BGH verurteilt Post zur Beförderung von NPD-Zeitschrift
Karlsruhe (dapd-lsc). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Deutsche Post dazu verurteilt, einen NPD-Informationsdienst zu befördern. In dem am Donnerstag in Karlsruhe verkündeten Urteil heißt es, nach deutschem Recht sei die Post zur flächendeckenden Grundversorgung mit Postdienstleistungen verpflichtet. Aufgrund der Pressefreiheit sei dem …