonte er. Die SPD werde bis zur Abstimmung im Bundestag die Konditionen weiter „sorgfältig prüfen“. Oppermann erklärte zugleich, die Kanzlermehrheit müsse bei der Sondersitzung am kommenden Donnerstag (19. Juli) stehen. Wenn Regierungschefin Angela Merkel diese verpasse, „bedeutet das eine weitere Erosion ihrer Kanzlerschaft.“ dapd (Politik/Politik)

Neonazi von Freiburger Gericht freigesprochen

Neonazi von Freiburger Gericht freigesprochen Freiburg (dapd). Ein wegen versuchten Totschlags in drei Fällen angeklagter Neonazi ist in Freiburg freigesprochen worden. Die 1. Kammer des Landgerichts sei nicht wirklich überzeugt davon, dass der 29-Jährige bewusst in eine Gruppe vermummter Antifaschisten hineingefahren sei, sagte die Vorsitzende Richterin Eva Kleine-Cosack am Donnerstag. Der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ habe auch für Neonazis zu gelten. Bei dem Vorfall im vergangenen Oktober auf einem Parkplatz bei Riegel (Kreis Emmendingen) war ein 21-Jähriger schwer verletzt worden. „Justitia ist nicht auf dem rechten Auge blind“, betonte die Richterin. Aber das Gericht habe ohne Ansehen der Person zu urteilen. „Dass der Angeklagte Neonazi ist, hat in diesem Verfahren keine Bedeutung.“ Es reiche nicht aus, es für möglich zu halten, dass der einschlägig Vorbestrafte den Tod seiner politischen Gegner in Kauf genommen habe, sagte Kleine-Cosack bei der Urteilsbegründung. Der wegen Volksverhetzung und gefährlicher Körperverletzung vorbestrafte 29-Jährige war mit seinem Auto mit Vollgas in die Gruppe von fünf schwarz Vermummten gefahren, die ihn von dem Parkplatz vertreiben wollten. Das Urteil wurde im Gerichtssaal von der linken Szene mit Unmut aufgenommen. Bereits Staatsanwalt Florian Rink hatte in seinem Plädoyer am Montag von einem schwierigen Verfahren gesprochen. Außer Frage steht wohl, dass die kleine Gruppe Linksgerichteter – mit Sturmhauben und Pfefferspray – nicht in friedlicher Absicht auf den im Auto Wartenden zukam. Der junge Mann fungierte als Schleuser für eine rechte Solidaritätsparty in den Weinbergen und könnte in einer überzogenen Notwehrreaktion, einem sogenannten Notwehrexzess, in die Gruppe hineingefahren sein. Eine falsche Reaktion des führenden Mitglieds der Kameradschaft „Südsturm Baden“ unter Einwirkung von Angst und Schrecken sei nicht auszuschließen, befand das Gericht. Außerdem kam die Kammer unter Einbeziehung von Gutachtern und Rechtsmedizin zu dem Ergebnis, dass das schwer verletzte Opfer auf das Auto des Rechtsextremen aufgesprungen ist und nicht angefahren wurde. Dafür spreche unter anderem, dass es keinerlei Verletzungen an den Unterschenkeln gebe. Alle fünf Personen auf der Straße hätten genügend Zeit gehabt, sich rechtzeitig in Sicherheit zu bringen. Davon habe auch der flüchtende Neonazi mit einiger Berechtigung ausgehen müssen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine dreijährige Gefängnisstrafe wegen versuchten Totschlags und Körperverletzung gefordert. Staatsanwalt Rink will das Urteil prüfen und sagte, eine Revision sei nicht ausgeschlossen. Der Anwalt des Opfers kündigte noch im Gerichtssaal Revision an. dapd (Politik/Politik)

Freizeitkleidung liegt bei Deutschen hoch im Kurs

Freizeitkleidung liegt bei Deutschen hoch im Kurs Friedrichshafen (dapd). Die Outdoor-Branche in Deutschland boomt: Trotz der Furcht vor einem Wirtschaftsabschwung kaufen die Bundesbürger verstärkt Freizeitkleidung und -schuhe, wie der Branchenverband European Outdoor Group (EOG) am Donnerstag auf der Fachmesse Outdoor in Friedrichshafen mitteilte. Der Absatz in Deutschland legte den Angaben zufolge im vergangenen Jahr um mehr als neun Prozent zu. Damit führt Deutschland mit Ungarn, Dänemark, Russland und Schweden den europäischen Markt an. Europaweit sorgte die Branche 2011 für einen Umsatz von zehn Milliarden Euro, davon entfallen 24 Prozent auf Deutschland. Die Aussichten für dieses Jahr sind jedoch gebremst. „Eine anhaltende Eurokrise wird sich spürbar auf die Marken auswirken und sie unter Druck setzen“, sagte EOG-Generalsekretär Mark Held. Auf der Outdoor zeigen bis Sonntag mehr als 900 Aussteller auf 85.000 Quadratmetern die Neuheiten der Branche. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Bundeswehr bestellt weniger Puma-Panzer als geplant

Bundeswehr bestellt weniger Puma-Panzer als geplant Berlin/Düsseldorf (dapd). Das Verteidigungsministerium hat einen Milliardenauftrag für die beiden deutschen Rüstungskonzerne Rheinmetall und Krauss-Maffei Wegmann abgespeckt. Die Bundeswehr bestellt statt 405 nur noch 350 Schützenpanzer vom Typ Puma, wie das Ministerium am Donnerstag in Berlin mitteilte. Ministerium und Firmen schlossen einen entsprechenden Änderungsvertrag ab. Ursprünglich hatte der Vertrag ein Volumen von mehr als drei Milliarden Euro. Die Schützenpanzer sollen von 2014 bis 2020 an die Bundeswehr ausgeliefert werden. Der Puma wird das bisherige Hauptwaffensystem der Panzergrenadiertruppe, den 1971 eingeführten Marder, ablösen. Derzeit werden die ersten Serienfahrzeuge noch getestet. Ein Rheinmetall-Sprecher sagte, für das Geschäft habe diese Abbestellung kaum Relevanz. Sie mache im Jahr weniger als ein Prozent des Umsatzes aus. In diesem Jahr will Rheinmetall 2,5 Milliarden Euro erlösen. Außerdem hätten sich Ministerium und Unternehmen schon im vergangenen Jahr darauf geeinigt, fügte der Sprecher hinzu. Deswegen sei diese Änderung bereits zum Jahreswechsel im Auftragsbestand berücksichtigt worden. Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) lobte die Einigung. „Mit der Unterzeichnung haben wir in beispielhafter Weise auf die Neuausrichtung der Bundeswehr reagiert“, sagte de Maizière. „Kooperation ist keine Einbahnstraße, sie muss auch flexibel mit Bedarfsanpassungen umgehen können.“ dapd (Politik/Politik)

Auch Nebenklage geht beim Becker-Urteil in die Revision

Auch Nebenklage geht beim Becker-Urteil in die Revision Stuttgart (dapd). Nach der Verteidigung hat nun auch die Nebenklage das Urteil im Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker angefochten. In dem Verfahren um den Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 habe jetzt auch die Nebenklage um Sohn Michael Buback Revision eingelegt, sagte ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgarts am Donnerstag auf dapd-Anfrage. Becker war am vergangenen Freitag wegen Beihilfe zu dem Attentat zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Im Rahmen eines Härteausgleichs sollten wegen einer früheren Verurteilung zweieinhalb Jahre der Strafe als verbüßt gelten. Die Revision des Nebenklage-Anwalts Jens Rabe wurde nach Angaben des Gerichtssprechers am Donnerstag eingelegt, die Revision der Verteidigung sei bereits am Dienstag beim OLG Stuttgart eingegangen und wurde am Mittwoch öffentlich. Das Urteil im jüngsten RAF-Prozess um das 35 Jahre zurückliegende Buback-Attentat muss damit vom Bundesgerichtshof überprüft werden. Der BGH wird sich voraussichtlich aber erst in mehreren Monaten mit der Sache befassen können. Denn zunächst muss der 6. Strafsenat des OLG sein Urteil schriftlich abfassen, was „mehrere Wochen, wenn nicht sogar Monate in Anspruch nehmen wird“, wie Gerichtssprecher Matthias Merz sagte. Der BGH wird dann prüfen, ob es in dem Urteil Rechtsfehler gibt. Nach Auffassung des Stuttgarter Gerichts hat Becker „psychische Beihilfe“ zu dem Dreifachmord an Buback und seinen beiden Begleitern am 7. April 1977 geleistet. Das OLG sah als erwiesen an, dass Becker die Entscheidung für das Attentat im Beisein der späteren Täter „mitbestimmt“ und die Täter in ihrem Tatentschluss „wissentlich und willentlich“ bestärkt habe. Becker hatte vor Gericht jegliche Beteiligung an dem Attentat bestritten. Beckers Verteidiger Hans Wolfgang Euler sagte am Mittwoch: „Uns überzeugt das Urteil wegen psychischer Beihilfe nicht.“ Die Bundesanwaltschaft akzeptiert hingegen das Urteil. Mit seinem Strafmaß sei das OLG weitgehend dem Antrag der Bundesanwaltschaft gefolgt, die wegen Beihilfe zum Mord eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren gefordert hatte. Der Sprecher des Generalbundesanwalts, Marcus Köhler, sagte am Donnerstag auf dapd-Anfrage, das Gericht habe „die Schuldfrage in unserem Sinne entschieden“. Die Bundesanwaltschaft war in ihrem Plädoyer von ihrem ursprünglichen schärferen Anklagevorwurf der Mittäterschaft abgerückt. Rechtsanwalt Euler verwies hingegen darauf, dass das OLG nach 21 Monaten Prozessdauer nicht habe klären können, welche beiden RAF-Terroristen auf dem Motorrad saßen, von dem aus Buback und seine Begleiter in Karlsruhe erschossen wurden. Wenn aber „die Täter unbekannt“ seien, wie könne man dann Becker vorwerfen, diese unterstützt zu haben, fragte Euler. Dies sei „eine Art der Beweisführung, die in einem Strafprozess nichts zu suchen hat“, betonte Euler. Es werde damit vor dem BGH letztlich um „Rechtsfragen“ gehen. Nebenkläger Michael Buback sagte am Donnerstag, er selbst habe zwar nach der Urteilsverkündung betont, dass er keine Revision anstrebe. Aber seine Rechtsanwälte hätten hier die juristische Sachkenntnis. Die Nebenklage-Anwälte hätten „einen erheblichen Handlungsspielraum, und wenn die das tun, werden sie ihre Gründe haben“, sagte Buback auf dapd-Anfrage. Anwalt Rabe war am Donnerstag für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen. Mit dem Urteil war nach mehr als eineinhalb Jahren ein Mammutprozess zu Ende gegangen. Seit September 2010 war an 97 Sitzungstagen verhandelt worden. Es wurden 165 Zeugen vom Gericht vernommen und 8 Sachverständige gehört. Bisher waren wegen des Buback-Attentats die früheren RAF-Terroristen Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt als „Mittäter“ verurteilt worden. Gegen Günter Sonnenberg, der ursprünglich ebenfalls als verdächtig galt, war das Verfahren eingestellt worden. dapd (Politik/Politik)

Mehrere Interessenten für Schokoladenhersteller Rotstern

Mehrere Interessenten für Schokoladenhersteller Rotstern Erfurt (dapd). Für den insolventen Schokoladenhersteller Rotstern gibt es offenbar mehrere Bewerber. Bisher lägen „mehrere ernsthafte Angebote“ von namhaften Unternehmen vor, die den Betrieb auch erhalten wollten, sagte Insolvenzverwalter Rolf Rombach am Donnerstag in Erfurt auf dapd-Anfrage. Im Idealfall könnten die Gespräche bis Ende August abgeschlossen werden. Ob Mitarbeiter entlassen werden müssen, werde erst Ende des Monats feststehen. Derzeit hat das traditionsreiche Unternehmen, das im thüringischen Saalfeld produziert, knapp 30 Beschäftigte. Im Rotstern-Werk laufe die Produktion inzwischen wieder fast auf dem Niveau vor der Insolvenzanmeldung, sagte Geschäftsführer Hans-Uwe Alsen. Die Zusammenarbeit mit den Zulieferern und den meisten Vertreibern funktioniere wieder weitgehend normal. Das Unternehmen hatte im Juni wegen möglicher Zahlungsunfähigkeit ein Insolvenzverfahren eingeleitet. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Richter weisen Klage auf 20 Cent mehr Hartz IV ab

Richter weisen Klage auf 20 Cent mehr Hartz IV ab Kassel (dapd). Arbeitslose können sich nicht dagegen wehren, wenn Jobcenter bei der Hartz-IV-Berechnung Rundungsfehler machen. Das Bundessozialgericht (BSG) wies am Donnerstag die Klage einer Frau aus Thüringen, die deshalb 20 Cent mehr Geld verlangt hatte, als unzulässig zurück. Für Hartz-IV-Klagen die sich ausschließlich um das Auf- und Abrunden der Leistung und damit um Cent-Beträge drehen, bestehe kein Rechtsschutzbedürfnis, entschied der Senat. Ob es auch grundsätzlich eine Bagatellgrenze für Klagen vor den Sozialgerichten gibt, entschieden die Richter aber nicht (Az.: B 14 AS 35/12 R). Bis zur Hartz-IV-Reform 2011 mussten die Jobcenter bei den Leistungen zum Lebensunterhalt und den Kosten der Unterkunft eigentlich immer volle Euro-Beträge auszahlen. Standen bei der Summe aus beiden Beträgen 49 Cent hinter dem Komma, war abzurunden. Ab 50 Cent musste aufgerundet werden. Doch offenbar wegen eines Problems in der benutzten Software der Arbeitsagentur verzichteten die Jobcenter vielerorts auf das Runden. „Das ist massenhaft nicht gemacht worden und betrifft Millionen von Arbeitslosengeld-II-Empfängern“, sagte Klägeranwalt Scot Möbius. „Wenn das nicht eingeklagt werden kann, ist die gesetzliche Regelung ein zahnloser Tiger.“ Nach Angaben des Bundessozialgerichts sind bundesweit noch zahlreiche Verfahren zu dieser Frage bei den Sozialgerichten anhängig. Mit dem Urteil dürften sie sich erledigt haben. Neue Klagen sind dagegen nicht mehr zu erwarten: Seit 2011 schreiben die Hartz-IV-Gesetze vor, dass die Leistungen auf den Cent genau auszuzahlen sind – gerundet werden muss nur noch, wenn sich bei den Leistungen zum Lebensunterhalt ein Betrag mit mehr als zwei Stellen hinter dem Komma ergibt. dapd (Politik/Politik)

Airbus meldet Orders für mehr als 50 Jets

Airbus meldet Orders für mehr als 50 Jets Farnborough (dapd). Mit mehr als 50 Bestellungen und Vorbestellungen hat Airbus am Donnerstag auf der Luftfahrtschau im britischen Farnborough sein Auftragspolster vergrößert. Der größte Teil entfiel auf die A320-Familie, neun Orders betrafen Großraumflugzeuge, wie Airbis mitteilte. Bei den Gesamtbestellungen in diesem Jahr liegt der amerikanische Konkurrent Boeing allerdings nach wie vor deutlich vor Airbus. Die russische Fluggesellschaft UTair bestellte als Neukunde 20 Mittelstreckenflugzeuge des Typs A321 mit jeweils 220 Plätzen fest. Die libanesische Middle East Airlines unterschrieb eine Absichtserklärung über je fünf Maschinen des Typs A320neo und A321neo. Sie umfasst auch acht Optionen. Die irische Leasingfirma Avolon, die erst am Mittwoch 25 Maschinen verschiedener Boeing-B737-Typen vorbestellt hatte, sicherte sich am Donnerstag auch 15 A320neo. Synergy Aerospace aus Brasilien, eine Gesellschaft mit Anteilen an Airlines in Lateinamerika und Afrika, orderte neun Großraumjets der A330-Familie, davon drei Frachter. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)