Frankfurt/Main (dapd). Die Schweizer Großbank UBS zweifelt am angeblichen Ankauf von Steuer-CDs mit brisanten Daten ihrer Kunden durch das Land Nordrhein-Westfalen. „UBS liegen keine Erkenntnisse vor, Opfer eines Datendiebstahls zu sein“, teilte die Bank in einer kurzen Erklärung am Donnerstag in Frankfurt am Main mit. Zuvor hatte unter anderem die „Financial Times Deutschland“ berichtet, Nordrhein-Westfalen habe zwei CDs aus der Schweiz erworben, die Kontoverbindungen und Daten der UBS und einer weiteren Bank enthielten. Auf den CDs ist dem Bericht zufolge auch Schulungsmaterial der UBS, mit dem der Bank Beihilfe zur Steuerhinterziehung nachgewiesen werden könne. Die Datenträger sollen von Steuerfahndern aus Wuppertal und Aachen gekauft worden sein. Das Düsseldorfer Finanzministerium hielt sich bedeckt und wollte den Bericht weder bestätigen noch dementieren. Erst Mitte Juli hatten Medien vom Ankauf zweier CDs mit Daten von Steuerhinterziehern durch das Land NRW berichtet. Die Regierungen in Berlin und Bern kritisierten das nordrhein-westfälische Vorgehen. dapd (Politik/Wirtschaft)
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Zeitung: NRW kauft erneut Steuersünder-CD aus der Schweiz
Düsseldorf (dapd). Trotz heftiger Proteste der Schweizer Regierung hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen diese Woche offenbar eine weitere Steuersünder-Datei einer großen Schweizer Bank erworben. Das berichtet die „Bild“-Zeitung ohne weitere Angabe von Quellen. Demnach handele es sich um einen Datenträger mit Bankauszügen von deutschen Staatsbürgern, die ihr Geld in die Schweiz geschafft haben. Der Ankauf sei von der Steuerfahndung Wuppertal durchgeführt worden.? Ingrid Herden, Sprecherin des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums, wollte den erneuten Ankauf von Konto-Daten weder bestätigen noch dementieren. „Dem Land NRW werden immer wieder Daten angeboten“, sagte sie der Zeitung. „Wir prüfen dann, ob die Daten werthaltig sind und entscheiden.“ dapd (Politik/Politik)
Kommunen fordern Änderungen an Meldegesetznovelle
Passau (dapd). Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, fürchtet angesichts der Änderung des Meldegesetzes um das Vertrauensverhältnis zwischen Bürgern und Behörden. „Es gibt ein ganz besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Bürgern und Meldebehörden“, sagte Landsberg der „Passauer Neuen Presse“ (Dienstagausgabe) laut Vorabbericht. „Da darf noch nicht einmal der Anschein entstehen, dass Daten an Adresshändler einfach so weitergegeben werden.“ Landsberg sagte: „Ohne Einwilligung des Betroffenen sollten Daten nicht weitergegeben werden können.“ Vorwürfe, die Kommunen wollten mit der Weitergabe von Meldedaten Geld verdienen, wies er zurück. „In Fällen, in denen es keinen Widerspruch der Betroffenen gibt, werden Daten weitergegeben. Dann wird eine Gebühr erhoben, mit der die Kommunen ihre Kosten decken“, sagte er. dapd (Politik/Politik)
Puttrich und Rhein lehnen Änderung des Meldegesetzes ab
Wiesbaden (dapd-hes). Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich und Innenminister Boris Rhein (beide CDU) haben sich gegen die Änderung des Meldegesetzes ausgesprochen. „Der Verbraucher hat ein Recht darauf, über den Umgang mit seinen Daten selbst zu bestimmen“, betonten die Minister am Montag in Wiesbaden, „solange diese Möglichkeit nicht vorgesehen ist, lehnen wir das Gesetz ab“. Die Opposition forderte die Landesregierung auf, dem Gesetz im Bundesrat nicht zuzustimmen. Der Entwurf war am 28. Juni kurz nach Anpfiff des EM-Halbfinalspiels Deutschland-Italien mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition im Bundestag verabschiedet worden. Demnach können Firmen bei den Meldeämtern Daten von Bürgern abfragen, wenn diese nicht widersprechen. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Bürger in eine Weitergabe ihrer Daten einwilligen müssen. Rhein und Puttrich begrüßten die Ankündigung der Bundesregierung, zu dem ursprünglichen Entwurf zurückzukehren. Die Landesregierung setze auf die aktive Selbstbestimmung des Verbrauchers im Umgang mit seinen personenbezogenen Daten. Das gelte im Privaten wie für den öffentlichen Bereich. Ziel der Gesetzesänderung müsse sein, dass die Weitergabe von Daten „nur bei ausdrücklicher, vorheriger Einwilligung des Betroffenen möglich ist“. Das wirtschaftliche Interesse an diesen Daten sei sehr groß, warnte die datenschutzpolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion, Ellen Enslin. „Deshalb muss sehr sensibel damit umgegangen werden.“ Mit den Daten dürften keine Geschäfte gemacht werden, betonte auch der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD im Landtag, Günter Rudolph. Die Landesregierung müsse sich ihrer datenschutzrechtlichen Verantwortung bewusst werden. „Wir appellieren hier besonders an die FDP.“ Der durch den Gesetzentwurf erleichterte Handel mit Daten von Privatpersonen könne nicht im Sinne einer ehemaligen Bürgerrechtspartei sein. „Wir als Liberale haben uns stets für eine Einschränkung des Handels mit Daten der Einwohnermeldeämter eingesetzt und werden dies auch weiterhin tun“, entgegnete der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Frank Blechschmidt. Die Vorsitzende der Linken-Landtagsfraktion, Janine Wissler, sagte, anstatt den kommerziellen und behördlichen Zugriff auf persönliche Daten von Bürgern weiter auszudehnen, seien Bundes- und Landesregierung gefordert, die informationelle Selbstbestimmung der Bürger zu stärken. Auch der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch hielt das neue Meldegesetz für rechtlich nicht akzeptabel. Es bediene einseitig die Interessen der Werbebranche und von Adresshändlern und ignoriere die Datenschutzbelange der Bürger, sagte sein Sprecher Robert Piendl am Montag auf Anfrage. „Die Zustimmung des Bundesrates wird es nicht geben.“ Die politische Front bröckele bereits. dapd (Politik/Politik)
Busemann: Niedersachsen will Meldegesetz nicht zustimmen
Hannover (dapd-nrd). Niedersachsen wird dem neuen Meldegesetz im Bundesrat vermutlich die Zustimmung verweigern. Er gehe nicht davon aus, dass man der jetzt vorliegenden Fassung zustimmen werde, sagte Justizminister Bernd Busemann am Montag im dapd-Interview. Der CDU-Politiker kritisierte insbesondere, dass es keine „Widerrufsregelung“, sondern – wenn überhaupt – nur eine „Zustimmungsregelung“ geben dürfe, mit denen Bürger ihre Daten zur Verfügung stellen. An sich bestehe aber schon für die Weitervermittlung von persönlichen Daten, etwa zu Werbezwecken, kein öffentliches Interesse. Nichtsdestotrotz sei grundsätzlich ein funktionierendes Melderecht notwendig. „Das muss sein in einem geordneten Land“, sagte Busemann. Der CDU-Politiker kritisierte vor allem aber, wie die Entscheidung im Bundestag zustande gekommen sei. „Das macht mich nachdenklich“, sagte er und forderte das Parlament in Berlin zu einem „stringenteren Politikmanagement“ auf. Er selbst habe auch Fußball geschaut, aber eine solch kleine Truppe dürfe eben nicht über solch „wichtige Weichenstellungen“ entscheiden. Der Gesetzentwurf war Ende Juni im Bundestag verabschiedet worden. Fünf Minuten zuvor war am Abend das EM-Halbfinalspiel Deutschland-Italien angepfiffen worden. Nur wenige Abgeordnete saßen deshalb im Plenum, die Reden wurden zu Protokoll gegeben. Mit der Neuregelung könnten Firmen bei den Meldeämtern Daten von Bürgern abfragen, wenn diese nicht widersprechen. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Bürger in eine Weitergabe von Daten einwilligen müssen. Das Gesetz muss noch durch den Bundesrat. dapd (Politik/Politik)
Wowereit entsetzt über Meldegesetz
Berlin (dapd). Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit ist „entsetzt“ über das neue Meldegesetz. Die Bürger hätten ein Recht darauf, dass ihre Daten nicht einfach verkauft werden, sagte der SPD-Politiker am Montag in einem Interview der Nachrichtenagentur dapd. Die Bürger müssen nach Wowereits Auffassung „aktiv gefragt werden“, ob sie ihre Daten weitergeben wollen oder nicht – erst recht, wenn es um kommerzielle Zwecke gehe. Wegen dieser Datenschutzbedenken stehe er persönlich dem Entwurf „sehr kritisch“ gegenüber. Wie sich die Berliner Koalition im Bundesrat zu dieser Frage verhalten werde, hänge von den entsprechenden Beratungen mit dem Partner CDU ab. Der Gesetzentwurf war Ende Juni im Bundestag verabschiedet worden. Ihm zufolge können Firmen bei den Meldeämtern Daten von Bürgern abfragen, wenn diese nicht widersprechen. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Bürger in eine Weitergabe von Daten einwilligen müssen. Das Gesetz muss noch durch den Bundesrat. dapd (Politik/Politik)
Künast kündigt Widerstand gegen Meldegesetz an
Berlin (dapd). An dem neuen Meldegesetz gibt es weiter scharfe Kritik aus der Opposition. In der Ursprungsform des Gesetzes habe es eine Einwilligungslösung gegeben, wonach jeder beim Meldeamt ankreuzen müsse, dass seine Daten weitergegeben werden dürften, sagte Grünen-Fraktionschefin Renate Künast am Montag im ZDF-„Morgenmagazin“. Jetzt sei daraus eine Widerspruchslösung geworden. „Das Schlimmste“ sei aber: Wer schon Daten aus früheren Fällen habe, ob legal oder illegal besorgt, könne diese jetzt immer aktualisieren. Jeden Umzug oder den Familienstand bekäme eine Werbefirma dann frei Haus. „Da werden wirklich die Kommunen zu Händlern unserer Daten“, kritisierte Künast. Sie kündigte Widerstand im Bundesrat an. Die Neuregelungen würden es Einwohnermeldeämtern erlauben, persönliche Daten von Bürgern an Firmen und Adresshändler weiterzugeben. Das Parlament hatte die „Fortentwicklung des Meldewesens“ am 28. Juni mit den Stimmen von Schwarz-Gelb und ohne Aussprache verabschiedet. dapd (Politik/Politik)
Bundesdatenschutzbeauftragter Schaar kritisiert Meldegesetz
Berlin (dapd). Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisiert das neue Meldegesetz. „Es geht nicht an, dass Daten, die der Staat zwangsweise erhebt, gegen Entgelt und ohne Einwilligung des Betroffenen weitergegeben werden“, sagte Schaar der „Bild“-Zeitung. Die Neuregelungen würden es Einwohnermeldeämtern erlauben, persönliche Daten von Bürgern an Firmen und Adresshändler weiterzugeben. Das Parlament hatte die „Fortentwicklung des Meldewesens“ am 28. Juni mit den Stimmen von Schwarz-Gelb verabschiedet. Fünf Minuten zuvor war am Abend das EM-Halbfinalspiel Deutschland-Italien angepfiffen worden, nur wenige Abgeordnete saßen im Plenum, die Reden wurden zu Protokoll gegeben. SPD, Grüne und Linkspartei wollen das Gesetz im Bundesrat stoppen. dapd (Politik/Politik)
Opposition will Meldegesetz stoppen
Berlin (dapd). Gut eine Woche nach einem weitgehend unbemerkten Beschluss des Bundestages laufen Datenschützer und Opposition Sturm gegen das neue Meldegesetz. Hauptkritikpunkt ist der vorgesehene Zugriff der Privatwirtschaft auf staatliche Daten. SPD, Grüne und Linkspartei wollen die Neuregelung im Bundesrat stoppen. Auch Verbraucherministerin Ilse Aigner machte Vorbehalte deutlich. „Nach dem Beschluss des Bundestags sehe ich hier noch Diskussionsbedarf“, sagte die CSU-Politikerin der „Berliner Zeitung“. Im Entwurf der Bundesregierung sei aus guten Gründen eine Einwilligungslösung vorgesehen gewesen. „Das heißt: Die Verbraucher müssen ausdrücklich zustimmen, bevor ihre persönlichen Daten von einer Meldebehörde zu Werbezwecken weitergegeben werden. Diese Einwilligungslösung halte ich nach wie vor für den besseren Weg“, erläuterte die Ministerin. Der Bundestag hatte statt dessen eine Widerspruchslösung beschlossen. „Klar ist: Ein Gesetz ist erst abgeschlossen, wenn nicht nur der Bundestag, sondern auch der Bundesrat zugestimmt hat“, stellte Aigner klar. Beschluss nach Anpfiff Das Parlament hatte die „Fortentwicklung des Meldewesens“ am 28. Juni mit den Stimmen von Schwarz-Gelb verabschiedet. Fünf Minuten zuvor war am Abend das EM-Halbfinalspiel Deutschland-Italien angepfiffen worden, nur wenige Abgeordnete saßen im Plenum, die Reden wurden zu Protokoll gegeben. Die Neuregelungen würden es Einwohnermeldeämtern erlauben, persönliche Daten von Bürgern an Firmen und Adresshändler weiterzugeben. Die Länderkammer will im Herbst über das zustimmungspflichtige Gesetz beraten. „Die SPD wird dieses Gesetz im Bundesrat aufhalten“, kündigte Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann am Sonntag in Berlin an. Ohne ausdrückliche Einwilligung dürfe es keine Weitergabe von persönlichen Daten geben. „Mit dem neuen Melderecht ist die Koalition vor dem Adresshandel in die Knie gegangen“, sagte der SPD-Politiker und kritisierte: „Das ist ein besonders ärgerlicher Fall von schwarz-gelber Klientelpolitik“. Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel hatte das Gesetz bereits am vergangenen Donnerstag als „gefährlichen Unsinn“ bezeichnet. Er „wundere“ sich „ein bisschen, dass der öffentliche Aufschrei der Empörung bislang ausgeblieben ist“, fügte er damals in einem Facebook-Eintrag hinzu. Auch Rheinland-Pfalz will nicht zustimmen Die rot-grüne Landesregierung von Rheinland-Pfalz will dem Gesetz nicht zustimmen. Zwar gebe es noch keinen Beschluss im Kabinett, sagte ein Sprecher des Innenministeriums der Nachrichtenagentur dapd. „Im Zweifelsfall“ werde es über eine mögliche Blockade Gespräche mit anderen Bundesländern geben. Auch Grünen-Fraktionschefin Renate Künast sagte: „Mal wieder bedient Schwarz-Gelb eine Klientelgruppe und deren Profitinteressen und stellt den allgemeinen Daten- und Verbraucherschutz hinten an.“ Wer ein solches Gesetz durchgehen lasse, könne nicht ernsthaft – zum Beispiel bei Facebook – auf dem Prinzip der Einwilligung zur Datenweitergabe bestehen. Nun müssten die Länder retten, was Verbraucherministerin Aigner versäumt habe. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, sagte voraus: „Das Melderechtsgesetz wird den Bundesrat so nicht passieren.“ Die Linke-Innenexpertin Petra Pau kritisierte ebenfalls: „Der Ausverkauf des Datenschutzes geht weiter. Und das mit Zustimmung der FDP, die sich selbst als freiheitlich und demokratisch rühmt.“ Auch Linke-Bundesgeschäftsführer Matthias Höhn forderte die Bundesländer auf, das Gesetz zu stoppen. „Gesetzlicher Wahnsinn“ Thilo Weichert, der Leiter des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein, sprach gar von „gesetzlichem Wahnsinn“. Das neue Recht ermögliche „den privaten Handel mit vom Staat zwangsweise erhobenen Daten in großem Stil“, sagte er der „Süddeutschen Zeitung“. Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri bezeichnete den Zugriff auf staatliche Daten als „unsäglich“. Die Kritik entzündete sich an Paragraf 44 des neuen Bundesmeldegesetzes, das nach der Föderalismusreform die bisherigen Landes- und Bundesregelungen zusammenfasst. Der Paragraf ermöglicht es Adresshändlern, Inkassofirmen oder der Werbewirtschaft, umfassend Daten aus den amtlichen Registern abzugreifen. dapd (Politik/Politik)
Scharfe Kritik an neuem Meldegesetz
München (dapd). Datenschützer und SPD laufen Sturm gegen das neue Melderechtsgesetz, das der Bundestag vergangene Woche verabschiedet hat. Es sei „gesetzlicher Wahnsinn“, sagte Thilo Weichert, der Leiter des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein, der „Süddeutschen Zeitung“ (Samstagausgabe). Das neue Recht ermögliche „den privaten Handel mit vom Staat zwangsweise erhobenen Daten in großem Stil“. Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri bezeichnete den vorgesehenen Zugriff der Privatwirtschaft auf staatliche Daten als „unsäglich“. Er forderte die Staatsregierung in München auf, die neue Vorschrift im Bundesrat zu stoppen. Auch die SPD will die Reform verhindern. „Das staatliche Melderegister ist kein Vorratsdatenspeicher für Zwecke der Wirtschaft“, sagte Parteichef Sigmar Gabriel. Ein solcher Verkauf von staatlichen Daten sei nicht akzeptabel. Die Kritik entzündete sich an Paragraf 44 des neuen Bundesmeldegesetzes, das nach der Föderalismusreform die bisherigen Landes- und Bundesregelungen zusammenfasst. Der Paragraf ermöglicht es Adresshändlern, Inkassofirmen oder der Werbewirtschaft, umfassend Daten aus den amtlichen Registern abzugreifen – nicht nur Namen und Titel, sondern auch Anschriften und selbst Geburtstage und frühere Namen sollen nicht tabu sein. dapd (Politik/Politik)