SPD steht im Bundestag allein mit Vorstoß zu neuem Ehrensold

SPD steht im Bundestag allein mit Vorstoß zu neuem Ehrensold Berlin (dapd). Die SPD will die Ruhebezüge von Bundespräsidenten neu regeln. Dazu brachten die Sozialdemokraten am Donnerstag einen Gesetzentwurf in den Bundestag ein, der eine nach Amtsdauer gestaffelte Altersversorgung vorsieht. Hintergrund ist der Rücktritt von Bundespräsident Christian Wulff, der im Februar nach nur 20 Monaten sein Amt aufgab und nun einen lebenslangen Ehrensold von aktuell 199.000 Euro pro Jahr erhält. SPD-Innenexperte Michael Hartmann erinnerte daran, dass auf den Tag genau vor einem Jahr erstmals Vorwürfe gegen den damaligen Bundespräsidenten veröffentlicht wurden, die zu einem „unrühmlichen Rücktritt“ Wulffs geführt hätten. Daher müsse das Versorgungsgesetz aus den 1950er Jahren geändert werden, das eine hundertprozentige Versorgung von Anfang an unabhängig von der Amtsdauer vorsieht. Nach Vorstellung der SPD soll das volle Altersgeld erst nach zwei vollständigen Amtszeiten zu 100 Prozent gezahlt werden. Die Koalition lehnte das Ansinnen ebenso ab wie Linke und Grüne. Die Vorlage sei unausgegoren und nur dem kommenden Wahlkampf in Niedersachsen geschuldet, sagte der CDU-Abgeordnete Helmut Brandt. Auch die FDP forderte eine „gebotene Ernsthaftigkeit“ bei möglichen Änderungen und rügte den Vorstoß der SPD, der ohne Abstimmung mit den anderen Fraktionen erfolgt sei. Überraschend wandte sich die Linke ebenfalls gegen die Vorlage, warnte vor einer „parteipolitische Instrumentalisierung“ und vor einer möglichen „Lex Wulff“. Die Grünen mahnten eine „faire Pensionsregelung“ an, die weit über den Einzelfall hinausgehen muss. Der Gesetzesvorschlag wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. dapd (Politik/Politik)

Bundestag verlängert Bundeswehreinsatz im Mittelmeer bis Ende 2013

Bundestag verlängert Bundeswehreinsatz im Mittelmeer bis Ende 2013 Berlin (dapd). Die Bundeswehr kann sich ein weiteres Jahr an dem 2001 gestarteten Anti-Terror-Einsatz „Active Endeavour“ im Mittelmeer beteiligen. Eine Mandatsverlängerung bis zum 31. Dezember 2013 beschloss der Bundestag am Donnerstag in Berlin. In namentlicher Abstimmung billigten 311 Abgeordnete das Mandat, 255 lehnten es ab. Es gab eine Enthaltungen. Das entspricht einer Zustimmung von 54,9 Prozent der abgegebenen Stimmen. Die personelle Obergrenze bleibt wie bisher bei 700 Mann. Die einsatzbedingten Zusatzkosten für die zwölfmonatige Verlängerung werden auf 6,7 Millionen Euro geschätzt. Derzeit sind nach Unionsangaben fünf deutsche Soldaten an der Operation beteiligt und zwar über eine Mitarbeit an der AWACS-Luftraumüberwachung. Der CDU-Abgeordnete Roderich Kiesewetter bedauerte die geschlossene Ablehnung des Mandats durch die Opposition. Der internationale Terrorismus sei weiter eine Gefahr, das habe auch die UNO jüngst wieder festgestellt, sagte er. Die FDP verwies auf die veränderte Lage im Nahen Osten und in Nordafrika. Da sei die Sammlung eigener Informationen sinnvoll, betonte der FDP-Wehrexperte Rainer Stinner. Die SPD bekräftigte indes ihre Zweifel an einer völkerrechtlichen Grundlage des Einsatzes. Die Bündnisfall der NATO könne seit einigen Jahren nicht mehr als Begründung herhalten, sagte SPD-Abgeordnete Wolfgang Hellmich. Ähnlich äußerte sich der Grünen-Verteidigungsexperte Omid Nouripour, der ebenfalls die Mandatsgrundlage „schlicht nicht mehr gegeben“ sah. Der Linken-Außenexperte Jan van Aken begründete die Ablehnung seiner Fraktion mit der Nutzlosigkeit eines „Krieges gegen den Terror“. dapd (Politik/Politik)

BayernLB verklagt frühere Konzerntochter HGAA

BayernLB verklagt frühere Konzerntochter HGAA München (dapd). Die Bayerische Landesbank hat ihre frühere österreichische Konzerntochter Hypo Group Alpe Adria (HGAA) verklagt. Grund sei die Ankündigung der HGAA, bis auf weiteres keine Zins- und Tilgungsleistungen mehr für einst gewährte Kredite in Höhe von rund 2,6 Milliarden Euro zu bezahlen, erklärte ein Sprecher der BayernLB am Donnerstagabend. Die vor drei Jahren an Österreich verkaufte HGAA behaupte nunmehr, es habe sich bei den Geldern um Eigenkapitalzuschüsse gehandelt. Dieser plötzliche Sinneswandel sei nicht nachvollziehbar, erklärte die BayernLB. Den Angaben zufolge hat die BayernLB eine Klage beim Landgericht München eingereicht, damit die Pflicht der HGAA zur vertragsgemäßen Zahlung von Zins und Tilgung unverzüglich festgestellt werde. Die Landesbank kündigte zudem für Freitag eine Pressekonferenz an. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Bayerns Doppelhaushalt für 2013 und 2014 beschlossen

Bayerns Doppelhaushalt für 2013 und 2014 beschlossen München (dapd-bay). Der bayerische Doppelhaushalt für die nächsten beiden Jahre ist beschlossene Sache. Der Landtag stimmte dem Etat am Donnerstagabend in München mit der schwarz-gelben Mehrheit zu. Dagegen votierten erwartungsgemäß SPD, Grüne und Freie Wähler. Somit steigt der Haushalt 2013 auf 46,8 Milliarden Euro. Für das Jahr 2014 gibt es sogar 48,2 Milliarden Euro. Ferner ist eine Schuldentilgung in Höhe von 520 Millionen Euro im Jahr 2013 und von 540 Millionen Euro im Jahr 2014 vorgesehen. Die Investitionsquote soll im nächsten Jahr bei 12,2 Prozent liegen. Insgesamt sind im Doppelhaushalt mehr als elf Milliarden Euro für Investitionsausgaben vorgesehen. Finanzminister Markus Söder (CSU) bezeichnete den Etat als ein „Signal der Stabilität“. Es gehe sogar „weit über die Grenzen Europas hinaus“. Die geplante Schuldentilgung sei „die beste Voraussetzung, um sich gegen internationale Spekulanten zu wehren“. Attacken der Opposition Scharfe Kritik kam erneut von der Opposition. Der SPD-Politiker Volkmar Halbleib sprach von einem „Wahlkampfhaushalt“. Der Etat enthalte viele Versprechen für die Zukunft. Dagegen gebe es keine „echte“ Schuldentilgung. Der SPD-Abgeordnete Paul Wengert sagte, der Haushalt entspreche nicht den Prinzipien der „Klarheit und Wahrheit“. Für die Freien Wähler lehnte der Abgeordnete Manfred Pointner den Etat ab. Auch die Grünen-Haushaltsexpertin Claudia Stamm bezweifelte den Wahrheitsgehalt der schwarz-gelben Versprechungen etwa zur Schuldenfreiheit bis zum Jahr 2030. Sie betonte: „Ihr Märchen wird nicht gut ausgehen!“ Der CSU-Haushaltsexperte Georg Winter verteidigte dagegen den Etat. Es handele sich um einen guten Haushalt für Bayern. Auch der FDP-Haushaltsexperte Karsten Klein wies die Kritik der Opposition zurück. Das Vorgehen der Koalition bei der Haushaltskonsolidierung sei „beispiellos in Deutschland und Europa“. dapd (Politik/Politik)

Prozess gegen Michael Billen wird neu aufgerollt

Prozess gegen Michael Billen wird neu aufgerollt Karlsruhe (dapd-rps). Der rheinland-pfälzische CDU-Politiker Michael Billen muss demnächst wieder auf die Anklagebank: Der Prozess gegen ihn wegen Geheimnisverrats wird neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Donnerstag den Freispruch des Landgerichts Landau (Pfalz) im Prozess um die sogenannten Polizeidatenaffäre auf. Der Fall wurde an das Landgericht Frankenthal zurückverwiesen. Damit hatte die Revision der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang Erfolg. Auch Billens Tochter, eine Polizisten, muss sich erneut wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen verantworten. Der 4. Strafsenat des BGH begründete seine Entscheidung damit, dass das freisprechende Urteil des Landgerichts Landau zahlreiche Widersprüche in der Beweiswürdigung enthalte. Tochter besorgte interne Polizeinformationen ntergrund des Strafverfahrens gegen den Oppositionspolitiker ist, dass die Tochter Billens in ihrer Dienststelle am 16. November 2009 Abfragen im polizeiinternen Informationssystem zu Geschäftspartnern der Nürburgring GmbH veranlasste. Vier Tage später soll sie Ausdrucke mit polizeiinternen ID-Nummern an ihren Vater weitergegeben haben. Der CDU-Landtagsabgeordnete gehörte wiederum dem Untersuchungsausschuss zum Nürburgring an. Billen räumte später ein, dass er die Unterlagen an sich genommen habe. Allerdings habe er sie nicht an die Presse weitergegeben, wie ihm die Staatsanwaltschaft vorwarf. Am 23. November, drei Tage nach der Weitergabe der personenbezogenen Daten an Michael Billen, waren in zwei Zeitungen Berichte über eine frühere Insolvenzverschleppung der Geschäftspartner der Nürburgring GmbH mit den ID-Nummern der Polizeieintragungen erschienen. Die Staatsanwaltschaft klagte Billen und seine Tochter wegen Verletzung von Privatgeheimnissen beziehungsweise Dienstgeheimnissen an. Das Landgericht wollte das Verfahren zunächst nicht eröffnen, wurde durch Beschluss des Oberlandesgerichts Zweibrücken aber zur Verhandlung verpflichtet. Zusätzlich verfügte Zweibrücken die Prüfung der Anstiftung durch Billen. Der Prozess endete im September 2011 mit dem Freispruch des Landtagsabgeordneten. Bei der Tochter wurde eine Geldstrafe vorbehalten. Die Staatsanwaltschaft legte Revision vor dem BGH ein. Billen sagte, er sehe sich als Opfer in einem politischen Prozess. Am Donnerstagmorgen war der Landespolitiker zur Verhandlung in Karlsruhe erschienen, der Urteilsverkündung am Nachmittag blieb er allerdings fern. BGH sieht zahlreiche Widersprüche im Landauer Urteil Der 4. Strafsenat listete in seiner Entscheidung zahlreiche Widersprüche im Urteil des Landgerichts Landau auf. So seien die Richter davon ausgegangen, die Polizistin habe ihre Kollegen um die Abfrage zu Daten der Geschäftsleute gebeten, weil sie selbst gerade keinen Zugang zu ihrem eigenen Computer gehabt habe. Tatsächlich habe sie selbst im selben Zeitraum Daten abgerufen, diese aber nicht ausgedruckt. Die nahe liegende Vermutung, dass die Angeklagte Kollegen um den Ausdruck bat, um die Herkunft zu verschleiern, sei aber nicht erörtert worden. Auch ihre anfängliche Einlassung bei der Polizei, sie habe aus politischer Neugier nach Eintragungen über die Geschäftsleute gesucht, passten nicht zu ihrer Angabe, sie habe die Ausdrucke für ihren Vater gefertigt. Auch für die Annahme des Landgerichts, andere könnten die polizeilichen Eingaben abgefragt und weitergegeben haben, fehle es im Urteil an Anhaltspunkten. Anders als üblich, wies der BGH den Fall nicht an eine andere Strafkammer des Landgerichts Landau zurück, sondern an einen anderen Gerichtsort, nämlich Frankenthal (Pfalz). Auch das hatte die Bundesanwaltschaft beantragt, die die Revision der Staatsanwaltschaft Landau in vollem Umfang stützte. Es empfehle sich, „die Sache an ein unbelastetes Gericht zurückzuverweisen“, hatte Bundesanwalt Wolfgang Schädler seinen außergewöhnlichen Antrag vor dem BGH begründet. Billens Anwalt sagte, er sei zuversichtlich, was das nun anstehende Verfahren in Frankenthal angehe. Das Urteil des BGH sei kein Präjudiz. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof 4 StR 33/12) dapd (Politik/Politik)

Landeshaushalt für zwei Jahre unter Dach und Fach

Landeshaushalt für zwei Jahre unter Dach und Fach Wiesbaden (dapd-hes). Am Donnerstagabend war es endlich geschafft: Kurz vor dem Ende der letzten Plenarsitzung des Jahres 2012 verabschiedete der Landtag in Wiesbaden den Doppelhaushalt für die Jahre 2013 und 2014. Hessen hat damit ein Finanzwerk, das über die Landtagswahl Ende 2013 oder Anfang 2014 hinausreicht. Der Haushalt sei denn auch ganz klar „ein Wahlkampfhaushalt“, der Wohltaten an die Wählerzielgruppen verteile, kritisierte die Opposition. Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) betonte dagegen, Hessen halte „weiter klaren Kurs auf einen schuldenfreien Landeshaushalt und die Zielmarke Null im Jahr 2019“. Das Land gibt in den kommenden zwei Jahren insgesamt fast 47 Milliarden Euro aus und macht rund 2,3 Milliarden Euro neue Schulden. Dank Steuermehreinnahmen habe man die Kreditaufnahme aber um 77 Millionen Euro absenken können, im Vergleich zum ursprünglichen Finanzplan liege man sogar 500 Millionen Euro niedriger, hob der Minister hervor. Trotzdem setze die Landesregierung wieder Akzente in den Bereichen Bildung, Hochschulen, Familien, innere Sicherheit und Infrastruktur. Der „Wahlkampfhaushalt“ zeichne sich gerade nicht durch notwendige Einsparungen aus, kritisierte SPD-Finanzexperte Norbert Schmitt. Die Absenkung der Neuverschuldung erreiche die Regierung nur dadurch, dass sie rund 660 Millionen Euro an Rücklagen jetzt „noch mal schnell“ ausgebe. Von den Wohltaten sollten Landesbeamte, Lehrer und Polizisten profitieren, „man hat die Ausgabenschleusen weit geöffnet“, betonte der Oppopsitionspolitiker. Grüne: CDU machte dreimal so viel Schulden wie die SPD Die „Schwarzen“ hätten in ihrer Regierungszeit dreimal so viel Schulden gemacht wie die „Roten“, sagte Grünen-Finanzexperte Frank Kaufmann. Beim Doppelhaushalt sei ein Konsolidierungspfad nicht zu erkennen, Hessen leiste sich stattdessen die zweithöchste Kreditfinanzierungsquote. Gleichzeitig verspiele Schwarz-Gelb aber auch die Zukunftschancen des Landes, weil sie Mobilität und Energiewende weiter vernachlässige. „Das Geheimnis des Sparens ist der Verzicht – insbesondere auf rot-grüne Projekte und Finanzpolitik“, konterte FDP-Haushaltsexperte Alexander Noll. Die Koalition erinnere an ein „havariertes Regierungsschiff, auf dem der Duft des Moders schon durch die Decks“ wehe, sagte der Grüne Kaufmann. Die Melodie des Doppelhaushalts stamme offenbar „von der Tanzkappelle der Titanic“. Der Moderduft liege doch nur daran, dass Kaufmann „zum vierten oder fünften Mal hintereinander dasselbe Manuskript gewählt“ habe, konterte Minister Schäfer, was der Grünen-Abgeordnete natürlich zurückwies: „Meine Reden sind immer ganz frisch!“ Die Ausgaben im Doppelhaushalt lägen fast sieben Prozent über denen des Jahres 2012, kritisierte Linken-Fraktionschef Willi van Ooyen. Dass die Regierung den Haushalt konsolidiere, sei „ein Märchen“, der neue Verschuldungsrekord werde mit Rechentricks verschleiert. Die Zeche hätten dafür die Wähler zu zahlen, wenn die Kommunen Gebühren anheben müssten. „Die Drecksarbeit der Kürzungen im Sozialbereich überlassen Sie den Kommunen“, kritisierte er. Ernst gemeinten Dank gab es dagegen von und für den CDU-Finanzexperten Gottfried Milde, der zur landeseigenen WI-Bank wechselt. „Für mich stand in der Politik in den 15 Jahren immer der Mensch im Vordergrund, keine Ideologie und keine Partei“, bilanzierte Milde, das wolle er auch in Zukunft so halten: „Der Mensch kommt zuerst.“ dapd (Politik/Politik)

Bundestag beschließt Änderungen im Mietrecht

Bundestag beschließt Änderungen im Mietrecht Berlin (dapd). Mietbetrügern kann künftig leichter gekündigt werden. Das beschloss der Bundestag am Donnerstag in Berlin und schuf mit dem Mietrechtsänderungsgesetz zugleich die Basis, Mietminderungen bei energetischer Sanierung für die ersten drei Monate nicht mehr zuzulassen. Die Opposition kritisierte die mit Stimmen von Union und FDP durchgesetzte Entscheidung als Beschneidung der Rechte von Mietern. So werde es keinen neuen Schub für die energetische Gebäudesanierung geben, höchstens eine Verdrängung sozialschwacher Mieter, hieß es. Die Koalition wies die Vorwürfe eines eigentümerfreundlichen Mietrechts zurück. Räumungen müssten bei sogenannten Mietnomaden angesichts der hohen Schäden auch schon über eine einstweilige Verfügung durchgesetzt werden können, sagte der FDP-Abgeordnete Stephan Thomae. Bislang war vor einer fristlosen Kündigung eine Abmahnung notwendig. Der CDU-Abgeordnete Jan-Marco Luczak ergänzte mit Blick auf die befristeten Verhinderung von Mietminderung, damit sollen gerade die privaten Kleinvermieter einen Anreiz für eine energetische Sanierung bekommen. Der eigentliche Grund für die Mietpreissteigerung sei die derzeitige Wohnungsknappheit. Die Opposition lehnte das Gesetzesvorhaben geschlossen ab und monierte eine Klientelpolitik von Schwarz-Gelb. So sei etwa keine Begrenzung bei Neuvermietung vorgesehen, sagte der SPD-Abgeordnete Ingo Egloff. Die Linke-Parlamentarierin Heidrun Blum fügte hinzu, unter dem Vorwand der energetischen Sanierung würden alle Lasten auf die Mieter verschoben. Die Grünen-Abgeordnete Daniela Wagner bemängelte, die Gesetzesnovelle gebe keine Antwort auf drängende Probleme wie fehlenden Wohnraum für Studenten. dapd (Politik/Politik)

Verfahren gegen früheren Ferrostaal-Chef gegen Bußgeld beendet

Verfahren gegen früheren Ferrostaal-Chef gegen Bußgeld beendet München/Berlin (dapd). Der frühere Vorstandsvorsitzende von MAN Ferrostaal, Matthias Mitscherlich, muss sich wegen umstrittener Geschäfte des Unternehmens mit der griechischen Marine nicht vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft München beendete die Ermittlungen gegen Zahlung eines Bußgelds in Höhe von 400.000 Euro, wie sein Anwalt am Donnerstag in Berlin mitteilte. Die Staatsanwaltschaft hatte im März gegen Mitscherlich und zwei weitere Manager wegen Verdachts der Untreue und Betriebsratsbegünstigung beziehungsweise Beihilfe dazu Anklage erhoben. Hintergrund sind Zahlungen, die drei Betriebsräte einer Tochterfirma des Essener Anlagenbauers aus Beraterverträgen mit einer österreichischen Firma erhalten haben sollen. Das Geld stammte der Anklage zufolge aber von Ferrostaal, und die Betriebsräte sollen dafür keine echte Gegenleistung erbracht haben. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Gabriel will Mittelstandes durch Mindestlohn stärken

Gabriel will Mittelstandes durch Mindestlohn stärken Berlin (dapd). Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel will die Mittelschicht in Deutschland durch einen gesetzlichen Mindestlohn schützen. Dieser müsse die Konsequenz aus der am Donnerstag veröffentlichen Studie der Bertelsmann Stiftung sein, derzufolge die Mittelschicht in Deutschland immer kleiner wird, sagte Gabriel in Berlin. Laut der Studie schützt eine gute Ausbildung immer weniger vor ökonomischen Risiken und ist kein Garant für sozialen Aufstieg. Jeder vierte Angehörige der Mittelschicht macht sich große materielle Sorgen. Gabriel forderte die Politik zum Handeln auf. Nötig sei ein neues soziales Gleichgewicht. „Wir brauchen einen gesetzlichen Mindestlohn“, sagte er. „Wir müssen befristete Jobs und Leiharbeitsverhältnisse zurückdrängen, damit die Arbeitnehmer wieder Sicherheit haben. Und wir brauchen eine gerechte Steuerpolitik, bei der starke Schultern mehr tragen.“ dapd (Politik/Politik)

Banker über Kompromiss zur europäischen Bankenaufsicht uneins

Banker über Kompromiss zur europäischen Bankenaufsicht uneins Berlin/Brüssel (dapd). Die Einigung über die gemeinsame europäische Bankenaufsicht steht – doch die deutschen Institute bewerten sie höchst unterschiedlich. Während der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), Georg Fahrenschon, die Pläne am Donnerstag als „schwierigen Kompromiss“ bezeichnete, sagte Bankenverbands-Präsident Andreas Schmitz, die Lösung komme „unseren Wünschen sehr nahe“. Klar ist, dass deutsche Sparkassen und Volksbanken der zentralen Aufsicht überwiegend entgehen. Am frühen Morgen hatten sich die EU-Finanzminister nach 14-stündigen Verhandlungen auf die Architektur der zentralen Bankenaufsicht in der Eurozone verständigt. Der deutsche Ressortchef Wolfgang Schäuble (CDU) hatte durchgesetzt, dass statt aller mehr als 6.000 Banken in der Eurozone nur etwa 150 Geldhäuser der automatischen Kontrolle der Europäischen Zentralbank (EZB) unterworfen werden. Darunter sind bis zu 30 deutsche Banken. Schon im nächsten Jahr können erste Krisenbanken nun auf direkte Finanzspritzen aus dem Rettungsfonds ESM bauen. Die zentrale Aufsicht soll aber frühestens ab März 2014 ihre neue Aufgabe voll übernehmen. Neben den Geldhäusern, die schon öffentlich gestützt werden, müssen demnach nur systemrelevante Banken mit einer Bilanzsumme von mehr als 30 Milliarden Euro oder von mehr als 20 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ihres Heimatlands den Euro-Kontrolleuren automatisch ihre Bücher öffnen. In Deutschland fallen damit mindestens Deutsche Bank, Commerzbank, DZ Bank sowie die großen Landesbanken unter die neue Aufsicht. Zudem könnten eine Sparkasse und eine Genossenschaftsbank betroffen sein. Uneinigkeit über das letzte Wort der EZB Darüber hinaus soll die Zentralaufsicht aber in begründeten Fällen auch die Kontrolle über jedes Institut an sich ziehen können. Bankenverbands-Präsident Schmitz nannte diesen Punkt „ein gutes Ergebnis“, weil die EZB „nicht nur bellen, sondern auch beißen können“ solle. Sparkassenpräsident Fahrenschon befürchtet dagegen „Kompetenzstreitigkeiten zwischen der EZB und den nationalen Aufsehern“. Um das zu verhindern, brauche es „klare Abgrenzungskriterien“, forderte er. Nicht ganz durchsetzen konnte sich Schäuble in Brüssel dagegen mit der von ihm angestrebten Trennung zwischen der neuen Aufsichtsfunktion und der Geldpolitik bei der EZB. Sie wird schwächer ausfallen als vom deutschen Finanzminister gefordert: Die Aufsicht übernimmt ein Gremium mit je einem Vertreter aller beteiligten Staaten. Bei Streit zwischen Bankenaufsehern und EZB-Rat soll ein Vermittlungsausschuss „Meinungsverschiedenheiten lösen“, falls der Rat die Vorschläge der Aufseher nicht akzeptiert. Jeder betroffene Mitgliedsstaat soll den Vermittlungsausschuss einschalten können, der „mit einfacher Mehrheit entscheiden soll“. Statt der von Schäuble versprochenen „chinesischen Mauer“ steht zwischen Aufsicht und Geldpolitik also eher eine „japanische Trennwand“. Auch diesen Kompromiss griff Fahrenschon an. Es fehle „eine klare Zuordnung, wer im Zweifel das Sagen hat“, bemängelte er. Eine wirksame Aufsicht sei nur auf Basis eindeutiger und abschließender Regeln möglich. „Das ist bislang nicht der Fall. Hier muss in den Detailverhandlungen nachgearbeitet werden.“ Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und der französische Präsident Francois Hollande lobten dagegen den Kompromiss über die gemeinsame Bankenaufsicht. „Sie besiegelt unseren Willen, zusammen über die Stabilität des Bankensystems in der Eurozone und darüber hinaus zu wachen“, erklärte das französische Präsidialamt. Der Brüsseler Beschluss sei eine „entscheidende Etappe hin zu einer endgültigen Stabilisierung der Eurozone“. Die Bankenaufsicht ist eine der wichtigsten Baustellen der Eurozone und eine wichtige Etappe zur Bankenunion, die auch mit einem europäischen Abwicklungsfonds ausgestattet werden soll. Die Aufsicht soll nicht nur das Vertrauen in die Finanzbranche stärken. Sie soll auch rechtfertigen, dass strauchelnde Banken vom ESM aufgefangen werden. Bislang müssen die betroffenen Staaten dafür mit Milliardenbürgschaften geradestehen – wodurch sie von ihren Geldhäusern mit in die Schuldenfalle gezogen werden. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)