Für bis Ende des Jahres 2020 erteilte Baugenehmigungen können Bauherren das Baukindergeld beantragen, sofern sie die Förderbedingungen, wie zum Beispiel Einkommensobergrenzen, erfüllen. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und damit einhergehenden Verzögerungen bei der Bearbeitung von Bauanträgen sowie eines noch gut gefüllten Fördertopfes fordert der Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) eine Verlängerung des Förderzeitraums über das Jahresende hinaus.