Steuerfahnder filzen Fleischproduzenten Tönnies

Rheda-Wiedenbrück (dapd). Die Büros des Fleisch-Unternehmers Clemens Tönnies sind am Dienstag von Mitarbeitern der Steuer- und Zollfahndung durchsucht worden. Die Aktion habe im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen Verdachts der Steuerhinterziehung gegen den Firmenchef und Aufsichtsratsvorsitzenden des Bundesligisten Schalke 04 gestanden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Bielefeld und bestätigte damit einen Bericht der „Wirtschaftswoche“.

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Juristische Aufarbeitung der Nürburgring-Affäre hat begonnen

Juristische Aufarbeitung der Nürburgring-Affäre hat begonnen Koblenz (dapd-rps). Im größten Politskandal des Landes Rheinland-Pfalz haben jetzt die Gerichte das Wort: Vor dem Koblenzer Landgericht begann am Dienstag der Prozess gegen den ehemaligen rheinland-pfälzischen Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) und fünf weitere Angeklagte wegen der gescheiterten Privatfinanzierung der Erlebniswelt am Nürburgring. Die Staatsanwaltschaft wirft Deubel in mehreren Fällen Untreue vor. Der Prozess begann mit Verzögerung. Der Anwalt des früheren Geschäftsführers der staatlichen Nürburgring GmbH, Hans-Jürgen Lippelt, hatte Einspruch gegen die Verlesung der Anklageschrift erhoben. Sie enthalte „Elemente der Beweiswürdigung“ und dürfe deshalb nicht verlesen werden, sagte Rechtsanwalt Jürgen Wessing. Das wies das Gericht nach einer gut zweistündigen Unterbrechung zurück: Mit dem Eröffnungsbeschluss vom 10. August sei die Schrift zugelassen worden, sagte Richter Winfried Hetger. Die bemängelten Passagen dienten der notwendigen Feststellung der Tatsachen. Millionenschaden für das Land Der Leitende Oberstaatsanwalt Harald Kruse sagte der Nachrichtenagentur dapd, insgesamt gehe es im dem Verfahren um einen Schaden von 12 Millionen Euro, davon 4 Millionen Euro zulasten der staatlichen Nürburgring GmbH sowie rund 7,8 Millionen Euro zulasten des Landes Rheinland-Pfalz. Zusammen mit Deubel angeklagt sind auch der frühere Nürburgring-Geschäftsführer Walter Kafitz sowie der frühere Chef der landeseigenen Investitions- und Strukturbank (ISB), Hans-Joachim Metternich, sowie der frühere Geschäftsführer der ISB-Immobilientochter RIM, Roland Wagner. Unklar ist noch, ob im Laufe des Prozesses möglicherweise Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) als Zeuge aussagen muss. Lippelts Anwalt Wessing begründete seinen Einspruch damit, dass laut Strafprozessordnung eine Anklageschrift lediglich den Prozessgegenstand „in persönlicher und sachlicher Hinsicht“ feststellen solle. Elemente der Beweiswürdigung dürfe sie aber nicht enthalten, damit das Gericht und seine Schöffen nicht negativ beeinflusst würden. Die Anklage enthalte aber solche Beweiswürdigungen. So seien etwa Zweifel an der Seriosität der Nürburgring-Geschäftspartner sowie über den negativen Ausgang der Privatfinanzierung am Nürburgring aufgeführt. Immer zum Wohle des Landes Der Rechtsanwalt von Kafitz, Hans-Jörg Odenthal, sagte: „Mein Mandant nimmt für sich in Anspruch, alle Entscheidungen zum Wohle der Nürburgring GmbH und des Landes Rheinland-Pfalz getroffen zu haben.“ Die gescheiterte Finanzierung sei für die Straffindung ohne Belang. Die Anwälte des Metternichs und Wagners beantragten, die Verfahren gegen ihre Mandanten abzutrennen. Hintergrund des Prozesses ist der 2009 gescheiterte Versuch, den Bau der Erlebniswelt an der Rennstrecke in der Eifel mithilfe privater Investoren zu finanzieren. Nach mehreren fehlgeschlagenen Anläufen war das Geschäft schließlich wenige Tage vor der Eröffnung endgültig geplatzt, weil ein Schweizer Finanzmakler gefälschte Schecks eines vermeintlichen amerikanischen Investors vorlegte. Deubel, der das Ganze als Minister und Aufsichtsratschef maßgeblich vorangetrieben hatte, musste zurücktreten. Inzwischen ist auch die Neuordnung der Geschäfte am Ring, bei der im Jahr 2010 Besitz und Betrieb der Rennstrecke voneinander getrennt wurden, wieder gescheitert. Die Nürburgring GmbH musste im Sommer dieses Jahres Insolvenz anmelden. dapd (Politik/Politik)

Nürburgring-Prozess gleich zu Beginn verzögert

Nürburgring-Prozess gleich zu Beginn verzögert Koblenz (dapd). Der Prozess um die Nürburgring-Affäre gegen den ehemaligen Finanzminister von Rheinland-Pfalz, Ingolf Deubel (SPD), und fünf weitere Angeklagte ist gleich zu Beginn unterbrochen worden. Der Anwalt des früheren Geschäftsführers der staatlichen Nürburgring GmbH, Hans-Jürgen Lippelt, erhob am Dienstag vor dem Koblenzer Landgericht Einspruch gegen die Verlesung der Anklageschrift. Die Schrift enthalte „Elemente der Beweiswürdigung“ und dürfe deshalb nicht verlesen werden, sagte Rechtsanwalt Jürgen Wessing. Die Staatsanwaltschaft kündigte eine Stellungnahme an, das Gericht unterbrach deshalb die Sitzung für zwei Stunden. In dem Prozess geht es um die juristische Aufarbeitung der Nürburgring-Affäre. Zentrale Figur in dem Verfahren vor der Wirtschaftskammer des Landgerichts ist Deubel. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Untreue in neun Fällen vor, davon sechs in besonders schweren Fällen. Anklage: Millionenschaden für das Land Der Leitende Oberstaatsanwalt Harald Kruse sagte der Nachrichtenagentur dapd, insgesamt gehe es um einen Schaden von 12 Millionen Euro, davon 4 Millionen Euro zulasten der staatlichenNürburgring GmbH sowie rund 7,8 Millionen Euro zulasten des Landes Rheinland-Pfalz. Zusammen mit Deubel sind fünf weitere Personen angeklagt, darunter der frühere Nürburgring-Geschäftsführer Walter Kafitz sowie der frühere Chef der landeseigenen Investitions- und Strukturbank (ISB), Hans-Joachim Metternich, und der frühere Geschäftsführer der ISB-Immobilientochter RIM, Roland Wagner. Unklar ist noch, ob im Laufe des Prozesses möglicherweise auch Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) als Zeuge aussagen muss. Lippelts Anwalt Wessing betonte, laut der Strafprozessordnung solle ein Anklageschrift lediglich den Prozessgegenstand „in persönlicher und sachlicher Hinsicht“ feststellen. Elemente der Beweiswürdigung dürfe sie aber nicht enthalten, damit das Gericht und seine Schöffen nicht negativ beeinflusst würden. Die Anklage im Nürburgring-Prozess enthalte aber solche Beweiswürdigungen: So seien darin etwa Zweifel an der Seriosität der Nürburgring-Geschäftspartner sowie über den negativen Ausgang der Privatfinanzierung am Nürburgring aufgeführt. Anwalt: Urteil nicht in Nachschau fällen Eine Verlesung in dieser Form stelle also „eine Verletzung der Rechte unseres Mandanten dar“. Wessing betonte weiter, Unternehmen hätten einen weiten Entscheidungsspielraum bei der Frage, welche Risiken sie eingehen dürften. „Es wird sehr genau darauf zu achten sein, dass man das Urteil nicht aus der Nachschau fällt“, sagte der Anwalt. Seinem Antrag schloss sich Kafitz‘ Anwalt an. „Mein Mandant nimmt für sich in Anspruch, alle Entscheidungen zum Wohle der Nürburgring GmbH und des Landes Rheinland-Pfalz getroffen zu haben“, betonte Rechtsanwalt Hans-Jörg Odenthal. Dass die Finanzierung gescheitert sei, sei für die Straffindung ohne Belang. Die Anwälte des Metternichs und Wagners beantragten zudem, die Verfahren gegen ihre Mandanten abzutrennen. Hintergrund des Prozesses ist der 2009 gescheiterte Versuch, den Bau der Erlebniswelt an der Eifel-Rennstrecke mithilfe privater Investoren zu finanzieren. Nach mehreren fehlgeschlagenen Anläufen war das Geschäft schließlich wenige Tage vor der Eröffnung endgültig geplatzt, weil ein Schweizer Finanzmakler gefälschte Schecks eines vermeintlichen amerikanischen Investors vorlegte. Deubel, der das Ganze als Minister und Aufsichtsratschef maßgeblich vorangetrieben hatte, musste zurücktreten. Inzwischen ist auch die Neuordnung der Geschäfte am Ring, bei der im Jahr 2010 Besitz und Betrieb der Rennstrecke voneinander getrennt wurden, wieder gescheitert. Die Nürburgring GmbH musste im Sommer dieses Jahres Insolvenz anmelden. dapd (Politik/Politik)

Gericht bestätigt Ausweisung wegen Al-Kaida-Drohvideos

Gericht bestätigt Ausweisung wegen Al-Kaida-Drohvideos Freiburg (dapd). Die Ausweisung eines Mannes mit türkischem Pass aus Villingen-Schwenningen wegen eines Al-Kaida-Drohvideos ist rechtens. Das Verwaltungsgericht Freiburg lehnte einen Eilantrag des in Deutschland geborenen Mannes gegen seine Ausweisung aus der Bundesrepublik ab, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Der 28-Jährige habe mit dem Internet-Video das Ziel der Terrororganisation, die Bevölkerung in Deutschland zu verunsichern, bewusst unterstützt. Auf dem im September 2009 im Internet eingestellten Video wurden im Namen von Al-Kaida Terroranschläge in Deutschland angedroht, wenn bei der bevorstehenden Bundestagswahl eine den Bundeswehreinsatz in Afghanistan befürwortende Regierung gewählt werde. Deshalb hatte das Amtsgericht Stuttgart den Mann im November 2009 wegen Beihilfe zur Störung des öffentlichen Friedens zu sechs Monaten Haft verurteilt. Auch danach habe er erneut Videos ins Netz gestellt, die belegten, dass von einem Gesinnungswandel nicht gesprochen werden könne, argumentierte das Gericht. Mit Verfügung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 29. Mai 2012 wurde der 28-Jährige ausgewiesen, es wurde ihm die Abschiebung angedroht. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Der Mann kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen. dapd (Politik/Politik)

SPD will volle Transparenz bei Nebeneinkünften von Abgeordneten

SPD will volle Transparenz bei Nebeneinkünften von Abgeordneten Berlin (dapd). Die SPD fordert deutlich schärfere Regelungen für die Offenlegung von Nebentätigkeiten der Bundestagsabgeordneten. Art der Tätigkeit, Höhe des Entgelts, Name und Sitz des Arbeit- oder Auftraggebers sollen künftig einzeln aufgeschlüsselt werden, heißt es in einem Eckpunktepapier, aus dem die „Süddeutsche Zeitung“ (Dienstagausgabe) berichtet. Wenn ein Parlamentarier Nebeneinkünfte verschweigt, drohen Sanktionen: Dann soll ein Betrag in gleicher Höhe von der Diät abgezogen werden. Schutzwürdige Interessen Dritter sollen nach dem Willen der SPD aber weiterhin gewahrt bleiben. So sollen Bundestagsabgeordnete, die auch als Rechtsanwälte tätig sind, weiterhin keine Einzelheiten aus den ihnen anvertrauten Fällen publizieren müssen. Es sollen aber die Branchen genannt werden, aus denen die Mandate stammen. Außerdem entspricht die SPD-Fraktion dem Wunsch der Unionsfraktion, die bislang geltende Bagatellgrenze von 1.000 auf 10.000 Euro zu erhöhen. Auslöser der Diskussion über Nebeneinkünfte waren die gut dotierten Vorträge des designierten SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück. Am Mittwoch befasst sich die Rechtstellungskommission des Bundestags mit dem Thema. dapd (Politik/Politik)

Zeitz räumt Posten als Verwaltungsratsvorsitzender

Zeitz räumt Posten als Verwaltungsratsvorsitzender Herzogenaurach (dapd). Der langjährige Puma-Chef Jochen Zeitz tritt von der Spitze des Verwaltungsrats beim Sportartikelkonzern Puma in Herzogenaurach zurück. Er werde sein Amt zum 30. November 2012 niederlegen, teilte Puma am Montag in Herzogenaurach mit. Zeitz bleibt demnach weiterhin Mitglied des Verwaltungsrats des französischen Puma-Großeigners PPR und hat dort auch den Vorsitz des Nachhaltigkeitskomitees inne. Am 23. Oktober will der Verwaltungsrat in seiner ordentlichen Sitzung einen neuen Vorsitzenden mit Wirkung zum 1. Dezember wählen. Zeitz hatte bereits im September seinen Rückzug angekündigt. Er begründete damals das Vorhaben damit, dass es sei vernünftig sei, sein Amt an einen Vertreter von PPR abzugeben, der auch für das operative Geschäft verantwortlich sei. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Edathy sieht Aufklärungsbedarf nach neuen Erkenntnissen zum NSU

Edathy sieht Aufklärungsbedarf nach neuen Erkenntnissen zum NSU Berlin (dapd). Der Vorsitzende des NSU-Bundestagsuntersuchungsausschusses, Sebastian Edathy (SPD), fordert Aufklärung über eine Abhörmaßnahme gegen das rechtsextreme Terrortrio. „Den mir bisher vorliegenden Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutz entnehme ich jedenfalls, dass diesbezüglich mehrfach Nachfragen gestellt wurden, ohne dass diese nach Aktenlage beantwortet worden zu sein scheinen“, sagte Edathy der Zeitung „Welt am Sonntag“ laut Vorabbericht. Edathy sagte, die Frage, welche Überwachungsmaßnahmen nach dem Abtauchen des späteren Terror-Trios stattgefunden haben, werde den Untersuchungsausschuss noch beschäftigen. Der Ausschuss soll Pannen bei den Ermittlungen zur Mordserie der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) aufdecken. Die „Welt“ hatte berichtet, die sächsischen Sicherheitsbehörden hätten eine im Mai 2000 durchgeführte Abhörmaßnahme gegen die Rechtsextremisten erst im November 2010 förmlich abgeschlossen. dapd (Politik/Politik)

Fahrenschon bringt in Tokio Altschulden-Tilgungsfonds ins Spiel

Fahrenschon bringt in Tokio Altschulden-Tilgungsfonds ins Spiel Tokio (dapd). Der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV), Georg Fahrenschon, hat am Samstag die Jahrestagung von Weltbank und Internationalem Währungsfonds (IWF) dazu genutzt, um in Tokio für ein alternatives Modell zur Bewältigung der europäischen Schuldenkrise zu werben. „Eine dauerhafte Lösung ist nur durch Schuldenabbau möglich“, sagte Fahrenschon am Rande des Treffens. „Je länger wir das in der Europäischen Wirtschaftsunion hinauszögern, desto teurer wird die Krise für Steuerzahler und Sparer“, fügte er hinzu. Vor diesem Hintergrund appellierte Fahrenschon an die Bundesregierung, die Lösung der Schuldenkrise in Europa über die Einrichtung eines Altschulden-Tilgungsfonds anzugehen. Der DSGV-Präsident knüpft damit an einen bereits länger bekannten Vorschlag des Sachverständigenrates der Bundesregierung an. Demnach sollen die Euro-Staaten schrittweise die über 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), die sogenannte Maastricht-Grenze, hinausgehenden Altschulden in einen gemeinsamen Tilgungsfonds einbringen. Nach Fahrenschons Vorstellungen könnten diese jedoch durch gemeinsame Anleihen unter strengen Bedingungen refinanziert werden. Der Abbau von Altschulden sei nun „die Kernaufgabe“ für alle Beteiligten, betonte er. Wenig Vertrauen in Anleihekäufe durch die EZB Mit dem von ihm favorisierten Konzept sei es möglich, „in längstens 38 Jahren die Schulden in allen teilnehmenden Euro-Ländern auf höchstens 60 Prozent des BIP und damit auf das Maastricht-Kriterium zurückzuführen“, erklärte Fahrenschon. Die Befürchtung, „damit unkontrolliert in eine Haftungsunion hineinzulaufen“, sehe er zwar, teile sie aber nicht, sagte der DSGV-Präsident. Zuvor hatte Präsident des deutschen Bankenverbandes, Andreas Schmitz, in Tokio betont, die deutsche Bundesregierung handele richtig, wenn sie Forderungen nach einer bedingungslosen Haftungsunion nicht nachgebe. Diese könne „allenfalls kurzfristig für eine Beruhigung sorgen“. Die „grundlegenden wirtschaftlichen Probleme und Ungleichgewichte in der Währungsunion“ würden dadurch jedoch nicht behoben. Derweil erneuerte DSGV-Präsident Fahrenschon seine massive Kritik am unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB). Die EZB dehne damit „ihr Mandat entgegen dem Sinn und Zweck in Richtung einer Staatsfinanzierung aus“. Plänen, wonach der Euro-Rettungsschirm ESM die angeschlagenen spanischen Banken direkt kapitalisieren könnte, erteilte Fahrenschon erneut eine deutliche Absage. Hintergrund seines Vorstoßes dürfte die Sorge sein, dass letztlich die deutschen Sparkassen für die Krisenprävention von Geldinstituten in anderen Euro-Staaten aufkommen müssen. „Ich deute die jüngsten Signale aus der Bundesregierung so, dass sie einen solchen Weg auch nicht mehr gänzlich ablehnt“, fügte Fahrenschon hinzu. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Sachsens Verfassungsschutz doch näher dran am NSU-Trio

Sachsens Verfassungsschutz doch näher dran am NSU-Trio Berlin/Dresden (dapd). Die Mitglieder der Zwickauer Neonazi-Zelle NSU und deren Umfeld waren offenbar deutlich länger im Visier des Verfassungsschutzes als bisher bekannt. Die sächsischen Sicherheitsbehörden hatten eine im Mai 2000 durchgeführte Abhörmaßnahme gegen die Rechtsextremisten unter dem Namen „Terzett“ erst im November 2010 förmlich abgeschlossen. Das geht aus streng geheimen Akten hervor, wie die Zeitung „Die Welt“ berichtet. Damit seien die NSU-Neonazis Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt noch ein Jahr vor ihrer Enttarnung als gefährlich eingestuft worden. Die Sachsen beschrieben bereits in dem Antrag zu der Überwachung Struktur und Ziel des NSU überraschend genau. Die Zeitung zitiert aus den Akten: „Die Betroffenen stehen im Verdacht, Mitglieder einer Vereinigung zum Begehen von Straftaten gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und schwerer rechtsextremistischer Straftaten zu sein und drei flüchtige Straftäter in der Illegalität zu unterstützen.“ G10-Maßnahme richtete sich gegen das Neonazi-Trio Die sogenannte G10-Maßnahme richtete sich dem Bericht zufolge gegen das Neonazi-Trio sowie gegen die drei heute im NSU-Verfahren der Bundesanwaltschaft als Beschuldigte geführten Thomas S., Mandy S. und Jan W. Außerdem war der ehemalige Musikproduzent Andreas G. davon betroffen, der nicht zu den Beschuldigten gehört. Die Unterlagen belegen laut „Welt“, dass die sächsischen Verfassungsschützer über Jahre hinweg wiederholt Anhaltspunkte für ihren Verdacht sahen. Sie hätten beispielsweise 2006 die gesetzlich vorgeschriebene Benachrichtigung der Betroffenen abgelehnt. Der Präsident des sächsischen Verfassungsschutzes schickte damals dem Landesinnenministerium einen Vermerk: „Es soll keine Mitteilung erfolgen, weil es dadurch zur Gefährdung des Zweckes der Beschränkung käme.“ 2009 gaben die Behörden schließlich die Hoffnung auf, das NSU-Trio noch zu finden. Mittlerweile sei keine Gefährdung des Zweckes der Maßnahme mehr zu erwarten, schrieb der Verfassungsschutz demnach im Mai 2009: „Sinn und Zweck der Gruppe ist durch Verjährung nicht mehr gegeben.“ Im folgenden Oktober wurden die vier mutmaßlichen Unterstützer des Trios dann über die neun Jahre zurückliegende Abhörmaßnahme informiert. Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt sollten benachrichtigt werden Auch Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt sollten damals benachrichtigt werden. Zweimal, 2009 und 2010, fragten die sächsischen Verfassungsschützer bei den anderen 15 Landesämtern und dem Bundesamt nach und baten um Ermittlungen zur Feststellung der Aufenthaltsorte oder Wohnsitze der genannten Personen. Doch die Antwort lautete überall: Fehlanzeige. Die erfolglose Bilanz meldete der Verfassungsschutz dem Landesinnenministerium. Dies erklärte am 30. November 2010, dass Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt nicht benachrichtigt werden könnten. Die Abhörmaßnahme „Terzett“ war damit abgeschlossen. Die Rechtsextremismus-Expertin der Linksfraktion, Kerstin Köditz, erhob schwere Vorwürfe gegen die Landesregierung. Entweder habe Innenminister Markus Ulbig (CDU) alle zuständigen Gremien des Landtages bewusst und dauerhaft falsch informiert, sagte Köditz – denn Ulbig habe stets gesagt, Sachsens Behörden hätten nach 2002 keinerlei Informationen über die drei Flüchtigen und deren Umfeld gehabt – „oder aber das Innenministerium hat bewusst über einen sehr langen Zeitraum die G 10-Kommission des Landtages, die für die Kontrolle von Abhörmaßnahmen zuständig ist, getäuscht.“ In beiden Fällen müsse es personelle Konsequenzen geben, forderte Köditz. dapd (Politik/Politik)

Ombudsfrau John für Abschaffung des Verfassungsschutzes

Ombudsfrau John für Abschaffung des Verfassungsschutzes Köln (dapd). Die Ombudsfrau der Hinterbliebenen des rechtsextremen NSU-Terrors, Barbara John, spricht sich für eine Abschaffung des Verfassungsschutzes aus. „Der Rücktritt des Verfassungsschutzpräsidenten und einzelner Länderchefs reicht nicht aus“, sagte John dem Online-Magazin „Migazin“ einem Vorabbericht zufolge. Die eigentlich Verantwortlichen, die in der Vergangenheit „Nicht-Zusammenarbeit“ praktiziert hätten, seien nach wie vor auf ihren Posten, betonte John. Solange sich daran nichts ändere, werde der Geheimdienst „so weiter machen“. John nahm stattdessen die deutsche Bevölkerung in die Pflicht. „Jeder von uns Bürgern ist Verfassungsschützer. Wir müssen uns dessen bewusst sein, und wir müssen für unsere Verfassung und unsere Werte kämpfen“, sagte John. Die NSU-Mordserie sei „ein Einschnitt in der Geschichte der Bundesrepublik gewesen“, der eigentlich mehr Reaktionen hätte hervorrufen müssen, kritisierte sie. dapd (Politik/Politik)