Gefängnisstrafe für kommerzielle Sterbehilfe
Berlin (dapd). Kommerzielle Selbstmord-Helfer sollen für bis zu drei Jahre ins Gefängnis kommen. Das geht aus dem Gesetzentwurf „zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ hervor, den das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschloss. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte, es müsse verhindert …