Osnabrück. Mitte Februar ist Stichtag für die Meldung an die Berufsgenossenschaft – dabei gibt es einiges zu beachten: von der Lohnsumme der Mitarbeiter über die Zuordnung bis zur Veranlagung der Gefahrklassen. Wohl dem, der da alles im Blick hat und jede Neuerung kennt.
