Düsseldorf/Köln (dapd). Wegen eines erneuten Streiks des Sicherheitspersonals an den Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn sind am Freitag Hunderte Flüge ausgefallen. In Düsseldorf hatten die Airlines bereits vor Beginn des Ausstands 233 der ursprünglich geplanten 609 Flüge aus dem Flugplan gestrichen, wie der Flughafen mitteilte. Darunter waren 185 Abflüge und 48 Ankünfte. Es kam zu spürbaren Beeinträchtigungen des Flug- und Abfertigungsbetriebs. Am Köln/Bonner Flughafen wurden 75 von 210 geplanten Flügen wegen des Streiks annulliert. Betroffen waren 51 Abflüge und 24 Ankünfte. Die Betreiber der beiden Flughäfen rieten Passagieren, möglichst auf Handgepäck zu verzichten, damit es bei der Abfertigung schneller geht. An beiden Airports legten die Beschäftigten ab 4.00 Uhr die Arbeit nieder. Die Streiks sollten bis Mitternacht dauern und hatten auch Auswirkungen auf andere Flughäfen. Seit Dezember wurden damit in Düsseldorf und Köln/Bonn an sieben Streiktagen insgesamt knapp 1.450 Flüge gestrichen. Kurz vor der vierten Runde der Tarifverhandlungen am Montag wollte die Gewerkschaft ver.di mit den Aktionen den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen. Auch Sicherheitskräfte in anderen Bereichen, darunter Beschäftigte des Landtags, waren zum Streik aufgerufen. Ver.di fordert für die 34.000 Beschäftigten im Wach- und Sicherheitsgewerbe in NRW Lohnerhöhungen zwischen 2,50 und 3,64 Euro pro Stunde. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) kritisierte die Privatisierung der Luftsicherheitskontrollen. „Das kommt davon, wenn man hoheitliche Aufgaben auf Teufel komm raus privatisiert, nur um ein paar Cent bei der Luftsicherheitsgebühr zu sparen, natürlich auf Kosten von Dumping-Löhnen und teilweise unzumutbaren Arbeitsbedingungen“, sagte der DPolG-Vorsitzende Ernst G. Walter. Die deutsche Reisebranche erklärte, die Streiks an deutschen Flughäfen verursachten einen wirtschaftlichen Schaden „in Millionenhöhe“. Ein Streik wirbele den Flugbetrieb durcheinander und belaste die Fluggesellschaften, sagte der Vorsitzende des Ausschusses Business Travel im Deutschen Reiseverband (DRV), Stefan Vorndran. Vor allem die Fluggäste seien die Leidtragenden. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
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Union und FDP attackieren Schily wegen NSU-Ermittlungspannen
Berlin (dapd). Union und FDP machen Ex-Innenminister Otto Schily mitverantwortlich für die Ermittlungspannen bei der Mordserie der rechtsextremen NSU-Terrorzelle. Schily habe dieser Mordserie „zu wenig Beachtung“ geschenkt, obwohl sieben von zehn Morden in dessen Amtszeit fielen, sagte der CDU-Obmann im NSU-Untersuchungsausschuss, Clemens Binninger, am Freitag in Berlin. Bei der rund vierstündigen Befragung im Ausschuss sei deutlich geworden, dass Schily 2004 die Ermittlungen zum Nagelbombenattentat, das heute dem rechtsextremen Nationalsozialistischen Untergrund zugerechnet wird, in eine letztlich falsche Richtung gelenkt habe. Schily war von 1998 bis 2005 Bundesinnenminister. Im Ausschuss hatte er zuvor die „politische Verantwortung für diese Ermittlungen übernommen, bei denen nicht von einem fremdenfeindlichen Hintergrund ausgegangen worden war, sondern die Täter im kriminellen Milieu gesucht wurden. Damals war in Köln in einer hauptsächlich von Türken bewohnten Straße eine Bombe explodiert und hatte 22 Menschen verletzt, vier von ihnen schwer. FDP-Obmann Hartfrid Wolff ergänzte: „Hier wurden sehr früh die Weichen in die falsche Richtung gestellt und das hat Otto Schily zu verantworten.“ dapd (Politik/Politik)
Osrams holpriger Weg in die Selbstständigkeit
München (dapd). Auf dem Weg an die Börse wird Deutschlands größter Lichthersteller Osram erneut ausgebremst. Dieses Mal stoppten Klagen die Trennung vom Mutterkonzern Siemens. Am Freitag gab das DAX-Unternehmen bekannt, dass es mit der Selbstständigkeit Osrams im April nichts mehr wird. Denn vor einem Börsengang müsste der Konzern die Börsenpläne erst im Handelsregister von Berlin und München, den Siemens-Standorten, eintragen lassen. Die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage von Aktionären macht dies aber erst einmal unmöglich. Mit dem Gang zum Oberlandesgericht München versucht Siemens, im Rahmen eines Freigabeverfahrens die Registersperre sobald wie möglich aufzuheben. Doch bis die Richter entschieden haben, liegen die Börsenpläne auf Eis. Seit zwei Jahren schon gibt es in der Konzernspitze Pläne für die Selbstständigkeit von Osram. Unter Hinweis auf das „schlechte Marktumfeld“ musste das DAX-Unternehmen den im Frühjahr 2012 geplanten Börsengang zunächst um ein halbes Jahr verschieben. Im Sommer erteilte der Konzernvorstand einem öffentlichen Angebot, kurz IPO, dann eine Absage und entschied sich für einen Spin-off. Diesen Plan segneten die Siemens-Aktionäre auf der Hauptversammlung Ende Januar mit 98 Prozent Zustimmung ab. Allerdings wurden auch Widersprüche dagegen zu Protokoll gegeben – eine Voraussetzung für die Klage. Aktionäre werfen Siemens vor, wegen schlechter Akustik in der Münchner Olympiahalle die Ausführungen zum Börsengang nicht richtig verstanden zu haben. Beim geplanten Spin-off können Interessenten Osram-Aktien nicht zeichnen. Statt dessen bekommen die Anteilseigner des Mutterkonzerns für je zehn Siemens-Papiere eine Osram-Aktie dazu. Insgesamt werden es damit 88 Millionen Anteilsscheine sein. Sobald die Aktionäre diese ins Depot gebucht bekommen haben, können sie damit handeln. In dem Moment wird Osram auch an der Börse gelistet sein. Durch Angebot und Nachfrage wird sich ein Marktpreis bilden. Siemens verzichtet mit dieser Variante zwar auf Erlöse durch den Verkauf der Aktien, spart sich aber so den deutlich höheren Aufwand eines öffentlichen Börsengangs. So fallen teure Werbekampagnen weg. Denn Siemens muss die Käufer der Papiere ja nicht finden, sondern gibt die Aktien einfach an ihre Anteilseigner aus. Trotz allem müssen Siemens und Osram einiges vorbereiten. So brauchte Osram neben einer Investor-Relations-Abteilung auch eine eigene Lohnbuchhaltung. Außerdem muss das Unternehmen bei Investoren für sich werben. Insbesondere diejenigen, die große Aktienpakete an Siemens halten, sind interessant. Schließlich wäre es für einen guten Börsenstart von Vorteil, wenn nicht alle die neuen Osram-Aktien gleich wieder verkaufen würden. Fonds, die beispielsweise den DAX abbilden, müssen dies allerdings tun. Denn Osram wird nicht gleich in den größten deutschen Aktien-Index einziehen. Für sie sollte das Unternehmen andere Investoren finden. Mit einem Nettobuchwert von mehr als 2,3 Milliarden Euro gilt der MDAX der mittelgroßen Werte als realistisches Zwischenziel. Starke Konkurrenz und der Wandel im Lichtmarkt machen Osram zwar zu schaffen. Bis 2014 will das Unternehmen bis zu 8.000 Stellen streichen, zum Teil durch Werksverkäufe in Asien. Der bekannte Name und die große Tradition sprechen allerdings für das Unternehmen: Die Marke Osram gibt es seit 1906, und seit mehr als 93 Jahren ist Osram mit Siemens verbandelt. Die Auer-Gesellschaft, AEG und die Siemens & Halske AG legten 1919 ihre Glühlampenproduktion zusammen. Vor 35 Jahren wurde Siemens alleiniger Gesellschafter. Ganz trennen will sich der Technologiekonzern auch nicht von Osram: 19,5 Prozent der Aktien sollen bei Siemens verbleiben. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
SPD fordert Trennung von Verbraucher- und Agrarressort
Berlin (dapd). Die SPD hält eine Trennung der Ressorts Verbraucherschutz und Landwirtschaft für dringend erforderlich. „Die Anliegen der Anbieter und der Konsumenten können nicht gleichzeitig vertreten werden“, sagte die SPD-Abgeordnete Elvira Drobinski-Weiß am Freitag in einer Debatte des Bundestags anlässlich des Weltverbrauchertags. Auch Verbraucherschützer monierten in Berlin, dass beide Bereiche in Personalunion von Bundesministerin Ilse Aigner (CSU) vertreten werden. Drobinski-Weiß sagte in der Debatte, bei der schwarz-gelben Koalition hätten die Interessen der Wirtschaft immer Vorrang. „Verbraucher ziehen den Kürzeren.“ Auch sei gute Verbraucherpolitik mehr, als auf Skandale zu reagieren. Aigner rede nur, anstatt wirksame Maßnahmen durchzusetzen. Das Bundesverbraucherministerium habe bei wichtigen Themen überhaupt keine Gesetzgebungskompetenz, kritisierte der Leiter des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), Gerd Billen, in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vom Freitag. „Solange das so ist, ist das Ministerium ein zahnloser Tiger, dem man endlich Zähne verschaffen sollte“, sagte Billen. Für besonders problematisch hält auch er die Zusammenlegung des Verbraucherressorts mit dem Landwirtschaftsministerium. „Das führt dazu, dass sich das Ministerium mit bestimmten, wichtigen Botschaften oft schwertut“, sagte Billen. „Zum Beispiel mit der, dass es aus gesundheitlichen Gründen gut wäre, wenn wir alle weniger Fleisch essen würden.“ Aigner rückte im ARD-„Morgenmagazin“ angesichts der jüngsten Lebensmittelskandale die Zuständigkeiten zurecht. Denn für die Sicherheit von Lebensmitteln sei eindeutig der Handel verantwortlich. Dabei reiche es auch nicht aus, sich nur auf die jeweilige Vorstufe – beispielsweise den Lieferanten – zu verlassen. Der Handel sei für die komplette Kette zuständig. „Derjenige, der ein Lebensmittel in den Handel bringt oder an die Menschen verkauft, ist für die Sicherheit und den Täuschungsschutz zuständig“, sagte die Ministerin. „Das müssen sie gewährleisten, das ist Aufgabe der Wirtschaft, ganz klar definiert.“ Die laut Grundgesetz für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Länder müssten dann überprüfen, ob die Firmen ihrer Pflicht auch nachkommen. dapd (Politik/Politik)
BGH rügt internes Kirchengesetz der Zeugen Jehovas
Karlsruhe (dapd). Der Bundesgerichtshof hat das interne Kirchenrecht der Zeugen Jehovas, die in den meisten Bundesländern als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt sind, beanstandet. Die Regelungen des deutschen Zweigs der Glaubensgemeinschaft über die Eingliederung der örtlichen Zeugen-Jehovas-Vereine in die Körperschaft seien „unwirksam“, entschied der BGH am Freitag in Karlsruhe. Das von der öffentlich-rechtlichen Körperschaft „Jehovas Zeugen in Deutschland“ erlassene entsprechende Kirchengesetz sei nicht ausreichend klar. Im konkreten Fall entschied der 5. Zivilsenat der BGH, dass die eigenständige rechtliche Existenz des Zeugen-Jehovas-Vereins im baden-württembergischen Öhringen „nicht beendet“ sei. Der Verein existiere rechtlich noch und könne daher auch verklagt werden. Anlass ist die Klage einer Frau, die sich im Oktober 2003 im „Königreichssaal“ des Vereins der Zeugen Jehovas in Öhringen schwer verletzt hatte. Da der Saal damals im Eigentum des Öhringer Vereins stand, verlangte die Betriebskrankenkasse der Frau von diesem Verein Schadenersatz, weil er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt habe. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hatte die Klage zuletzt als unzulässig abgewiesen – und zwar mit der Begründung, der beklagte Verein habe im Zeitpunkt der Klageerhebung im Dezember 2010 rechtlich nicht mehr existiert. Dem trat der BGH jetzt entgegen. Das von der Körperschaft erlassene Kirchengesetz habe „mangels hinreichender Klarheit“ die rechtliche Existenz des Vereins nicht beendet. Dem Gesetz lasse sich nämlich nicht ausreichend deutlich entnehmen, dass die Körperschaft „Gesamtrechtsnachfolger“ des Vereins sein soll – und damit in alle Rechte und Pflichten des örtlichen Vereins eintreten würde. Nachdem am 13. Juni 2006 dem deutschen Zweig der Glaubensgemeinschaft vom Land Berlin die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen worden waren, hatte diese einen Monat später ein Übergangsgesetz erlassen. Darin wurde zwar geregelt, dass die örtlichen Vereine „selbständige“ Untergliederungen des öffentlichen Rechts seien, deren Eigentum ihnen zugeordnet bleibe. Ergänzend stellte die Körperschaft dann aber in einem „Statusrechtsgesetz“ vom Mai 2009 klar, dass die selbstständigen Gliederungen grundsätzlich nicht über eine eigene Rechtspersönlichkeit im staatlichen Recht verfügen. Für den BGH ist diese Regelung rechtlich nicht ausreichend. Zwar könne eine Religionsgemeinschaft, die den Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft erlangt hat, „einen zu der Gemeinschaft gehörenden privatrechtlich organisierten Verein in die Körperschaft eingliedern und damit dessen eigenständige rechtliche Existenz beenden“. Dies erfordere jedoch ein ausreichend klares Gesetz der Körperschaft, das dann auch im Amtsblatt der Religionsgemeinschaft veröffentlicht werden müsse. Darin müsse „Gesamtrechtsnachfolge angeordnet“, der einzugliedernde Verein benannt und der Zeitpunkt eindeutig geregelt sei, zu dem die Eingliederung wirksam wird. Der BGH verwies die Sache an das OLG Stuttgart zurück, das nun noch darüber entscheiden muss, ob die geforderten Schadensersatzansprüche berechtigt sind. (Aktenzeichen BGH: V ZR 156/12) dapd (Politik/Politik)
Schwere Niederlage des Rechtsstaates
Berlin (dapd-lth). Diesmal fasst sich Otto Schily kurz: Nur ein paar Minuten dauert am Freitag das Eingangsstatement des SPD-Politikers im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages. 2005 hatte der damalige Bundesinnenminister von seinem Zeugenrecht noch ausgiebig Gebrauch gemacht und vor dem Visa-Untersuchungsausschuss ein rekordverdächtiges Eingangsstatement von fünf Stunden und zehn Minuten ohne Unterbrechung hingelegt. Der wichtigste Satz steht diesmal fast am Anfang: „Ich übernehme die politische Verantwortung“. Eine Verantwortung Schilys für die falsche Ermittlungsrichtung bei der Aufklärung des Nagelbombenanschlags von Köln im Jahre 2004. Damals war ein terroristischer Hintergrund verneint und nur in Richtung organisierter Kriminalität ermittelt worden. Sieben Jahre später stellte sich heraus, dass es die rechte Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund NSU war. 80 Jahre ist Schily heute alt. Sein Statement hält er mit fester Stimme, auch mit Erinnerungslücken redet sich der frühere Innenminister nicht heraus. „Inzwischen wissen wir, dass das ein schwerwiegender Irrtum war“, sagt er beispielsweise zu der ersten Annahme, dass dieser Anschlag ein Produkt rivalisierender türkischer Banden gewesen war. Das Versagen der Ermittlungsbehörden bei der Aufklärung dieser Taten bezeichnet Schily als „schwere Niederlage des Rechtsstaates“. Was war passiert? Am 9. Juni 2004 hatten unbekannte Täter vor einem Frisiersalon im Kölner Stadtteil Mülheim einen auf einem Fahrrad deponierten Sprengkörper gezündet. Mehrere Hundert Zimmermannsnägel flogen wie kleine Geschosse umher und verletzten 22 Menschen. Als dringend tatverdächtig galten zwei Männer, die mit dem Fahrrad kurz vor der Explosion von einer Überwachungskamera in Tatortnähe aufgenommen wurden. Laut Erkenntnissen von Profilern mussten die Täter eine enge Beziehung zu dem überwiegend von Türken bewohnten Viertel haben. Vier Wochen nach dem Anschlag verfasste das Bundesamt für Verfassungsschutz dann ein Dossier zum Thema Rechtsextremismus, dessen Theorieteil sich mit den Erkenntnissen deckte, die man später über das NSU-Trio und seine Arbeitsweise gewonnen hatte. Im Personenteil wurden die Bombenbastler Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe sogar namentlich genannt – allerdings „falsch bewertet“ nach dem Motto, „die sind untergetaucht und nicht mehr in Erscheinung getreten“. Schily ist das alles offenkundig peinlich, denn 2004 bestand offenkundig die Möglichkeit, an das Terror-Trio heranzukommen. Das hatte zu diesem Zeitpunkt schon fünf Morde begangen. War es nur ein fehlendes Bekennerschreiben, das zu dieser falschen Einschätzung der Ermittlungsbehörden führte, wollen die Abgeordneten im Untersuchungsausschuss wissen? „Das war damals sicherlich schon eine zu enge Betrachtungsweise“, sagt Schily. Und: Rechtsextremismus sei unter Rot-Grün mit Sicherheit nie ausgeblendet worden. „Nur das Ausmaß der Bedrohung ist nicht erkannt worden.“ Was genau zu dieser falschen Kölner Fährte führte, bleibt am Freitag trotz mehrstündiger Befragung von Schily weiter unklar. Schon damals hatten selbst 600.000 Euro Belohnung nicht zu einem verwertbaren Ergebnis geführt. Vielmehr wurden Kurden als Täter angenommen oder eine Auseinandersetzung unter Schutzgelderpressern. „Nur Neonazis als Täter wurden ausgeschlossen“, schreibt verbittert eine Anwohnerin der Kölner Keupstraße an den Ausschuss. Die Kurdin schließt mit den Worten: „Ich wünsche mir, dass wir endlich als Teil der Gesellschaft gesehen werden.“ dapd (Politik/Politik)
Helios-Beschäftigte erhalten mehr Lohn
Berlin (dapd). Die etwa 21.000 Beschäftigten in den 37 Helios-Kliniken in Deutschland bekommen in zwei Stufen insgesamt 6,1 Prozent mehr Gehalt. Das Unternehmen und die Gewerkschaft ver.di einigten sich in der Nacht zum Freitag in der dritten Tarifrunde auf einen entsprechenden Abschluss, wie beide Seiten in Berlin mitteilten. Rückwirkend zum 1. März steigen die Entgelte um 3,15 Prozent, ab 2014 um weitere 2,95 Prozent. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis Ende Dezember 2014. Sollte in der Tarifrunde im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen im nächsten Jahr ein höherer Abschluss erzielt werden, werden die Gehälter bei Helios um den Differenzbetrag angehoben, hieß es weiter. Zudem gelte künftig die mit den kommunalen Arbeitgebern vereinbarte Urlaubsregelung mit 29 Urlaubstagen für alle, einem Zusatztag für Beschäftigte ab 55 Jahren sowie einer Besitzstandsregelung für diejenigen mit 30 Tagen Urlaub. Für den Tarifabschluss gilt eine beidseitige Erklärungsfrist bis 8. April. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Erster Handyspürhund beginnt Dienst in der deutscher Haftanstalt
Zeithain (dapd). Erstmals wird in einem deutschen Gefängnis ein Handyspürhund eingesetzt. Der drei Jahre alte belgische Schäferhund Artus beginnt seinen Dienst in der sächsischen Haftanstalt Zeithain (Landkreis Meißen), wie Justizminister Jürgen Martens (FDP) am Freitag mitteilte. „Handys in den Anstalten darf es nicht geben, doch die Einbringungsmethoden und Versteckmöglichkeiten werden immer raffinierter“, sagte Martens. Neben Drogen seien Mobilfunktelefone die beliebteste Schmuggelware in den Gefängnissen. Allein 2012 wurden über 300 Handys entdeckt. Artus wurde seit April 2012 in einem Pilotprojekt an der Diensthundeschule der sächsischen Polizei ausgebildet. Er reagiert auf einen speziellen Geruch aus Plastik und Akkus. Neben der Justizvollzugsanstalt Zeithain sollen ihn auch andere sächsische Gefängnisse einsetzen. dapd (Politik/Politik)
Gute Noten für Gauck zum Amtsjubiläum
Berlin (dapd). Ein Jahr nach seiner Wahl zum Bundespräsidenten bekommt Joachim Gauck überwiegend gute Noten von den Bürgern. In einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der „Bild“-Zeitung (Samstagausgabe) zeigten sich 51 Prozent zufrieden mit der Arbeit des Staatsoberhauptes. 22 Prozent der 1.036 Befragten waren unzufrieden, der Rest war unentschieden. Den größten Zuspruch erhält Gauck bei SPD-Anhängern mit 69 Prozent. Auch 50 Prozent der Wähler der Linkspartei beurteilten den früheren Chef der Stasiunterlagen-Behörde positiv. Allerdings wünscht sich ein nicht geringer Teil der Deutschen, dass sich Gauck kritischer zur Tagespolitik einlässt. 37 Prozent beantworteten die Frage, ob er zur „aktuellen Politik eine ausreichend kritische Haltung“ hat mit Nein, nur 36 Prozent halten Gauck für kritisch genug. 27 Prozent sind unentschlossen. dapd (Politik/Politik)
Mammut-Verfahren in Mini-Gerichtssaal
München (dapd). Mehr als 70 Opferangehörige, eine Armada von Verteidigern und Staatsanwälten, über hundert Pressevertreter und Zuschauer. Dazu fünf Berufsrichter, die über die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe und ihre vier angeblichen Helfer urteilen sollen. Es wird eng im überschaubaren Münchner Schwurgerichtssaal 101, in dem von 17. April an die zehn Morde des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) juristisch aufgearbeitet werden sollen. Platzangst dürfen die Prozessbeteiligten jedenfalls nicht haben – und viel Sitzfleisch brauchen sie auch: Denn das Verfahren vor dem Oberlandesgericht wird wesentlich länger dauern als zunächst angenommen. Die bislang angesetzten 86 Verhandlungstage bis Januar 2014 werden „bei weitem nicht ausreichen“, wie Gerichtspräsident Karl Huber am Freitag betonte. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl rechne mit einer Dauer von bis zu zweieinhalb Jahren. Gründe dafür sind die umfangreiche, 500-seitige Anklageschrift sowie die schwierige Beweisführung: Vom NSU-Terrortrio, dem Morde an neun ausländischstämmmigen Kleinunternehmern und einer Polizistin zugerechnet werden, lebt nur noch das mutmaßliche Mitglied Beate Zschäpe. Die als Haupttäter geltenden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt haben sich das Leben genommen. Zudem haben die 71 Nebenkläger und ihre 49 Anwälte jederzeit das Recht, sich zu Wort zu melden und Anträge zu stellen. Das wohl spektakulärste Verfahren in Deutschland seit dem RAF-Prozess finde unter „sehr schwierigen Bedingungen“ statt, räumte der Gerichtspräsident ein. Angst und bange wird ihm aber nicht, wenn die Welt von Mitte April an auf die bayerische Landeshauptstadt schaut. Er habe „keinen Zweifel“, dass der Prozess nach rechtsstaatlichen Grundsätzen ablaufen und die berechtigten Erwartungen der überwiegend türkischen Hinterbliebenen erfüllen werde. Huber verteidigte den Schwurgerichtssaal 101, der nach einem 700.000 Euro teuren Umbau mindestens 230 Plätze bieten soll. „Das ist der größte Sitzungssaal der Münchner Justiz“, sagte er. Ein externer Saal mit weitaus mehr Plätzen sei auch nicht sinnvoll, da das Verfahren sonst nicht mehr „beherrschbar“ sei. Außerdem komme ein anderer Ort für den Prozess aus Sicherheitsgründen nicht infrage. „Bisher ist viel zu wenig gesehen worden, dass für dieses Strafverfahren ein erhebliches Gefährdungspotenzial im Hinblick auf Anschläge gegeben ist“, sagte Huber. Konkrete Pläne von Neonazis seien den Behörden bislang aber nicht bekannt. Wie hoch die Gefahr eingeschätzt wird, zeigt etwa, dass die Generalbundesanwaltschaft vor dem Prozess weder die Anzahl noch die Namen ihrer Vertreter nennen wird. Das stellte ihr Pressesprecher Marcus Köhler klar. Für die Sicherheit im Saal sollen Polizisten sorgen, die im Bereich der Anklagebank platziert werden, die noch aufgebaut werden muss. Die Hälfte der Umbaukosten werden von der aufwendigen Technik verschlungen, die eigens für den Prozess installiert wird: Eine Tonanlage für die Simultanübersetzung in türkische Sprache sowie eine Leinwand und Bildschirme, auf denen die Gesichter der gerade aufgerufenen Zeugen zu sehen sein werden. Eine Fernsehübertragung für die Medien in einen Nebenraum wie im Prozess gegen den norwegischen Massenmörder Anders Behring Breivik sei nach deutschem Recht nicht möglich, erklärte Huber. „Das wäre ein Revisionsgrund.“ Insofern werden die meisten der 286 Journalisten, die sich bislang für den Prozess angemeldet haben, das Nachsehen haben. Nach derzeitigem Stand werden wahrscheinlich 85 Akkreditierungswünsche erfüllt. dapd (Politik/Politik)
