1. Halbjahr 2014: Insolvenzen weiter rückläufig

Die Zahl der beim Detmolder Amtsgericht angemeldeten Insolvenzverfahren ist stark rückläufig. 78 Unternehmen mussten im ersten Halbjahr 2014 den Gang zum Insolvenzrichter antreten. „Die lippische Wirtschaft ist gut aufgestellt. Nachdem bereits im letzten Jahr die Zahl der Insolvenzen rückläufig war, ging sie im ersten Halbjahr 2014 erneut um ein Fünftel zurück“, interpretiert Axel Martens, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe), dieses positive Ergebnis.

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AGATA – BMBF-Großprojekt: Big Data in der Produktion in Lemgo

Mit über 2,2 Mio. € Gesamtvolumen ist das jetzt gestartete Projekt „AGATA – Analyse großer Datenmengen in Verarbeitungsprozessen“ unter Leitung des Fraunhofer-Anwendungszentrum Industrial Automation (IOSB-INA) eines der größten vom Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Forschungsprojekte. Das Projekt unter Beteiligung von sieben namhaften Unternehmen aus Industrie und Forschung befasst sich mit der Verarbeitung großer Datenmengen in der Industrie.

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Küchenmöbelindustrie überdurchschnittlich

„Die deutsche Küchenmöbelindustrie hat sich auch im Jahre 2014 deutlich besser entwickelt als andere Sparten der Möbelindustrie.“ So das Fazit des VdDK-Vorsitzenden Stefan Waldenmaier zu den Umsatzergebnissen seiner Branche im laufenden Jahr 2014.

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„Nachhaltigkeit leben!“

Lengerich. Erstmals hat der Verpackungs- und Folienhersteller Bischof + Klein in seinem Nachhaltigkeitsbericht jetzt auch über die Aktivitäten und Ziele seiner Tochterunternehmen in Frankreich, Großbritannien und Polen berichtet. Das Familienunternehmen mit Stammsitz im westfälischen Lengerich und einem weiteren deutschen Werk in Konzell/Bayern veröffentlicht damit bereits seinen vierten Bericht gemäß dem international anerkannten GRI-Standard (Global Reporting Initiative).

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Zahl der älteren Beschäftigten offenbar stark gestiegen

Zahl der älteren Beschäftigten offenbar stark gestiegen Frankfurt/Main (dapd). Die Zahl der älteren Arbeitnehmer ist gestiegen. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtete vorab, nach neuen Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) seien im September 2012 fast 1,484 Millionen Menschen im Alter zwischen 60 und 65 Jahren einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgegangen. Das seien 12,3 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Innerhalb von fünf Jahren, seit September 2007, habe sich die Zahl der Beschäftigten in der Altersgruppe „60plus“ den Daten zufolge sogar um 667.000 oder 81,7 Prozent erhöht. Der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Otto Kentzler, wertete die Daten als Beleg dafür, dass sich Unternehmen zunehmend auf die Belange älterer Beschäftigter einstellten. „Immer mehr Betriebe sorgen mit Qualifizierungen dafür, dass das Wissen auf dem neuesten Stand bleibt“, sagte er dem Blatt. Gerade im Handwerk benötigten die Betriebe die Erfahrung älterer Arbeitnehmer. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hatte der Wirtschaft demgegenüber kürzlich vorgeworfen, viele Betriebe hätten sich „noch nicht vom Jugendwahn verabschiedet“. Der DGB stützte seine Kritik darauf, dass die Zahl der älteren Arbeitslosen in jüngster Zeit ebenfalls gestiegen sei. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Offenbar Zigtausende Patientendaten in zwei Kliniken verschwunden

Offenbar Zigtausende Patientendaten in zwei Kliniken verschwunden Berlin (dapd-bwb). In zwei baden-württembergischen Krankenhäusern sind nach Informationen der Zeitung „Die Welt“ hochsensible Datensätze verschwunden. Darunter sind nach Auskunft des betroffenen Klinikträgers Daten über alle Patienten, die im Kreiskrankenhaus Rastatt und dem Klinikum Mittelbaden behandelt oder aufgenommen wurden, schreibt das Blatt in seiner Freitagausgabe. Demnach geht es um Namen, Adressen, Kontaktdaten, Geburtsdaten der Patienten, dazu Befunde, ärztliche Briefwechsel und klinikinterne Schriftwechsel. „Wir müssen von einer sechsstelligen Zahl ausgehen“, sagte der stellvertretende Landesbeauftragte für Datenschutz, Peter Diekmann, der Zeitung. Offenbar wurden die Daten schon am 19. September gestohlen. Das Krankenhaus hat nach eigener Auskunft Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Dem Kreiskrankenhaus Rastatt sei der Vorfall erst am 27. September bekannt geworden. dapd (Politik/Politik)

Facebook knickt im Streit mit Datenschützern ein

Facebook knickt im Streit mit Datenschützern ein Hamburg (dapd). Das soziale Internet-Netzwerk Facebook stellt nach Protesten von Datenschützern die automatische Gesichtserkennung von Nutzern in Europa ein. Bisher wurden die biometrischen Daten von Fotos erfasst, um dieselben Personen auf anderen Fotos automatisch zu erkennen. Dagegen hatten Datenschützer protestiert, auch der zuständige Datenschutzbeauftragte in Irland, wo Facebook seinen europäischen Sitz hat. Das Unternehmen kommt dieser Forderung nun nach, wie dapd am Freitag aus Kreisen des Unternehmens erfuhr. Es werden demnach keine neuen biometrische Daten mehr erfasst, bestehende Daten sollen bis zum 15. Oktober gelöscht werden. Auch der Hamburger Datenschutzbeauftragte hatte am Freitag eine Anordnung erlassen, um Facebook davon abzuhalten, die biometrischen Daten seiner Nutzer ohne deren Einverständnis zu erfassen. Zudem forderte er, dass Facebook seine Nutzer über die Risiken der automatischen Gesichtserkennung ausführlich informiert. Ministerium stellt Facebook „Armutszeugnis“ aus Das Bundesverbraucherschutzministerium in Berlin lobte „das Einlenken von Facebook“ als „großen Erfolg für den Verbraucherschutz“, wie ein Sprecher mitteilte. Dies zeige, dass bestehendes Recht die Möglichkeit biete, das global agierende Unternehmen zur Einhaltung von Datenschutzbestimmungen zu verpflichten. Gleichzeitig rügte das Ministerium Facebook, weil es erst unter massivem Druck der Datenschutzbehörden und des Bundesverbraucherministeriums reagiert habe. Dies sei ein „Armutszeugnis“. Bereits im vergangenen Jahr hatten die irischen Datenschützer in einem Bericht zahlreiche Kritikpunkte aufgelistet. Facebook-Nutzer sollten besser über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden und der Weitergabe von Informationen an Werbetreibende zustimmen müssen, hieß es darin. Würden persönliche Daten über Nutzer nicht mehr gebraucht, solle Facebook diese Informationen löschen. In einem aktuellen Bericht finden die irischen Datenschützer hingegen auch Lob für den Internetgiganten mit 900 Millionen Nutzern: Eine Reihe von Kritikpunkten seien behoben worden. „Die meisten unserer Empfehlungen wurden zu unserer vollen Zufriedenheit umgesetzt“, schreibt der stellvertretende Datenschutzbeauftragte Gary Davis in einem Prüfbericht, der am Freitag veröffentlicht wurde. Dazu gehört wohl auch Facebooks Rückzieher bei der automatischen Gesichtserkennung. dapd (Politik/Politik)

Weitergabe von Kundendaten nicht mehr ohne Zustimmung möglich

Weitergabe von Kundendaten nicht mehr ohne Zustimmung möglich Berlin (dapd). Personenbezogene Kundendaten wie Name und Anschrift dürfen ohne Zustimmung der Betroffenen ab 1. September nicht mehr für Werbezwecke genutzt werden. Grund dafür ist das Auslaufen einer entsprechenden Übergangsregelung im Bundesdatenschutzgesetz. Darauf wies die Behörde des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar am Donnerstag hin. Wichtig für die Verbraucher: Die Einwilligung für eine Nutzung oder Übermittlung der Daten muss in Verträgen künftig deutlich hervorgehoben werden. Sollte der Betroffene die Nutzung oder Übermittlung der Daten nach der Einwilligung zurückziehen wollen, kann er Widerspruch einreichen. Unternehmen müssen nach der neuen Rechtslage auf Werbeschreiben gut sichtbar über das Widerspruchsrecht für Kunden aufklären. Eine Sprecherin des Bundesdatenschutzbeauftragten befürwortete diese Neuregelung grundsätzlich. Sie bemängelte am Donnerstag auf dapd-Anfrage aber, „dass es viele Ausnahmen gibt“. Von der Zustimmungspflicht ausgenommen ist beispielsweise Werbung in eigener Sache, wenn der Kunde dem werbenden Unternehmen die Daten selbst gegeben hat. Auch wenn die Daten aus öffentlichen Verzeichnissen stammen, steht der Nutzung der Angaben durch das Unternehmen nichts im Wege. Berufsbezogene Werbung darf ebenfalls weiter ohne Einwilligung an die berufliche Anschrift gesendet werden. Auch für Spendenwerbung gibt es eine Ausnahmeregelung. Für fremde Angebote dürfen Unternehmen dagegen ohne Zustimmung der Kunden nur werben, wenn für den Betroffenen eindeutig ersichtlich ist, woher seine Daten stammen. Unternehmen dürfen auch mit vom Adresshandel erhaltenen Daten werben, wenn sie die Datenherkunft protokollieren und darüber Auskunft erteilen können. Außerdem muss aus der Werbung hervorgehen, wer die Daten erstmalig erhoben hat. (Informationsbroschüre „Adresshandel und unerwünschte Werbung“: http://url.dapd.de/M5CM0i ) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)