Matthäus-Maier erwartet mehr Rechte für kirchliche Mitarbeiter

Matthäus-Maier erwartet mehr Rechte für kirchliche Mitarbeiter Köln/Erfurt (dapd). Die SPD-Politikerin Ingrid Matthäus-Maier erhofft sich von einem am Dienstag anstehenden Urteil des Bundesarbeitsgericht mehr Mitbestimmung für Mitarbeiter in kirchlichen Einrichtungen. Die Rechte von 1,3 Millionen Beschäftigten bei kirchlichen Trägern „müssen endlich gestärkt werden“, sagte Matthäus-Maier am Dienstag im Deutschlandfunk. Die frühere Bundestagsabgeordnete ist Sprecherin der Kampagne „Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz“. Matthäus-Meier sagte weiter: „Seit etwa zehn Jahren ist es insbesondere in der evangelischen Kirche so, dass Outsourcing, Lohndumping, schlechte Bezahlung sich verbreitet“ hätten. Dagegen sei in der katholischen Kirche „mehr das Thema, dass Grundrechte beschnitten werden“, wenn beispielsweise ein wieder verheirateter Chefarzt an einem katholischen Krankenhaus entlassen wird. Das Bundesarbeitsgericht entscheidet am Dienstag in Erfurt über die Zulässigkeit des Streikrechts in kirchlichen Einrichtungen. Die Gewerkschaften wollen das generelle Verbot von Arbeitskämpfen kippen. Nach Warnstreiks in diakonischen Einrichtungen hatten das Landesarbeitsgericht Hamm und das Arbeitsgericht Hamburg in zwei Urteilen von Anfang 2011 der Gewerkschaft ver.di und dem Marburger Bund recht gegeben. Nun urteilen die Erfurter Richter in höchster arbeitsgerichtlicher Instanz über Revisionen der evangelischen Kirche. dapd (Politik/Politik)

Grüne fordern Aufklärung über alle Ziele einer Türkei-Militärhilfe

Grüne fordern Aufklärung über alle Ziele einer Türkei-Militärhilfe Berlin (dapd). Die Grünen verlangen von der Bundesregierung eine genaue Information über Ziele und Risiken einer möglichen militärischen Unterstützung der Türkei. „Ich erwarte, dass man uns nicht für dumm verkauft“, sagte die Außenexpertin der Grünen-Bundestagsfraktion, Kerstin Müller, am Dienstag im Deutschlandfunk. Vor allem müsse die Regierung offenlegen, „ob es etwa Pläne für die Einrichtung einer faktischen Flugverbotszone auf syrischem Gebiet“ an der Grenze zur Türkei gibt. In den USA würden solche Pläne „sehr offen diskutiert“. Die Einrichtung einer Flugverbotszone würde ein UN-Mandat voraussetzen. „Das ist hier nicht in Sicht“, fügte Müller hinzu. Die Grünen-Abgeordnete sagte zugleich, für sie sei es ein „gewichtiges Argument“, wenn ein NATO-Partner um Hilfe bittet. Allerdings seien die „Risiken und Gefahren“ eines Bundeswehreinsatzes an der türkisch-syrischen Grenze „nicht von der Hand zu weisen“. Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) hatte den NATO-Bündnispartnern in Ankara am Montag militärische Hilfe in Aussicht gestellt, sollten diese eine Anfrage für die Bereitstellung von „Patriot“-Flugabwehrraketen stellen. Die Grünen haben für Donnerstag Sondersitzungen der Bundestagsausschüsse für Auswärtiges und Verteidigung beantragt. dapd (Politik/Politik)

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McAllister: Gründliche Prüfung von NPD-Verbotsverfahren

McAllister: Gründliche Prüfung von NPD-Verbotsverfahren Berlin (dapd). Niedersachsens Ministerpräsident David MCAllister (CDU) mahnt in der Diskussion um ein erneutes NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe zur Vorsicht. „Wenn wir über ein Verbotsverfahren sprechen, so ist es aber von elementarer Bedeutung, dass ein solches Verfahren dann auch erfolgreich abgeschlossen wird“, sagte McAllister der Nachrichtenagentur dapd in Berlin. Er betonte, die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Ende November müssten abgewartet werden, so dass die Ministerpräsidentenkonferenz am 6. Dezember darüber entscheiden könne. „Ein Verbot der NPD wäre ein Gewinn für die politische Kultur in Deutschland. Für mich ist und bleibt unerträglich, dass diese neonazistische Partei ihr Gedankengut in unserer Gesellschaft und zum Teil in den Parlamenten verbreiten kann und dabei noch mit Steuergeldern finanziert wird“, sagte der CDU-Politiker weiter. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hatte sich am Wochenende erneut klar für ein Verbotsverfahren ausgesprochen. Aus seiner Sicht gebe es genügend Material für ein Verbot, zudem erinnerte er an die „besondere historische Verantwortung“ und das „Ansehen Deutschlands in der Welt“. Für den 5. Dezember wird erwartet, dass die Konferenz der Innenminister über ein Verbotsverfahren entscheidet. Am Tag danach wollen auch die Ministerpräsidenten darüber beraten. dapd (Politik/Politik)

Scharfe Kritik Palästinas an deutscher Nahostpolitik

Scharfe Kritik Palästinas an deutscher Nahostpolitik Düsseldorf (dapd). Die Palästinenser haben die pro-israelische Sicht der Bundesregierung als „oberflächlich und einseitig“ kritisiert. „Frau Merkel sieht zwar ein Recht Israels zu agieren, aber offensichtlich sieht sie nicht die Bilder aus dem Gazastreifen“, sagte Abdallah Frangi, der persönliche Berater von Palästinenserpräsident Mahmud Abbas, der „Rheinischen Post“ (Dienstagausgabe). Nach über tausend Luftangriffen der Israelis seien die Zerstörungen auf dem Gebiet von 360 Quadratkilometern „verheerend“. Deutschland habe seine Chance verloren, zwischen Israelis und Palästinensern zu vermitteln. Deshalb werde auch Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP) bei seiner am Dienstag beginnenden Nahost-Mission „kein Gewicht“ mitbringen. „Wenn man so einseitig pro-israelisch handelt, bleibt der Einfluss gering“, betonte Frangi. dapd (Politik/Politik)

Vom Waschsalon-Betreiber zum Inbegriff des Unternehmensberaters

Vom Waschsalon-Betreiber zum Inbegriff des Unternehmensberaters München (dapd). Wie ein Missionar hat Roland Berger seinen Beruf in den 1960er Jahren in Deutschland unter die Leute gebracht – mit Erfolg. Der gebürtige Berliner wurde hierzulande zum Inbegriff des Unternehmensberaters, einige bezeichnen ihn sogar als „Gröbaz“ – größter Berater aller Zeiten. Am Donnerstag feiert Berger im noch nicht eröffneten Ägyptischen Museum in München mit Freunden und Prominenten aus Wirtschaft, Politik und Kultur seinen 75. Geburtstag. Ans Aufhören denkt er noch lange nicht. Noch immer berät er Manager und Politiker, sitzt in Aufsichts- und Beiräten von Unternehmen, schreibt Bücher, hat Lehraufträge an Universitäten, kümmert sich um seine Stiftung für sozial benachteiligte Schüler und ist Honorargeneralkonsul der Republik Finnland. „Ich habe nicht die Absicht, meine Work-Life-Balance wesentlich zu ändern, auch wenn das meine Frau, meine Kinder und Enkelkinder nicht so gerne hören“, sagt Berger der Nachrichtenagentur dapd. Er sei schon immer aktiv und neugierig gewesen, und könne sich nicht vorstellen, „in einer Welt, die so spannend ist wie heute, an Veränderungen, die auf uns zukommen, nicht teilzuhaben“. Vorstellung bei Beraterfirma in Mailand Geprägt von einer Kindheit im Zweiten Weltkrieg und Demütigungen seiner Familie durch die Nationalsozialisten, strebte der 1937 in Berlin geborene Berger schon früh finanzielle Unabhängigkeit an. Bereits während des Betriebswirtschaftsstudiums an der Universität München zog er zunächst einen Waschsalon auf und später einen Spirituosen-Discounter. Mit unternehmerischem Geschick führte er sie zum Erfolg und machte jeweils einen sechsstelligen Gewinn. Durch seinen Waschsalon kam Berger auch zur Unternehmensberatung: Eine Baronin von Gemmingen gehörte zu seiner Kundschaft, und beim Tee schlug sie ihm vor, sich doch mal bei einer Beraterfirma in Mailand vorzustellen – dort arbeitete der Sohn der Baronin. Berger, der auch Italienisch sprach, folgte dem Rat und machte bei Gennaro Boston schnell Karriere. In fünf Jahren stieg er zum Partner auf. 1967 kam er nach München zurück und gründete dort seine Strategieberatung Roland Berger – als Ein-Mann-Betrieb mit einer Sekretärin. „Damals musste man als Unternehmensberater missionieren gehen, weil die Vorstellung herrschte, dass ein guter Manager alles selbst können sollte“, sagt Berger rückblickend. Fusion zu TUI machte ihn bekannt Sein Durchbruch gelang ihm ein Jahr später: Das Reiseunternehmen Touropa bat ihn, ein Marketingkonzept zu entwickeln. Berger machte den Vorständen jedoch deutlich, dass dies allein nicht hilft. Touropa sei zu klein, der Firma fehle die „kritische Größe“. Er schlug ihnen angesichts aufkommender Konkurrenz wie des Versandhauskonzerns Neckermann vor, sich mit den drei anderen Reiseanbietern Scharnow, Dr. Tigges und Hummel zusammenzutun. Sie folgten seinem Rat und gründeten TUI. Immer wieder half der stets höfliche und diskrete Kaufmann bei spektakulären Fusionen mit, wie beim Zusammenschluss von Viag und Veba zu E.on. Dass dabei immer wieder zahlreiche Stellen wegfielen, verteidigt Berger: „Arbeitsplätze abbauen ist ja kein Selbstzweck, sondern dient letztlich dem Erhalt des Unternehmens und somit eben dem Erhalt der Mehrheit der Arbeitsplätze in dieser Firma.“ Grenzen zwischen Politik und Wirtschaft kannte Berger eigentlich nie – und auch zwischen den Parteien nicht. Für die Regierung von Kanzler Helmut Kohl (CDU) entwickelte er gemeinsam mit Detlev Karsten Rohwedder die Treuhandanstalt, die die DDR-Betriebe privatisierte. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) half er bei der Entwicklung der umstrittenen Hartz-IV-Reformen, und den bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU) beriet er ebenfalls. In seiner Strategieberatung, die mit 2.700 Beratern in mehr als 40 Ländern inzwischen zu den fünf größten der Welt gehört, ist er auch noch zehn Jahre nach seinem Rückzug von der operativen Führung als Partner und Ehrenvorsitzender aktiv. An einen signifikanten Fehler in seiner Karriere kann er sich nicht erinnern. „Sonst gäbe es uns auch nicht mehr“, sagt Berger. „Denn 100 Erfolge können durch einen gravierenden Misserfolg überkompensiert werden.“ Doch eines bedauert der Vater und Großvater schon: „Dass ich zu wenig Zeit für Freunde und Familie hatte.“ dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Medien: Länder gehen gegen Schienenkartell vor

Medien: Länder gehen gegen Schienenkartell vor Essen (dapd). Auf den Stahlkonzern ThyssenKrupp rollt möglicherweise eine Welle von Schadensersatzforderungen zu. Wie das zuständige Verkehrsministerium in NRW auf Anfrage der Zeitungen der WAZ-Mediengruppe (Dienstagausgaben) bestätigte, koordinieren sich derzeit die Bundesländer untereinander, wie sie Geld zurückfordern können, das sie wegen illegaler Preisabsprachen im Schienengeschäft zu viel an ThyssenKrupp und andere Beteiligte des Schienenkartells gezahlt haben. Nach Angaben des Verkehrsministeriums sollen zudem Vertragsstrafen und allgemeiner Schadensersatz eingetrieben werden. Wie hoch die Summen sind, die nun Kommunalbetriebe und Länder wiederhaben wollen, ist unklar. Ein Sprecher des NRW-Verkehrsministeriums teilte mit, bevor über Schadensersatz geredet werden könne, müsste erst der „hypothetische“ Marktpreis ohne Preisabsprachen ermittelt werden. Alles was über diesen Preis hinausginge, müssten ThyssenKrupp und Co. zurückzahlen. Im vergangenen Jahr war ein Stahlkartell rund um die ThyssenKrupp-Tochter GfT Gleistechnik und den österreichischen Konzern Voestalpine aufgeflogen, das die Preise im Geschäft mit Schienen und Weichen abgesprochen hatte. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

SPD: Bundesregierung für Strompreisanstieg verantwortlich

SPD: Bundesregierung für Strompreisanstieg verantwortlich Berlin (dapd). Der Vize-Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Ulrich Kelber, macht die Bundesregierung für den bevorstehenden massiven Strompreisanstieg zu Beginn des kommenden Jahres verantwortlich. „Die schwarz-gelbe Bundesregierung verteuert den Strom unnötig“, sagte Kelber „Handelsblatt Online“. 80 Prozent der durch erhöhte und neue staatliche Umlagen verursachten Kosten würden nicht für die Förderung erneuerbarer Energien benötigt, sondern gingen für Fehler und falsche Entscheidungen der Koalition drauf, etwa für die Subventionierung von Industrieunternehmen. Die Stromanbieter selbst könnten diesen „massiven staatlichen Preisschub“ nicht wegstecken, sondern müssten ihn zumindest zum Teil an die Kunden weitergeben. Hintergrund sind Angaben mehrerer Verbraucherorganisationen, wonach bereits mehr als 460 Stromversorger eine Anhebung des Strompreises um durchschnittlich zwölf Prozent zum Jahreswechsel angekündigt haben. Begründet werde dies mit der Erhöhung der Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien und gestiegenen Netzkosten. Die Energieunternehmen müssen die Preissteigerungen sechs Wochen vorher ankündigen. Die Frist endet am Dienstag. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Bundeswehrverband stellt Bedingungen für Patriot -Einsatz

Bundeswehrverband stellt Bedingungen für Patriot -Einsatz Osnabrück (dapd). Der Deutsche Bundeswehrverband hat Bedingungen für einen Einsatz an der türkisch-syrischen Grenze formuliert. „Wir brauchen eine klare zeitliche Begrenzung und es muss extra Geld zur Verfügung gestellt werden, weil wir das nicht aus den laufenden Mitteln bestreiten können“, sagte Verbandschef Ulrich Kirsch der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Dienstagausgabe). Auf die Frage, mit welchen Konzepten es nach einem Einsatz in dem Grenzgebiet weitergehen solle, fehlten zudem noch viele Antworten. Gleichwohl rechnet Kirsch mit der Entsendung von „Patriot“-Flugabwehrraketen. „Ich sehe die Verpflichtung zur Bündnistreue. Aber die Debatte darüber muss im Bundestag stattfinden“, sagte er. dapd (Politik/Politik)

Bahr fordert gesicherte Bezahlung für Pflege-Umschulung

Bahr fordert gesicherte Bezahlung für Pflege-Umschulung Essen (dapd). Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hat sich für eine auch finanzielle Aufwertung der Pflegeberufe ausgesprochen, um dem drohenden Fachkräftemangel zu begegnen. So müsse das dritte Umschulungsjahr wieder bezahlt werden, sagte er den Zeitungen der WAZ-Gruppe (Dienstagausgaben). Damit unterstützt er eine Forderung der Länder an die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Die Bundesagentur hatte im Rahmen des Konjunkturpakets II die Kosten für die Ausbildung übernommen. Seit dem Auslaufen des Pakets ist die Finanzierung ungeklärt, manche Länder zahlen, manche nicht. dapd (Politik/Politik)

Gericht entscheidet über Streiks in kirchlichen Unternehmen

Gericht entscheidet über Streiks in kirchlichen Unternehmen Berlin/Erfurt (dapd). Die Gewerkschaft ver.di erhofft sich von einem Urteil des Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt mehr Mitbestimmung für Mitarbeiter in kirchlichen Einrichtungen. „Wenn diakonische Einrichtungen wie normale Wirtschaftsunternehmen am Markt agieren, müssen sie sich auch den gleichen Regeln unterwerfen. Dazu gehört auch das Recht der Beschäftigten auf Tarifverträge und das Recht auf Streik, um diese Verträge durchsetzen zu können“, sagte ver.di-Vorstandsmitglied Ellen Paschke der Nachrichtenagentur dapd. „Wir hoffen, dass die Abwägung des Bundesarbeitsgerichts in diesem Sinne ausfällt.“ Die evangelische Kirche setzt hingegen darauf, Konflikte über Arbeitsbedingungen auch weiterhin ohne Streiks und Aussperrungen lösen zu können. Nach Warnstreiks in diakonischen Einrichtungen hatten das Landesarbeitsgericht Hamm und das Arbeitsgericht Hamburg in zwei Urteilen von Anfang 2011 der Gewerkschaft ver.di und dem Marburger Bund recht gegeben. Nun urteilen die Erfurter Richter in höchster arbeitsgerichtlicher Instanz über Revisionen der evangelischen Kirche. Diese beruft sich dabei auf das Grundgesetz (Artikel 140), das ihr erlaubt, „ihre Angelegenheiten selbstständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes“ zu regeln. Die Arbeitsbedingungen werden dabei in sogenannten Arbeitsrechtlichen Kommissionen ausgehandelt, die paritätisch mit Vertretern der Mitarbeiter und der Arbeitgeberseite besetzt sind. Konflikte müssen „durch ein verbindliches Schlichtungsverfahren entschieden“ werden. Streiks und Aussperrungen seien nicht mit dem kirchlichen Selbstverständnis vereinbar. Gewerkschaft sieht Arbeitnehmer benachteiligt Die Gewerkschaften verweisen ebenfalls auf das Grundgesetz, das in Artikel 9 die Koalitionsfreiheit „für jedermann und alle Berufe gewährleistet“. Zudem sei die Arbeitnehmerseite in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen nur formal gleichberechtigt, lautet die Kritik. „Derzeit sind die Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen faktisch Arbeitnehmer minderer Rechte. Die von kirchlichen Trägern angewendeten Arbeitsvertragsrichtlinien haben lediglich empfehlenden Charakter, sind von den Beschäftigten nicht einklagbar, Verstöße werden nicht sanktioniert“, sagte Paschke. Die Gewerkschaft will daher in kirchlichen Einrichtungen die gleichen Regeln wie in anderen Unternehmen durchsetzen: Tarifvertragsgesetz, Koalitionsfreiheit und Streikrecht. Gerichte gaben Gewerkschaften recht In den beiden Vorinstanzen war die Kirche mit dem Versuch gescheitert, den Gewerkschaften die Organisation von Warnstreiks zu verbieten. Nach Ansicht der Landesarbeitsgerichts Hamm „rechtfertigt das verfassungsrechtlich verbürgte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen jedenfalls keinen vollständigen Ausschluss von Arbeitskampfmaßnahmen im Bereich kirchlicher Einrichtungen“. Auch sei der „Dritte Weg“ nicht geeignet, „der Arbeitnehmerseite vergleichbare Chancen zur Durchsetzung ihrer Forderungen zu vermitteln“, wie sie außerhalb der Kirche mit Tarifvertrag und Arbeitskampf zur Verfügung stünden. Ungeachtet der juristischen Niederlagen hält die EKD an ihrem Kurs fest. Sie will die Entscheidung vom Dienstag „verfolgen, auswerten, darauf reagieren und bei der Weiterarbeit an der Stärkung und Verbesserung des Dritten Weges berücksichtigen“, heißt es in einem Bericht an die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Beide Seiten haben bereits angekündigt, im Falle einer Niederlage in Erfurt vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu ziehen. (Aktenzeichen AZR 179/11) (Details zu beiden Fällen beim Bundesarbeitsgericht: http://url.dapd.de/eqzcdf ) dapd (Politik/Politik)